Panopticon

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Wenn man den Ursprung der Überwachungstechniken auskundschaftet, die die heutige Gesellschaft zu ertragen hat, kommen einem Begriffe wie Videoüberwachung, Polizeistaat und vieles mehr in den Sinn. Doch der wirkliche Ursprung liegt weit entfernt von diesen modernen Begriffen, viel weiter zurück als man denkt, ferner finden wir uns in zwei Ereignissen wieder, die den Weg zu den vielseitigen Überwachungstechniken geebnet haben. Doch ich möchte diese Ereignisse nicht gleich zu Anfang beim Namen nennen.

Eine angenehme Leseposition könnte durchaus von Vorteil sein, denn es geht auf Reisen.

Unsere erste Station beginnt mit einer kleinen Vorbemerkung zu den Gedanken Hegels in Bezug auf einen Begriff: die Anerkennung. Hegel ging davon aus, dass der Wunsch nach Anerkennung am Startpunkt der Menschheitsgeschichte stand. Die Gesellschaft teilte sich in Herren, die bereit waren, ihr Leben zu riskieren und in Knechte, die der Todesfurcht nachgaben und sich freiwillig unterwarfen. Auf diese Weise kam es schließlich zu einem Dilemma, dass der Knecht nicht als Mensch anerkannt wurde, der Herr aber wurde ebenso wenig anerkannt.

Denn der Herr wurde ja nur von Knechten anerkannt, nicht von Menschen. Hobbes untersuchte in seinem Hauptwerk »Leviathan« die Situation des Menschen im so genannten Naturzustand und kreierte die berühmte Formel: „Homo homini lupus“ – Der Mensch ist des Menschen Wolf.

Das menschliche Wesen ist von Grund auf egoistisch, strebt nur nach eigenem Vorteil, nach Erhaltung seiner Existenz und nach dem Besitz möglichst vieler Güter. Im Naturzustand herrscht – wenn man so will – der Kampf aller gegen alle. Nach den Lehrmeinungen von Platon und Aristoteles wurde in ihren Staatsentwürfen davon ausgegangen, dass es in einer Gesellschaft um die Durchsetzung einer universalen Gerechtigkeit gehe. Doch Hobbes dachte Gesellschaft nicht von diesem Ideal her, sondern vom Herrscher aus:

Der Souverän erlässt Gesetze, die als einzig legitimer Maßstab gelten. Eine gerechte Handlung bemisst sich also nicht an der absoluten Wirklichkeit, die noch Platons Philosophenkönige zu sehen vorgaben, sondern einzig an den geltenden Gesetzen. Gerecht ist, wer sich an die Gesetze hält. Dazu muss der Einzelne im Hobbes´schen Staatsentwurf seine Souveränität an den Staat abgeben, der ihm im Gegenzug Schutz gewährt (nicht zu verwechseln mit dem Rechtsbegriff garantiert).

Damit ist der Gedanke des Gesellschaftsvertrages in der Welt, der zugleich ein Herrschaftsvertrag ist. Jeder schließt mit jedem einen Vertrag, indem er auf die ursprünglich zukommenden Rechte verzichtet, zugunsten eines in den Vertrag nicht eingeschlossenen Dritten. Dieser Dritte geht keine Verpflichtungen gegenüber den Herrschaftsunterworfenen ein. Er bleibt wirklich der Herr, der Souverän. Der Gesellschaftsvertrag ist die Vorraussetzung dafür, handlungsfähig zu sein und zu bleiben.

Die Hauptsache in Hobbes Staatsentwurf besteht in der Identifizierung des Einzelnen (mit dem Staat). Hier war es vor allem Carl Schmitt, der Hobbes Thesen aufnahm – nicht um diese zu entschärfen, sondern um sie zu radikalisieren. Und nun wird es interessant, denn Michel Foucault erteilte allen vertragstheoretischen Macht-Konzepten, die von Hobbes bis Marx in die Welt kamen, eine Absage und kehrte die bedeutenden Fragestellungen um:

  • An die Stelle der Frage, was die Subjekte (die Unterworfenen) bereit sind von ihrer Macht abzugeben, um sich der schützenden Macht zu unterwerfen, fragt Foucault danach, wie Unterwerfungstechnologien überhaupt erst Subjekte hervorbringen.
  • An die Stelle der Suche nach dem zentralen Punkt, von dem Macht ausgeht, setzt Foucault die Idee von Machtbeziehungen und untersucht Macht als Resultat unterschiedlichster, sich teils auch aufhebender Kräfteverhältnisse.
  • Für Foucault steht nicht das Gesetz im Fokus der Macht, sondern die vielfältigen, technologisch forcierten Techniken des Zwangs.

Für ihn ist Macht nicht im Besitz einer bestimmten Klasse angesiedelt, und kann daher auch nicht einfach durch den Sturm auf ihr Zentrum erobert werden, denn die Macht hat kein Zentrum und wird auch nicht von einem einzelnen Punkt aus kontrolliert. Macht wirkt durch kleinste Elemente, sie wirkt als Netz, das die Familie, die sexuellen Beziehungen, die Wohnverhältnisse, die Schule, die Krankenhäuser, die Psychiatrie, Gefängnisse und vieles weitere mehr als Feld von Kräfteverhältnissen und Macht/Wissens-Techniken begreift.

