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• Skandal im Bundeshaus • Was hat der Bundesrat während des WK2 gewusst?

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Nachdenken

Der jüdische Autor Norman G. Finkelstein schreibt in seinem Buch Die Holocaust-Industrie (Piper 2001, S. 99):

«… die Geheimhaltungsvorschriften, die die Schweizer Banken 1934 zum Teil deswegen erlassen hatten, weil sie verhindern wollten, dass jüdische Anleger von den Nazis abkassiert wurden …»

Es sei darauf hingewiesen, dass wir noch vor Erscheinen dieses Buchs, als einzige Zeitung der Schweiz, am 18.2.98 unter dem Titel «Herrschaft der Lüge», von Dr. Wolfgang Zeman, über die Entstehung des Bankengeheimnisses zum Schutze von jüdischem Fluchtkapital berichtet haben.

Weitere Beiträge im Umfeld des grössten Raubzuges der Geschichte durch jüdische Erpresser und zum mutlosen Verhalten des Bundesrates brachten wir am 2.10. und 27. 11.95 mit den Beiträgen «Skandal im Bundeshaus» und «Bundesarchiv: Ist die Schweiz noch Herr im Haus?».

Der verantwortliche Herausgeber wurde dieser Beiträge wegen mittels des perversen Antirassismusgesetzes zu drei Monaten Gefängnis bedingt verurteilt, indem die Richter auf verlogene Weise die Berichte aus dem Zusammenhang gerissen, die deutsche Sprachlehre missachtet, Zitate verdreht und unter Weglassung von Worten entstellt haben (Zitatfälschung), wie es ihnen gerade am besten erschien, um wegen «Leugnen des Holocaust» verurteilen zu können. Die Namen der Verantwortlichen Richter sind hinterlegt. Man wird sich ihrer zur gegebenen Zeit erinnern und sie für ihre Vergehen zur Verantwortung ziehen.

Es ist eine leider erfolgreiche Kampftaktik der Rot-Grünen, politische Gegner mit schlagkräftigen Wortergüssen – die kaum widerlegt werden können –, zu diffamieren. Zum alltäglichen Vokabular zählen: Rechtsextremist, Faschist, Neonazi, Rassist, Antisemit, Holocaustleugner usw. Die Mehrheit der ahnungslosen oder naiven Leser fällt auf die psychologische Kriegslist herein. Mit Reizworten, die unangenehme Gedanken wecken, wird das selbständige Denken blockiert. Wenn diese Reizworte auftauchen, sollten wir den wahren Teil der Information ergründen, der verschwiegen wird. Folgende wahre Motive kommen in Frage:

Wer als Rassist beschimpft wird, kämpft für das Überleben des eigenen Volkes; wer als Faschist oder Neonazi beschimpft wird, kämpft für den eigenen Nationalstaat; wer als Antisemit beschimpft wird, kämpft gegen Verleumdungen des eigenen Volkes oder Staates durch Juden oder missbilligt die Massaker an unbewaffneten Palästinensern und die Vertreibung aus ihren Dörfern. In jedem dieser Fälle wird also ein moralisch legitimes Vorhaben oder berechtigte Kritik durch Meinungsterror abgewürgt.

Überlassen wir daher das Denken nicht länger denjenigen, die uns zu ihrem eigenen Vorteil täuschen wollen. Es ist höchste Zeit, dass wir wieder selbständig denken und nachdenken lernen.

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Abgewiesener Flüchtling
verklagt die Schweiz auf Genugtuung

Was hat der Bundesrat
während des 2. WK gewusst?

Skandas im Bundeshaus !

