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Kampf gegen Scientology

07.12.2007    13:29 Uhr  
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Erklärung der Innenminister

Scientology unvereinbar mit dem Grundgesetz

Die Innenminister von Bund und Ländern halten die Ziele von Scientology für unvereinbar mit der Verfassung. Nun wollen die Politiker über das Vereinsrecht gegen die Sekte vorgehen.


Kampf gegen Scientology

Hamburger Innensenator plant Verbot mehr…

Alle 17 Teilnehmer der Innenministerkonferenz seien sich einig gewesen, „dass wir Scientology für eine nicht mit der Verfassung vereinbare Organisation halten“, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) am Freitag.

Die Verfassungsschutzbehörden sollen damit beauftragt werden, alle Informationen zu sammeln, die für ein mögliches vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren erforderlich sind. Darüber soll im Herbst kommenden Jahres entschieden werden. Erst nach diesem Ermittlungsverfahren könne die Frage eines Verbots der Organisation geklärt werden.

Scientology ist in Deutschland nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt und firmiert als eingetragener Verein. Körting sagte mit Blick auf die Sekte: Vereine, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, sollen nach einem Beschluss der Innenminister von Bund und Ländern nicht als gemeinnützig anerkannt werden.

Vereinen, die bereits als gemeinnützig anerkannt sind, solle dieser Status entzogen werden, wenn im Nachhinein bekanntwerde, dass sie verfassungsfeindliche Ziele propagieren.

Darüber hinaus verständigte sich die Innenministerkonferenz auf ein härteres Vorgehen gegen die NPD: Laut Körting sollen Bildungseinrichtungen nicht mehr mit staatlichen Mitteln gefördert werden, wenn sie verfassungsfeindliche Bildungsinhalte vermitteln. Dies seien die Konsequenzen aus einer Diskussion, wie der NPD und rechtsextremistischen Kreisen der Boden entzogen werden kann.

Er betonte, dass ein NPD-Verbot selbst nicht diskutiert worden sei. Es sei vielmehr zentrale Aufgabe, rechtsextremes Gedankengut präventiv zu bekämpfen.

Nicht zuletzt einigte sich die Runde darauf, dass angetrunkenen Autofahrern künftig nur noch in Ausnahmefällen Blut abgenommen werden soll. Bislang mussten Fahrzeuglenker mit einem Alkoholwert von mindestens 1,1 Promille im Atemtest anschließend obligatorisch zur Blutuntersuchung. Dies soll nach dem Willen der Innenminister nun entfallen, weil die Atemtests genauso präzise und zudem preisgünstiger seien. Nun wird der Vorschlag den Justizministern vorgelegt.

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