Daher brauchen Machtverhältnisse auch nicht unbedingt Gewalt, sondern an erster Stelle die Anerkennung des anderen als Subjekt mit einer normierten bzw. normalisierungsbedürftigen Individualität. Wer ist heute nicht gerne normal, oder wird zu den Normalen gezählt? Bereits hier herrscht Zwang, der Zwang dazuzugehören, der Zwang normal zu sein. Die Normierungsidee bei Foucault ist eng mit den beiden großen Paradigmen der Machtstrukturen verbunden, die sich im Umgang mit den Ereignissen zeigten, die ich zu Anfang noch im Dunkeln ließ.

Das Lepra-Paradigma,

welches mit bestimmten Notmaßnahmen versehen war, die zur Bekämpfung der Lepra in die Wege geleitet wurden, gelten als ein entscheidendes Machtparadigma des Abendlandes. Wesentlich für die Bekämpfung der epidemisch auftretenden Krankheit war der kanonisierte Ausschluss. Zwischen 1400 und 1430 musste der Leprakranke in gewissen Diözesen (Bezirke) Nord- und Ostfrankreichs eine Aussetzungszeremonie über sich ergehen lassen.

Mit dem Gesang „Libera me“ wurde der Leprakranke wie für einen Toten in die Kirche geführt, hörte die Messe, versteckt unter einem so genannten Katafalk (Bahre), bevor er zum Schein beerdigt und zu seiner neuen Wohnstätte geleitet wurde. Diese lag möglichst weit entfernt von der Zivilisation. Wer Lepra hatte, wurde aus dem Gemeinwesen verbannt. Leprakranke waren Todgeweihte. Sie wurden vertrieben und in der Totenmesse als lebende Tote behandelt.

Dieses Modell des Ausschlusses wirkt in der modernen Gesellschaft zwar fort (so ist der Umgang mit Bettlern und Obdachlosen noch heute zu sehen. Stadt- bzw. Platzverbote gehören nach wie vor zur gängigen Praxis), hat aber, verglichen mit dem zweiten großen Machtparadigma, eine eher marginale Bedeutung. Das Lepra-Paradigma gehorcht den Prinzipien des Ausschlusses, es ist – aus Sicht der Herrschenden – gewissermaßen mit negativem Vorzeichen versehen.

Eine negative Machttechnik, die letztlich im Machtverlust endet, da gerade durch und vor allem mit dem Ausschluss des Leprakranken die Macht über die Ausgeschlossenen aufhört. Dagegen ist das Pest-Paradigma wesentlich wirkungsvoller und mächtiger. Wir werden noch sehen, dass der Schatten der Pest bis in die Gegenwart hineinreicht und andauert.

Das Pest-Paradigma,

welches die Lepra-Machttechnik ablöste, ist aus Sicht der Herrschenden eine positive Machttechnologie. Statt Ausschluss geht es hier um Einschluss und damit um die Steigerung der Effizienz der Machtausübung. Um das näher zu erklären, möchte ich daran erinnern, wie das Unter-Quarantäne-Stellen einer Stadt vor sich ging, wenn eine Pest ausbrach.

Im Falle der Pest wurde nicht aus-, sondern eingesperrt. Trat in einer Stadt Pest auf, wurde diese und damit ein bestimmtes Territorium unter Quarantäne gestellt. Mit militärischer Exaktheit wurde das Gebiet bewacht. Aus der Pest-Stadt gab es kein Entrinnen. Unerbittlich wurde die Einschließung betrieben und überwacht. Im zweiten Schritt wurde nun das Eingeschlossene gnadenlos verwaltet. Folgende Maßnahmen gab es vom ausgehenden Mittelalter bis ins 18. Jahrhundert hinein bei Pest-Alarm:

  • Die gesamte Stadt wurde in Bezirke und Viertel unterteilt.
  • Für jede Straße wurden Wächter ernannt, für jedes Viertel Inspektoren, in jedem Bezirk Bezirksverantwortliche.
  • Außerdem wurde eigens zum Zweck der Pest-Einschließung eine Regierung ernannt und mit zusätzlichen Machtbefugnissen ausgestattet.
  • Alle Bürger des Quarantänegebietes mussten sich namentlich registrieren lassen.
  • Jedem Individuum wurde ein Fenster in seinem Wohnhaus zugewiesen, an dem er zum täglichen Appell erscheinen musste. Erschien er nicht, wurde davon ausgegangen, er sei krank – dann wurde der Kranke isoliert.

Auf diese Weise wurde in der Pest-Stadt eine lückenlose Analyse des gesamten Territoriums unternommen. Dabei wurde die Struktur der modernen Stadt mit ihrer Einteilung in Bezirke, Unterbezirke und Straßen erfunden. Außerdem installierte sich parallel zur Raumverwaltung in der Stadt unter Quarantäne, eine pyramidale Machtstruktur. Diese wurde kontinuierlich weiter entwickelt, der Fokus war auf lückenlose Überwachung und Erfassung der einzelnen Individuen gerichtet.

