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QUO VADiS USA? • Ein Vortrag mit Conrad Schuhler (ISW München)

2. November 2008

Ein Vortrag gehalten von dem Münchener Journalist und Wissenschaftler, Conrad Schuler. Er analysiert eine Gesellschaft, die ein George Bush zum Präsident der USA machen konnte.

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Das mag ja alles richtig sein was Herr Schuler hier vorträgt, ich vermisse nur immer die gleiche Thematik der deutschsprachigen Kritiker.

  1. Die deutsch-amerikanischen Beziehungen bezüglich der Feindstaatenregelung.
  2. Die Vorbereitung der Angriffskriege von deutschen Boden aus
  3. Aufklärung über das Besatzungsstatut und Militärregierung (Mil.Goverment for Germany)

Unter Berücksichtigung dieser drei Punkte, würden wir zu der Erkenntnis kommen, wer immer auch ins weiße Haus einziehen wird, es wird die Regierung bleiben, die Deutschland regiert. Merkel und der Rest des Parteiensystems sind unwichtig, die Befreiung aus diesem Subsystem, welches ein amerikanisches Seperat-Staatssystem ist, sollte Hauptbestandteil der Diskussionen sein. Weil das keiner aufgreift, gehe ich mal wieder mit gutem Beispiel vor und fange mit dem letzten Punkt an: Goverment for Germany

Das Thema habe ich schon oft behandelt, es wird deshalb aber nicht unwichtiger. Bis auch der letzte in den Kappes bekommt, dass es Zeitverschwendung ist, sich über die deutsche Regierung zu ärgern.

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WER FREI SEIN WILL MUSS DAS SYSTEM ENTFERNEN

UND ZWAR VOLLSTÄNDIG !

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Die oberste Regierung im besetzten deutschen Mutterland ist seit 1945 ununterbrochen, bis heute, die alliierte Militärregierung mit ihrem Hauptgesetz, nämlich bestimmten SHAEF-Gesetzen.


pdf SHAEF Gesetz Nr. 76 – Telekomgesetz {680 KB]

pdf SHAEF Gesetz Nr. 52 – Beschlagnahme von Deutschem Vermögen [1,2 MB]

Der Europäische Hochkommissar für Menschentrechte M.Selim Sürmeli über deutsches “Recht”

M. Selim Sürmeli, europäischer Hochkommissar für Menschenrechte und Präsident des Zentralrates Europäischer Bürger, überraschte schon im Herbst des Jahres 2007 mit seiner Feststellung der nicht vorhandenen Möglichkeit Menschrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland geltend machen zu können. Seine brillanten fortführenden Recherchen ergeben eine Menge mehr. M.Selim Sürmeli bringt nun wasserdichte Daten und Fakten

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B E S A T Z U N G S R E C H T

Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 187 vom 28. September 1961 vorhanden in der Hauptbibliothek der Freien Universität Berlin Signatur 4 ZA 117, kann für den Lesesaal bestellt werden.
BES_RECHT__AUSZUG_BUNDESANZEIGER_Beilage_Nr[1]._187__1961.pdf (Größe: 17kb)

Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1390
Bekanntmachung der Vereinbarungen vom 25. September 1990 zu dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland Vom 8. Oktober 1990
BES_RECHT__Bekanntmachung_d_Vereinb[1]._v._25.09.90_Ausl._Streitkraefte.pdf (Größe: 16kb)

KURZFASSUNG DES BESATZUNGSRECHTS
Wissen Sie schon, daß mancher nicht weiß was er wissen soll, obwohl er schon viel weiß und es selbst unbewußt nicht gewußt hat?
BES_RECHT__KURZFASSUNG.pdf (Größe: 6kb)

Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1386
Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)
Vom 8. Oktober 1990
BES_RECHT_UeLeiVertrag_Bekanntmach[1]._d_Vereinbarung_27.28.09.1990_zu_dem_Vertrag.pdf (Größe: 18kb)

Der verfassungsrechtlich Besondere Status von Berlin
SHAEF_Berlin.pdf (Größe: 180kb)

SAMMLUNG der Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung – Deutschland
(En g l i s c h e r u n d d e u t s c h e r T ext )
SHAEF_Militaergesetze.pdf (Größe: 346kb)

