Stell dir vor es ist Wahl und keiner geht hin

Stell dir vor es ist Wahl und keiner geht hin. Was würde geschehen, wenn kein Wähler seine Stimme abgeben würde? Viele würden behaupten, die Politik könnte dann tun was sie wollte.

Stell dir vor es ist Wahl und jeder geht hin. Was würde geschehen, wenn jeder Wähler seine Stimme abgeben würde? Viele würden behaupten, die Politik könnte nicht tun was sie wollte.

Stell dir vor es ist Wahl und egal ob die Wahllokale nun gähnend leer, oder gerammelt voll wären: die Politik würde so bleiben wie sie ist. Viele würden behaupten, dies sei nicht möglich. Viele würden behaupten, mit der Wahlbeteiligung sei die Politik steuerbar. Ich werde in diesem Beitrag darüber berichten, welchen Einfluss die Menschen durch ihre Wahlbeteiligung wirklich haben. Welchen Einfluss sie auf Politik, Finanzen und Gesetze haben. Was ist Fiktion, was nicht – Sie werden es erfahren. Viele meiner Leserinnen und Leser sind mit der politischen Wirklichkeit bereits bestens vertraut, andere vielleicht noch nicht. Um dieses Thema auch für den Laien verständlicher und begreifbarer zu machen, ist es notwendig, die Souveränität selbst – was mit ihr zusammenhängt und auch wovon sie abhängt – in diesen Aufsatz mit einfließen zu lassen.

Volkssouveränität bedeutet: Die Schaffung der Verfassung als politisch-rechtlicher Grundlage eines Gemeinwesens ist Sache des Volkes. Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Ist das bei uns denn der Fall? Klaffen nicht geschriebene Verfassung und Realität so weit auseinander, dass das Grundgesetz seine Funktion weitestgehend ad absurdum führt und die Anreize für die Politiker nicht mehr so setzen kann, dass deren Entscheidungen möglichst zum Vorteil für die Gemeinschaft ausschlagen? Stehen nicht Kernvorschriften des Grundgesetzes nur noch auf dem Papier? Wird nicht der Sinn wichtiger Verfassungsvorschriften geradezu ins Gegenteil verkehrt?

Das sind nicht nur juristische Fragen, sondern sie führen mitten ins Zentrum der Fehlentwicklungen: das Partizipationsdefizit und die mangelnde Handlungsfähigkeit der Politik.

Das Grundgesetz postuliert Gewaltenteilung* (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG). Deshalb müssen Beamte aufgrund von Unvereinbarkeitsvorschriften ihre Rechte und Pflichten ruhen lassen, wenn sie ins Parlament eintreten. Das verlangt die Trennung von Legislative und Exekutive. Doch ausgerechnet die Spitzen der Exekutive: Kanzler, Minister und parlamentarische Staatssekretäre, gehören ganz ungerührt gleichzeitig dem Parlament an. „Kein Hintern ist so breit, dass jemand gleichzeitig auf der Regierungsbank und auf dem Abgeordnetenstuhl sitzen kann“, so formulierte es der Staatsrechtler und damalige Hamburger Senator Ingo von Münch. In Deutschland ist dies aber durchaus möglich, einen unglaublich breiten Hintern zu haben und gleichzeitig Kleidergröße 36 zu tragen.

BEGR1

Seit den Ursprüngen der modernen Demokratie unterscheidet die Verfassungstheorie zwischen verfassungsgebender Gewalt pouvoir constituant, die durch durch „>Erlass der Verfassung ausgeübt wird, und der durch die Verfassung geschaffenen Gewalt pouvoir constituté, die jeweils durch Abstimmungen eingesetzt wird. Die Verfassung soll die Voraussetzungen für bürgernahe und gute Politik schaffen und die Akteure daran hindern, statt dem Wohle des Volkes, ihr eigenes Wohl zu verfolgen. Sie hat vor allem drei Funktionen: die Staatsmacht demokratisch zu legitimieren, Machtmissbrauch zu verhindern und günstige Bedingungen für die Gemeinwohlgestaltung durch die Politik zu sichern.

