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≡ Das neue Gentechnik-Gesetz ≡

Im Ministerrat der Europäischen Union stimmte Deutschland mit der großen Mehrheit der EU-Landwirtschaftsminister am 30. Oktober 2007 noch gegen die Aufhebung des Genmais-Import-Verbotes, aber in Deutschland genehmigt der Landwirtschafts-, Gesundheits- und Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU), in diesem Jahr den Anbau von Genmais und forciert somit den gentechnisch veränderten Anbau in unserem Land.Die meisten Verbraucherschützer in Deutschland sehen darin große Risiken für die Umwelt, wenn sich genveränderte Organismen im Boden befänden. Alle Umfragen belegen, dass der Großteil der Bundesbürger der Gentechnik nicht nur skeptisch sondern sogar ablehnend gegenüber steht. Seehofer hingegen setzt sich über diese Bedenken in der Bevölkerung hinweg. Er sieht keine Risiken für Verbraucher und Umwelt. Die Gentechnik-Expertin Ulrike Brendel von Greenpeace kritisiert diese Entscheidung:

Dieser (der gentechnisch veränderte Mais) kann sich ungewollt, unberechenbar und unkontrolliert in die Umwelt ausbreiten. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Gen-Mais Gefahren birgt. Anstatt die Verunreinigung unserer Landwirtschaft und Umwelt mit Gen-Mais durch ein Anbauverbot zu verhindern, erlässt Seehofer ein Gentechnikgesetz, bei dem die unkontrollierte Ausbreitung Programm ist.
von: Wolfgang Lieb @ Nachdenkseiten

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  • Deutliche Verfahrenserleichterungen: Für Arbeiten in geschlossenen gentechnischen Anlagen gilt in den untersten beiden Sicherheitsstufen nur noch ein Anzeigeverfahren; der Umfang der einzureichenden Unterlagen wird gestrafft.
  • Entsorgung von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen: Produkte, die Anteile von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen aufweisen, dürfen thermisch verwertet oder industriell verarbeitet werden. Allerdings muss sichergestellt sein, dass keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt eintreten und sie nicht in die Lebensmittelkette gelangen.
  • Einhaltung der guten fachlichen Praxis: Die Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung führt für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen Sorgfaltspflichten ein. Sie gelten unter anderem für Anbau, Ernte, Transport, Lagerung, eingesetzte Gegenstände und für die Kontrolle des Pflanzendurchwuchses.
  • Einführung von Mindestabständen: Für den Anbau von gentechnisch verändertem Mais wird ein Mindestabstand von 150 Metern von konventionellen Maiskulturen festgelegt. In der Nachbarschaft von ökologischen Maiskulturen ist ein Abstand von mindestens 300 Metern vorgeschrieben. Mit der Differenzierung wird der besonderen Sensibilität des Marktes für ökologische Produkte Rechnung getragen.
  • Hohe Transparenz und bessere Kennzeichnung: Das öffentliche Register für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen, das so genannte Standortregister, weist auch künftig das genaue Grundstück aus, auf dem gentechnisch veränderte Pflanzen zum Einsatz kommen. Die Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln wird auf Milch, Eier, Käse und Fleisch ausgedehnt. Die Nutzung der Kennzeichnung “Ohne Gentechnik” wird an die EG-Öko-Verordnung angepasst.

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CGIAR

    Quellen:

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    bundesregierung.de

    genfood.wordpress.com

    br-online.de

    percy-schmeiser-on-tour.org

    greenpeace.de

    Stellungnahme zum Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes [pdf – 68KB]

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