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Zu Risiken und Nebenwirkungen …

Die Lüge braucht die Unterstützung der Justiz, die Wahrheit steht von alleine aufrecht. Wer keine Beweise vorzeigen kann, hat nur noch eine Möglichkeit sich zu verteidigen.


Dr. Stefan Lanka fährt sehr schweres Geschütz auf und nennt im Vortrag mehr als nur Ross und Reiter. Der Kampf mit den Behörden lässt Bände sprechen. Anhand von Urteilen und weiteren unzähligen Dokumenten, öffnet Dr. Stefan Lanka ein schauerliches und erkenntnissreiches Kapitel zugleich.

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Zum Vortrag – Teil 1/2

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Zum Vortrag – Teil 2/2

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_Dokumente zum Referat in pdf Format (25,4 MB) http://www.lnc-2010.de/Linkpool/Lanka_Dokumente.pdf


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Eine neue wissenschaftliche Wahrheit pflegt sich nicht in der Weise durchzusetzen, dass ihre Gegner überzeugt werden und sich als bekehrt erklären, sondern vielmehr dadurch, dass die Gegner allmählich aussterben und dass die heranwachsende Generation von vornherein mit der Wahrheit vertraut gemacht wird. Max Planck: Wissenschaftliche Autobiographie, Leipzig, 1928

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Aspekte der Dimension der Verhaftung
des Dr. Ryke Geerd Hamer am 9.9.2004 in Spanien.
Darf tödlicher Glaube durch lebensbejahendes Wissen überwunden werden?
Die Justiz sagt bisher noch „Nein“!
Wer sind die tatsächlich Verantwortlichen und tatsächlich Mächtigen?
Karl Krafeld für FAKTuell
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Dr. Hamer, geb. am 17.5.1935 lebte ein Leben, wie es viele Ärzte mit ihrer Familie leben. Die Familie Hamer war eine ganz normale Arztfamilie mit vier Kindern. Bis ein Ereignis diese Familie aus der Bahn der Normalität warf:
Auf den 19jährige Sohn Dirk wurde unter mehr als klärungsbedürftige Umstände geschossen. Er starb infolge der Schussverletzungen am 7.12.1978.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass solch ein Schlag einen gestandenen Mann „aus der Bahn wirft“, dass auch ein „gestandener Mann“ einen solchen Schlag nicht einfach so wegstecken kann, dass ein „gestandener Mann“ sich nach einem solchen Schlag mit der Frage des „Warum?“ quält. Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein „gestandener Mann“ nach einem solchen Schlag des Nachts oft von seinem brutal getöteten Sohn träumt. Es ist nicht ungewöhnlich, dass bei einem „gestandenen Mann“ infolge eines solchen Schlages vieles zusammen bricht, was er zuvor für gesichert hielt.

Es ist nicht ungewöhnlich und es ist keinesfalls ein Ausdruck psychischer Krankheit, wenn ein Mensch in Folge eines solchen Schlages, der vieles, was man bisher für sicher und wertvoll ansah in den Zusammenbruch zwang, zu tiefen Erkenntnissen in Sachzusammenhänge gelangt, die anzudenken man sich früher nicht getraut hätte, früher als die Welt noch in Ordnung und sicher zu sein schien.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Dr. Hamer in dieser Situation Erkenntnisse zu ließ, bei denen er, wenn er sie nur ansatzhaft weiterdachte „weiche Knie“ bekam, angesichts der Gesamtdimension, die man in dieser Situation allenfalls erahnen kann. Dr. Hamer selbst spricht von den „weichen Knien“ die er infolge seiner Erkenntnisse und Entdeckungen bekam.

Es ist eigentlich von jedem redlichen Menschen zu erwarten, wenn er nahezu schlagartig zu solchen Erkenntnissen gelangt, dass er daran geht, mit höchsten und strengsten Anforderungen an die Rationalität, diese Erkenntnisse zu überprüfen.
Genau das tat Dr. Hamer, unter Zuhilfenahme der gerade erst im Entstehen befindlichen Computertomographie. Mit jedem weiteren Schritt seiner Überprüfung festigten sich die Beweise der Richtigkeit seiner plötzlich, schlagartig eingetretenen Erkenntnisse. Trotzdem ist von einem redlichen Menschen zu verlangen, um ganz sicher zu sein, dass er nicht einem Selbstirrtum zum Opfer gefallen ist, dass er die Ergebnisse zur fachkompetenten Überprüfung vorlegt. Auch das tat Dr. Hamer, indem er seine Ergebnisse der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen im Oktober 1981 als Habilitationsschrift einreichte.

Ungewöhnlich ist vielleicht, dass die Universität Tübingen die Habilitationsschrift ohne Überprüfung zurückwies. Ungewöhnlich ist auch, dass ein Verwaltungsgericht 1986 die Universität Tübingen zur Prüfung der Habilitationsschrift verpflichtete.
Ungewöhnlich ist vielleicht auch, dass in den 17 Jahre nach diesem Gerichtsurteil die Universität Tübingen nicht bereit war sich dem Gerichtsurteil zu unterwerfen und die Universität Tübingen auch nach einem Vollstreckungsbeschluss im Jahre 1994, sich immer noch berechtigt glaubt, ein zwingendes Gerichtsurteil ignorieren zu dürfen und zu können, da die Universität Tübingen sich in dieser schwerwiegenden Missachtung des Gerichtsurteils seit 17 Jahren durch die Landesregierung von Baden-Württemberg (Wissenschaftsminister) geschützt weiß.


Tatsächlich sind die Erkenntnisse des Dr. Hamer nicht glaubbar.
Und genau hier liegt der Kern der ganzen Problematik. Die Erkenntnisse des Dr. Hamer sind deshalb nicht glaubbar – im wahrsten Sinne des Wortes – weil sie das gesamte Lehrgebäude der Schulmedizin als reines Glaubensgebäude, mit kaum einen Bezug zur biologischen Wirklichkeit, offen legen und die Herrschaft des Glauben (Meinungen, Hypothesen, Konsense, Irrtümer und absichtliche Irreführungen) in der Schulmedizin durch überprüfbare Tatsachen, durch Wissen, überwinden und den Glauben in der Schulmedizin durch Wissen ersetzen, das unausweichlich den Zusammenbruch des Glauben in der Schulmedizin verlangt, der sich als Irrtum und Aberglaube, oft als tödlicher Irrtum und Arberglaube, beweist.
Das Wissen zwingt den Glauben in der Schulmedizin in den Zusammenbruch. Genau hier ist der Kern des Problems. Genau vor diesem unausweichlichen Zusammenbruch bei dem zusammenbrechen muss, was zusammenbrechen muss, damit sich entfalten kann, was es wert ist, in die Entfaltung zu gelangen, liegt der Kern des Problems, das jetzt durch die Verhaftung des Dr. Hamer am 9.9.2004 in Spanien wieder deutlicher wird.


Hat man diese Dimension der Entdeckungen des Dr. Hamer wahrgenommen, kann es nicht verwundern „weiche Knie“ zu bekommen.


Über einen ganz anderen Weg, anfangs vollkommen unabhängig von den Erkenntnissen des Dr. Hamer, gelangten Dr. rer. nat. Stefan Lanka und ich, im letzten Jahrzehnt zu genau denselben Beweisen über die Schulmedizin, zu denen Dr. Hamer gelangte:
Die Schulmedizin gründet nahezu ausschließlich in Glaubenskonstrukten, die keinerlei Bezug zur Wirklichkeit haben, gründet in 5000 unbewiesenen, sich teils widersprechenden, nahezu kaum miteinander in Einklang zu bringenden Hypothesen, worauf Dr. Hamer immer wieder hinweist.

Das Zusammenwirken von Dr. rer. nat. Stefan Lanka und mir begann vor nunmehr bald 10 Jahren, im Dezember 1994. Als Student der Molekularbiologie an der Universität Konstanz hatte Stefan Lanka ein bisher unbekanntes Virus entdeckt, das erste entdeckte Virus im Meer, in einer Meeresalge.
Es hatte Stefan Lanka sehr viel Mühe gekostet, seine Professoren davon zu überzeugen, ihm zu ermöglichen, zu untersuchen, ob es sich bei dem Partikel, das er mittels des Elektronenmikroskops in einer Meeresalge fand, tatsächlich um ein Virus handelte. Gemeinsam mit seinen Professoren veröffentlichte Stefan Lanka den Nachweis des neu entdeckten Virus, entsprechend den Standardregeln der Biologie.

Stefan Lanka beachtete damals nicht weiter, dass er bei seiner Literatursuche über die Nachweistechniken von Viren in der medizinisch-wissenschaftlichen Literatur nicht fündig wurde obwohl in der Medizin sehr viele Viren als wissenschaftlich nachgewiesen behauptet und geglaubt werden. Er wurde in der biologisch-wissenschaftlichen Literatur fündig. Zur damaligen Zeit gab es an der Universität Konstanz keine virologische Forschung. Es war das erste bisher unbekannte Virus, das an der Universität Konstanz nachgewiesen wurde.

Stefan Lanka hatte ein Virus nachgewiesen, dass in keinerlei Zusammenhang mit einer Krankheit stand und zu bringen war. Infolge seiner Entdeckung wurde nachgewiesen, dass das Meerwasser voller Viren ist. Allgemein wird das Schwimmen im Meer als gesundheitsfördernd angesehen. Vor den Viren im Meer hat noch niemand gewarnt. Niemand verlangt, dass nur noch im Ganzkörperkondom im Meer geschwommen werden darf.
In seiner Naivität meinte Stefan Lanka damals, dass es für die Medizinwissenschaft von Interesse sein müsste, dass es existierende Viren gibt, die nicht nur nichts „Böses“ tun sondern die in Zellen durch die Zellen produziert werden, die die Zellen verlassen und die dann anderen Zellen helfen.

Auf diese helfende Funktion der Mikroben wies nachhaltig Dr. Hamer hin, der bevor er Dr. Lanka kennen lernte, auch noch gläubig vom erfolgten Nachweis der in der Medizin behaupteten Viren aus ging.
In den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts hatte Prof. Alfred Hässig, der damalige „Vater der Immunologie“ in der Schweiz, den Paradigmenwechsel in der Immunologie vollzogen, bei dem ihm aber kaum ein Schulmediziner folgte.
Während Paul Ehrlich sagte: „Kampf der Mikrobe.“ vertrat Prof. Hässig die Position: „Leben mit der Mikrobe.“ und begründete dieses aus dem biologischen, im chinesischen Denken gründenden Gleichgewichtsmodell, während der Schulmedizin das Kriegsmodell, das Kampfparadigma zugrunde liegt. Dr. Hamer überwandt das haltlose Kriegsparadigma in der Schulmedizin endgültig und wies das zielbezogene Werden dessen in der Biologie nach, das allgemein Krankheit genannt wird und von der kriegerischen Schulmedizin, heute mit Hilfe der Pharmaindustrie, bekämpft wird.
„Antibiotika“ ist hier sprachlich kennzeichnend für die Schulmedizin: anti = gegen. Ein Antibiotikum ist etwas gegen die Biologie, gegen das Leben Gerichtetes.

Eines Tages wies ein Professor den Studenten und Virusentdecker Stefan Lanka darauf hin, dass irgend etwas mit dem AIDS-Virus, „HIV“ genannt, nicht zu stimmen scheint. Stefan Lanka ging, mit der Erfahrung eines Virus-Entdeckers, daran, die wissenschaftliche Literatur zu sichten, die allgemein als Beweisliteratur für das „HIV“ behauptete wird und bekam zwar keine „weichen Knie“, lief aber, wie er erzählt, mehrere Monate „wie Falschgeld“ durch die Universität, weil er mit niemandem darüber sprechen konnte und begann an sich selbst zu zweifeln, weil nicht sein durfte, was er fand oder besser gesagt nicht fand: Nirgendwo in der wissenschaftlichen Literatur war das behauptete AIDS-Virus „HIV“ nach den Standardregeln der Wissenschaft als Virus nachgewiesen worden.

Er begann über seine Literaturrecherche zu sprechen, bekam aber von wohlwollenden und weniger wohlwollenden Professoren den dringlichen Rat „den Mund zu halten“, wenn er seine Promotion nicht gefährden wollte.
Unmittelbar nach seiner Promotion zum „Dr. rer. nat.“ veröffentlichte Dr. Stefan Lanka im Dezember 1994 weltweit erstmalig in einer nachrangigen Zeitschrift, in allgemeinverständlicher Form, überprüf- und nachvollziehbar, dass bisher das behauptete AIDS-Virus „HIV“ noch nicht isoliert worden ist, zehn Jahre, nachdem die US-Regierung am 23.4.1984 die Entdeckung dieses Virus weltweit verkündigt hatte und alle Welt 10 Jahre lang der US-Regierung blind untertänigst glaubte ohne diese Aussage der US-Regierung zu überprüfen. Viele gingen davon aus, dass „die Anderen“ die Überprüfung vorgenommen hätten.

1992/1993 war ich in meinem persönlichen Umfeld mit einem AIDS-Fall im Endstadium konfrontiert. Bei den Kontakten mit den Ärzten, überwiegend Ärzte, die nicht täglich mit sog. AIDS-Fällen konfrontiert waren, hatte ich den Eindruck (ich bitte um Entschuldigung für diese Ausdrucksweise) jemand habe den Ärzten „ins Gehirn geschissen“.
Sobald das Wort „HIV und AIDS“ fiel, schienen die Ärzte alles medizinische Grundwissen vergessen zu haben. Damals und noch Jahre später, hielt ich „AIDS“ für einen Sonderfall in der Schulmedizin. Es dauerte lange, bis ich „AIDS“ als Spitze der Normalität der Schulmedizin verstand.


Unfreiwillig hatten wir Deutschen das epidemiologische AIDS-Experiment vollzogen. (Die Epidemiologie erforscht die Verbreitung von Krankheiten.) Auch vor der Wende gab es in Deutschland den West-Ost-Verkehr, auch im doppelten Wortsinn, auch unter homosexuellen Männern. Die Treffpunkte der homosexuellen Männer im Osten waren im Westen bekannt und beim Vorbeischauen blieb es nicht immer nur beim Schauen. Zufolge der als bewiesen verbreiteten Behauptungen über AIDS hätte sich in der DDR AIDS verbreitet haben müssen. Tatsächlich gab es nach der Wende im Osten bei homosexuellen Männer nahezu keine Testpositivität, obwohl es im Osten nach der Wende Mode war, Tests durchführen zu lassen. Für mich als biologischen und medizinischen Laien war ein Virus, das Angst vor Kommunisten hat, biologisch nicht denkbar.

Im August 1993 bat ich einen Hochschullehrer, zum Zwecke der Überprüfung ob er ein Seminar zu „AIDS“ im Fach Sozialpädagogik auf wissenschaftlicher Grundlage durchführen könnte, das damals in Abwicklung befindliche Bundesgesundheitsamt um Beweisliteratur für die Behauptung zu bitten, dass „HIV“ AIDS verursacht.
Der Hochschullehrer bekam keine Literatur. Er erhielt ein Telefonat von einem Dr. Marcus, AIDS-Zentrum, Berlin, heute Robert Koch-Institut (RKI). Dr. Marcus erklärte, dass es keine wissenschaftlichen Beweise gibt, dass HIV AIDS verursacht, es nur dichte epidemiologische Hinweise gebe und forderte den Hochschullehrer auf, aufgrund dieser Hinweise zu glauben, dass „HIV“ „AIDS“ verursacht. Dr. Marcus bestätigte die Richtigkeit der Telefonnotiz dieses Telefonates mittels Unterschrift. Tatsächlich war der epidemiologische Beweis, dass die epidemiologischen AIDS-Behauptungen nicht haltbar sind, ja direkt vor der Haustür des Dr. Marcus, in Ost-Berlin, aufgrund des unfreiwilligen deutsch-deutschen epidemiologischen AIDS-Experimentes erbracht worden, war die AIDS-Hypothes in Deutschland durch die Wirklichkeit falsifiziert, widerlegt worden, als haltlos bewiesen worden.