Die Fortentwicklung des Pest-Paradigmas, also des Eingeschlossen-Werdens, findet ihren Höhepunkt in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, den Institutionen und Anstalten, in denen heutzutage eingeschlossen, behandelt und therapiert wird. Diese Einrichtungen haben vor allem ein gemeinsames Ziel:

Die Normalisierung,

sie wurde zur Idee. In dem Moment, wo die Idee der Norm und des Normalen in der Welt ist, gibt es Unnormales, die Anormalen. Der gesamte Mechanismus der Disziplin in der modernen Gesellschaft drängt auf Normalisierung. Dabei werden die Anormalen nicht einfach ausgestoßen, denn das wäre die negative Machttechnologie des Lepra-Paradigmas. Vielmehr widmet man den Anormalen besondere Aufmerksamkeit.

Das Straf-Paradigma war das der Abschreckung. Man setzte darauf, dass niemand das Schicksal der Verbrecher teilen wollte, wie zum Beispiel öffentliche Entwürdigungen, Erniedrigungen und Demütigungen. Das neue Paradigma der Bestrafung nun setzte erst in zweiter Instanz auf Abschreckung, in erster auf Besserung. Aus Gefängnissen wurden Besserungsanstalten und Umerziehungslager, die vor allem ein Ziel verfolgten: Normalisierung. Die Strafe bestand nicht mehr in der abschreckenden Demütigung, den öffentlichen Ausschluss, sondern in der Normalisierung.

Normalisierung ist die Gewalt der Disziplinierung. Die Individuen werden mithilfe von bestimmten Machtmechanismen gebildet. So ist die Schule ebenso wenig auf die Vermittlung von Allgemeinwissen aus wie die Individuen durch die Psychiatrie auf Heilung oder die Reifung des Einzelnen innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft allgemein auf Freiheit. Der Tenor all dieser Individuationen ist – im Foucault´schen Sinne – einzig die effiziente Überwachung.

Gesteigertes Allgemeinwissen, Linderung von Symptomen oder (scheinbar) steigende Freiheitsgrade der Individuen sind bloß Nebeneffekte einer Machttechnologie, die sich am Umgang mit der Stadt im Pestzustand geschult hat. Doch es gibt noch einen entscheidenden Aspekt, der in dieser Gegenüberstellung sehr gerne übersehen wird, auch und vor allem weil der Zustand des gesellschaftlichen Zusammenlebens allgemein als Normalität empfunden wird.

Die Umkehrung der Sichtbarkeit

Die traditionelle Machtausübung war durch Repräsentation gekennzeichnet. Die Könige und Herrscher ließen sich sehen, sie erstrahlten im Lichte ihrer Macht. Schmuck und Prunk hatte zuerst die Funktion, die Herrscher sichtbar zu machen, während die Untergebenen, an denen die Macht vollzogen wurde, im Dunkeln blieben. Sie bildeten eine amorphe Masse, die – gegenüber der deutlichen Sichtbarkeit des Souveräns – bestenfalls als dunkler Hintergrund in Erscheinung trat.

Diese Machtökonomie der Sichtbarkeit kehrt sich durch die Disziplinarmacht der bürgerlichen Gesellschaft komplett um. Die Disziplinarmacht strebt nach Unsichtbarkeit, sie tritt in den Hintergrund. Ihr perfektes Funktionieren wird in einem Zustand repräsentiert, in dem sie überhaupt nicht mehr ins Licht treten muss. Aus der Macht des Souveräns, der sich selbst darstellt und seine Macht besonders im Bestrafen ausübt, wird die möglichst unsichtbare Macht, die ihre Herrschaft in der Disziplinierung durchführt.

Erstere hat ihren Ort im Herrenhaus, im Palast, Letztere im Körper des Individuums. Doch diese Umkehrung geht noch weiter. Indem die Macht aus der Sichtbarkeit heraustritt, stellt sie die ins Licht, die ihrer Macht unterworfen sind. Die Disziplinarmacht richtet die Scheinwerfer nun von der Bühne ins Publikum, der Einzelne steht nun im Rampenlicht und damit im potenziellen Zugriff der Macht. Die Umkehrung von Sichtbarkeit/Unsichtbarkeit hat auch im Bereich der Massenmedien einen bedeutsamen Platz eingenommen, doch dies steht auf einem anderen Blatt.

Mit der Kartografie der Stadt im Pestzustand beginnt die Ära der Disziplinarmacht, die zur herrschenden Machttechnologie der modernen bürgerlichen Gesellschaft wird. Um dies deutlich zu machen, bediene ich mich an den Plänen des Gefängnisarchitekten Jeremy Bentham. Bentham kehrte mit seinen Entwürfen für das so genannte panoptische Gefängnis das Prinzip der Einkerkerung um und schuf somit einen neuen Typ von Gefängnis.

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An der Peripherie ein ringförmiges Gebäude; in der Mitte ein Turm, der von breiten Fenstern durchbrochen ist, welche sich nach der Innenseite des Ringes öffnen; das Ringgebäude ist in Zellen unterteilt, von denen jede durch die gesamte Tiefe des Gebäudes reicht; sie haben jeweils zwei Fenster, eines nach innen, das auf die Fenster des Turms gerichtet ist, und eines nach außen, so dass die Zelle auf beiden Seiten von Licht durchdrungen wird. Es genügt demnach, einen Aufseher im Turm zu postieren und in jeder Zelle, einen Irren, einen Kranken, einen Sträfling unterzubringen.

Vor dem Gegenlicht lassen sich vom Turm aus die kleinen Silhouetten in den Zellen des Ringes genau einsehen. Jeder Käfig ist ein kleines Theater, in dem jeder Akteur allein ist, vollkommen individualisiert und ständig sichtbar. Die panoptische Anlage schafft Raumeinheiten, die es ermöglichen, ohne Unterlass zu sehen und zugleich erkennen.

Aus dem dunklen Kerker, der die Aussätzigen verbergen sollte, wurde das hellgrelle Licht der Überwachung, in dem die Anormalen, die Normalisierungsbedürftigen, kontrolliert werden. Die Einkerkerung entspricht ziemlich genau der Ausschließung gemäß des Lepra-Paradigmas, so liegt gemäß dem Pest-Paradigmas das Augenmerk auf der Verwaltung. Der Mensch wird nicht aus reinem Entwicklungsdrang oder gar aus freiheitlicher Menschenliebe und gewachsener Reife der Menschheit zum bürgerlichen Individuum, sondern dadurch, dass er eingeschlossen und registriert wird.

An diesem „Dispositiv der Disziplinierung“ (Foucault), arbeiten alle Institutionen der bürgerlichen Gesellschaft mit. Dabei gilt es besonders im Hinblick auf die Erarbeitung einer neuen Machttechnologie zu begreifen, dass alle Phänomene von der Erfindung und Kartogorafie immer neuer Krankheiten durch die Medizin und Psychiatrie, über die Durchnummerierung der Häuser und der Einführung von Postleitzahlen bis hin zur biometrischen Erfassung des Einzelnen durch die Meldebehörden, zentrale Macht- und Kontrollmechanismen sind.

Diese Mechanismen sind Individualisierungsmechanismen, die weder von ihrer Intention noch von ihrer Praxis darauf abzielen, die Menschen zu befreien, sondern einzig darauf, sie zu überwachen. Michel Foucault fand auch klare Worte dafür: „Die Disziplinarinstitutionen haben eine Kontrollmaschinerie in Gang gesetzt, die als Mikroskop des Verhaltens funktioniert; ihre feinen analytischen Unterscheidungen haben um die Menschen einen Beobachtungs-, Registrier- und Dressurapparat aufgebaut“ (Foucault 1977,S.223)

Das Panopticon

Die Bedeutung, die das panoptische Gefängnis für die Institutionen und Organe einer Regierung spielt, ist kaum zu überschätzen. Durch die Umkehrung der Sichtbarkeit wissen wir: So wie der Herrscher aus dem Licht tritt, wird der Beherrschte sichtbar. Ich komme noch einmal auf das Gefängnis zurück, um das Panopticon verständlicher zu machen, insbesondere Klarheit darüber zu schaffen, mit was wir es hier zu tun haben.

Die Zellen sind zum Turm hin mit Sichtscheiben versehen, zu den Seiten schließen feste Mauern die Insassen gegeneinander ab. Die radikale Sichtbarkeit geht also Hand in Hand mit Isolation, wodurch sich das Panopticon wiederum für mehrere Zwecke als geeignet erweist. Der entscheidende Effekt, durch den sich das Panopticon von allen Vorläufern in der Gefängnisarchitektur strukturell unterscheidet, tritt ein, wenn der Turm des Aufsehers etwas modifiziert wird: mit einer verspiegelten Scheibe.

Mit diesem technischen Trick wird ein permanenter Sichtbarkeitszustand erzeugt, der die Macht internalisiert. Warum das so ist?

Der Zelleninsasse kann nun nicht mehr unterscheiden, ob er beobachtet wird oder nicht. Weil er nicht sieht, ob er beobachtet wird, muss er immer damit rechnen, beobachtet zu werden. Das führt zur Verinnerlichung der möglichen Beobachtung, so dass der Gefangene sukzessive selbst die Beobachterrolle des Wärters übernimmt. Im Dispositiv der Selbstbeobachtung wird diese Strategie ständig weiterentwickelt. Das ist der Kern des „panoptischen Dispositivs“. Der architektonische Apparat ist eine Maschiene, die ihr Machtverhältnis so erfolgreich aufrecht erhalten kann und vom Machtausübenden, vom Aufseher oder Wärter , völlig unabhängig ist.

Die Häftlinge sind Gefangene einer Machtsituation, die von den Gefangenen selbst gestützt wird. Zu diesem Zweck hat Bentham das Prinzip aufgestellt, dass die Macht sichtbar, aber uneinsehbar sein muss; sichtbar, indem der Häftling ständig die hohe Silhouette des Turms vor Augen hat, von dem aus er bespäht wird; uneinsehbar, sofern der Häftling niemals wissen darf, ob er gerade überwacht wird, – aber er muss sicher sein, dass er jederzeit überwacht werden kann.

Mit anderen Worten: Im Außenring des Panopticons wird man vollständig gesehen, ohne jemals zu sehen; im Zentralturm sieht man alles, ohne je gesehen zu werden. Es ist derart konstituierend für die Zivilgesellschaft, dass man ihm – dem Panopticon – seinen kriegerischen Ursprung, den es im Gefängnis hat, kaum noch ansehen kann. Videoüberwachung und Polizeistaat, das sind ebenfalls Folgeerscheinungen einer Machttechnologie, die sich am Umgang einer Stadt im Pest-Zustand geschult und weiterentwickelt hat.