Der Bundesrat hat am 23.6.1998 die „Wiedergutmachungsforderung“ von Fr. 100’000 von Joseph Spring, wie schon früher diejenige von Charles Sonabend, abgewiesen. Dieser Entscheid ist sehr zu begrüssen, denn, abgesehen vom Umstand, dass allfällige Ansprüche längst verjährt sind, fehlt für eine Wiedergutmachung schlicht jegliche Rechtsgrundlage. Es wäre einzigartig und komplett verfehlt, hier aus irgendwelchen moralischen Überlegungen eine Anspruchsgrundlage zu konstruieren. Zahlungen aus öffentlichen Mitteln für Folgen des Zweiten Weltkrieges, welche die Schweiz in keiner Weise zu vertreten hat, hätten unkontrollierbare und äusserst weitreichende Folgen für die Bundeskasse. Als ehemaliger Konzentrationslager-Insasse könnte Spring Ansprüche in Deutschland stellen, wenn er es nicht schon getan hat. Ein Weiterzug Springs müsste als Trittbrettfahren bei der gegenwärtigen Erpressungskampagne gegen die Schweiz aufgefasst werden. Es wäre auch nicht einzusehen, wieso Spring von der Solidaritätsstiftung, falls diese überhaupt kommt, etwas zugute haben sollte, ausser er sei wirklich auf Unterstützung angewiesen. Dafür wäre aber grundsätzlich das Land, in dem er lebt (Australien), zuständig. Spring wie Sonabend mögen, aus der Rückschau gesehen, hart und ungerecht behandelt worden sein, was bedauerlich ist. Für „Kompensationszahlungen“ seitens der Schweiz fehlt jede Grundlage. Es ist zu hoffen, dass der Bundesrat nach dem weiteren Bergier-Report nicht umfällt.

Wie bekannt wurde, hat Spring Klage beim Schweiz. Bundesgericht eingereicht. Er wirft der Schweiz Beihilfe zum Völkermord vor. Das ist ein harter Vorwurf. Jetzt müssen harte Fragen gestellt werden.

In Zuge der „Vergangenheitsbewältigung“ wird in jüngster Zeit von den Medien immer wieder die unbelegte Behauptung kolportiert, der Bundesrat habe bereits während des Krieges gewusst, dass in den Konzentrationslagern der Nazis Juden „vernichtet“ würden. So stellte Felix E. Müller in der NZZ vom 22.6.1998 im Zusammenhang mit der „Wiedergutmachungsforderung“ von Joseph Spring gegenüber dem Bundesrat die ungeheuerliche Behauptung in den Raum: Im November 1943 war die Existenz von Vernichtungslagern bekannt; wer jüdische Flüchtlinge zu diesem Zeitpunkt direkt den Deutschen übergab, überantwortete diese dem fast sicheren Tod.

Spring war zum zweiten Mal und dazu noch mit gefälschten Papieren in der Schweiz erwischt worden, weshalb er direkt den deutschen Behörden übergeben worden sei. Er sei mit zwei Cousins direkt nach Auschwitz deportiert worden. Am Tag der Ankunft seien seine Begleiter „vergast“ worden, während er „die Nazi-Vernichtungsmaschinerie auf wunderbare Weise überlebt“ habe (NZZ) und zwar, weil er als Schweisser eingesetzt wurde. Wo hat er dieses Handwerk gelernt? Konnten seine Cousins nichts arbeiten? Wann hat er diese wo zum letzten mal gesehen? Wie hiessen sie? So lange nicht jeder Zentimeter Boden umgegraben und jeder Betonbrocken in Auschwitz untersucht worden ist, und jedes Archivdokument von einen unabhängigen Expertenstab gesichtet worden ist, soll man nicht solche unbelegten Behauptungen aufstellen.

Hierzu ist zu erwähnen, dass der Begriff „Vernichtungslager“ (extermination camp) eine Schöpfung der Nachkriegszeit ist. Er tauchte erst bei den Nürnberger Prozessen auf.

Um die Frage der Verantwortlichkeit des damaligen Bundesrates, d.h. sein damaliger Wissenstand abzuklären, hat der Herausgeber von Recht+Freiheit, Ernst Indlekofer, folgenden Artikel publiziert, der auf einem Briefwechsel mit heutigen Bundesstellen beruht bzw. auf einen Briefwechsel mit den bedeutendsten Historikern der Zeit des Zweiten Weltkrieges (Prof. Bonjour und Prof. von Salis).

Unter anderem wegen dieses Artikels (der nachstehend wiedergegeben wird) wurde Ernst Indlekofer vom Basler Strafgericht mit Gefängnis wegen „Rassendiskriminierung“ bestraft, weil er mit „scheinwissenschaftlichen Argumenten“ den Holocaust geleugnet habe, wobei das Wissen des damaligen Bundesrates, um das es hier geht, und das historische Geschehen absichtlich vermengt wurden. Was ist das für ein Land, wo man mit Gefängnis bestraft wird, wenn man die entscheidenden historischen Fragen stellt und auf Unstimmigkeiten hinweist., die dem Land nützlich sein können. in einer Auseinandersetzung wo Milliarden an Reparationen gefordert werden. Bezeichnend für die jämmerliche Haltung der Behörden ist ihre Weigerung, zu einfachen Fragen klar Stellung zu beziehen. Das Urteil Indlekofer werden wir später genauer behandeln.

