Video zum Lissaboner Vertrag

Im Oktober 2004 unterzeichnet der Europäische Rat den Vertrag über eine Verfassung für Europa, welcher die Vielzahl der bisherigen Verträge ersetzen und das rechtliche Fundament der EU klarer strukturieren soll: Die EU soll entscheidungsfähiger, transparenter, demokratischer und bürgernäher werden. Im Mai bzw. Juni 2005 wird der Verfassungsvertrag jedoch in Frankreich und den Niederlanden in Volksabstimmungen abgelehnt.

Im Juni 2007 einigen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedländer im Grundsatz darauf, diesen ursprünglichen Verfassungsvertrag durch einen neuen EU-Reformvertrag zu ersetzen. Die wichtigsten institutionellen Neuerungen werden darin beibehalten, wodurch die Entscheidungsfähigkeit, Effizienz und verstärkte Bürgernähe einer wachsenden EU auch mit dem Reformvertrag gewährleistet sein sollen. Am 13. Dezember 2007 unterzeichnen die EU-Staaten in Portugal den neuen Vertrag, genannt „Vertrag von Lissabon“. Er soll bis Mitte 2009 durch alle Mitgliedstaaten ratifiziert werden.

Das Wichtigste des Vertrags von Lissabon
  • Bürgernähe und Demokratie: Das Europäische Parlament erhält mehr Mitentscheidungsrechte. Mit 1 Mio. Unterschriften kann eine Bürgerinitiative eingereicht werden, welche die EU-Kommission einlädt, dem Rat der EU Gesetzesvorschläge vorzulegen. Die Grundrechte-Charta wird durch einen Verweis im Vertrag als bindend erklärt.
  • Handlungsfähigkeit und Transparenz: Die Kommission wird verkleinert: Die Anzahl der Kommissare entspricht zwei Drittel der Mitgliedstaaten, welche nach einem Rotationsprinzip ausgewählt werden. Im Ministerrat wird ab 2014 (und unter schrittweiser Einführung bis 2017) das qualifizierte Mehr als doppelte Mehrheit von 55% der Mitgliedstaaten, die mindestens 65% der Gesamtbevölkerung ausmachen, definiert und auf weitere Politikfelder ausgedehnt. Der Europäische Rat wird eine eigenständige EU-Institution, welche von einem dafür bestimmten Präsidenten geleitet wird. Seine Amtszeit dauert zweieinhalb Jahre und kann einmal verlängert werden. Ein „Hoher Repräsentant für Aussen- und Sicherheitspolitik“ mit eigenem diplomatischen Dienst wird geschaffen und koordiniert neu die EU-Aussenpolitik.
  • Vereinfachung der Struktur: Die drei Pfeiler der EU werden vereint. Die EU erhält eine internationale Rechtspersönlichkeit und kann als solche mit Drittstaaten, wie beispielsweise der Schweiz, Verträge abschliessen.
  • Föderalismus und Aufgabenteilung: Die Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten wird geklärt und vereinfacht. Die Rolle der nationalen Parlamente wird gestärkt: Falls sich eine Mehrheit der nationalen Parlamente gegen einen Gesetzesvorschlag der Kommission ausspricht, muss diese ihren Vorschlag überarbeiten oder schriftlich begründen.

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Quellen :

http://www.europa.admin.ch/themen/00502/00742/00743/00747/index.html?lang=de

http://www.bueso.de/artikel/video-zum-lissaboner-vertrag

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