In Bundesstaaten mit kommunaler Selbstverwaltung grenzt die Verfassung zusätzliche Kompetenzen von Bund, Ländern und Gemeinden voneinander ab. Demokratische Legitimation verlangt, dass die Verfassung selbst und damit auch alle von ihr geschaffenen Institutionen und die ihnen zugewiesenen Funktionen auf dem Willen des Volkes beruhen. Demokratische Legitimation verlangt weiter, dass die Mitglieder des Parlaments vom Volk gewählt werden und damit auch der Kanzler, der Bundespräsident (in Deutschland könnte man von der Macht eines machtlosen sprechen), die Verfassungsrichter und alle anderen vom Parlament gewählten Amtsträger müssen zumindest mittelbar demokratisch legitimiert sein. Günstige Bedingungen für gute Politik zu schaffen ist vor allem die Aufgabe des Wahlsystems, das den Kern des verfassungsrechtlichen Demokratieprinzips bildet.

Der Sozialphilosoph John Rawls will allen einen „Schleier des Nichtwissens“ überstreifen, der ihnen ihre eigenen Interessen verbirgt und so wirkliche Unbefangenheit schafft – ähnlich dem Bild der Justitia, deren Augen verbunden sind, damit sie „ohne Ansehen der Person“, also unbeeinflusst und gerecht, entscheiden kann. Diese Zentrale Vorraussetzung für eine gute Verfassung, die Unabhängigkeit des Verfassungsgesetzgebers, liegt in unserer Republik nicht vor. Grundlegende Bestimmungen, die eigentlich in die Verfassung gehören, werden stattdessen dem einfachen Gesetzgeber überlassen. Beispiele sind Wahlgesetze, Abgeordneten- und Ministergesetze, sowie das Parteiengesetz. Sie sind materielles Verfassungsrecht, stehen aber dennoch nicht im Grundgesetz .

Die Verfassung (von der ständig die Rede ist) heißt bis heute: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Außerdem ist es nicht das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Ein Grundgesetz ist definitiv keine Verfassung. Der Art. 146 GG ist der auf unbestimmte Zeit eingesetzte „Schluss- und Übergangsartikel“. Ein Grundgesetz kann und darf nicht mit einer Verfassung gleichgestellt oder „herbeigeredet“ werden, wie es seit Entstehung der Bundesrepublik in Deutschland der Fall ist. Die Unterschiede beider Begriffsbestimmungen können gar nicht unterschiedlicher sein.

Die politische Klasse hat das Wahlrecht so verfälscht, dass es dem Wähler keine Wahl mehr lässt und den Wettbewerb der Personen und Parteien zugunsten der Etablierten verzerrt. Die viel beschworene Volkssouveränität, die die Basis unseres ganzen demokratischen Staatsaufbaus darstellt, ist bei genauerem Hinsehen nichts weiter als eine reine Fiktion. Weder beruht das Grundgesetz ** von 1949 auf Entscheidungen des Volkes, noch hat das deutsche Volk heute über die europäische Verfassung (die nun nicht mehr so heißen darf) mit zu entscheiden – und über Erweiterungen der EU schon gar nicht. Wahlen sind nun mal der Schlüssel für die Legitimation von Demokratie.

BEGR2

Das gilt besonders für rein repräsentative Systeme wie eine Bundesrepublik in Deutschland und die Europäische Union, in denen – mangels direktdemokratischer Elemente – Wahlen das einzige Instrument sind, mit dem die Gesamtheit der Bürger Einfluss auf die Politik, auf die Organe und ihre Entscheidungen nehmen kann. Der zentrale Prüfstein der Demokratie hängt von der Ausgestaltung der Parlamentswahlen ab. Um es mit den Worten des spanischen Kulturphilosophen, Ortega Gasset zu sagen: „Das Heil der Demokratie hängt von einer geringfügigen technischen Einzelheit ab: vom Wahlrecht. Alles andere ist sekundär.“