Ernst Indlekofer

Zum 50. Gedenktag an das Ende des Zweiten Weltkrieges wurde in der Genferzeitung Le Nouveau Quotidien vom 9. Mai 1995 die Anklage von Frau Bundesrat Ruth Dreifuss verbreitet, der damalige Bundesrat habe gewusst, dass die Juden vernichtet wurden (…savait que les juifs étaient exterminés). Dieser Vorwurf widerspricht dem Historikerwissen der Professoren Bonjour und von Salis ebenso wie den Dokumenten des IKRK über seine Arbeit während des Zweiten Weltkrieges. Die Behauptung schädigt den weltweiten guten Ruf der Schweiz und gefährdet den Bankenplatz Schweiz. Kurze Zeit nach Bekanntwerden unserer angeblichen Mitschuld an der Judenvernichtung, verängstigt die Presse Bankiers mit der Nachricht, sie könnten im Ausland verhaftet werden, falls sie die Zusammenarbeit bei der Herausgabe jüdischer Fluchtgelder verweigerten. Erste Forderungen trafen bereits aus Anwaltskanzleien Israels ein. Der Presseclub Schweiz schrieb aus staatspolitischer Sorge um unser Land Bundespräsident Kaspar Villiger und bat um Beweise für den Vorwurf «Der Bundesrat hatte gewusst, dass …». Anstelle der erwarteten Antwort traf ein mysteriöser Brief ein. Der wirkliche Skandal ist aber ein anderer: Wie aus diesem Brief hervorgeht, hat Ruth Dreifuss keinen einzigen Beweis für die unerhörte Beschuldigung.

Wie in der Präambel der Bundesverfassung nachzulesen ist, wurde diese von der Schweizerischen Eidgenossenschaft in der Absicht beschlossen, «den Bund der Eidgenossen zu festigen […] und die Ehre der schweizerischen Nation zu erhalten und zu fördern». Als die Behauptung «Ruth Dreifuss klagt an: Der Bundesrat hatte gewusst, dass die Juden vernichtet wurden» vom Le Nouveau Quotidien verbreitet wurde, war der Presseclub Schweiz überzeugt, dass die Mitwisserschaft an einem Völkermord nichts Ehrenhaftes ist und das genaue Gegenteil dessen bewirkt, was «Im Namen Gottes des Allmächtigen!» beschlossen wurde.

Der Presseclub Schweiz als Herausgeber von Recht+Freiheit forderte deshalb mit Brief vom 7. Juli 1995 an Bundespräsident Kaspar Villiger den Gesamtbundesrat auf «für diese Behauptung hieb- und stichfeste Beweise aus der Zeit vor 1945 vorzulegen, oder aber in den wichtigsten Tageszeitungen der Schweiz in einer ‘öffentlichen Bekanntmachung an die Bevölkerung’ die ungeheuerliche Beschuldigung zurückzuweisen». Der Presseclub Schweiz begründete seine Forderung wie folgt:

Es wird behauptet, auf Schweizer Banken lägen 7,7 Milliarden Franken von Holocaust-Opfern. Irgendwann kommen wir wohl alle hinter Gitter, wenn wir diese Zahl leugnen oder verharmlosen.

Die Medien haben unwidersprochen und ohne einzigen, unwiderlegbaren Beweis die Behauptung verbreitet, «der Bundesrat hatte gewusst, dass die Juden vernichtet wurden». Der Presseclub Schweiz konfrontierte darum Bundespräsident Villiger mit folgenden Tatsachen: «Auf sich selbst disqualifizierende Weise haben Presse und Fernsehen der Schweiz hochkarätige Historiker und Zeitzeugen wie die Professoren von Salis und Bonjour einfach totgeschwiegen: Prof. von Salis hielt während des Krieges im Auftrage des Schweizer Bundesrates alle 14 Tage eine aufklärende Radioansprache an das Schweizervolk über die Weltlage, und Prof. Bonjour erhielt vom Bundesrat den Auftrag, die Geschichte der Schweiz im 2. Weltkrieg zu schreiben. Zur Bewältigung ihrer Aufgaben standen ihnen ohne jede Einschränkung alle Informationen und Dokumente zur Verfügung, die in jener Zeit überhaupt verfügbar waren.