Nach dem Erscheinen der Veröffentlichung von Dr. Lanka tat ich dann am 14.2.1995 den Schritt, der das Normalste und Selbstverständlichste in einer zivilisierten Kultur ist, in der die Verhaltensweise gilt:
„Wer Behauptungen aufstellt, ist beweispflichtig!“
Ich tat etwas (bis dahin) weltweit beispielloses, was es in dem vergangen AIDS-Jahrzehnt noch nicht gegeben hatte. Ich fragte bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die durch den Werbespot „Wenn Sie fragen zu AIDS haben, ….“ das Regierungsangebot verbreitet, Fragen zu AIDS zu beantworten, nach der Veröffentlichung des Fotos des isolierten sog. AIDS-Virus.
Ich wies darauf hin, dass ich dieses Beweisfoto weder bei Montagnier noch bei Gallo finde. Mit Datum vom 9.3.1995 log mich, im Auftrage der BZgA, Dr. Marcus, Pressesprecher des RKI (s.o.) an, Fotos des isolierten HIV befänden sich in den Publikationen von Montangier und Gallo.

Die Verlogenheit der Regierungsbehörde im Jahre 1995 bewies vorläufig abschließend die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt mit Datum vom 5.1.2004 in einem Schreiben an den Bundestagsabgeordneten Rudolf Krause, aufgrund der Anfrage eines Bürgers nach dem wissenschaftlichen Beweis des HIV an diesen Bundesabgeordneten.


Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt:

„Selbstverständlich gilt das Humane Immundefizienz-Virus (HIV) – im internationalen wissenschaftlichen Konsens – als wissenschaftlich nachgewiesen.“


Weltweit erstmalig legt hier eine Gesundheitsministerin das Wissen offen, dass das als existent behauptete und allgemein, auch von positiv Getesteten geglaubte Todesvirus „HIV“ niemals nachgewiesen worden ist, sondern nur aufgrund eines Konsens als nachgewiesen gilt.

Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Konsens nicht fotografiert werden kann und dass Tests nicht an einen Konsens geeicht werden können.

An der erforderlichen Konsequenz, hierüber die Öffentlichkeit allgemein und insbesondere die positiv Getesteten aufzuklären, mangelte es bekanntlich bisher der Bundesregierung. Dieses Schreiben der Ministerin beweist vorläufig die Absicht der Bundesregierung, dass es sich bei der AIDS-Politik, in der ein Konsens als wissenschaftlich bewiesene Tatsache behauptet wird, um eine absichtliche Irreführung handelt, mit der Folge der Erschleichung der Zustimmung zu riskanten, mittelfristig eigenständig tödlichen Medikamenten, mit der Folge der Tötung von Menschen mittels absichtlicher Irreführung.
Dieses Schreiben der Ministerin vom 5.1.2004 beweist vorläufig abschließend, dass es sich bei der AIDS-Politik in Deutschland um Regierungskriminalität handelt, an der sich die Zuständigen in den Bundesregierungsbehörden wissentlich beteiligen.

Ein seit 18 Jahren positiv getesteter Bluter bat mit Datum vom 16.6.2004 die Ministerin um Klärung, ob er nun durch ein Todesvirus oder durch einen Konsens infiziert worden ist.
Mit Datum vom 30.6.2004 antwortete des Bundesgesundheitsministerium (Az 319-96, Dr. Schade), ging auf die Frage nicht ein und empfahl, sich an einen Arzt zu wenden und bezog sich darauf, das unter anerkannten Experten auf „dem Gebiet der Virologie und Infektionskrankheiten kein Zweifel an der Existenz des HIV und seiner ursächlichen Wirkung für die Entstehung von AIDS“ besteht.
Das Ministerium legte eine „Stellungnahme zu Hypothesen der sog. Perth-Group (V. Turner, E.Papdopoulos-Eleopulos, S. Lanka u.a.) zu Isolation und Nachweis von „HIV“ …“ des RKI bei. In dieser Stellungnahme steht der bedeutende Satz: „Da nach der These der Perth-Group-Anhänger alle anderen molekularbiologischen und diagnostischen Verfahren (Antikörper, PCR etc.) aussagelos sind, solange die Isolierung nach diesem sog. Goldstandard nicht erfolgt ist, wird diese Bedingung zur „Conditio sine qua non“ erhoben und somit eine wissenschaftlich nicht zu rechtfertigende Messllatte gelegt.“


(Anmerkung: Antikörpernachweise, die PCR-Methode u.a. wären nur dann aussagefähig, wenn eine Eichung am Körper möglich wäre und erfolgt ist. Eine Eichung an einem Konsens, an einer Idee, ist wissenschaftlich-technisch ausgeschlossen.)


Im Klartext bedeutet dies, dass derjenige, der sich nicht mit einem Konsens begnügt sondern einen wissenschaftlichen Beweis fordert, die Messlatte zur Gabe von mittelfristig eigenständig tödlichen Medikamenten zu hoch legt.


Im Klartext bedeutet dieses, dass die Schulmedizin weiß, dass sie quasi nichts weiß und die Gesundheitsbehörden dies wissen und auf dieser Grundlage des quasi Nichtwissens, im Zusammenhang mit dem, was AIDS genannt wird mittelfristig eigenständig tödliche Medikamente verabreicht werden und im Zusammenhang mit dem was Krebs genannt wird, riskante Operationen und Chemotherapien durchgeführt werden bei der die Überlebenschance aufgrund der eigenständigen Wirkung dieser „Therapien“ sehr gering ist.

Genau diese Schulmedizin bewies die Universität Tübingen am 16.12.1986 vor dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen in der Angelegenheit des Habilitationsverfahrens des Dr. Ryke Geerd Hamer.
Prof. Voigt, Dekan der Medizinischen Fakultät sagte vor Gericht: „In der Schulmedizin weiß man über Krebs quasi nichts!“ …. „Wir wollen garnicht wissen, ob der Dr. Hamer recht hat!“ …. „Nein, wir wollen es nicht wissen. Und ich werde immer und immer gegen Dr. Hamer stimmen, egal, was er schreibt.“

Die Universität Tübingen wurde durch das Gericht verpflichtet, das Habilitationsverfahren fortzusetzen. Seit nunmehr 17 Jahren nimmt sich die Universität Tübingen, die nichts wissen will, das Recht heraus, dieses verpflichtende Gerichtsurteil zu ignorieren. Infolge dieser schweren ursächlichen Rechtsverletzung durch die Universität Tübingen, erfolgte der Approbationsentzug des Dr. Hamer, die Verurteilung des Dr. Hamer zu zwei Jahren Gefängnis in Deutschland, von der er ein Jahr abgesessen hat, die Flucht des Dr. Hamer ins Exil nach Spanien, das noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren gegen ihn in Frankreich und die Verhaftung am 9.9.2004 in Spanien auf Betreiben Frankreichs.

Das europäische Justizverhalten gegenüber Dr. Hamer hat seinen Ursprung in demselben rechtsstaatsfernen Geist der Justiz, der am 17.1.2001 bei meiner Verurteilung in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Dortmund (73 Ls 70 Js 878/99) dokumentiert wurde. Ich wurde zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, wegen mehrfacher versuchter Nötigung der Justizbehörden.
Richter Hackmann begründete die Verwerflichkeit meiner Handlungen damit, dass ich versucht hätte, eine extreme Mindermeinung durchzusetzen, deren Richtigkeit nicht erwiesen ist.

Ich hatte die Lüge der Regierungsbehörde vom 9.3.1995 (RKI, Dr. Markus) auf meine Anfrage an die BZgA nach der Veröffentlichung des Fotos des isolierten HIV nicht geduldet. Die Verlogenheit der Regierungsbehörde beweist abschließend die Gesundheitsministerin mit Datum vom 5.1.2004. Von einem Konsens, von etwas, das nur als nachgewiesen gilt, aber nicht nachgewiesen ist, kann kein Foto existieren. Die Existenz eines solchen Fotos hatte das RKI mit Datum vom 9.3.1995 behauptet.

Diese nach dem 9.3.1995 hartnäckig u.a. durch den Bundestag mittels eigenständigem Akt der parlamentarischen Lüge (Pet. 5-13-15-2002-010526) gesicherte Verlogenheit mit den erkennbaren tödlichen Folgen dieser Verlogenheit trug ich der Staatsanwaltschaft zum Zwecke der Kenntnisnahme und zum Zwecke des Tätigwerden vor.
Nachhaltig weigerte sich die Staatsanwaltschaft zum Tätigwerden. Durch Handlungen trieb ich die Staatsanwaltschaft in die Beweisalternative, entweder pflichtgemäß, entsprechend des für jeden Staatsanwalt verbindlichen Gesetzes, tätig zu werden oder vor Öffentlichkeit ihre Absicht der Untätigkeit nach Kenntnisnahme von Beweisen zu beweisen.
Letzteres tat die Staatsanwaltschaft mit der gegen mich erhobenen Anklage die zur Verurteilung führte. Die von Schmierereien gereinigte Berichterstattung in der örtlichen Presse über dieses Verfahren, sind ein auf Dauer hin zweifelsfreier Beweis der Absicht der Staatsanwaltschaft zur Untätigkeit nach Kenntnisnahme der Beweise eines schweren Verbrechen.

Kurz nach Eröffnung der Hauptverhandlung am 15.1.2001 teilte Richter Hackmann, Landgericht Dortmund, vor der erstaunten Öffentlichkeit, das Ergebnis der eignen richterlichen Ermittlung mit. Richter Hackmann erklärte, dass Dr. Marcus, RKI (s.o.), gesagt hat, dass das „HIV“ nicht isolierbar sei.
Ausgangspunkt meiner Handlungen war, dass ich die Behauptung dieses Dr.Marcus, RKI, vom 9.3.1995 aufgrund meiner Anfrage an die BZgA vom 14.2.1995 als nicht duldbare Lüge behauptete.
Der Richter selbst bewies in der Hauptverhandlung die Richtigkeit dessen, was er im Kern der Urteilsbegründung als meine „extreme Mindermeinung nannte, deren Richtigkeit nicht erwiesen ist“. Im Kern gründete die Urteilsbegründungen einer dreisten richterlichen Lüge. Nachhaltig weigerte sich der mir auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht zugewiesene Pflichtverteidiger, eine Revisionsrechtfertigung einzulegen. Eine richterliche Lüge im Kern der Urteilsbegründung ist immer ein Revisionsgrund. Darüber hinaus lagen weitere schwere Verletzungen des formellen Rechtes vor, was dem Pflichtverteidiger bekannt war, der sich weigerte, die Verletzung des formellen Rechtes in einer Revisionsrechtfertigung zu benennen.

Mit der richterlichen Aussage am 15.1.2001 , dass Dr. Marcus, RKI, gesagt hat, dass das „HIV“ nicht isolierbar sei, hatte weltgeschichtlich erstmalig eine staatliche Stelle und ein Richter die Richtigkeit der erstmalig im Dez. 1994 von Dr. rer. nat. Stefan Lanka veröffentlichten Aussage bestätigt, dass bisher das „HIV“ noch nicht isoliert worden ist. Die Bundesgesundheitsministerin bestätigte die Richtigkeit dieser Aussage mit Datum vom 5.1.2004 indem sie offenlegte, dass HIV nur ein Konsens ist, nur aufgrund eines Konsens als nachgewiesen gilt, eben niemals nachgewiesen worden ist.

Am 30.9.2000 erweiterten Dr. Lanka und ich gemeinsam diese Beweisfrage im medizinischen Bereich auf die gesamte Infektionstheorie. Am 30.9.2000 stellten Dr. Lanka und ich auf einer öffentlichen Veranstaltung im Rathaussaal in Linz (Österreich) die Frage nach den wissenschaftlichen Beweisen, die die Gabe von Impfstoffen rechtfertigten, die Frage nach den wissenschaftlichen Beweisen der in der Medizin als Krankheitserreger behaupteten Viren und dem wissenschaftlichen Beweis, dass Bakterien, in mit Sauerstoff versorgten lebenden Menschen und Tieren, Gifte produzieren und demnach Krankheiten verursachen können.

Es setzte in Österreich, Deutschland und Italien (Südtirol) eine Bewegung von Bürgern ein, die die Ärzteschaft und die Gesundheitsbehörden nach den wissenschaftlichen Beweisen fragten (Virusnachweise, Beweis der Krankheitsverursachung durch Bakterien), die allgemein als existent behauptet und geglaubt werden und als Rechtfertigung für die Gabe von Impfstoffen dienen. Infolge dieser Bürgerbewegung die die Frage nach den wissenschaftlichen Beweisen an die zuständigen staatlichen Stellen und an die Ärzteschaft richtete, lagen schon nach kurzer Zeit die Beweise vor, dass – ähnlich wie bei HIV und AIDS – die zuständigen staatlichen Stellen und die angefragten Ärzte genau wissen, dass diese die Gabe von Impfstoffen rechtfertigenden wissenschaftlichen Beweise, nicht existieren.


Jeder Impfstoff enthält sog. Zusatzstoffe, Giftstoffe, wie Quecksilber, Aluminium usw… Diese Stoffe werden in einen Körperbereich gespritzt, in dem keine biologischen Entgiftungs- und Ausscheidungsfunktionen wirken. Diese Giftstoffe werden, dauernd wirkend, in den Körper implantiert.


U.a. infolge dieser Bewegung der Fragenden (und damit Verunsichernden) verbreitet die Ärtztekammer für Oberösterreich (ÄK OÖ) in Zeitungen, u.a. in der Salzkammergut Rundschau vom 10.4.2002, bezahlte Werbeanzeigen mit der Tatsachenbehauptung in der Überschrift „Impfen nützt – Impfen schützt“.
Die ÄK OÖ zitiert hier den Impfreferenten der ÄK OÖ Dr. Sedlak: „Auch der Vorwurf, dass Impfungen Quecksilber und Depot-Nervengifte enthalten, ist falsch. Das gibt es in Österreich nicht mehr erklärt Dr. Sedlak.
Hiermit gesteht eine Ärztekammer öffentlich ein, dass zumindest früher die Impfstoffe „Depot-Nervengifte“ enthalten haben.

Die Impfentscheidung obliegt ausschließlich den Patienten bzw. den Eltern, auch in Österreich. Dem Arzt obliegt die Pflicht, vor der Impfeinwilligung das erforderliche Wissen, insbesondere über Risiken, zu vermitteln, das für eine rechtswirksame Einwilligung erforderlich ist. Es gehört zum Allgemeinwissen, insbesondere der Mütter, nicht nur in Österreich, dass auch früher die Ärzte, bevor sie die Kinder geimpft haben, nicht das wichtige Wissen vermittelt haben, dass sie beabsichtigen „Depot-Nervengifte“ in Kinder zu spritzen, zu implantieren.

Tatsächlich handelt es sich hier um eine dreiste Irreführung der Öffentlichkeit durch die ÄK OÖ. Auch in Österreich gelangt der sechsfach-Impfstoff Hexavac auch heute noch zur Anwendung bei Säuglingen und Kleinkindern.
Dieser Impfstoff enthält zufolge des Beipackzettels 0,3 mg. Aluminiumhydroxyd. Tatsache ist lediglich, dass zunehmend die früher unter dem Handelsnahmen Thiomersal in den Impfstoffen enthaltene organische Quecksilberverbindungen heute zunehmen durch andere noch riskantere Gifte wie Aluminumhydroxyd ersetzt wird.
Um „Depot-Nervengifte“ handelt es sich bei der Implantierung von organischen Quecksilberverbindungen und Aluminiumhydroxyd gleichermaßen.

Obwohl die Giftigkeit dieser Impfzusatzstoffe, dann wenn sie implantiert werden und dauerhaft wirken, unstrittig bekannt ist, finden diese Impfzusatzstoffe bisher in den Gutachten zu den Impfschadensanerkennungsprozessen vor den Sozialgerichten noch keine Beachtung. Diese Giftstoffe werden in den Gutachten durchweg ignoriert.


Die Medizinwissenschaft gesteht zwar ein, dass diese sog. Zusatzstoffe eine wichtige Funktion für das Zustandekommen einer Impfreaktion haben, ignoriert bisher, dass diese Zusatzstoffe (Quecksilber, Aluminium usw.) ursächlich für eine „über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung“ entsprechend der gesetzlichen Impfschadensdefinition nach § 2 Nr. 11 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sein können.

Erstmalig wurde im Jahre 2004 von Impfgeschädigten bzw. von den Eltern vor Sozialgerichten abverlangt, dass in Gutachten die Wirkung des gesamten gespritzten Impfstoffes berücksichtigt wird, dass also auch die giftigen Impfzusatzstoffe in den Gutachten berücksichtigt werden.
Diese Sozialgerichtsverfahren, in denen das konsequent gefordert wurde, sind gegenwärtig eigenartigerweise ins Stocken geraten. Bis dahin wurde in Deutschland, vielleicht sogar weltweit, diese Forderung, dass in Impfschadensgutachten, alles was gespritzt wurde auch zu berücksichtigen ist, von Betroffenen vor Sozialgerichten noch nicht erhoben.

Hier werden die Sozialgerichte in Deutschland gegenwärtig in sozialgerichtliches Neuland gezwungen.

Wenn in den Impfschadensgutachten ignoriert wird, und dieses durch die Versorgungsämter und durch die Sozialgerichte geduldet wird, dass alle Stoffe, die in der Impfspritze enthalten waren auch gespritzt wurden, kann sich niemand über die geringe Zahl der anerkannten Impfschäden wundern, die dann wieder als „Beweis“ des geringen Risikos der Impfungen dienen. Dieses Zusammenwirken von Medizin und Justiz, die Unterwerfung der Justiz unter der Medizin, hat ihre Tradition in den mittelalterlichen Inquisitionsgerichten.

Bisher fielen die Sozialgerichte auf die absurde (weitgehend unausgesprochene) Behauptung der Medizinwissenschaft herein, dass die Zusatzstoffe zwar wesentlich für die Impfreaktionen seien, die Zusatzstoffe aber unmöglich ursächlich für eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung sein können.

Kennt man die geistige Grundhaltung der Medizinwissenschaft, wie sie vor Gericht im Zusammenhang mit dem Habilitationsverfahren des Dr. Hamer offen dargelegt wurde (Prof. Voigt: „Nein, wir wollen es nicht wissen.“) und mit welcher verführerischen Überzeugung der Konsens „HIV“ als biologische Tatsache behauptet wird, kann die geistige Akrobatik der Medizinwissenschaft nicht mehr verwundern, dass die giftigen Zusatzstoffe zwar die Impfreaktion wesentlich verursachen aber nicht eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung (Impfschaden nach § 2 Nr. 11 IfSG) verursachen können.

Hinsichtlich der in der Medizinwissenschaft als zweifelsfrei nachgewiesen behaupteten krankheitsverursachenden Viren sei hier nur exemplarisch aus einem Schreiben der Ärztekammer für Salzburg vom 12.9.02 zitiert, dass vom Impfreferenten Dr. Öhler und vom Vizepräsidenten Dr. Havdar unterzeichnet ist:

„Es ist begrüßenswert, wenn sich Eltern über Fragen Gedanken machen, die die Gesundheit ihrer Kinder betreffen. Leider nützen einige schwarze Schafe dieses Informationsbedürfnis, um mit irreführenden und nachweislich falschen Behauptungen Verwirrung zu stiften.

Nun zu Ihren Fragen: Bei allen Infektionskrankheiten gegen die geimpft wird, wurde der Erreger schon lange zweifelsfrei nachgewiesen. So z.B. der Erreger der Kinderlähmung, das Polimyelitisvirus von Karl Lahnsteiner und E. Popper im Jahre 1908.

Auch diese Ärzte wissen, dass Viren viel kleiner als Bakterien sind und nicht mit dem Lichtmikroskop sondern nur mit dem Elektronenmikroskop nachgewiesen werden können. In jedem Lexikon ist nachzulesen, dass das Elektronenmikroskop im Jahre 1931 erfunden wurde.

Wer, wie diese Ärztekammer, behautet, über 20 Jahre vor Erfindung des Elektronenmikroskops sei das Poliovirus zweifelsfrei nachgewiesen worden, beweist sich selbst als. „schwarzes Schaaf“, das „mit nachweislich falschen Behauptungen Verwirrung stiftet“, beweist nahezu die gesamte Ärzteschaft als Herde schwarzer Schafe.

Im Unterschied zu den von der „Medizinwissenschaft“ behaupteten krankheitsverursachenden Viren, von denen, wie mittels der Beweisfrage innerhalb der letzten vier Jahre nachgewiesen wurde, keines wissenschaftlich nachgewiesen wurde, wurden als krankheitsverursachend behaupteten Bakterien tatsächlich, mittels Lichtmikroskop nachgewiesen. Allerdings wurde die Möglichkeit einer Krankheitsverursachung durch Bakterien niemals nachgewiesen. Auch dieses Wissen der „Medizinwissenschaft“ und der Gesundheitsbehörden, wurde infolge der Beweisfrage, in den letzten vier Jahren nachgewiesen.


In Deutschland bestimmt seit dem 1.1.2001 das IfSG in § 2 Nr. 1, 3 u. 9 die zwingend zu erfüllenden Rechtfertigungsvoraussetzungen, die an die mit dem Impfschadensrisiko verbundene Gabe von Impfstoffen gestellt sind.
Das IfSG verlangt zwingend das „Ist“, die wissenschaftlich bewiesene Tatsache eines Krankheitserregers (§ 2 Nr. 1), der Möglichkeit der Krankheitsverursachung durch diesen Krankheitserreger (§ 2 Nr. 3) und die Möglichkeit des Schutzes vor der Krankheit durch die Schutzimpfung (§ 2 Nr. 9).
Dem gesetzlich zwingend abverlangten „Ist“ genügen Konsense, Meinungen, Hypothesen, Ideen, Irrtümer und Irreführungen als Rechtfertigungsgrundlagen zweifelsfrei nicht. In den letzten vier Jahren wurde das Wissen der zuständigen Gesundheitsbehörden in Deutschland nachgewiesen, dass, trotz öffentlicher Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim RKI und der Gesundheitsbehörden der Länder, in keinem Fall diese vom Gesetze zwingend abverlangten Rechtfertigungsanforderungen erfüllt sind.


Aus dem Erfordernis des Ist-Anspruches der Möglichkeit eines Schutzes vor Krankheiten durch die Gabe eines Impfstoffes (§ 2 Nr. 9) und dem mit jeder Gabe eines Impfstoffes verbundenen Impfschadensrisiko (§ 2 Nr. 11) leitet sich auch das Erfordernis von Risiko-Nutzen-Analysen ab. Durchgängig wurde in der Vergangenheit behauptete, dass den öffentlichen Impfempfehlungen der STIKO jeweils Risiko-Nutzen-Analysen bzw. wissenschaftlichen Risiko-Nutzen-Bewertungen zugrunde liegen, die zugunsten des Nutzen sprechen.


Im Dez. 2001 behauptete der Landtag von Baden-Württemberg (B-W), dass in B-W nur Impfungen öffentliche empfohlen würden, denen eine Risiko-Nutzen-Analyse der STIKO zugrunde liegt, die zugunsten des Nutzen spricht. (Pet 13/184; DS 13/416).
Mit Datum vom 22.4.04 teilte die Geschäftsstelle der STIKO, Dr. Rasch, einem nachfragenden Bürger mit „so oder ähnlich bezeichnete „Nutzen-Risiko-Analysen“ bestehen nicht.“, und bewies damit gleichzeitig die Irreführung der Öffentlichkeit durch den Landtag von Baden-Württemberg, mit der Folge der rechtswidrigen Erschleichung der Einwilligung zum Risiko von Impfschäden.

Später zog sich die STIKO darauf zurück, dass die STIKO keine Nutzen-Risiko-Analysen erstellen würde, die STIKO aber davon ausginge, dass diese durch das für die Impfstoffzulassung zuständige Paul-Ehrlich-Insitut (PEI) erstellt würden.
Mit Datum vom 12.7.2004 erklärte das PEI (Frau Dr. Stöcker), dass durch das PEI Nutzen-Risiko-Analysen durchgeführt werden, diese jedoch dem Schutz der Geheimhaltung aufgrund §30 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) unterliegen und deshalb nicht öffentlich gemacht werden dürfen.