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Quellen / Verweise

Heinz von Foerster 1999: »Sicht und Einsicht«, Heidelberg

Michel Foucault 1977: »Überwachen und Strafen«, Frankfurt a.M.

Michel Foucault 1978: »Dispositive der Macht«, Berlin

J.J.Rousseau 2005: »Der Gesellschaftsvertrag«, Frankfurt a.M.

N. Luhmann 1987: »Soziale Systeme«, Frankfurt a.M.

N. Luhmann 1990: »Die Wissenschaft der Gesellschaft«, Frankfurt a.M.




 




  1. hans-im-glueck
    20. Januar 2011 um 22:22

    Hallo miteinander,

    1. Kann leider mit der Aussage „Im juristischen Jargon ist eine Person aber IMMER u. ausnahmslos fiktiv“ nicht viel anfangen; bitte um „trollgerechte“ Erläuterung.

    2. Habe den Film „The Corporation“ hier im Web angesehen (kann ich allen nur empfehlen); daraus geht hervor, dass die „juristische Person“ eigentlich abgeschafft gehört. Was ist dazu zu sagen?

    3. Welche Alternativen zum jetzigen juristischen System oder Lösungswege ergeben sich aus euren sehr gelehrten Ausführungen?
    Ganz ohne jegliche Regulierung der Beziehungen zwischen den Menschen scheint es wohl doch nicht zu gehen, oder?
    Bitte möglichst auch für Nicht-Juristen verständlich formulieren; danke.

    • 23. Januar 2011 um 00:52

      1. Mit dem Begriff „natürliche Person“ wird im Recht der Mensch bezeichnet. Daher ist jeder Mensch eine natürliche Person im Sinne des Rechts. Abgrenzt wird die natürliche Person von der juristischen Person.

      Mit „juristischer Person“ wird eine Vereinigung von Personen oder ein Zweckvermögen bezeichnet, welcher Träger von Rechten und Pflichten ist. Die juristischen Personen sind im Zivilrecht die zweite Kategorie von Rechtssubjekten neben den natürlichen Personen. Auc ist zu beachten, dass es neben den juristischen Personen auch rechtsfähige Personengesellschaften (§ 14 BGB) gibt.

      Die Konstruktion der rechtsfähigen Person ist deshalb notwendig, um im wirtschaftlichen und staatlichen Bereich die Trennung zwischen Menschen und Institutionen zu ermöglichen. So ist zum Beispiel die Aktiengesellschaft eine juristische Person, deren Rechtsfähigkeit und Schicksal unabhängig von den dahinter stehenden natürlichen Personen und deren Schicksal ist. Das gleiche gilt für den Staat. Grundsätzlich kann man unterscheiden zwischen:

      Juristische Personen des Privatrechts
      Juristische Personen des öffentlichen Rechts

      2. Hinter der „juristischen Person“ (Instituiton, Konzern, usw.) verstecken sich die „natürlichen Personen“, die sich durch das „Rechtssystem“ vor möglichen Strafprozessen schützen. Das machen die nicht bewusst, sondern dies haben „andere“ für sie erledigt, – nämlich sich und ihre Interessen zu schützen. Dies hängt auch sehr eng mit dem Geldsystem zusammen, denn wer den nötigen Geldbeutel hat, hat nicht selten auch die Macht, sich seine Gesetze selbst zu schreiben.

      3. Eine Alternative … eine sehr gute Frage. Bisher habe ich mich nur damit besachäftigt, das System zu analysieren und zu beschreiben. Eine Ordnung im juristischen Sinne sollte es schon geben, aber eben keine, die nicht dem Wohle der Menschen dient. Die Menschen sollten über jedes Gesetz abstimmen dürfen, was sie leider nicht dürfen. Das hat nichts mit Freiheit zu tun, sondern eher mit Unmündigkeit, woran die unorganisierte Menschenmasse auch selbst Schuld hat.

    • Tobias
      24. Januar 2011 um 01:13

      1. Kein Mensch ist besser als ein Anderer. Kein Mensch und keine Gruppierung hat das Gott/Natur gegebene Recht sich über andere zu stellen. Und weil das so ist, ist alles auf Vertrag basiert, weswegen der Staat auch den Konsens des Einzelnen (ohne dessen Wissen versteht sich) benötigt um sich über ihn stellen zu können. Durch die Registrierung der Geburt wird die Rechtsperson geschaffen. Es handelt sich um eine juristische Fiktion (eine tote Entität), welche vom jeweiligen Menschen (freiwillig) vertreten wird. Diese Körperschaft/Rechtsperson wird vom Staats“recht“ als (natürliche) Person beschrieben.

      2. Wer einmal die Täuschung durchschaut hat, der weiß, daß die Worte „juristisch“ oder „natürlich“ vor dem Terminus „Person“ nichts weiter Ablenkung und Makulatur sind. Würde man diese zwei Wörter nicht davor setzen, so wäre Folgendes sehr viel offensichtlicher: „Was in der Juristensprache deskriptiv das Wort “Person” enthält, trägt gleichzeitig die Bedeutung einer Körperschaft/Korperation in sich.“ Interpretation Act (Kanada), Section 35.

