≡ Der verwaltete Mensch ≡

Die sicherheitspolitische Entwicklung in Deutschland findet in den letzten Monaten endlich die kritische Aufmerksamkeit, die sie schon länger verdient. Gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung und Onlineüberwachung gingen am 22. September in Berlin 15.000 Menschen auf die Straße. Und befremdet zeigten sich im Bundestag plötzlich nicht nur die Opposition, sondern auch Mitglieder der Koalitionsparteien über die von rhetorischer Krafthuberei der Minister für Inneres und Verteidigung, Schäuble und Jung, untermalten Vorschläge zum Abschuss entführter Passagiermaschinen und zur putativen Gefahr atomarer Terroranschläge.

Die Gesetzesvorhaben der Koalition zum vorbeugenden Schutz gegen den Terror weichen die Grenzen zwischen Kriegs- und Strafrecht, Prävention und Strafverfolgung, Polizei und Geheimdiensten auf. Das führt nicht nur zu einer dramatischen Ausweitung staatlicher Befugnisse zur Überwachung und Steuerung der Bürger. Die praktischen Folgen sind auch: vermehrtes präventives Ausschnüffeln der Menschen, Speicherung und Austausch aller erdenklichen personenbezogenen Daten zwischen den Sicherheitsbehörden, die intensive Observation ausgewählter „Risikogruppen“ und ein genereller Trend zur präventiven Menschenverwaltung.
Was aber mindestens ebenso schwer wiegt: Indem man diese Dinge rechtlich verankert, wird das Rechtsverständnis selbst tangiert. Rechtsnormen, die dazu da sind, Staatsgewalt einzuhegen, sie politischer Rechenschaft zu unterwerfen und die Freiheit und Autonomie der Bürger zu schützen, werden von Gesetzen an die Wand gespielt, die das exakte Gegenteil bewirken (siehe dazu den Artikel von Kai Rogusch in diesem Novo). Was sich hier vor unseren Augen vollzieht, ist somit nicht nur in seinen direkt greifbaren Folgen fatal. Was der Innenminister und seine Beamte betreiben, ist die (grund-)gesetzliche Festschreibung der Abkehr vom freiheitlichen Selbstverständnis der Gesellschaft. Das mag subjektiv so wohl nicht intendiert sein – es ist aber so.
Eine Kritik, die nach dem Motto „Mein PC gehört mir“ gegen Onlinedurchsuchungen und Vorratsdatenspeicherung antritt, greift daher, so sehr sie Unterstützung verdient, etwas kurz. Auch die verbreiteten Vorwürfe gegen „Sicherheitshysterie“ wirken angesichts der Tragweite dieser Entwicklung seltsam kraftlos. Wenn man aus den Reihen der SPD und Grünen Wolfgang Schäuble vorhält, er instrumentalisiere die Angst vor dem Terror, so klingt das nicht nur deshalb etwas hohl, weil Schäuble im Grunde nur da weitermacht, wo die Sicherheitspolitik seines Vorgängers Otto Schily endete. Diese Kritik ist anämisch, weil ihr einfach die Begriffe zu fehlen scheinen, um die Bedeutung dessen, was hier getan wird, überhaupt adäquat zu benennen.

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