In uns vorliegenden Urkunden (Briefe von Von Salis und Bonjour), von denen wir je eine Kopie beilegen, bestätigen diese beiden namhaften Schweizer Historiker ausdrücklich, während des Krieges nichts von einer Judenvernichtung gewusst zu haben. Dasselbe bestätigt Franz Kappeler (nach dem Krieg Schweizer Botschafter in Südafrika), der 1936–1944 an der Schweizer Gesandtschaft in Berlin angestellt war. Besonders ist auch in den drei umfangreichen Bänden, welche das Internationale Komitee vom Roten Kreuz in Genf 1946, 1947 und 1948 über seine Arbeit in den Konzentrationslagern schrieb, kein Wort über eine Judenvernichtung zu lesen, und dies, obwohl es 1944 Auschwitz inspiziert hatte und im letzten Kriegsjahr nach Verhandlungen mit SS-General Kaltenbrunner je einem RK-Delegierten erlaubt wurde, in einem der Lager zu bleiben (Band III, Seite 83). Ebenso haben der Vatikan (Papst Pius XII), Churchill und die alliierte Schar von Geheimagenten während des Krieges nichts von einer Judenvernichtung gewusst. Telford Taylor, US-Hauptankläger im Nürnberger Tribunal, bestätigt in seinen Memoiren, dass er erst während des Nürnberger Prozesses Kenntnis erhalten habe. Die Medien der ganzen Welt schwiegen sogar noch, als die Russen Ende Januar 1945 Auschwitz befreiten! Alle diese unverdächtigen Urkunden und Zeitzeugen bestärken unsere Überzeugung, dass die von den Zeitungen verbreitete Behauptung von Frau Bundesrat Ruth Dreifuss den Tatsachen eklatant widerspricht

Die Antwort auf unseren Brief traf zehn Tage später ein. Doch statt eines offiziellen Schreibens aus dem Bundeshaus war es ein Brief auf billigem Papier und ohne Briefkopf. Als Absender figuriert ein Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg von Bern. Bitte sehr — das ist doch nicht normal! Bis zum heutigen Tage verwendete das offizielle Bundeshaus ausnahmslos amtliches Papier mit dem Briefkopf des jeweiligen Departementes. Irritiert stellten wir auch noch eine vom Absender abweichende Unterzeichnung fest, wo unverhofft die Eidg. Militärbibliothek namens Stüssi signiert. Wer also ist der Antwortgeber? Stüssi oder die Eidg. Militärbibliothek? Und warum stimmen die beiden Angaben nicht überein, wie sonst üblich? Mit dieser «Antwort» konnte sich der Presseclub Schweiz nicht zufrieden geben und schrieb Villiger erneut. Mit Brief vom 6. September 1995 bequemte sich dann der EMD-Chef persönlich zu einer diesmal offiziellen Antwort des Bundeshauses. Stüssis Antwort wird von Villiger zur amtlichen, aufschlussreichen Urkunde der neueren Schweizergeschichte erklärt!

Die näheren Umstände der Zuständigkeitsverschleierung werfen neue Fragen auf. Doch eine Frage ist jetzt mit Sicherheit beantwortet. Nämlich die nach dem Beweis. Stüssi schreibt: «Dass die Judenverfolgung im Dritten Reich kein Geheimnis war, ist eine allgemein bekannte Tatsache.» Man beachte: Selbst Stüssi schreibt «Verfolgung», also nicht «Vernichtung»! (Unsere Strafverfolgungsbehörden verfolgen auch. Es ist aber noch niemandem eingefallen, deswegen den Bundesrat mit Vermutungen anzuprangern.) Bis dahin jedenfalls noch kein Beweis für das Wissen um die Vernichtung, doch dann kommt Stüssi auf den Punkt: «Für die wissenschaftliche und journalistische Auseinandersetzung mit dem gesamten Fragenkomplex steht an den grossen öffentlichen Bibliotheken unseres Lan

Bundesrat Kaspar Villiger kann oder will «vernichten» von «verfolgen» nicht unterscheiden. Nachdem diesem seinem Verständnis hält er auch die Schweizerische Eidgenossenschaft für dasselbe wie seinen Stumpenladen.