BERICHT AUS DER CLINTON-ZEIT

Die für den 1. Juni in Berlin geplante feierliche Unterzeichnung des deutsch-amerikanischen Abkommens über die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern und Rechtsschutz für deutsche Unternehmen ist geplatzt. Stattdessen soll nun auf Arbeitsebene eine weitere Verhandlungsrunde die Hürden ausräumen. Dies bestätigten die beiden Unterhändler, US-Vizefinanzminister Stuart Eizenstat und Otto Graf Lambsdorff, nach der jüngsten Verhandlungsrunde in Washington am späten Montagabend. Nachdem über die Rechtssicherheit wieder keine Einigung erzielt wurde, wird es immer unwahrscheinlicher, dass das Stiftungsgesetz im Sommer den Bundestag passiert. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, sprach von einer “ernsten Situation”. Er sei enttäuscht von der Verhandlungshaltung der Amerikaner. Deren finanzielle Vorstellungen bei der Zwangsarbeiter-Entschädigung habe die deutsche Seite “übererfüllt”. “Die Rechtssicherheit ist jetzt eine Bringschuld der USA”, sagte Wiefelspütz dem Tagesspiegel. Solange es die nicht gebe, könne es auch mit dem Stiftungsgesetz nicht vorangehen.

Derzeit sieht Wiefelspütz kaum eine Chance, dass der Gesetzentwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet wird. Damit sei auch die rasche Auszahlung des Geldes an die noch lebenden NS-Opfer gefährdet. In deren Sinne sollten die Interessenverbände jetzt Druck auf die USA machen, forderte der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck. Die Grundlagen für ein Abkommen müssten stimmen. Dazu gehöre die von Washington versprochene Rechtssicherheit. Während bei den Politikern überwiegend Enttäuschung herrschte, zeigte sich die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft weniger skeptisch. Deren Sprecher Wolfgang Gibowski sagte im Gespräch mit dem Tagesspiegel, es gebe zwar noch bei der Frage der Rechtssicherheit kein Endergebnis. Doch sei man in Washington ein gutes Stück vorangekommen.

Gibowski betonte allerdings mit Blick auf den Deutschland-Besuch von US-Präsident Bill Clinton: “Von Terminen können wir uns nicht unter Druck setzen lassen.” Noch sei das amerikanische Angebot einer Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen gegen weitere Klagen in den USA “nicht gut genug”. Eine Regelung müsse auf jeden Fall auch in der Zukunft Bestand haben. Gibowski geht dennoch davon aus, dass es eine Einigung geben werde. Der Knackpunkt beim Schutz vor weiteren Schadensersatzklagen ist aus deutscher Sicht, dass der Entwurf bislang politisch und juristisch nicht eindeutig genug formuliert ist. Dem Vernehmen nach fürchtet Washington seinerseits Klagen von US-Bürgern, weil ihnen der Rechtsweg beschnitten wird. Einen Durchbruch gab es in Washington bei der Frage deutscher Reparationen. Lambsdorff akzeptierte einen US-Entwurf für den entsprechenden Passus im deutsch-amerikanischen Regierungsabkommen. Demnach wird keine neue Rechtslage geschaffen; die USA halten an ihrem theoretischen Anspruch auf deutsche Reparationszahlungen fest. Washington verpflichtet sich indes, solche Ansprüche nicht geltend zu machen. “Die Vereinigten Staaten werden keine Reparationsforderungen gegen Deutschland erheben”, heißt es in Artikel 3 des Entwurfs, der dem Tagesspiegel vorliegt. Der deutsche Botschafter in den USA, Jürgen Chrobog, nannte den US-Vorschlag “zufriedenstellend und akzeptabel”.

Derweil fehlen der Stiftungsinitiative noch rund zwei der versprochenen fünf Milliarden Mark für den Entschädigungsfonds. Weitere fünf Milliarden kommen von der öffentlichen Hand. Zwar beteiligen sich täglich 30 bis 40 neue Unternehmen am Fonds, doch noch weigern sich viele Firmen zu zahlen. Deshalb macht die Initiative Druck auf die Unwilligen. In Anzeigenkampagnen werden die Betriebe genannt, die sich am Fonds beteiligen. Gleichzeitig werden die Nicht-Genannten aufgefordert, der Initiative beizutreten. Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat derweil mit rechtlichen Schritten gedroht, falls der greifbar nahe Kompromiss wegen mangelnder Zahlungsmoral der Firmen nicht zu Stande kommt.