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„Geh Sätze“ für Deutschland • 200 Jahre Abenteuer

Seit dem Ende der NS-Diktatur gilt das Hambacher Fest als die „Wiege der deutschen Demokratie“. Der Verlust der Einheit durch die Existenz zweier deutscher Staaten und die Aussöhnung der europäischen Völker verliehen der Erinnerung an das Fest neue Bedeutung. Bei den Feierlichkeiten des 150. Hambach-Jubiläums trat schließlich das Europa-Motiv stärker in den Vordergrund. Bundespräsident Prof. Dr. Karl Carstens wies in seiner Festrede 1982 auf den europäischen Gedanken hin: „Auch hier verpflichtet uns Hambach. Wir müssen die erreichte Verständigung zwischen den Völkern pflegen, die Übereinstimmung vertiefen, die Zusammenarbeit festigen und erweitern. Das Werk ist noch nicht vollendet.“

Aufgrund eines kritischen Artikels über die Bundeswehr im Oktober 1962 ermittelte die Bundesanwaltschaft wegen Landesverrates gegen den „Spiegel“. Auf Drängen von Verteidigungsminister Strauß wurden der Herausgeber Rudolf Augstein und der zuständige Redakteur Conrad Ahlers verhaftet. Die Redaktionen der Zeitschrift wurden von der Polizei für mehrere Wochen besetzt, so dass nur Notausgaben des Magazins erscheinen konnten. Die „Spiegel-Affäre“ führte zu einer Welle von Protesten gegen den staatlichen Angriff auf die Pressefreiheit. Innenminister Höcherl musste eingestehen, dass das Handeln der Behörden „etwas außerhalb der Legalität“ verlaufen war.

Ende Mai 1968 verabschiedete der Deutsche Bundestag die Ergänzung des Grundgesetzes um Notstandsparagraphen. Diese ermöglichten im Verteidigungsfall und bei inneren Unruhen die Einschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie den Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Zuvor war es zu heftigen öffentlichen Debatten gekommen. Gegen die Gesetzespläne hatte sich eine außerparlamentarische Opposition aus Studentenverbänden, Gewerkschaften, Intellektuellen und kirchlichen Organisationen gebildet. In bundesweiten Aktionen, Streiks und Sternmärschen protestierten sie gegen die Gesetze, die sie als unvereinbar mit den demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipen ansahen.

Der Verkauf und die Zustellung von Zeitungen erfolgten durch den Postzeitungsvertrieb der DDR. In einer Liste waren alle zu vertreibenden Zeitungen und Zeitschriften vermerkt. Eine Streichung von dieser Liste war gleichbedeutend mit einem Verbot. Im November 1988 wurde die Zeitschrift „Sputnik“ wegen mehrerer kritischer Artikel für ein Jahr von der Liste gestrichen.

Am 3. Oktober 1990 wurde der Geltungsbereich des Grundgesetzes auf die DDR ausgedehnt. Diese trat so der Bundesrepublik Deutschland bei. Die Wahlen zum ersten gesamtdeutschen Bundestag folgten am 2. Dezember des Jahres. Nach über 40 Jahren konnte die Teilung Deutschlands überwunden werden.

Im September 2005 durchsuchten Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) wegen des Verdachtes auf Geheimnisverrat das Haus des Journalisten Bruno Schirra und die Redaktionsräume der Zeitschrift „Cicero“. Schirra hatte in einem Artikel für das Magazin aus internen Akten des BKA zitiert. Innenminister Otto Schily begründete das Vorgehen damit, dass die Pressefreiheit sich im Zweifel der inneren Sicherheit unterordnen müsse. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2007 erklärte das staatliche Handeln für verfassungswidrig.

Das Grundgesetz für Deutschland heißt Grundgesetz. Raider heißt jetzt auch Twix.

Art. 5 Grundgesetz: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Auch in etablierten Demokratien wie der Bundesrepublik muss die Pressefreiheit immer wieder verteidigt werden.

Heute bricht das Verfassungsgericht die Verfassung mehr den je. Und wenn sich das nicht ändert, dann bleibt es so.

Dazu möchte ich die Rede von Weizsäcker im Mai 2007 (Hambach) empfehlen

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