      Staatlichkeit = Macht durch Missbrauch und Verdrehung von Worten = unrechtsmäßige Gewalt. Also, warum nicht gleich die Staatlichkeit als Ganze abschaffen? Wieviel mehr Krieg und Leiden hervorgerufen durch Staatlichkeit bedarf es, daß das Kollektiv diese Lösung endlich als Beste anerkennt? Wie lange noch müssen die Menschen moderne Sklaven dieser Menschenfarmen sein?!?

      3. Meine persönliche Einstellung ist, daß Menschen nicht vorbestimmt sind, sich von „Übermenschen“ herumgängeln zu lassen. Alle Aspekte des Lebens sollten voluntär vom Individuum selber bestimmt sein. Schließlich ist jeder für sich selbst lebensinhabender Mensch auf Lebenszeit! Natürlich erfordert Freiheit viel Verantwortungsbewusstsein und Selbstständigkeit. Viele Menschen sind nicht bereit diese Position zu beziehen. Sie sehnen sich sozusagen nach einem Fürsorgestaat (big Nanny), der sie an der Hand durchs Leben führt. Darum ist es so wie es ist vielleicht garnicht so schlecht! Denn die, die wirklich den Ausweg suchen, können ihn finden, der Rest kann da bleiben wo er ist.

      Wer nur bei Vornamen geht und sich unter keinen Umständen mit der vom Staat ausgewiesenen Rechtsperson/Körperschaft (deren Eigentum!) identifiziert, der ist nicht rechtsmäßig belangbar! Der Staat braucht Deine Zusage („Ja, ich bin Karl Mustermann“) um sich über Dich stellen zu können!! Meine hat er nicht (mehr)! Ich sehe mich dem Staat gegenüber als freier Mensch (ein exterretoriales Völkerrechtssubjekt – für die, die mich im „Recht“ definiert haben wollen), der keiner Gerichtsbarkeit (als der Gottes/der Natur) unterliegt. Will wer was von mir, so verlange ich den naturrechtlichen Nachweis der Gerichtsbarkeit (kann man nicht durch Paragraphen begründet werden, welche erst unter bestehender Gerichtsbarkeit anwendung finden).

      Klar, unter Anbetracht der weltweiten Entwicklungen von Staatsmissbrauch, Kriegen, Massenmord usw. ist das keine langfristige Lösung. Aber was den Zustand der jetzigen Gegenwart angeht, so kann ich mir keine bessere Abhilfe vorstellen. Ganz nebenbei bleibt die positive Nebenerscheinung, daß ich auf meinem weg noch ein paar Schergen des Staats konvertiere :)

      • Tobias
        24. Januar 2011 um 10:54

        Andreas,
        ich wünschte die Einträge hier wären vom jeweiligen Verfasser Editierbar! Wie immer sind mir wieder multiple Fehler mir unterlaufen:
        -Im vorletzten Absatz in Klammern: „kann man nicht…“ – das „man“ gehört raus.
        -Zweiter Absatz: „…nichts weiter ALS Ablenkung…“

        Aber der Eigentliche Grund für diesen Eintrag heute ist, daß ich noch hinzufügen wollte, wo sich meinesgleichen im Internet austauscht (bin mir nicht sicher ob ich das schon einmal auf dieser Seite geschrieben habe)… Und zwar wäre das unter http://www.claimyourrights.eu

        Freu mich euch dort zu treffen!

        LG

        • 3. Februar 2011 um 22:29

          Hallo Tobias,

          ich wünschte auch, der Kommentarbereich würde diese Funktion unterstützen.
          Ich werde mich mal kundig machen, ob man da was ändern kann.
          Vielen Dank für die Anregung und den Link zu Deiner interessanten Seite (http://www.claimyourrights.eu)

          Mit besten Grüßen | Andreas

  2. 10. Januar 2011 um 00:18

    Da hier, auf dieser Seite kaum/keine Trolle zu finden sind, nochmal:

    per sonare – hindurchtönen, die Maske im griechischen Theater.
    Der Mensch wird mit allen unveräußerlichen (glaubt man) Rechten geboren. Im rechtlichen Raum hat er die Maske vor dem

    Gesicht, durch welche der Mensch hindurchtönt.

    Soweit, so gut;
    Bürgerliches Gesetzbuch, vom 18. August 1896,

    Erstes Buch.
    Allgemeiner Theil.
    Erster Abschnitt.
    Personen.
    Erster Titel.
    Natürliche Personen. – – – Aha!
    Hierzu (siehe auch dort):
    § 1. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
    § 7. Wer sich an einem Orte ständig niederläßt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz.
    „Wohnsitz“! … warum nicht „WOHNHAFT“ ????
    § 12. Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem Anderen bestritten oder
    wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, daß ein Anderer unbefugt den gleichen Namen
    gebraucht, so kann der Berechtigte von dem Anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. …

    ———————————————————
    Untertitel 3 (zuletzt geändert 28.9.2009)
    Juristische Personen des öffentlichen Rechts – – – Aha!

    Abschnitt 2
    Sachen (und Tiere)
    § 90 Begriff der Sache
    Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.
    ———————————————————
    Im August 1990(!!!) hat man entdeckt:
    § 90a Tiere
    Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die
    für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes
    bestimmt ist.

    Es gibt also auch belebte Namenssachen: Sieh‘ erst in deinen Personalausweis und dann in deinen Spiegel!
    Denn wie wird BGB §12 im Palandt-Kommentar erläutert:

    Palandt BGB, (hier) 65. Auflage 2006:

    BGB § 12 schützt den bürgerlichen Namen der natürlichen Person.
    Er besteht in Deutschland aus dem Familiennamen und

    mindestens einem Vornamen.