Die Vielzahl der Wahlen zum Bundestag, zu 16 Landesparlamenten und zu tausenden von Kreistagen, Stadt- und Gemeindevertretungen erweckt zwar den Eindruck, die Bürger hätten unheimlich viel zu sagen, aber der Schein trügt. Wer seine Stimme abgibt, hat nichts mehr zu sagen. Das darf (und soll) natürlich im doppelten Sinn verstanden werden. Wir sollten jedoch wissen, warum die Dinge sind, wie sie sind. Wo die meisten der Bürger nicht durchblicken ist: nicht etwa die undemokratische Staatssimulation, es ist das Wahlsystem, und das Wahlsystem geht mit dem Wahlgesetz Hand in Hand. Auf 75% der Pöstchen im Bundestag, hat der Bürger nämlich überhaupt keinen Einfluss, selbst wenn ein Kandidat prozentual im Keller liegt. Durch Direktmandate und Listenplätze wählen Parteien ihre Sprösslinge selbst aus.

Dort wird nicht nach Gemeinwohlorientierung der Figuren bewertet, sondern nach Proporz. Wer am wenigsten Rückrad hat, gewinnt. In den sogenannten Hochburgen der Union, oder der SPD kann die dominierende Partei den Bürger ihren Wahlkreisabgeordneten diktieren. Und wer im Wahlkreis verliert, kommt nicht selten doch ins Parlament. Die Parteien überlisten den Bürger, indem sie ihre Wahlkreiskandidaten über die Liste absichern. Denn wer auf den starren – nicht vom Wähler zu beeinflussenden – Listen ganz weit oben steht, dem kann der Wähler auch nicht mehr gefährlich werden. Könnte man wirklich auswählen, ohne dieses unterjochte Wahlsystem, würden nicht wenige „Repräsentanten“ sogleich hinweggefegt.

Die Wähler wissen nicht einmal, wem ihre Zweitstimme zum Einzug ins Parlament verhilft, obwohl dies (einschließlich der sogenannten Überhangmandate) die Mehrheit der Abgeordneten ist. Und welcher Wähler schaut schon in die Landeslisten, um sich nach Mister X und Misses Y zu erkundigen. Es wäre aber auch Zeitverschwendung, weil nicht erkennbar ist, wer nach Abzug der Direktkandidaten noch übrig ist. Zeitverschwendung auch deswegen, weil der Wähler ohnehin keinen Einfluss auf die Listen hat. Um dieses Dilemma verständlicher zu machen, bediene ich mich an einem Beispiel aus der Wirtschaft:

Kein privates oder öffentliches Unternehmen stellt Personen (Mitarbeiter/Angestellte) ein, die es nicht vorher auch gründlich auf ihre Eignung geprüft hat. Nur das Großunternehmen „Bundesrepublik Deutschland“ mit mehr als 80 Millionen Einwohnern liefert sein politisches Schicksal Personen aus, die es nicht ausgewählt hat und deren Namen es oft nicht einmal kennt. Die mutierte Rolle der Abgeordneten ändert auch die Geschäftsgrundlage für ihre Bezahlung. Was sich ändert, sollte sich jeder vor Augen führen: Wer nicht von den Bürgern, sondern von der Partei gewählt und von ihrer fortbestehenden Gunst existenziell abhängig ist, hat seiner Partei für die Verschaffung des Pöstchens dankbar zu sein und als Gegenleistung „Parteisteuern“ zu entrichten.

Ein solcher in die Fraktionsdisziplin und Partei eingebundener Funktionär ist hinsichtlich seiner Bedeutung und Verantwortung ganz anders einzuschätzen als der von Artikel 38 Grundgesetz geforderte unabhängige, wirklich demokratisch legitimierte Repräsentant des Volkes. „Der Souverän hat entschieden“, kennen Sie diese Worte? Wer das Wahlrecht reformieren will, muss auf jede Menge ideologisches Sperrfeuer gefasst sein. Die politische Klasse wird am Status quo festhalten, denn eine Reform könnte ja die Monopolmacht, über Fortbestand des eigenen Status zu entscheiden, erheblich schmälern. Man brüstet sich immer wieder mit der Behauptung, die Bürger hätten sich ihre Abgeordneten selbst ausgewählt. Sie hätten die Repräsentanten, die sie verdienten, und müssen sich auch deren Mängel selbst zuschreiben.