Demnach handelt es sich bei den behaupteten Risiko-Nutzen-Analysen, bei dem behaupteten Nutzen der Impfungen und dem oft verschwiegenen Risiko der Impfungen um ein vom Staat zu schützendes Geheimnis.
Unter gleicher Bezugnahme auf § 30 VwVG hatte das PEI schon vor Jahren auf eine Anfrage eines Arztes hin, die Aussagegültigkeit der vom PEI zugelassenen sog. HIV-Antikörpertests zu einem vom Staat (auch vor Ärzten) zu schützendes Geheimnis erklärt.

Unverzichtbare Voraussetzung für eine rechtswirksame Einwilligung zu einer Impfung ist die Aufklärung durch den Arzt über Nutzen und Risiken der Impfung. Wenn Nutzen und Risiken der Impfungen ein vom Staat zu schützendens Geheimnis sind, dann ist es, aufgrund der Natur der Sache, jedem Arzt versperrt, vor Impfeinwilligung den Patienten über Nutzen und Risiken aufklären zu können. Dann ist es aufgrund der Natur der Sache versperrt, dass der Gabe eines Impfstoffes jemals eine rechtswirksame Einwilligung des Patienten bzw. des Personensorgeberechtigten zugrunde liegen kann.

Dann erfüllt jede Gabe eines Impfstoffes den Straftatbestand der Körperverletzung. Aufgrund des umfangreichen und systematischen Rahmens erfüllt die in Deutschland durchgeführte Impfpraxis den Straftatbestand eines Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7 Nr. 2 des am 30.6.2002 in Kraft getretenen Völkerstrafgesetzbuches (VStGB). Jeder Staatsanwalt ist verpflichtet, nach Kenntnisnahme der Beweise hier auf die unverzügliche Aufnahme der Strafermittlungen hinzuwirken.
Bisher gehen die Staatsanwälte, denen hier die Beweise vorliegen, in Bayern und in Baden-Württemberg nur gegen Dr. Lanka und mich vor, indem sie absurde Anklagen wegen Beleidigung gegen uns erheben. Gegenwärtig sind drei dieser Verfahren anhängig in denen die Staatsanwaltschaft vor Öffentlichkeit wiederum ihre Kenntnis der Beweise und ihre Absicht der Untätigkeit nach Kenntnisnahme erbringt. (Ähnlich wie in dem gegen mich gerichteten Dortmunder AIDS-Verfahren. s.o.)

Heute weiß jeder Oberschüler, dass Bakterien, in Abhängigkeit von der Umgebung (Milieu) ihren Stoffwechsel verändern können. Einige Bakterien, so das Tetanusbakterium, produzieren unter Sauerstoffabschluss, z.B. in verschlossenen Laborbehältern und in Leichen und Tierkadavern Gifte. Das begründete die biologische Kriegsführung im 30jährigen Krieg: Tierkadaver wurden in Brunnen geworfen. Die Bakterien produzierten in den Kadavern, unter Sauerstoffabschluss, Gifte. Das Trinkwasser wurde mit Giften durchsetzt. Die Menschen erkrankten oder starben. Tatsächlich ist das auch nahezu die einzige Möglichkeit der biologischen Kriegsführung.

Als Ursache für die Krankheit Tetanus wird noch die Absurdität behauptet, dass bei Verletzungen, infolge Schmutzpartikel, eine sauerstofffreie Zone entstehen könnte, in der die Bakterien dann Gifte produzieren könnten vor deren Wirkung die Tetanusimpfung schützen würde.

Bei Diphtherie versucht man nicht einmal mehr diese absurde Erklärung der sauerstofffreien Zone und bei Anthrax (Milzbrand) erst recht nicht. Die Absurdität einer sauerstofffreien Zone auf der Haut (Hautmilzbrand) oder in den Atemorganen (Lungenmilzbrand) würde leichter durchschaut werden, als bei Tetanus.

Nachdem am 11.9.2001 in New York die zwei baulich maroden Türme zusammen stürzten und mehr Fragen eröffnet haben als ernsthaft Antworten und Lösungen gesucht und gefunden wurden, hatten in Deutschland viele Frauen in den Poststellen Angst und Panik. Sie hatten Angst vor Terrorbriefen mit Milzbrandsporen.

Die gesamten Ärzteschaft, die wusste, dass Bakterien nur unter Sauerstoffabschluss Gifte produzieren können und es absurd ist, auf der Haut oder in der Lunge eine sauerstofffreie Zone zu behaupten, haben hier geschwiegen, als diese Frauen in Deutschland Angst hatten.

Auch dieses unfreiwillige Beweis-Experiment das nicht nur die Ärzte in Deutschland erbrachten, ist bisher in seiner Bedeutung noch nicht im Ansatz wahrgenommen worden. Nach der Milzbrandpanik wurde sogar offiziellerseits aus den USA eingestanden, dass die Milzbrandtoten in den USA vermutlichen an falschen Medikationen gestorben sind.


In dieser Panik gab die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, wohl kaum weil der Finanzminister ihr gesagt hatte, dass die Staatskasse überquillt, 210 Millionen Euro für Pockenimpfstoffe aus, der, mangels Erfüllungsmöglichkeit der rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Einsatz nie zur Anwendung gelangen kann.
Für den Fall einer bundesweiten Zwangsimpfung hatte die Bundesregierung hier mindestens 50 Todesfälle als unerwünschte Pockenimpffolge eingeplant. In Ausfüllung des grundgesetzlichen Gesetzesvorbehaltes ermöglicht das Infektionsschutzgesetz wohl den Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit mittels Zwangsimpfungen, nicht aber einen Eingriff in das Recht auf Leben (§ 20 Abs. 6 u. 7 IfSG).

Als bei Eintritt der Anthraxpanik für Dr. Lanka und für mich absehbar war, dass die Pockenpanik folgen wird, fragten wir, auf Anraten der Staatskanzlei und des Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen, denen weder wissenschaftliche Beweise zu Anthrax noch zum behaupteten Pockenvirus vorlagen und zugänglich waren, die aber eine Informationshotline der Staatskanzlei (NRW) zur Terrorbiowaffenpanik (Anthrax) eingerichtet hatten, um verängstigte Bürger sachlich informieren zu können (!?). bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nach dem wissenschaftlichen Beweis des Pockenvirus. Die WHO verwies hier lediglich auf absurde Experimente mit Hühnerembryonen, die mit einem Virusnachweis nichts gemeinsam haben.

Auf diesem Hintergrund gewinnt erst die Rechtfertigung der US-Regierung für den letzten Irak-Krieg seine Bedeutung. Heute gesteht die US-Regierung ein, dass es ein Irrtum war, im Irak die Existenz von Bio-Massenvernichtungswaffen zu vermuten. Weiß man von der Existenz des Epidemic Intelligenz Service (EIS, Spitzname: CIA der Medizin) in den USA, der ursprünglich als Elitetruppe für Gegenmaßnahmen in der biologischen Kriegsführung errichtet wurde, wird deutlich, dass bei den Entscheidungsträgern für den Irakkrieg in den USA, niemand von der Existenz biologischer Massenvernichtungswaffen im Irak ausgegangen ist, ausgehen konnte.

Belächelt und nicht ernst genommen wird allgemein, dass in den USA die für die Zivilbevölkerung zuständige Seuchenbehörde, das „Centers for Disease Control“ (CDC) eine Behörde des Pentagon, eine Militärbehörde ist, in der die für die Zivilbevölkerung zuständigen Ärzte teilweise Militäruniformen tragen. Eine Unterorganisation des CDC ist der EIS, die „CIA der Medizin“.


Jeder, der etwas in Geheimdienststrategien denken kann, musste aufmerksam werden, als am 23.4.1984 nicht irgendeine Universität, sondern die amerikanischen Regierung, vertreten durch die Gesundheitsministerin Heckler, die Entdeckung eines Virus im Zusammenhang mit AIDS auf einer groß angelegten Pressekonferenz verkündigte, ähnlich wie der Papst Dogmen verkündigt. Als Entdecker wurde der damalige US-Regierungsforscher Dr. Robert Gallo der Weltöffentlichkeit vorgestellt.