    Wie war das doch eben:
    Familienname = Natürliche Person
    NAME = JURISTISCHE PERSON (belebte Namenssache)
    ———————————————————

    Also, alles eine Frage der Definition
    und nicht eine meiner persönlichen Meinung.

    PS: von Reichsfanatismus (www.NatuerlichePerson.de) weiß ich nichts. Ehrlich nicht.
    Eher ist das Gegenteil der Fall. Aber das kann jeder gern im persönlichen/menschlichen Gespräch selbst klären.
    Nur zu, Tobias. Der Versuch ist es wert.

    • Tobias
      10. Januar 2011 um 21:37

      Also Reiner,

      der Unterschied zwischen Dir und mir ist, daß Du dich als Rechtsperson innerhalb des Rahmens des öffentlichen Rechts sehen möchtest. Du willst deine RechtsFÄHIGkeit (merke: der Terminus spricht nirgens von „Pflicht“) ausleben, also mußt du es als (natürliche) Person tun, da Du nur als solche vom Staat erfass- und belangbar bist. Zwar offeriert die Staatlichkeit auch so etwas wie ein „Privatrecht“, doch ist es ausschließlich auf öffentlicher Basis und nur für (natürliche) Personen, nicht aber Menschen aus Fleisch und Blut anwendbar – es hat mit der wahren Privaten seite (von einem Staat unantastbar) nichts zu tun. Dies ist übrigens nicht nur in Deutschland so, sondern in jedem westlichem Staat. Du Solltest mal das Buch „Schuld und kommunikative Freiheit“ lesen. Teile davon findest Du hier: http://books.google.com/books?id=Q-KrNY_5XXMC&pg=PA102&lpg=PA102&dq=%22personenbegriff%22+%22Rechtssprache%22&source=bl&ots=ilEqG7R_At&sig=uI11_-W_7zZVoGS8j0c4bAa2X3c&hl=en&ei=9XEoTZDlM4Xssgalhdm3Ag&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=1&ved=0CBQQ6AEwAA#v=onepage&q=%22personenbegriff%22%20%22Rechtssprache%22&f=false

      Was mich betrifft: Ich vertrete die (radikale) Position, daß keine Gruppierung der Welt (man mag es auch „Staat“ nennen) so etwas wie ein Gott oder Natur gegebenes Recht hat, sich über freie Menschen zu stellen. Ich möchte von keinem Gericht (als Sklave) behandelt werden – kein Richter der Welt ist etwas besseres als jeder andere Mensch (von wegen „Euer Ehren“). Mein Ziel ist es authark meine individuelle Souveränität auszuleben. Ich Rede von der Souveränität eines jeden Einzelnen, der irgendwo auf dieser Welt auf einem Stückchen Land geboren wurde (da er ansonsten ertrunken wäre), auf dessen Geopolitische entwicklung er/sie davor keinen Einfluss haben konnte, weswegen dieser Menschen sich darum auch nicht zu kümmern braucht. Ein Mensch ist frei und nicht legitim belangbar. Da kannst Du so viel Gesetzestexte zitieren wie Du möchtest, sie haben keine Bedeutung. Das Einzigste von Bedeutung ist Vertragsrecht und die Aufrechterhaltung der Rechtsmäßigkeit (manche beziehen sich da auf die 10 Gebote, andere einfach auf gesunden Menschenverstand).

      Übrigens, derjenige der die Leutschen von Natürlicheperson.de auf das Geheimnis aufmerksam machte, vertritt ebenfalls meine Meinung.

      PS: Der Familienname ist kein gegebener Name, kann also vom jeweiligen Individuum nicht gegeben werden!

    • 16. Januar 2011 um 00:11

      Hallo Reiner,

      wie Du bereits schreibst, sind auf dieser Seite wirklich „kaum/keine Trolle zu finden“, worüber ich mich freue. Das dies auch so bleibt, liegt nicht nur in meinem Interesse, sondern natürlich auch im Interesse meiner Leserinnen und Leser.

      Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, wie eine Seite von so genannten Trollen möglichst verschont bleibt: authentisch sein und bleiben.

      Ich kann mich den Ausführungen von Tobias nur Anschließen, ihnen ist nämlich nichts hinzuzufügen.

      Tobias schrieb u.a. „Im juristischen Jargon ist eine Person aber IMMER u. ausnahmslos fiktiv“ – womit er völlig richtig liegt.

      Reiner, sicher kennst Du die Redewendung: „…das liegt in der menschlichen Natur“. Ich behaupte, es gibt keine menschliche Natur, es gibt nur menschliches Verhalten. Eine dieser Verhaltensweisen ist die Nutzung der Sprache. Die Sprache ist aus juristischer Sicht nichts weiter als eine Zweckschöpfung. Recht besteht nur aus Sprache und Sprache aus Worten. Sprache ist im Grunde nichts anderes, als das man mit Worten Worte beschreibt – juristisch also die Definition und Auslegung der Rechtsbegriffe.

      Ein schönes Wochenende | Andreas Helten

  3. vadis
    8. Januar 2011 um 18:24

    echt krass.
    Vielen Dank für diesen sehr informativen Artikel.

