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Macht und Gewalt der Muttersprache

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Charakteristisch für die Entstehung der Sprachpolitik als Gewalt ist die subversive Führung von professionell fachlicher Expertise, mit einer großen Portion machtstaatlicher Enthemmung. Die Organisation dieser Art der Politik, brachten bestimmte Fachleute in die Welt. Dazu gehören jene Personen dieser Zeit, sowie Heinz Kloss, Georg und Franz Thierfelder, also keine hirnverbrannten wie die Ideologen Alfred Rosenberg oder Herman Wirth, denn sie waren Teil einer „Generation des Unbedingten“. Sie funktionieren als Organisatoren und Experten, in Bürokratie und Administration. Die Gewalt dieser Funktionäre ist nicht die Gewalt des Stiefels, die Gewalt von Knüppel und Waffe, auch nicht die eines Fundamentalismus religiös-fanatischer Art, sondern die einer hochinformierten und rationalen Verwaltungsstruktur.

Dies ist eine Form von sozialer Organisation, welche gerade nichts mit „Gewalt“ als solches, sondern höchstens mit der Administration von „Macht“ in Verbindung steht. Über das Verhältnis von „Macht“ und „Gewalt“ kann die Geschichte der Menschheit ein Liedchen singen. Gehen wir mal von einem öffentlichen Sprachgebrauch aus, auf welchen Befund würde es unweigerlich hinauslaufen?: das Etikett „Gewalt“ kann nur als illegitim gewertet werden. Was auch immer als die „Gewalt“ am Pranger steht, sie wird verurteilt und stigmatisiert werden. Was als „Gewalt“ zu gelten hat und was nicht, wird immer umstritten. Wer den Gegner zu delegitimieren versucht, der organisiert eine Kundgebung oder Demonstration als „gewalttätig“ oder macht sie dazu, indem er selbst „Gewalt“ anwendet.

Die „Gewalt“ kann nur als öffentliches Mittel und zu einem scheinheiligen Zweck gerechtfertigt werden, etwa der Rettung des eigenen Lebens gegen einen Angriff. Die Gewalt der Substanz nach ist immer illegitim. Mit der „Macht“ verhält es sich jedoch ganz anders. Die „Macht“ als solches kann legitim oder illegitim sein, sie wird allerdings dieser Opposition, stets neutral gegenüberstehen. Da sich „Macht“ und „Gewalt“ gleichwohl im öffentlichen Vokabular sehr nahe stehen – oft sogar im gleichen Sinn  verwendet werden – so bilden doch beide ausdrückliche Züge in ein und demselben Spielchen. Die „Macht“ der Substanz nach, die delegitimiert werden soll, erhält z.B. das Etikett „strukturelle Gewalt“. Eine weitere Besonderheit ergibt sich aus der Beobachtung des öffentlichen Sprachgebrauchs.

Was die Verwechslung von „Macht“ und „Gewalt“ fördert, ist die Tatsache, dass „Macht“ zwar legitim oder illegitim sein kann, dass „Macht“ zwar eine codierung ist, aber keinen eigenständigen öffentlichen Passus innehat. Daraus folgt unweigerlich, dass „Macht“ öffentlich niemals als „Macht“ auf die Bühne tritt, sondern immer als etwas anderes, als „Recht“ und Moral zum Beispiel. Das „Recht“ bevorzugt sie  (die Macht) jedoch mit Abstand. Wissenschaft und „Wahrheit“ werden in einer durchregulierten modernen Massendemokratie mit Anlauf vor die Wand gefahren. Gegenüber dem Pöbel tritt „Macht“ gerne unter dem Imperativ wissenschaftlich erwiesener Wahrheiten, Sachzwänge und fadenscheinigen Notwendigkeiten auf.

Die öffentliche Erscheinungsform der „Macht“ richtet sich nach dem, was in der verhandelten Sache und in der jeweiligen gesellschaftlichen Öffentlichkeit am meisten Zustimmung und Bereitschaft kommandiert. In der öffentlichen Kommunikation wird „Macht“ immer verkörpert und – im im doppelten Sinne – durch Konsensfiktionen und durch semantische Gebilde dargestellt. Die öffentliche Gegenrede und Dissidenz ist schlicht und einfach entmutigend: Deutungsmuster werden propagandistisch auf den Tagesplan gerufen, die Schönfärbereie des Gutmenschentums scheint grenzenlos und heuchlerisch. Die „Macht“ einer gesellschaftlichen Gruppe lässt sich zwar nicht unabhängig von den Gewaltmitteln konzipieren, über die diese Gruppe verfügt, aber sie besteht nicht aus diesen Gewaltmitteln.

Deren Einsatz gilt als sinnvoll, wenn er von den Beherrschten akzeptiert und/oder hingenommen wird. Mit Hegemonie und mit Deutungshoheit, mit Zustimmung und mit der semantischen Durchdringung des Beherrschten, damit hat „Macht“ im Zusammenhang zu tun. Von dieser Perspektive aus gesehen, enthält die geistliche Substanz der enthemmten Sprachpolitik einen ganz neuen Akzent. Wir erkennen, wie die „Gewalt“ der Deckung durch „Macht“, durch Zustimmungs- oder Duldungbereitschaft bedarf, damit diese vor allem gefahrlos instrumentalisiert werden kann. Die sprachpolitische Gewaltbereitschaft der völkischen Bewegung wird besonders die Resistenz und Immunität zugesprochen. Die politische Propaganda ist ebenso allgegenwärtig, wie die der Resonanzrhetorik der Wissenschaften.

Es ist an der Zeit, sich intensiv mit der deutschen Sprache zu beschäftigen. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Regierung an der deutschen Sprache erheblich zu schaffen gemacht, nämlich über die so genannte Rechtschreibreform. Der Sinn und Zweck dieser Reform kommt nicht von ungefähr. Doch anstatt auf die Reform einzugehen, schauen wir uns einige Beispiele anhand bestimmter Begriffe und deren Etymologie (Ursprung und Bedeutung) an, um den Sinn und Zweck der Rechtschreibreform besser einschätzen und beurteilen zu können.

Recht-Schreibung ist ein Begriff, der aus zwei Wörtern zusammengesetzt wurde.

Bedeutsam ist die erste Silbe „Recht“. Der Begriff Rechtschreibung hat also etwas mit „Recht“ zu tun und nicht etwa mit „richtig schreiben“. Wenn also eine Reform der Rechtschreibung stattfand, dann wurde nicht das Recht selbst aus seiner ursprünglichen Form gebracht, sondern, die in den Schulen gelehrte Schriftform, welche sich deutlich auf den Lehrstoff auswirkte. Ob zukünftig das „das“ nun mit zwei oder Doppel- „s“ geschrieben wird, oder mit „ß“, spielt hier nicht wirklich eine große Geige, es geht um weitaus mehr. In deutschen Schulen wurde lange Zeit, die deutsche Rechtschreibung gelehrt. Nun, was ist denn Rechtschreibung.

Die Rechtschreibung ist eine grammatikalische Schriftform, insbesondere ist sie normativ und bedeutet demnach: sie (die Schriftform) genügt der amtlichen Norm, nämlich der Schriftform. Nach der Rechtschreibreform änderte sich auch der Stundenplan der Schülerinnen und Schüler. Die amtliche Schriftform wurde nach und nach aus dem Lehrplan genommen, sie wurde Stück für Stück abgebaut. Der Nachteil der Rechtschreibreform: die Schülerinnen und Schüler lernen nicht mehr die amtlich-grammatikalische Norm der Schriftform und nach begrifflicher Bedeutung, sondern die normative Rechtschreibung, die der amtlichen Form entspricht, wurde reformiert, sie wurde abgeschafft. Anstelle dieses wichtigen Lehrstoffs wurde weitgehend unwichtiges Lehrmaterial auf den Stundenplan gerufen.

Dazu zählen Aufgaben und Lehrbereiche, die für das spätere Berufsleben kaum Bedeutung und Anwendung finden. Wir kommen also dem Thema „Muttersprache“ schon ein wenig näher. Ich habe zu Anfang die Etymologie der Begriffe angesprochen. An einigen Beispielen möchte ich aufzeigen, wie wenig wir die deutsche Sprache beherrschen, obwohl wir sie täglich zur Kommunikation und Verständigung nutzen. Die Beispiele sind zum großen Teil aus dem amtlich-politischen Vokabular entnommen, denn es ist jene Sprache die wir nicht mehr richtig verstehen.