Der parlamentarische Untersuchungsausschussbericht zum Bluterskandal (DS 12/8591) vom 21.10.1994 belegt auf S. 59, 61 u. 63 das Wissen, dass Gallo nur dem Montangier (Frankreich) die Ergebnisse geklaut hat, die Montangier ein Jahr zuvor veröffentlicht hatte und kein Wissenschaftler als Beweis eines Todesvirus behauptete und Gallo selbst wenige Monate zuvor auf einer Fachkonferenz in Cold Spring Harbour noch als Laborartefakte bezeichnet hatte.

Wie durch Diebstahl aus einen Laborartefakt, mittels Verkündigung durch die US-Regierung am 23.4.1984, ein Todesvirus werden kann, ist das bis heute ungeklärte und gehütete Geheimnis nicht nur des Deutschen Bundestages.

Mit Datum vom 5.1.2004 gesteht die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt das Wissen ein, dass es sich bei „HIV“ nur um einen Konsens handelt. Der Ursprung dieses Konsens in der US-Verkündigung vom 23.4.84 (nach dem Muster der päpstlichen Dogmenverkündigung) ist unstrittig.


Tatsächlich ist die US-Regierung mit ihrer heutigen Seuchenpolitik nur in die Fußstapfen des von Bismarck getreten und setzt die absurde deutsche Politik global fort. Von Bismarck verlangte von Robert Koch pseudowissenschaftliche Beweise zur Begründung der biologischen Infektionstheorie zu schaffen, was Koch auch tat. Die medizinische Infektionstheorie war von Anfang an ein politisches Instrument. Koch trat hier in Wettstreit mit den Franzosen, mit Pasteur ein, der der Erfinder der krankheitsverursachenden Viren ist, lange vor der tatsächlichen Erfindung des Elektronenmikroskops im Jahre 1931.


Gelingen konnte und kann das nur auf dem Hintergrund einer 1.000jährigen Geschichte, die kurz nach Begründung des „Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“ begann und bei aller heute gebotenen Skepsis zur Geschichtsschreibung und Geschichtsdatierung, in der Distanzierung der römischen Kirche von den Errungenschaften des Islam gründet. Tatsächlich hatte der Islam zum Ende des ersten Jahrtausend große Fortschritte in die empirische Wissenschaft und auch in die Technik und in die Kultur gebracht. Die römisch-christliche Kultur lief Gefahr in die Kultur des Islam aufzugehen. (Heute erweist sich der Islam, mit Ausnahme des Ahmadi-Islam, in seiner Grundhaltung als vatikanischer als der Vatikan.)


Die römisch-christliche Kultur stellte die griechische Ontologie, die Metaphysik, von den Füssen auf den Kopf und unterwarf tausend Jahre lang auch die Medizin der Ableitung aus Gott, der Ableitung aus Ideen, bei der die Wirklichkeit verbannt und verbrannt werden musste, im wahrsten Sinne des Wortes. Die Scheiterhaufen stehen hierfür, auf denen die Träger des medizinisch-biologischen Wissens, überwiegend heilkundige Frauen (Hebammen) verbrannt wurden.


Erst auf diesem Hintergrund beginnt man zu verstehen, warum von Dr. Hamer im ausgehenden zweiten Jahrtausend von einem Gericht in Deutschland abverlangt wurde, seinen verifizierten Erkenntnissen abzuschwören.
Die Justiz der Bundesrepublik Deutschland bewies hier, dass die Justiz der Bundesrepublik Deutschland vom Geist der Inquisitionsgerichte nach wie vor diktiert wird, vollkommen unabhängig von demokratisch-rechtsstaatlichen Anforderungen an die Justiz. Auf diesem Hintergrund wird verständlich, warum sich die Universität Tübingen bis heute berechtigt behauptet, das Gerichtsurteil, das die Universität zur Fortsetzung des Habilitationsverfahrens des Dr. Hamer verpflichtet, ignorieren zu können.
Eine Universität, wie die Universität Tübingen, die geistig in der Zeit der Scheiterhaufen verblieben ist, darf und muss demokratisch-rechtsstaatliche Gerichte ignorieren. In einem demokratischen Rechtsstaat allerdings wäre eine solche universitäre Grundhaltung nicht duldbar. In der Bundesrepublik Deutschland wird dieses bisher noch geduldet, auch von Staatsbürgern.


Die Verhaftung des Dr. Hamer am 9.9.2004 in Spanien auf Betreiben Frankreichs wird man als historischen Punkt ansehen müssen, an dem sich Staatsbürger in Europa entscheiden müssen, ob sie sich weiterhin der 1.000jährigen Weltdiktatur der Irreführung und Lüge im Medizinwissen ausliefern oder eine Medizin auf der Grundlage der biologischen Wirklichkeit abverlangen.
In den letzten 10 Jahren haben Dr. Lanka und ich, exemplarisch an „HIV“ (AIDS) und „Impfen“ die Impulse gesetzt, mittels der Frage nach den wissenschaftlichen Beweisen, das Wissen der Zuständigen nachzuweisen, dass hier keine Beweise existieren, dass es sich hier um haltlose Ideengebäude, um Konsense, handelt, die zu Dogmen erstarrten, die nicht hinterfragt werden dürfen.
In den letzten zwei Jahrzehnten hat Dr. Hamer überprüfbar die biologische Wirklichkeit dargestellt, die bei einem überwiegenden Teil der „Krankheiten“ geschieht. Auf dieser Kenntnisgrundlage erst ist es möglich, gezielter, nebenwirkungsärmer und kostengünstiger mit Krankheiten umzugehen, zum Wohle der Menschen. Als Nebenprodukt wies Dr. Hamer nach, dass die herrschende Schulmedizin, in „5000 Hypothesen“, die unbewiesen sind und miteinander nicht in Einklang zu bringen sind, gründet.
Diese „5000 Hypothesen“ sind Grundlage der überwiegenden Gewinne der Pharmaindustrie, die durch die Entdeckungen des Dr. Hamer mehr als nur gefährdet sind. Dr. Hamer entzieht den überwiegenden Gewinnen der Pharmaindustrie die rechtliche Rechtfertigungsgrundlage, verweist global den überwiegenden Teil der Gewinne der Pharmaindustrie in den Bereich des sittenwidrig erworbenen Eigentums, das aufgrund Grundgesetze (GG) Art. 14 Abs. 2 nicht mehr dem grundgesetzlich gesicherten Eigentumsschutz unterliegt. (GG, Art. 14 Abs. 2: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“)


Angesichts der Gesamtdimension ist es verführerisch, hinter all dem eine Weltverschwörung zu vermuten, gleich ob diese von kleinen grünen Männchen im Erdinnern, von einer chinesischen Verschwörungsgruppe oder von sonstwem ausgeübt wird. Tatsächlich steckt hinter alledem und ist ursächlich für alledem die größte Weltverschwörung, die heute die Diktatur auf diesem Planeten ausübt und auf die der Philosoph Arthur Schopenhauer hingewiesen hat:
Die Dummheit der Menschen!


Die Verhaftung des Dr. Hamer am 9.9.2004 zeigt das dringliche Erfordernis auf, diese Diktatur der Weltverschwörung, die heutige Globaldiktatur der Dummheit zu überwinden, sowohl individuell als auch als Staatsbürger gesellschaftlich, indem vom eigenen Staat die konsequente Unterwerfung unter Recht und Gesetz abverlangt wird, das Irreführungen, insbesondere wissentliche tödliche Irreführungen im Gesundheitsbereich, nicht zulässt.

Wir haben es zur Aufgabe gemacht, aktiv an der Überwindung dieser Weltverschwörung der Dummheit, an der Überwindung der Globaldiktatur der Dummheit durch klare Informationen aktiv mitzuwirken. Für diejenigen, die unter Eingehen des Risikos, dass sie „weiche Knie“ bekommen und zeitweise „wie Falschgeld durch die Gegend laufen“ (weil sie es einfach nicht glauben können und noch nicht verstanden haben, dass es heute darauf ankommt, “Glauben“ durch „Wissen“ zu überwinden), zu dem Zwecke weitere Kenntnisse über die Entdeckung des Dr. Ryke Geerd Hamer erlangen wollen und Kenntnisse über die vorläufigen Ergebnisse der nun bald zehnjährigen Beweisfrage an die zuständigen Stellen im Zusammenhang mit „HIV und Impfen“ erlangen zu wollen, werden hier drei Internetadressen genannt, nicht zu dem Zwecke, sich an dem Wissen zu erfreuen, wie schlecht die Welt doch ist, sondern zu dem Zwecke als Staatsbürger, dem die abschließende Kontrolle über seinem Staat obliegt (Alle staatliche Gewalt geht von Volke aus.), das abzuverlangen, was wir Deutschen 50 Jahre lang versäumt haben von unserem demokratischen Rechtsstaat BRD abzuverlangen:
Die staatliche Unterwerfung unter Recht und Gesetz!


www.klein-klein-aktion.de

www.klein-klein-verlag.de

www.neue-medizin.de

Das Erfordernis, dass Staatsbürger jetzt beginnen, ausgehend vom kostenträchtigen Gesundheitswesen, vom Staat die Unterwerfung unter Recht und Gesetz, ohne falsche Rücksichtnahme abzuverlangen, erscheint uns als die überfällige Reformpolitik, die die jetzige Reformpolitik in Deutschland überwinden muss, in einer Zeit der leeren Kassen, in der wir uns den Luxus der Geldverschwendung für Lügen und Irreführungen nicht weiter leisten können.
Zu diesem Zweck wird der Verein „Wissenschaft, Medizin und Menschenrechte“ e.V. jetzt das Projekt Agenda 2006 starten, das erstmalig in dem in wenigen Tagen erscheinenden klein-klein-aktuell abo 5 (klein-klein-verlag, 9,– EURO/Jahr incl. Porto) vorgestellt wird.


Hier wird von der Tatsache ausgegangen, dass spätestens im September 2006 die nächste Bundestagswahl statt findet und Politiker und Parteien hier gewählt werden wollen. Es wird von der Hypothese ausgegangen, dass wir uns den Luxus der Geldverschwendung für Irreführungen und Lügen, insbesondere im Gesundheitswesen, nicht mehr leisten können. Es soll darauf hingewirkt werden, dass Politiker und Parteien, die spätestens im Sept. 2006 gewählt werden wollen frühzeitig vorher klare Aussagen dazu machen, ob sie im Falle ihrer Wahl weiter an dem Luxus der Geldverschwendung für Irrehrungen und Lügen, insbesondere im Gesundheitswesen, aber auch in der Gentechnologie u.a. mitwirken wollen.

Diese Agenda 2006 richtet sich insbesondere an die heute größte Wählergruppe in Deutschland, an die Gruppe der Nichtwähler, die festgestellt haben, dass das Wahlkreuzchen kaum etwas bewirkt, die aber häufig in den resignativen apathischen lebenszerstörenden und zukunftsverhindernden Irrtum leben, der Einzelne könne doch nichts tun.

Auch hier muss die globale Diktatur der Dummheit überwunden werden, indem der Einzelne beginnt, klein-klein etwas zu tun, das zu tun, was ihm real möglich ist – anstatt auf die zu schimpfen, die doch nichts tun, die nicht das tun was möglich und erforderlich ist.

Hartz IV hebt, im Rahmen der „Reformpolitik“ der Bundesregierung für Langzeitarbeitslose den bisher in der Bundesrepublik Deutschland maßgeblichen und verbindlichen Rechtsgrundsatz der Besitzstandswahrung und des Vertrauensschutzes auf.
Die erforderliche Reformpolitik (Revolutionspolitik) verlangt, dass das Besitzstandsrecht für Irreführung und Verlogenheit in allen gesellschaftlichen Bereichen aufgehoben wird. Wenn das erfolgt, lassen sich die heutigen vielen unlösbar erscheinenden Probleme in Aufgaben umformen, die dann und nur dann zum Wohle der Allgemeinheit bewältigt werden können.


Die Umwandlung des undurchsichtigen Problems der Verhaftung des Dr. Hamer am 9.9.2004 in eine lösbare Aufgabe und die Lösung dieser Aufgabe, nimmt hier eine welthistorische Schlüsselfunktion ein. Die Art der Lösung ist davon abhängig, was Bürger in Europa weiter zulassen, was in Europa geschieht.
Tatsächlich erweist sich hier die Pharmaindustrie hinsichtlich ihres realen Freiheitsraumes als machtlos. Die Macht liegt hier bei den freien Staatsbürgern in Europa von denen viele infolge der Weltdiktatur der Dummheit dem Irrtum unterliegen, sie seien als Staatsbürger machtlos. Die tatsächliche Macht der Staatsbürger ist auf der klein-klein homepage dokumentiert. Die staatlichen Stellen geraten immer mehr in einen Erklärungs- und Rechtfertigungsnotstand, einfach dadurch, indem Bürger nicht mehr blind glauben sonder wissen wollten. Das überfordert die staatlichen Stellen, insbesondere im Gesundheitswesen.

Der Staatsbürger, wer denn sonst wohl, ist heute der tatsächliche Verantwortliche, der ganz alleine die Verantwortung dafür trägt, wenn er seine Macht nicht nutzt, klein-klein, mit großer Dimension. Karl Krafeld

  1. Earthling
    22. März 2009 um 21:59

    Um von der Chemie/Pharmaindustrie los zu kommen gibt es vielleicht noch mehr Möglichkeiten.
    Das Wissen wird unterdrückt und weil ich immer an diese Schweitzer Forscher denken muss wenn ich so einen Artikel lese, denn Dr. Hamer gehört für mich auch in diese Kategorie, diesen Fernsehbericht:

    Eine Reportage der Sendung „Report“ die 1988 ausgestrahlt wurde.
    Bei den Sendern ist diese Folge nicht mehr zu bekommen.

    „Zwei Schweitzer Wissenschaftler haben eine Methode erfunden um Landwirtschaft und Fischzucht Chemie/Pharmafrei betreiben zu können.“

    Der Urcode – Ein Leben mit weniger Pharma und Chemie

    Ich kenne diesen Bericht aus dem Jahr 1988 erst seit kurzem, doch ich werde mir selbstverständlich diese elektronischen Bauteile besorgen:

    Schau mer ma ob die Revolution nicht auch ohne Gewalt funktioniert, nur so, mit Wissensvermittlung :)

    Hoffnungsvolle Grüsse

  2. bl
    4. März 2009 um 17:15

    Ich stimme zu, dass alle diese „Katastrophen“ – gerade auch die in der Schulzmedizin – nur durch mehr Intelligenz gelöst werden können, leicht gelöst. Aber dazu müssen einfach mehr Menschen bereit sein, selber zu denken, selber wahrzunehmen, sich selber zu vertrauen und nicht blind irgendwelchen „Autoriäten“ folgen. Souveränität kann man sich nur selber geben.

    Ich würde auch nicht sagen, dass die Menschen „dumm“ sind. Sie sehen, bedngt durch ihre Konditionierung, eher nur einen klitzekleinen Ausschnitt der Wirklichkeit, den sie dann natürlich vollkommen fehlerhaft interpretieren. Früher hat man dazu kleinkariert gesagt… Gerade Akademiker, die Jahrzehnte an Gehirnwäsche hinter sich haben, fällt es besonders schwer, über den Tellerrand zu sehen.

    Trotzdem denke ich, dass alle diese zunehmend unangenehmen Zustände eine Art Katharsis bewirken werden – früher oder später. Gut für den, der jetzt schon klar denken kann…

  3. Tobi
    4. März 2009 um 10:33

    Ohne Kommentar (diese Email-Kopie hat zwar nicht direkt mit dem Thema zu tun aber doch mit der Dummheit der Menschen):

    Hallo,
    wir haben Dein Profil mit dem Namen „Tobias K.“ gelöscht.
    Man muss sich Deine Aussagen mal genau auf der Zunge zergehen lassen:
    „Ausserdem stell Dir noch die Frage: Was brauchten die Zionisten unbedingt um die Welt zu überzeugen, dass es Zeit für einen Judenstaat war? “

    Wir wollen das jetzt garnicht groß auseinandernehmen, aber lass Dir gesagt sein, dass wir derartig verquere und antisemitische Vergehen im VZ nicht tolerieren.

    Das VZ Team

  1. 4. März 2009 um 18:38

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