Abgeordnete, Kommunalvertreter und sonstige Inhaber von öffentlichen Ämtern müssen ihren Parteien – zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag – Teile ihrer Bezüge abtreten, sozusagen als Gegenleistung für das jeweilige Pöstchen. Hier zeigt sich sehr deutlich, wem die Politiker in Wahrheit ihren Status verdanken, nämlich den Parteien und nicht den Bürgern, die – entgegen den Verfassungen und der demokratischen Idee – nichts zu sagen haben. Solche Sonderabgaben pendeln sich leicht bei 500 €uro monatlich ein. Bei den Grünen können die Beträge noch viel höher ansteigen, weil die Partei – wie bei einer echten Steuer – Unterhaltspflichten der Abgeordneten gegenüber geschiedenen Eheleuten und Kindern berücksichtigt werden.

Jeder fünfte €uro stammt bei den Grünen aus Parteisteuern. Im Jahre 2005 betrug die Summe aller Parteien rund 52 Millionen €uro. Da Zahlungen an Parteien über 10000 €uro im Jahr (je Abgeordneter) veröffentlicht werden müssen, ist der Grund, warum diese Größenordnung für das Jahr 2005 bekannt wurde.

So entrichtete zum Beispiel die Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul 15138 €uro für das Pöstchen an ihre Partei.

wieczspd

Quelle: Sonderdruck - Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 108. Auflage Stand Januar 2008

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Heil ist etwas besser davon gekommen, er hatte 11943 €uro locker zu machen.

Quelle: Sonderdruck - Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 108. Auflage Stand Januar 2008

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Parteisteuern laufen auf indirekte Staatsfinanzierung der Parteien hinaus, denn sie werden praktisch bei der Bemessung der staatlichen Bezahlung draufgeschlagen. Die absolute Obergrenze staatlicher Zuschüsse – welche vom Verfassungsgericht im Jahre 1968 festgelegt wurde – wird somit unterlaufen. Die Parteisteuern werden den Abgeordneten unter Ausnutzung ihrer Abhängigkeit von der Partei abgepresst. Wer nicht zahlt, läuft Gefahr bei der nächsten „Wahl“ nicht wieder aufgestellt zu werden. Gut, es bietet sich an dieser Stelle ebenso an, die Diätenerhöhung anzusprechen. Denn der Druck auf die Repräsentanten widerspricht dem Sinn der Diäten, die ja zur Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten gewährt werden, so schreibt es Art. 48 Grundgesetz ausdrücklich vor.

Was lernen wir daraus? Parteisteuern sind nicht nur problematisch, sondern verfassungswidrig. Wie abhängig die Damen und Herren eigentlich sind, müsste jedem klar werden, wenn man bedenkt, dass die Schatzmeister die Parteisteuern dennoch eintreiben. Nebenbei werden die illegalen Parteisteuern auch noch doppelt begünstigt, also staatlich subventioniert. Die Zuwendungen sind Steuerbegünstigt, d.h. die Politiker setzen ihren Preis für das Pöstchen zur hälfte von der Steuer ab. Zusätzlich erhält die Partei einen staatlichen Zuschuss von 38 Prozent. Die Subventionsquote liegt in der Regel immer über 50 Prozent. Das heiße Eisen wurde sogar einmal angesprochen, aber nur um der “Konkurrenzpartei” NPD an den Karren zu fahren.