Dort werden Begriffe benutzt, deren Bedeutung in der Gesellschaft kaum noch verstanden werden. Die Auswirkungen sind fatal, denn was bleibt unseren Schülerinnen und Schülern – die sich auf das Berufsleben vorbereiten – wenn sie nicht in der Lage sind, ein amtliches Schreiben aufzusetzen. Was bleibt den nachfolgenden Generationen, wenn sie dem Glauben verhaftet sind, Begriffe – wie sie z.B. in amtlichen Schreiben verwendet werden – zu verstehen und deren Bedeutung richtig einzuschätzen. Hier liegt der Hund begraben und diesen Köter werden wir nun genauer unter die Lupe nehmen.

Das Grundgesetz spricht von der so genannten „freiheitlich demokratischen Grundordnung“.

Spricht unser Grundgesetz etwa von Freiheit, Demokratie und Ordnung? Nehmen wir uns den Begriff „freiheit-lich“ zur Brust. Wenn wir den Begriff trennen – so wie man es in den Schulen bis zum abwinken lehrte -, so kann auch die wahre Bedeutung des Begriffs besser verstanden werden. Nehmen wir als Gegendarstellung einen Grundbegriff für eine Farbe, wie z.B. „grün“. Da es viele Nuancen dieses Farbtons gibt und solche die im sehr ähnlich sind, so würden wir eine Nuance des Farbtons „grün“ als „grün-lich“ beschreiben. Man könnte also sagen, diese Farbnuance ist dem Grundfarbton „grün“ ähnlich, man würde also von „grünlich“ sprechen, weil „grün“ allein nicht mehr zutreffend ist.

Der Begriff „freiheit-lich“ bedeutet: diese Freiheit – von der das Grundgesetz spricht – ähnelt der Freiheit als solches, also der Freiheitswirklichkeit. Doch die Freiheitswirklichkeit kann dem Begriff „freiheit-lich“ seiner Bedeutung nach nicht mehr genügen, man wählte also einen Begriff, der in amtlichen Kreisen sehr wohl verstanden wird, nämlich seiner Substanz nach. Die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ ist eine Ordnung, die vorgibt, demokratisch und freiheitlich zu sein. Sie spricht also nicht von Freiheit und Demokratie der Substanz nach, sondern von wirklichkeitsfernen Definitionen der Begriffe „Freiheit“ und „Demokratie“, nämlich „freiheitlich“ und „demokratisch“.

Oft sprechen Grundgesetz und Rechtsprechung von „verfassungs-mäßig“ oder „verfassungs-gemäß“. Das Maß aller Dinge findet sich auch hier im Kern des Begriffs und seiner Bedeutung wieder. Auch hier wurde der Verfassungs– wirklichkeit die grundlegende Bedeutung abgesprochen, indem man sie mit einem „Anhängsel“ reformierte. Der Teufel liegt bekanntlich im Detail. Wenn etwas „verfassungs-gemäß“ beurteilt wird, dann sollte man diesem Begriff seine Aufmerksamkeit schenken, denn er hat mit einer Verfasstheit als solches nicht mehr viel gemeinsam. Man spricht hier lediglich von einer „Verfassungsmäßigkeit“, deren Substanz nur ein bestimmtes Maß an Verfassungswirklichkeit zugesprochen wird bzw. zugesprochen werden kann.

Am Anfang war das Wort“, sagt die Bibel.

Recht wird „gesprochen“, wie im Himmel so auch auf Erden.

Dieses Spiel mit den Begriffen finden wir zunehmend in der Juristerei, dem Gesetz und natürlich in politischen Reden und Texten wieder. Agitation und Wortklauberei ist dazu da, die Etymologie der Begriffe zu entfremden, sie verbal zu zerstören, sie umzudeuten und schönfärberisch wieder zusammen- und einzusetzen. Der Bürger deutet die Grundbegriffe, nicht aber deren Begriffsendung, oder nach der Gesamtheit des Begriffs, welche den Grundbegriffen (wie z.B. die Silbe „-lich“) angehängt wurde. Sie hören sich also nach wie vor gut an, aber die Bedeutung gegenüber dem Grundbegriff wird ausgeblendet. Das die Menschen diese Feinheiten nicht bewerten, ist kein Zeichen für den Mangel an Intelligenz, sondern ein typisches Verhalten der Sprachgewohnheit. Man hört sehr schnell über sehr vieles hinweg.