Ernst Indlekofer, Basel

des und auch an der Eidg. Militärbibliothek eine reiche Literatur zur Verfügung.» Ei, ei, sieh mal an! Der Verweis auf die grossen Bibliotheken und reiche Literatur ist doch nichts anderes, als das Eingeständnis, dass in den Bibliotheken kein einziger Beweis für die unerhörte Beschuldigung vorhanden ist. Andernfalls hätte man uns doch wohl eine Kopie dieses Beweisdokumentes zugestellt.

Die Antworten Villigers und Stüssis zeigen eine sophistisch-dialektische Methode, wie sie schon Platon/Sokrates in den antisophistischen Werken als verwerfliche und unbrauchbare Diskussionsmethodik verurteilt haben. Immer wenn wir das Wort «vernichten» gebrauchen, wird es absichtlich und konsequent übersehen und in beiden Antworten ebenso konsequent durch «verfolgen» ersetzt. Die Diskussion um den Kern der Sache wird damit verweigert und statt dessen von etwas gesprochen, was nicht zur Debatte steht. Selbstverständlich verstehen wir unter «Vernichtung» die seit 50 Jahren allgemein behauptete «industrielle», planmässige Massenvernichtung der Juden und nicht etwa Erschiessungen, wie sie im 2. Weltkrieg und seither in anderen Kriegen immer wieder an Zivilpersonen und Kriegsgefangenen vorkamen. So enthüllte vor kurzem ein Historiker schwere Kriegsverbrechen der Israelis. Im Sinai-Feldzug hätten sie bei einem halben Dutzend Zwischenfälle fast eintausend entwaffnete ägyptische Kriegsgefangene umgebracht. Ein anderer Historiker enthüllte aus dem Sechstagekrieg noch weit schlimmere Greueltaten von noch viel grösserem Ausmass. Dabei seien etwa 300 Ägypter — nachdem sie sich ergeben hätten — niedergemetzelt worden. (NZZ, 17. August 1995).

Die Annahme des «Antirassismusgesetzes» hat der Beschuldigung «der Bundesrat wusste, dass die Juden vernichtet wurden» offenbar den Weg geebnet, der nun die Schweizerbanken erpressbar macht. Es kann kein Zufall sein, dass plötzlich Stimmen laut werden, die auf die Herausgabe der Gelder von Holocaust-Opfern drängen, seitdem wir per Strafgesetz am Sprechen gehindert werden. 1962 verabschiedete die Bundesversammlung zwar einen Beschluss, mit der die Handhabung der Vermögen von Verschollenen ein- für allemal geregelt schien. Doch einem Bericht im FACTS Nr. 31/1995 zufolge wittern die Juden plötzlich Morgenluft, nachdem zahlreiche Berichte in ausländischen Medien erschienen sind, und es «beginnen sich die Schweizer Banken dem Druck zu beugen» und «ein eigentlicher Gesinnungswandel ist auszumachen». Eine nicht genannte Bank soll bereits einen Millionenbetrag bezahlt haben, obwohl der Hinterbliebene weder die Bank noch die Kontonummer kannte, wo das Geld während des Krieges deponiert worden sein soll. Auf die Frage, wie er dennoch zu seinem Geld kam, sagte er: «In verschiedenen Ländern steht auf die Verweigerung von Informationen in Geschäftsbeziehungen eine Gefängnisstrafe bis zu drei Monaten. Da die Direktoren der Schweizer Bank, die ich geheimhalten muss, keine Lust hatten, bei ihrem nächsten Auslandaufenthalt am Flughafen verhaftet zu werden, kamen Verhandlungen zustande.» Nicht nur das Geld verschollener Juden, sondern auch herrenlose Konti von juristischen Personen sowie generell alle Konti ohne Kundenkontakt sollen abgeschöpft werden. Das kann heiter werden!

Man sollte denken, dass unsere obersten Landesbehörden ihre verfassungsmässigen Aufgaben im Griff haben. Doch dem ist nicht so, sonst hätte nach dem 8. Mai 1995 die Bundesanwaltschaft tätig werden müssen. Nach den Pressemeldungen, in denen Bankiers gewarnt werden, sie könnten im Ausland festgenommen werden, wäre die Bundesanwaltschaft zum zweiten Mal in der Pflicht gewesen. Die Warnung vor dem Knast könnte nämlich als Nötigung aufgefasst werden. Doch bis heute rührt sich die Bundesanwaltschaft nicht.