Der Berliner Innensenator Ehrhard Körting rechnete im Sommer 2007 vor, dass diese Partei zu 64,5 Prozent vom Steuerzahler finanziert wird. Er zog auch den Steuerausfall mit ein. Die Aussagen Körthings sind völlig korrekt, nur wenn man schon so rechnet, dann sollte man auch erwähnen, dass der Staatsanteil der übrigen Systemparteien, auch stets über 50 Prozent liegt. Die Doppelte Begünstigung von Zuwendungen soll die Verwurzelung der Parteien in der Bürgerschaft finanziell belohnen, aber dies impliziert Freiwilligkeit. Parteisteuern sind aber genau das Gegenteil: Weder kommen sie von der Bürgerschaft, noch erfolgen sie freiwillig. Der Komplex der Parteisteuern ist also in dreifacher Ausführung verfassungswidrig:

  • Abpressen widerspricht dem Sinn der Diäten, die Unabhängigkeit des Abgeordneten zu sichern, und unterläuft die Obergrenze für die parteiliche Staatsfinanzierung.

  • Die doppelte Subventionierung von Parteisteuern, durch Verwurzelung von Prämien, läuft dem verfassungsrechtlichen Sinn zuwider.

  • Ebenfalls verfassungswidrig ist die staatliche Begünstigung überhöhter Beiträge, die die Schatzmeister gerade wegen der Parteisteuern durchgesetzt haben.

Was hier wirklich geschieht: das Bekämpfen politischer Gegner, wobei jeder Gegner ist, der in irgendeiner Weise den Platz an den Hebeln des Machtapparates streitig machen könnte. Ja, man könnte auch noch unzählige Beispiele von Barrieren zum Schutz der Pöstchen aufzählen, die dann auf der Tagesordnung einzelner Akteure stehen. Oft genügt ein Blick in die Systemprintmedien oder die moderne Variante, die Flimmerkiste. Man treibt die sogenannte Sau durchs Dorf. Mit übelster Propaganda (eimerweise brauner Lack ist sehr beliebt, das geht immer) werden „Konkurrenten“ ins Nirwana gestänkert. Ob es sich da immer um Extremismus handelt, den man versucht “vom Volke abzuwenden”, sei mal dahingestellt. Der Bürger muss die Möglichkeit erhalten, die Listen zu verändern, wie dies auch in vielen Ländern vorgesehen ist. Wohlgemerkt, der Bürger hat die Möglichkeit die Länderverfassungen zu ändern, aber er muss dies auch wissen.

Wir wissen auch, dass Amts- und Mandatsträger sich ungern selbst infrage stellen, und suchen lieber nach Gründen, den Status quo möglichst wenig zu verändern, am besten gar nicht. Doch die Lage ist eine völlig andere. Die Direktwahl, die es damals nur in Süddeutschland gab, hat einen beispiellosen Siegeszug durch ganz Deutschland erlebt. Heute können die Bürgermeister [in allen 13 Flächenländern] und die Landräte in 11 Flächenländern (außer Bayern und Baden-Württemberg) direkt vom Volk [freie Listen- und Verhältniswahl] in den jeweiligen Kommunen gewählt werden. Doch wie kann der Weg dorthin überwunden werden? Der Schlüssel ist ein Referendum vom 20. Januar 1991 in Hessen, bei dem 82 Prozent der Abstimmenden für die Direktwahl der Bürgermeister und Landräte votierten. Die Initiative ging vom damaligen CDU-Ministerpräsidenten Walter Wallmann aus.

Wallmann hat die Reform im Alleingang auf die politische Tagesordnung gesetzt und mit dem populären Thema auch gleichzeitig bei der stattfindenden Landtagswahl Punkte für sich verbuchen können. Der Wahlkampf gelang aber nicht, die CDU verlor die Wahl. Die hessische Volksabstimmung machte jedoch in anderen Ländern hellhörig und trug dazu bei, die Direktwahl [PDF] der kommunalen Spitze auch dort durchzusetzen. Was die Politiker beeindruckte, war die Höhe des Votumsergebnis: Die 82-Prozent zeigten, dass es in der Bevölkerung in diesem Punkt fast so etwas wie einen Konsens gab, obwohl Grüne und SPD opponiert hatten. Das Volk war mit dem Herzen dabei, weil sich jemand dafür einsetzte, es teilhaben zu lassen.