Das Vokabular wird dauernd verwendet, doch der bedeutende Unterschied einzelner Begriffe wird weder thematisiert, noch wird er an deutschen Schulen gelehrt. Wir sprechen also mehr und mehr von Dingen, von denen wir keine Ahnung haben, wir sprechen von Dingen, von denen wir oft nicht einmal wissen, welche Bedeutung bestimmter Begriffe wirklich beigemessen wird. In Rechtsprechung, Gesetzestexten und Reden der politischen Hemisphäre, sind keine Leute wie Du und ich am Werke. Dort treiben Kommunikations-Designer und Sprachwissenschaftler ihr Unwesen. Die Vielfalt des Vokabulars ist auch der Grund für die große Anzahl  der Gesetzesneuschöpfungen, der neuen, in den letzten Jahren erlassenen Verordnungen und Gesetzen.

Es sind Normen, die der politischen Klasse als reine Fiktion dienen, um sie dem Bürger – durch Reform und Neuschöpfung der Begriffsdefinition – als Täuschung und Trojaner der eigenen Muttersprache aufzuerlegen. Die Rechtswissenschaft bezeichnet als Fiktion, die Anordnung des Gesetzes, tatsächliche oder rechtliche Umstände „als“ gegeben zu behandeln, obwohl diese in Wirklichkeit nicht vorliegen. Hierbei kann die Fiktion das genaue Gegenteil der tatsächlichen Umstände als „recht-lich“ verbindlich festlegen. Fiktionen können in Prozessen auch nicht widerlegt oder entkräftet werden, da sie „definitions-gemäß“ vom tatsächlichen Sachverhalt abweichen.

Das Wort „gilt“ ist in Gesetzestexten übrigens ein Indiz wie für das Vorliegen einer Fiktion, sie kann sich aber auch in Legaldefinitionen verbergen. Zu dem Wörtchen „gilt“, verweise ich mal auf das Grundgesetz. Dort findet sich das Wörtchen „gilt“ an einigen Stellen wieder. Man braucht gar nicht lange suchen, also schauen Sie mal rein, in „ihr“ Grundgesetz.

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Oben

  1. 18. Oktober 2009 um 05:07

    Ein sehr guter Aufsatz für mich und meinen Forschungen.
    Danke für die Aufklärung.

    Ich bin von der Unterschicht zum Prekariat aufgestiegen (Autodidakt):
    http://de.wikipedia.org/wiki/Prekarium
    Auch bei dem Artikel hatte ich mal geschaut wer den das „gilt“ etabliert hat.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Fiktion_(Recht)
    Es sind immer die Römer, die diese tollen Worte erfunden haben.
    Genau so wie Konsens oder sub rosa, u.s.w..

    Schlaue Worte die ein ehrlicher Mensch niemals hinterfragt. Ein ehrlicher Mensch ist Vertrauensselig und nach Harmonie bestrebt, aber nicht dumm weil er es will sondern nur weil er nicht aufgeklärt wird.

    Die Römer haben schlimme Tricks angewandt um aus freien Menschen Sklaven zu machen.
    Haben wahrscheinlich römische Think Tanks gehabt um sich diese Worte auszudenken und zu etablieren ;)
    So alt sind diese Worte schon und noch immer dürfen nur Abiturienten diese Worte lernen.

    Wenn wir nur alle römischen/lateinischen Worte aus unserem Wortschatz streichen würden, könnten wir uns auf das echte Wesen der Sprache konzentrieren.
    Dann könnten auch leichter Rechtschreibfehler verziehen werden.
    Es kommt ja eh darauf an was der wahre Inhalt ist und das dieser nicht vergiftet ist.
    Die Römer haben uns Gift in die Sprache gemischt.

    „gilt“ ist schlimmer als Denglisch.
    Denglisch könnte auf eine Symphatie der Sprache hindeuten, „gilt“ ist schlau und berechnend.

