Kriminell ist das System und nicht der Widerstand

trror.jpg

Die Bundesanwaltschaft verfolgt ihn. Die rot-grüne Koalition hat versucht, ihn neu zu definieren. Der Bundesgerichtshof muss ihn prüfen und unsere Freunde sollen seinetwegen angeklagt werden.

Das Phantom des „Terrorismus

Am 28.11.07 wurden die Antimilitaristen Florian, Axel und Oliver gegen Zahlung einer Kaution und Auflagen von der Untersuchungshaft „verschont“. Zuvor saßen die drei fast vier Monate lang im Knast in Berlin-Moabit, weil sie angeblich versucht haben sollen, am 31.07.07 Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden.

Am gleichen Tag wurde damals auch Andrej festgenommen und die Wohnungen und Arbeitsplätze dreier weiterer Personen durchsucht. Der Vorwurf gegen alle sieben lautete: „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß §129a StGB u.a. (‚militante gruppe (mg)‘). Am 22. August wurde zunächst Andrej aus der Haft entlassen, im Oktober wurde sein Haftbefehl gänzlich aufgehoben. Die Haftbefehle gegen Axel, Oliver und Florian bestehen allerdings weiter.

Gleichzeitig zur Haftverschonung, hat der Bundesgerichthof entschieden, dass es sich bei der „militanten gruppe“ nicht um eine terroristische Vereinigung (§129a) handelt. Grundsätzlich hat der BGH entschieden, dass nur jene Taten terroristisch seien, die dazu geeignet sind, „durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich zu schädigen“. Jetzt wird gegen die Beschuldigten weiter nach §129, Bildung einer kriminellen Vereinigung, ermittelt.

Die OriginaltextKonstruktionen, auf denen der Vorwurf „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ aufbaut sind abenteuerlich und werden von uns entschieden zurückgewiesen.

Vodpod videos no longer available.

  • Rechtsanwältin Christina Clemm, Strafverteidigerin im aktuellen 129a-Verfahren, informiert zum aktuellen Stand des Verfahrens in Berlin
    Originaltext (Infoseite | Anhören)
  • Ein schriftlicher Gruß der Gefangenen im aktuellen 129a-Verfahren in Berlin an die Veranstaltung in der Volksbühne mit dem Titel: Ist jetzt alles Terrorismus?
    Originaltext (Infoseite | Anhören)
  • Dr. Fritz Storim (politisch aktiver Physiker und Philosoph und von mehreren Strafverfahren nach dem §129a betroffen. Er arbeitet bei der Meßstelle für Arbeits- und Umweltschutz Bremen und der Universität Bremen) berichtet über das Ausmaß der Überwachung und die Auswirkungen der politischen Verfolgung auf das private, soziale und berufliche Umfeld. Er unternimmt den Versuch einer politischen Einordnung.
    Originaltext (Infoseite | Anhören)
  • Dr. Rolf Gössner (Rechtsanwalt und Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte) klärt über die historische und gegenwärtige Bedeutung des §129a, seine justizpolitischen Implikationen und dessen europäische Dimension auf.
    Originaltext (Infoseite | Anhören)
  • Prof. Dr. Roland Roth (Fachhochschule Magdeburg und Komitee für Grundrechte und Demokratie) beschreibt die vergangenen und gegenwärtigen Versuche der verschiedenen Bundesregierungen, neue soziale Bewegungen zu kriminalisieren, und konzentriert sich dabei auf bürgerrechtliche Aspekte der Überwachungs-, Einschüchterungs- und Kriminalisierungsmaßnahmen.
    Originaltext (Infoseite | Anhören)
  • Interview mit Dr. Rolf Gössner am Rande der Veranstaltung „Ist jetzt alles Terrorismus?“ in der Volksbühne Berlin.
    Originaltext (Infoseite | Anhören)

 

Quellen: