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„Das Recht auf …“

„Gegen die Sphären des Privatrechts und Privatwohls, der Familie und der bürgerlichen Gesellschaft ist der Staat einerseits eine äußerliche Notwendigkeit und ihre höhere Macht, deren Natur ihre Gesetze sowie ihre Interessen untergeordnet und davon abhängig sind; aber andererseits ist er ihr immanenter Zweck und hat seine Stärke in der Einheit seines allgemeinen Endzwecks und des besonderen Interesses der Individuen, darin, daß sie insofern Pflichten gegen ihn haben, als sie zugleich Rechte haben.

(Hegel, Rechtsphilosophie, SS261)

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Die Grundrechte werden nicht durch vorstaatlich existierenden „Freiraum“ gehegt und gepflegt, sondern jegliche Lebensäußerung der Bürger als Recht kodifiziert und damit staatlicher Beurteilung unterworfen. Deshalb enthält jedes „Freiheitsrecht“ ein so genanntes „Unterhaus“ (Marx), das da lautet: „Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Nichts ist selbstverständlich, selbst Bewegung in Raum und Zeit nicht; und das Leben erst recht nicht.

  • Um einen Wohnsitz zu haben, braucht der Mensch das „Recht auf Freizügigkeit„.
  • Um seine Meinung zu sagen, braucht er das „Recht auf Meinungsfreiheit„.
  • Um einen Brief zu schreiben, braucht er das „Recht auf die Unverletzlichkeit des Briefgeheimnisses„.

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes einggegriffen werden“

Und dafür soll man dem Staat dankbar sein?! Weil man nicht nur wohnt, redet, Briefe schreibt usw., sondern weil den Menschen diese unbestreitbarn existenten Tatsachen auch noch erlaubt und vom Staat geduldet werden? Aus dieser staatlichen Erlaubnis kann vernünftigerweise nur ein Schluss folgen, und der ist alles andere als angenehmen Inhalts: Die Gewährung all dieser Rechte – bis hin zum Leben seiner Bürger als Recht (!) – durch den Staat unterstellt diesen als höchsten Schiedsrichter, der eigene Kalkulationen mit dem Leben seiner Untertanen anstellt und die nötige Gewalt hat, um seine Abwägungen selbst auf das Leben, also die elementare Voraussetzung aller Interessen und deren Verfolgung, zu erstrecken!

Im sonstigen Leben würde man es sofort bemerken, dass die Aussage „du darfst (weiter-)leben“ die Infragestellung des Lebens selbst beinhaltet; sie ergibt ja nur Sinn z.B. bei einem Mörder, der die Waffe sinken lässt, weil er es sich noch einmal anders überlegt hat. Nicht anders ist es beim Staat: Wer so großzügig daherkommt – den Menschen das Recht zu leben einräumt – dem sind die als Rechte aufgezählten elementaren Lebensäußerungen und sogar das Leben selbst weder egal noch selbstverständlich, sondern der hat die Macht, über sie zu verfügen. Wenn er die Bürger im Prinzip leben, meinen, Briefe schreiben lässt, hat er daran ein handfestes Interesse – eben bis auf die ihm nicht dienlichen Lebensäußerungen, die er verbietet.

Der Staat stellt also bereits mit der „Gewährung“ der Rechte dem „Oberhaus“ klar, dass er die Bürger mit Haut und Haaren als seine Manövriermasse behandelt, und verpflichtet diese nicht etwa erst dem „Unterhaus“ durch den Verweis auf die Schranken dieser Rechte auf seine Interessen. Wann das Leben beginnt und wann es aufzuhören hat, ist geregelt. Über die Wehrpflicht bis hin zu „Rechtsgüterabwägungen“ in Entführungsfällen, wie z.B. im Fall Hans Martin Schleyer, dessen Recht auf Leben so „konkretisiert“ wurde, dass seine Existenz der „Nichterpressbarkeit des Staates durch Terroristen“[Pdf] untergeordnet werden „musste“.

Die Staatsgewalt kodifiziert also die Menschenrechte und legt damit auch ihre Verwirklichung fest, weshalb auch nie „ein Grundrecht“ durch den Staat „in seinem Wesensgehalt verletzt werden“ wird: Der wird im Fall des Falles neu definiert gemäß den von Staats wegen festgestellten veränderten „Anforderungen der Rechtswirklichkeit“ an das Recht. Wer vor einigen Jahren unter Berufung auf das Asylrecht in die BRD kam, muss jetzt mit seiner ganz grundrechtsmäßigen Abschiebung rechnen, und Isolationshaft widerspricht keineswegs dem Grundgesetz, sondern ist die konkrete Ausfüllung des „Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit“ eines Terroristen. Wer von staatswegen als „Terrorist“ bezeichnet wird, dem wird auch das „Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit“ eingeräumt und entsprechend „behandelt“.

„Dadurch verliert der Betroffene jedoch nur das Recht, sich auf das verwirkte Grundrecht zu berufen, nicht aber das Grundrecht selbst“, so die Broschüre der Bundeszentrale für Politische Bildung. Die Menschenrechte sind eben die demokratischen Prinzipien, nach denen der Staat mit seinen Bürgern umgehen will, und zwar immer unter Berufung auf deren Natur, die es zu schützen gelte. Deshalb umfasst dieser „Schutz“ auch wirklich alle Lebensbereiche des Bürgers und verpflichtet ihn so rundum auf die Maßstäbe der rechtssetzenden Instanz. Der erste Grundsatz des Rechtsstaats lautet „Das Recht dient dem Menschen.“ Die Frage „wozu“ ist unerlaubt, denn sie wäre schon der Zweifel am zweiten rechtsstaatlichen Dogma:

Wenn der Mensch der allgemeinen Gewalt untertan ist, dann ist ihm damit in allen entscheidenden Belangen immer schon geholfen.

