Startseite > Internationale Politik, Staatenbund / Kolonie > Diktatur im demokratischen Mantel

Diktatur im demokratischen Mantel

Wie immer sind die Bürger diejenigen, die nicht richtig zuhören, die nicht verstehen, die interesselos sind, die nur Nachteile sehen. Man bekommt erstmals das Gefühl dafür, warum der europapolitische Prozess so undemokratisch abläuft: wenn nur 22% der Bevölkerung überhaupt interessiert sind und etwa ein Drittel eher Nachteile sieht, dann ist eine Wahl mit politischer Bedeutung eher eine Gefahr.

Die Parlamentswahl lässt sich gerade noch ertragen, aber für den Vertrag von Lissabon, laut Schachtschneider eine EU- Verfassung, ist eine Wahl eine Gefahr und daher wird nur im Bundestag über die EU- Verfassung abgestimmt, die CDU/SPD- Regierungen haben das Volk entmündigt und das soll so bleiben. Offiziell heißt es zwar, dass wir in Deutschland eine Demokratie haben und daher die Parlamentarier auch für das Volk eine Entscheidung treffen, aber diese Hilfskonstruktion bezüglich der Argumentation kann den wahren Hintergrund nicht verbergen, nämlich das Volk nicht an politischen Prozessen teilhaben lässt! Zumindest an der Stelle kann man sagen, dass sich die Diktatur ein demokratisches Mäntelchen angezogen hat.

Wenn man mal nach EU Kommission” sucht, mag man seinen Augen nicht trauen. Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt folgendes:

Die Europäische Kommission (EK) nimmt in der Europäischen Union in etwa die Funktionen einer Regierung wahr. Sie ist ein supranationales Organ, das nicht die Interessen eines bestimmten Mitgliedsstaates, sondern die Interessen der Europäischen Union vertritt.

Sehen Sie auch was ich sehe? “nimmt in etwa die Funktionen einer Regierung wahr”

Die EU- Kommission ist zwar nicht ganz, aber „in etwa“ die Regierung der EU. Die Bundeszentrale für politische Bildung formuliert so aus gutem Grund. Um die Bürger mental in die Richtung der Politik zu lenken wie sie von Europa gelenkt werden wird, und nicht anders.

Auch die Funktionen sind entsprechend niedergeschrieben:

Vier Aufgaben der Kommission werden unterschieden: Sie überwacht zum einen die Einhaltung und Durchführung der Europäischen Vertragswerke, weshalb sie auch die “Hüterin der Verträge” genannt wird. Die Kommission wird außerdem als die “Herrin des Verfahrens” bezeichnet, weil nur sie allein Vorschläge für einzelne Rechtsakte der Europäischen Union machen kann. Sie besitzt damit gegenüber dem Rat und dem Parlament ein so genanntes Initiativmonopol. Die dritte Aufgabe der Kommission – oft als Exekutivfunktion bezeichnet – besteht in der Ausführung von Gemeinschaftsrecht. Die letzte der vier Aufgaben der EK ist die Vertretung der Interessen der Europäischen Union in internationalen Organisationen.

Es ist ab hier nicht mehr zu leugnen: die nationalen politischen Strukturen sollen mehr und mehr aufgelöst werden in EU- übergreifende Strukturen; man kann es vergleichen mit dem föderalen Prinzip in Deutschland: was die Bundesländer- Parlamente in Deutschland sind, werden zukünftig die nationalstaatlichen Parlamente innerhalb der EU sein, was unsere heutige Bundesregierung ist, wird zukünftig die EU- Kommission sein. Die Ordnung von Amerika wird nachvollzogen!

Die Souveränität der einzelnen Völker soll zugunsten eines Vielvölkerstaates Europa aufgegeben! Man übt noch ein bisschen Demokratie, was in Deutschland ein Brechreiz ist. Abgestimmt wird zwischen Bund und Ländern über die föderale Struktur. Dieser Prozess der Abstimmung wird auch in Europa kommen, damit bestimmt wird, was das EU-Paparlament und was untergeordnete Ebenen dürfen, und was nicht.

Eins ist ohne Zweifel gewiss. Das deutsche Volk, die Bürger in diesem Land dürfen rein gar nichts, außer dabei zuschauen wie hier Hochverrat begangen wird!

Aber wir leben doch in einer Demokratie, oder etwa nicht? Der Artikel 23 ist auch für den ungeübten hinters Licht geführten Bürger deutlich und dazu steht geschrieben:

Artikel23
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet.

(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit.

(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen.

Wie das Zusammenwirken der Länder und der Bundesregierung zu der EU funktioniert, schreibt das Grundgesetz vor zu Abs. (2)

Es darf Stellung zur Sache bezogen werden und das war es dann auch schon wieder mit unserer Demokratie oder sollte ich den Begriff unserer Zeit anpassen und sagen, dass ist unsere Demokratur.

Prof. Karl Albrecht Schachtschneider vertritt die Verfassungsklage des Abgeordneten Dr. Peter Gauweiler gegen den EU-Verfassungsvertrag. Er lehrt Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg und gehört zu den besten Kennern des Europarechts und der Europäischen Verfassung. 1992 führte er die Verfassungsbeschwerde gegen den Maastrichter Vertrag, 1998 klagte er, zusammen mit den Professoren Hankel, Nölling und Starbatty, gegen die Einführung des Euro. Das folgende Gespräch mit Prof. Schachtschneider führten Gabriele Liebig und Alexander Hartmann am 3. Mai in Nürnberg.

Die Bürgerrechtsbewegung, BüSo, hat Prof. Karl Albrecht Schachtschneider Schachtschneider über seine Einschätzung zur EU- Verfassung befragt.


  1. Du hast noch keine Kommentare.
  1. No trackbacks yet.

Hinterlasse einen Kommentar