Und, lässt man das Volk denn teilhaben? Geht es den Etablierten denn darum, dem Volk seine Aufmerksamkeit zu schenken, sich darum zu bemühen, dass Volk zu vertreten, Schaden von ihm zu wenden?

„Nur die Fähigsten in die staatlichen Ämter.“ Die Geschichtsbücher lehren uns diesen Grundsatz, als große Errungenschaft der Demokratie. Privilegien, die mit der Qualifikation für das Amt nichts zu tun haben, sollten ein für alle Mal beseitigt werden. Doch wenn man etwas verändern will, so muss man auch wissen, wo die Schwachstellen zu finden sind, man muss wissen, wie das System funktioniert und wer dieses System aufrecht erhält und welche Mittel dafür eingesetzt werden. Erinnern wir uns an die klassischen Worte des italienischen Soziologen Gaetano Mosca, „es gebe immer und in jeder Regierungsform eine politische Klasse, die sich die Macht und die Futterstelle des Staates unter den dreckigen Nagel reißt.“ Über staatliche Ämter zu verfügen, war seit jeher ein einflussreiches Mittel, über die Gefolgschaft zu wachen, sie zu lenken und auszuwählen.

Und so betrachten auch die Vehikel der Neuzeit zur Macht, die Parteien, den Postenschacher als ihre wohlfeile Ressource. Dabei hat die Ämterpatronage ein dreifaches Ziel im Visier:

  • die Belohnung von Parteigängern (Versorgungspatronage),
  • die Sicherung der Macht (Herrschaftspatronage),
  • die Demonstration des eigenen Einflusses nach außen (Demonstrationseffekt),

welcher eine Art Disziplin (als Effekt) auf alle anderen ausübt, die in diesem Staat etwas werden wollen, deren Kooperationsbereitschaft erhöht und somit wiederum die Macht der Parteien vermehrt. Ein weiteres Feld für Belohnungen dieser Art, bieten öffentliche Wirtschaftsunternehmen. Fast keine Sparkasse (mittlerweile Finanzgruppe), kein Elektrizitätswerk, kein städtischer Verkehrsbetrieb, kein zum öffentlichen Dienstleistungssektor gehöriger Betrieb wird nicht auch als Versorgungsunternehmen für Parteigänger missbraucht. Die Landesbanken von Nordrhein-Westfalen und Sachsen sind ein Paradebeispiel. Dort hat die Unfähigkeit politisch infiltrierter Unternehmensführungen Milliarden Verluste verursacht. Dass die öffentliche Hand überhaupt Unternehmen hält, wird regelmäßig mit Scheinargumenten gerechtfertigt, die in der Praxis so gut wie nie erfüllt, oft nicht einmal formuliert werden.

Auch für die Parteikassen lohnt die Patronage. Als Gegenleistung haben die Begünstigten aus ihrem Amtsgehalt laufende Sonderzahlungen an ihre jeweilige Partei abzuführen. Da alle Patronage betreiben – auf Bundes-, Landes-, Kommunal- und Europaebene, nur mit unterschiedlichen politischen Vorzeichen -, pflegt keine Partei die andere wegen dieses Beutesystem öffentlich zu kritisieren. Im Gegenteil, jede will mit den anderen Parteien möglichst gleichziehen. So nährt sich die Ämterpatronage durch Ämterpatronage – ein Teufelskreis, ein Strudel der immer tiefer in den Sumpf fährt. Ein Gefangenendilemma. Das Ausmaß im Innern des Gemeinwesens wird vor der Öffentlichkeit einträchtig abgeschirmt – durch ein Kartell des Schweigens, des Bagatellisierens. Um der strategischen Absicherung wegen, ist die politische Klasse besonders scharf auf Schlüsselstellungen.

Dazu gehört die sogenannte Demokratieerziehung, wie die Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung, die sie im Proporz zu besetzen pflegt. Ja, alles ist illegal: Nach den Beamtengesetzen und dem Grundgesetz ist die meist verdeckte Form der Privilegierung der einen und die Diskriminierung der anderen streng verboten. Sie reduziert die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und bläht ihn zugleich auf. Und dennoch: Wer nicht das richtige oder gar kein Parteibuch besitzt, hat im öffentlichen Dienst so gut wie keine Chance.

Die Parteien beschreiten auf solchen rechtswidrigen Wegen auch alle möglichen Kontrollinstanzen mit ihren Leuten zu besetzen. Dies gelingt zwar nicht überall, aber leider werden es nicht weniger, da es keinerlei Kontrollen oder Gesetze dagegen gibt, die den Souverän davor schützen könnten. Macht dehnt sich solange aus, bis sie an wirksame Grenzen stößt, und diese werden immer weiter hinausgeschoben und auch durchlässiger, weil die Parteien sich diesen Instanzen – die diese Grenzen setzen – bemächtigt. Davon betroffen sind vor allem

  • wichtige Positionen in den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk und Fernsehanstalten,
  • Sachverständigenkommissionen und Einrichtungen der wissenschaftlichen Politikberatung,
  • hohe Gerichte, auch Verfassungsgerichte,
  • und die Spitzen der Rechnungshöfe.

Hier werden die wichtigsten Bereiche unterwandert, die die Politik und deren Zöglinge eigentlich überwachen sollten. Das schwächt nicht nur die Kontrolle in Bezug auf parteilich bedingte Fehlentwicklungen, es unterläuft auch den Gedanken der bereits erwähnten Gewaltenteilung. Sie erinnern sich: geteiltes Leid ist halbes Leid; getrenntes Leid, leidet jeder für sich. Warum unternimmt selbst das Bundesverfassungsgericht nichts gegen Ämterpatronage – trotz der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit? „Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen schmeißen“, denn seine Mitglieder werden ebenfalls von den Parteien bestimmt. Oft werden auch aktive Parteipolitiker berufen. Vielleicht um die Rechtsprechung zugunsten der politischen Klasse, der Parteien und ihren Zöglingen zu beeinflussen?

Im Bundesverfassungsgericht hat sich jenseits aller geschriebenen Regeln, eine von der politischen Klasse sehr ungern thematisierte Praxis eingespielt: Die eine Hälfte der 16 Richter werden ganz ungeniert von der CDU/CSU bestimmt, die andere Hälfte von der SPD, wobei – in der Zeit kleinerer Koalitionen – die größere Regierungspartei ihrem Koalitionspartner ein Pöstchen überlässt. Das geschieht unter Totalausschluss der Öffentlichkeit in einem Ausschuss des Bundestages und nicht im Plenum, wie es das Grundgesetz vorschreibt. Diese Zunft noch als verfassungsgemäß abzusegnen, fällt selbst Staatsrechtslehrern schwer. Rainer Wahl und Wilhelm K. Geck haben das Unaussprechliche mutig und gegen alle Political Correctness beim Namen genannt: „Die Besetzung des Verfassungsgerichts ist verfassungswidrig“.

Es gäbe noch unzählige Beispiele, was diese Republik und ihre staatliche Simulation angeht. Aber es bringt nichts, ständig über den Brechreiz zu sprechen, wenn der Patient eigentlich an einer Parteienvergiftung leidet. Aber was passiert denn bei einer „Wahl“ eigentlich? Damit erteilen wir dieser Zunft das Recht, die Macht über uns alle auszuüben, frei Schnautze. Zuletzt möchte ich eine Kleinigkeit aus Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz ansprechen – nämlich eine große Kleinigkeit.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Interessant wird dieser Satz erst, wenn man ihn umkehrt:

(2) Das Volk geht davon aus, dass es in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung, die Staatsgewalt ausübt.

Und, wurde der Inhalt aus dem Zusammenhang gerissen, oder ist der Inhalt verständlicher geworden? Die Staatsgewalt geht zwar vom Volke aus, aber nur in Wahlen, nicht durch Abstimmungen. Der Unterschied ist von größter Bedeutung.