„Das Recht auf …“ leben ist nicht selbstverständlich.

Die in den Himmel gepriesenen Grundrechte werden Ihnen gewährt, geduldet und eingeräumt. Also, seien Sie dankbar …_

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Quellen/Verweise
http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/110181.html
http://www.opfer-gegen-gewalt.de/folterdebatte.html
http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/tipps/notstand.html

  1. Tobi
    1. April 2010 um 23:10

    Ich korrigiere bezüglich meines vorigen Beitrags…. Es handelt sich im Falle der Rechtslegitimation auf deutsch wohl eher um das „Naturrecht“, obwohl der Begriff „Gewohnheitsrecht“ aus der englischer Übersetzung immer wieder hervor sticht.

    Außerdem heißen die nicht „Free Men of Land“ sondern „Freeman-on-the-Land“.

    Erste Formatierungen in Europa (auch Deutschland) gibt es hier: http://www.claimyourrights.eu

    • 2. April 2010 um 14:25

      Hallo Tobi,

      vielen Dank für den Nachtrag. Weil Du es mit den Themen ernst meinst, ehrt es Dich, wenn Du ältere Kommentare nachträglich berichtigst. Deine Liebe zum Detail zeigt mir, daß Du einer der Wenigen Menschen bist, die eine Freude daran finden sich selbst zu hinterfragen, ein Mensch, der sich darüber freuen kann, wenn er bemerkt, falsch gelegen zu haben. Toll finde ich das.

      Mit besten Grüßen | Andreas

  2. Tobi
  3. Tobias Kaiser
    4. August 2009 um 13:21

  4. Tobi
    2. August 2009 um 22:58

    „Du bist eine Person“ – Falsch.
    „Du besitzt eine Person“ – Richtig!

    In welchem Gesetzbuch steht geschrieben, dass Rechtsfähigkeit Ausdruck der verfassungsrechtlich garantierten Menschenwürde ist?

    Diese Darlegung wird mit Bezug auf Art. 1 GG und § 1 BGB zwar immer so hingestellt, steht aber in diesem Wortlaut weder in Art. 1 GG, noch § 1 BGB.

    Angenommen, dass ein solcher Wortlaut auch sonst nirgens steht, ziehe ich den Schluss, dass das „Mensch-Sein“ und die „Rechtsfähigkeit“ rechtlich nicht untrennbar sind! Demnach unterliegt ein Mensch, der seine „Person“ (lat. „Maske“) ablegt, nichts anderem als Gewohnheitsrecht, also „The Law of Land“ bzw. „The Common Law“.

    Denn selbst ein legitimierter Justizaparat hat im Rahmen seiner eigenen rechtlichen Definitionen nur das Sagen über eine „Person“, nicht aber einen Menschen.

    Führt man diese These noch ein bisschen weiter, so wird man feststellen, dass vielleicht gerade aufgrund dieser Definition in Deutschland täglich ungeahndet Menschenrechtsverletzungen stattfinden. Denn wo man sich in Art. 1 nur auf „Menschen“ konzentriert, finded der tatsächliche Rechtsbruch nicht an Menschen statt… sondern an „Personen“. Wobei die BRD-Willkür da warscheinlich keinen Unterschied sieht.

    Aber wo genau ist die definition einer „natürlichen Person“ festgelegt?

    Im § 1 BGB wird zwar von der „Rechtsfähigkeit des Menschen“ gesprochen. Schaut man aber genau hin, so hat das Wort „Fähigkeit“ keine unbedingt bindende Wirkung. In anderen Gesetzespassagen spricht man entweder von „Personen“ oder man lässt das Rechtsobjekt einfach ganz weg, mit der Hoffnung, dass der Lesende sich angesprochen fühlt.

    Mit diesem trügerischen Definitions-Spiel haben es die Mächtigen dieser Welt tatsächlich geschafft uns Menschen zu Versklaven (nicht nur in Deutschland), ohne dass wir es merkten. Denn nach wie vor hat ein Mensch das NATUR-GEGEBENE Recht 100% nach seinem eigenen Willen zu Leben, so lange er das Gewohnheitsrecht nicht verletzt. (Nicht stehlen, sich an Vertäge halten, niemanden verletzen)

    Dies ist ohne Zweifel ein gut verschleiertes Geheimnis.

    Auf angelsächsischem Gebiet haben sich ein paar Leute dieser Sache angenommen und es sich zur Aufgabe gemacht, ihr wahres Recht als Menschen wieder zu erobern (erfolgreich!). Sie nennen Sich „Free Men of Land“ und verbreiten Ihre Thesen nun auch im Internet.

    Der Justitzapart kann mit ihnen nur auf einer Basis funktionieren, wo er gegenseitiges Einvernehmen ueber die Regeln hat (du bist „Person“ auf Vertragsbasis). Einziges Problem ist, dass sich die Wenigsten der tatsächlichen Regeln bewusst sind.

    Beispiel USA: Mit der Anerkennung der Geburtsurkunde von wird von den Eltern ein Vertrag geschlossen, und mit Entgegennahme einer Sozialversicherungsnummer bestätigt. Damit hast du als Mensch das Rechtsobjekt „Person“ akzeptiert und musst den Spielregeln der Juristen folgen.

    Wie genau dieses System in Deutschland funktioniert, weiss ich nicht… Die „Free Man of Land“ sagen, dass das Prinzip weltweit das gleiche ist.

  1. 4. August 2009 um 19:11

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