  4. Nico Burmeister
    25. Dezember 2010 um 23:46

    Lieber Andreas,

    ich wünsche Dir und den Deinen eine besinnliche und erholsame Zeit.

    In diesem Sinne Frohe Weihnacht und ein besseres Jahr 2011.

    Nico

  5. Jan
    25. Dezember 2010 um 16:11

    Lieber Andreas,

    ich wünsche Dir und den Deinen eine besinnliche und erholsame Zeit.

    In diesem Sinne Frohe Weihnacht und ein besseres Jahr 2011.

    Jan

  6. zdago
    1. Dezember 2010 um 01:57

    @der Wunsch nach Anerkennung am Startpunkt der Menschheitsgeschichte stand. Die Gesellschaft teilte sich in Herren,

    nicht notwendigerweise. Nach der Evolutionstheorie war es die erste Erkenntnis, das man in der Gruppe besser jagen kann. Es es ist dabei sinnvoll (ÜBERLEBENSWICHTIG), das Verhalten zu optimieren. Derjenige, der besser sehen kann, nimmt eine Überwachungsposition eine. Der beste Spurenleser geht bei der Verfolgung an der Spitze – usw.
    Es gab eine einfache Regel – alle Männer zogen am Morgen aus – und derjenige, der den größten Bären am Abend anschleppte, war der beste jäger! Wer nicht wiederkam, war vergessen!

    Die angesprochen Unterteilung kann sich erst ergeben haben, als die Gruppen schon fest geordnet waren, eine Erbfolge zustande kam und es genügend Überschuß an mensche und Material gab, damit die Gruppe auch bei schlechten Anführern noch überlebte!
    Der Wunasch nach Anerkennung mußte sich erst entwickeln, als die Anführer feststellten, daß sie nicht mehr die Besten waren und trotzdem ihre Stellung behalten wollten.
    Vorher war die Eigenleistung weitaus lebenswichtiger – wer Anerkennung verlangte, die er nicht verdiente, starb früher!
    mfg zdago

  7. 28. November 2010 um 14:57

    „Das Pest-Paradigma … Im zweiten Schritt wurde nun das Eingeschlossene gnadenlos verwaltet.“
    – – – – – – – – –
    Grundgesetz für die BR(in)D, Art. 133:
    Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der VERWALTUNG des Vereinigten
    Wirtschaftsgebietes ein.
    – – – – – – – – –
    Die NichtRegierungsOrganisation (NGO) „BRD“ verwaltet (GG Art. 133) nicht Menschen, sondern belebte NAMENSSACHEN (siehe BGB § 90 / (und seit 1990-08 auch:) 90a ff)!

    Natürliche Personen (lt. BGB §§ 1, 7, 12) sind in der BR(in)D NICHT ausweisbar. Sieh‘ in Deinen Bundes-PERSONALausweis. Dort steht in Verfälschung Deines Personenstandes:

    „VORNAME, NAME“

    Menschen, die sich in ihren Rechten befinden (BGB § 1) hätten statt dessen dort erwarten müssen:

    „Vorname, Familienname“

    Es erklärt dazu BGB § 12, Palandt-Kommentar, Zitat:
    „§ 12 schützt den bürgerlichen Namen der natürlichen Person. Er besteht in Deutschland aus dem Familiennamen und mindestens einem Vornamen.“
    (Man beachte hierbei: „Deutschland“, und nicht „BRD“ oder „Bund“.)

    Das IST die „rechtliche“ Wiederherstellung der Sklaverei für die Deutschen (in US & UK etc. seit langem präsent! – https://gedankenfrei.wordpress.com/2009/01/04/republik-amerika/ ) und erklärt ALLE scheinbare Ungereimtheit, Willkür, Korruption in Politik, Verwaltung, Justiz – aber auch in Erziehung, Ernährung, Medizin, Altersvorsorge, Wissenschaft …

    Capitis Diminutio Maxima
    (römisches „Recht“, bürgerlicher Tod)
    vorzeitliche Sklavenhalter-Gesinnung

    Ein langjähriger treuer Leser.

    Willst Du es genauer wissen:
    http://www.NatuerlichePerson.de
    http://www.TPUC.org

    • Tobias
      1. Dezember 2010 um 13:18

      @ Reiner,

      der einzige Fehler (meines Erachtens) an deiner Interpretation ist, daß Du eine Natürliche Person für etwas anderes hälst als eine Person one „natürlich“. Im juristischen Jargon ist eine Person aber IMMER u. ausnamslos fiktiv! So etwas wie eine natürliche Fiktion gibt es nicht! Das weiß übrigens auch der Betreiber dieser TPUC.org Seite. Das Problem ist daß die Leutchen hinter „natürlicheperson.de“ nicht von ihrem Reichsfantismus loslassen wollen, gleichzeitig aber mit der Benutzung von „Freeman“-Mechanismen (des Individualismus) in die Gewässer des Widersprunchs geraten. Auch das DR ist eine kollektivistisch eingestellte Entität, welche sich in der Realität nur unwesentlich von der BRD unterscheiden ließe. Denn wie Andreas schon sagt: Der Machtmechanismus des Kollektivismus‘ ist hochentwickelt u. omnipräsent!

  1. 14. Februar 2011 um 09:09
  2. 19. Januar 2011 um 23:31
  3. 4. Januar 2011 um 23:31

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