Die vom Wirtschaftsblatt Globes (nach einer Meldung im Spiegel 35/1995) in die Welt gesetzte Summe von 7,7 Milliarden Franken jüdischer Fluchtgelder auf Schweizer Nummernkonti wird von den grossen Zeitungen so lange verbreitet werden, bis sie vom kleinsten Quartierblatt nachgedruckt wird. Heute erklären die Banken, dass das mit den 7,7 Milliarden nicht stimmt. Aber irgendwann kommen wir wohl alle hinter Gitter, wenn wir diese Zahl leugnen oder verharmlosen.

Nachtrag

(Juni 1998) Seit Jahrzehnten wird unser Land aufs übelste mit der Lüge verleumdet, die Schweiz habe 1938 die Kennzeichnung deutscher Pässe von Juden mit dem «J»-Stempel veranlasst.

In einem ausführlichen Artikel der Schweizerzeit vom 29. Mai 1998 hat nun Dr. jur. Max Keller, Bern, anhand der eindeutigen Fakten im Zusammenhang mit der von der Schweiz beabsichtigen Kündigung der Visumsvereinbarungen mit Deutschland – weil Deutschland Emigranten nicht wieder einreisen lassen wollte – nachgewiesen, dass es sich bei diesen Behauptungen um eine schwerwiegende Entstellung der Tatsachen handelt. Bei der mehrfach aktenkundigen Ablehnung des «J»-Stempels durch den ehemaligen Polizeichef Dr. Rothmund, ist es erstaunlich, dass es je zu diesen Falschbehauptungen kommen konnte. Urheber dieser Volksverhetzung ist der Schweizerische Beobachter, der diese Unwahrheiten in einem Artikel vom 31. März 1954 verbreitete. Am 1. September 1997 hieb der Beobachter in seinem Beitrag „Courage aus sieben Jahrzehnten“ gleich nochmals in dieselbe Kerbe!

Anstoss zu Kellers sorgfältigen Abklärungen gab die Neuauflage einer Schrift der Pro Libertate zum 50. Jahrestag des Kriegsendes, in der festgehalten wird, dass der «J»-Stempel nicht von der Schweiz veranlasst worden ist. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) schrieb darauf der Vereinigung Pro Libertate, das sei „falsch und Geschichtsklitterung erster Güte“. Seit einiger Zeit kann auch von politisch weniger Interessierten nicht mehr übersehen werden, dass jüdische Organisationen und mit ihnen sympathisierende Medien immer dann sofort mit dem Wort „Geschichtsklitterung“ zur Hand sind, wenn Forschungsergebnisse ihren eigenen oftmals voreingenommenen Meinung widersprechen. Auch der jüdische Historiker Jacques Picard – Mitglied der Bergier-Kommission! – behauptet in seinem Buch „Die Schweiz und die Juden“ der «J»-Stempel sei durch „Schweizerische Amtsstellen“ angeregt worden. In der Schweizerzeit heisst es daher zu recht: „Zahlreiche Ungenauigkeiten mahnen zur Vorsicht gegenüber dieser Quelle.“

Die Schweizerzeit schreibt zum Verhalten von Bundesrat Villiger: „In höchst bedauerlicher Weise hat sich der (schlecht beratene) Bundespräsident Villiger diese falsche Auffassung zu eigen gemacht und an der ausserordentlichen Sitzung der Vereinigten Bundesversammlung zum 50. Jahrestag des Kriegsendes in Europa am 7. Mai 1995 erklärt: …dass wir mit dieser Politik gegenüber den verfolgten Juden schwere Schuld auf uns geladen haben. … Mit der Einführung des Judenstempels kam Deutschland einem Anliegen der Schweiz entgegen. … Der Bundesrat bedauert das zutiefst. Er entschuldigt sich dafür im Wissen darum, dass solches Versagen letztlich unentschuldbar ist.„ (Unterstreichung, EI.)

Zwei Tage nachdem Villiger diese Entschuldigung abgegeben hatte, bezichtigte der Nouveau Quotidien die Schweiz der Mitwisserschaft an der Judenvernichtung und kurz darauf wurden Bankiers gewarnt und es folgten die ersten erpresserischen Forderungen.

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Presseclub Schweiz, Postfach, CH-4008 Basel

© Nachdruck unter vollständiger Quellenangabe gestattet.

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Quellen:

http://www.ruf-ch.org/RF_Archiv/2002/4/Nachdenken.html

http://www.ruf-ch.org/RF_Archiv/1995/4-5/Fluechtling.html#Skandal

Bild im Content

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