    LG

  2. 14. Oktober 2009 um 15:39

    Friedrich Nietzsche (1844-1900):
    „Sprachverwirrung des Guten und Bösen: dieses Zeichen gebe ich euch als Zeichen des Staates.“

    Wo er recht hat, hat er recht.

    Konrad Fischer
    Sprachvergewaltiger

  3. zdago
    7. Oktober 2009 um 17:41

    Sprache ist Macht!
    Wofür es keine Worte gibt, das kann niemand denken!

    Ich verweise auf den Rom: Kriegssprache
    Zwar SF – aber es ist der gedanke, der zählt.
    mfg zdago

    [Anm. Hervorhebung nachträglich moderiert] -Andreas Helten

    • MEliNA
      7. Oktober 2009 um 19:28

      @ Wofür es keine Worte gibt, das kann niemand denken!

      Sie sagen es…

      „Am Anfang war das Wort“, so steht es auch in diesem Aufsatz – Worte sind Waffen und Sprache ist Macht.

      Eine Frage: Was ist mit „ZF“ gemeint…?

      • zdago
        9. Oktober 2009 um 14:29

        @7 mit „ZF“ gemeint…?
        Sorry – gemeint wahr natürlich Science Fiction – SF. manchemal ändern die Tasten auf meinem Keyboard die Bedeutung – ob die Kiste gekapert ist?
        Und gemeint war der Roman : Kriegssprachen von jack Vance. Im Grunde geht es darum, wie man über die Sprache die Mentalität eines Volkes manipulieren kann.
        Das selbe Motiv findet sich auch bei Orwell mit seinem Neusprech – oder in der Realität mit der „politischen Correktness“, mit der man die bevölkerung im sinne einiger Herren zu lenken versucht.
        Es gibt einen Kreis – und der Kreis ist verdammt klein!
        mfg zdago

  4. helga Müller
    7. Oktober 2009 um 15:45

    Danke für diese deutlichen Sätze.
    Ich werde nun genauer hinhören bei Sätzen aus dem Mund der Mächtigen.
    Parallel dazu gibt es im Kirchenbereich Bemühungen, die Bibel umzuschreiben (Bibel in gerechter Sprache).Eindeutig männlich besetzte Begriffe sollen umformuliert werden, um die Frauen gleichberechtigt zu erwähnen.

  5. mickey_blue
    5. Oktober 2009 um 08:25

    sehr gut erkannt! die verdrehung der begriffe!!! ein wahnsinn der da auf kommenden generationen zukommt!!!

    ich habe mal gelesen das die rechtschreibreform, die ja unsere kinder sprich die zukunft des landes lernen, einen fattalen „fehler“ beinhaltet! in den amtstuben gilt wohl nach wie vor die alte rechtschreibreform. wenn nun einer, der die neue rechtschreibreform gelernt hat und nur danach schreiben kann, eine schriftliche anzeige macht oder sich rechtlich mit den behörden auseinandersetzten muss und dies in form der neuen rechtschreibreform macht, kann das wohl unter umständen völlig abgelehnt werden weil es nicht im amtsdeutsch verfasst wurde. weiß jemand dazu mehr?

    Grüße

    • Kersti Wolnow
      5. Oktober 2009 um 12:13

      Die Behörden lehnen sowieso erst mal alles ab, egal, ob in alter oder neuer Rechtschreibung. Auch jeder erste Rentenbescheid ist erst mal falsch.
      Es tobt der Kampf „Staat gegen den Bürger“, wobei der Bürger immer den kürzeren zieht.

      Die überflüssige Rechtschreibreform setzte folgendes in Gang:
      1. Die Politiker wollten alles verändern, sich in alles einmischen, jüngstes Beispiel ist das Glühlampenverbot
      2. Wer hatte den finanziellen Gewinn? Richtig, die Schulbuchverlage, plötzlich musste jedes Buch neu gedruckt werden, was für ein Reibach für Bertelsmann und Co.

      Auch das Denglisch verhunzt unsere Sprache und die vielen Abkürzungen, wenn ich dieses Neusprech höre, bekomme ich eine Gänsehaut.

  1. 6. Oktober 2009 um 04:10
    Der AmSeL-Gedanke Plus = Gemeinschaft

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