Definition Abstimmung: die Staatsgewalt wird durch Volksabstimmung und nach dem Willen des Volkes entschieden. Das Staatsvolk hat über die Staatsgewalt zu beraten und zu beschließen und es legitimiert und bestimmt ihre Vertretung nach Innen und Außen.

Definition Wahl : die Staatsgewalt wird in Wahlen durch den Wunsch des Volkes geäußert. Das Wahlvolk legitimiert durch die Wahl, seine Vertretung nach Innen und Außen.

Ein Wunsch ist noch lange kein Wille. Die Vertreter selbst, also direkt-demokratisch durch Abstimmung auszuwählen und zu legitimieren, würde auf dem Willen des Volkes beruhen. Die Wahl ist der Wunsch, zwischen Pest und Cholera, zwischen Schweinegrippe und Merkelgrippe, wählen zu dürfen. Dieser Wunsch wird Ihnen ja auch erfüllt, alle Jahre wieder. Wünschen Sie sich die Freiheit über ihr Schicksal selbst zu entscheiden, oder ist es der Wille, über Ihr Schicksal selbst zu entscheiden – in Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit? Denken Sie bitte zukünftig daran, wenn Sie Ihre Stimme abgeben und zwei Kreuzchen auf den Wahlzettel machen.

Ich kann leider keine Lösung anbieten, denn es gibt kein Rezept für die Freiheit. Aber es gibt die Möglichkeit, die Dinge beim Namen zu nennen, die Möglichkeit, das System – mit dem wir alle in Schach gehalten werden – interessierten Mitmenschen verständlicher zu machen. Wer dieses System wenigstens halbwegs verstehen möchte, muss lernen zu übersetzen was sie (die Politiker) wirklich sagen. Letztlich gibt es nur eine Kraft, die in der Lage ist, der politische Klasse die Schranken zu weisen und in eine freiheitlich demokratische Grundordnung, die ihren Namen wirklich verdient, einzubinden: Das Volk selbst.

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Weiteres zum Thema Direktwahl der Bürgermeister und Landräte

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Wahlen der Vertretungskörperschaften

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  1. Granma
    21. November 2009 um 01:39

    „Der Herr gibt es seinen im Schlaf“

  2. 12. Oktober 2009 um 14:19

    Klein Dummie und seine Mutti Anna Luehse
    Kreuzchen

    Du Mutti, warum sind heute am Sonntag so viele Spaziergänger unterwegs?
    Die gehen wählen.
    Was ist wählen gehen Mutti?
    Da gibt es solche Listen und da machen dann alle ihre Kreuzchen und wer die meisten Kreuzchen hat von denen, die da drauf stehen, der hat gewonnen.
    Hört sich aber wie ein langweiliges Spiel an.
    Stimmt, als Spiel betrachtet ist es langweilig, aber danach geht es immer lustig zu.
    Wie geht das Spiel genau, erklär mal Mutti.
    Habe ich doch schon gesagt, jeder darf zwei Kreuzchen machen.
    Warum nur zwei Kreuzchen Mutti, ich würde viel mehr machen.
    Das geht nicht, dann sind Deine Kreuzchen ungültig.
    Heißt das, dann darf man nicht mehr mitspielen?
    Doch, mitspielen, äh, Kreuzchen machen darf jeder, der 18 Jahre alt ist.
    Warum dürfen Kinder nicht mitspielen?
    Weil Kinder noch nicht schlau genug sind.
    Aber ich kann doch sehr schöne Kreuzchen machen, sogar in allen Farben.
    Auf die Farbe kommt es dabei aber nicht an. Bunt sind nur die Parteien.
    Was sind Parteien Mutti?
    Eine Partei sind eine Gruppe von Leuten, die ein gemeinsames Ziel haben, was man Programm nennt.
    So wie das Fernsehprogramm?
    Ja, so ähnlich.
    In unserem Fernsehheft, gibt es auch immer diese Kreuzworträtsel. Ist das auch so ähnlich?
    Nein, das ist etwas ganz anderes. Dafür braucht man viel mehr Intelligenz.
    Intelligenz ist doch, wenn man schlau ist, oder Mutti?
    Richtig mein Junge, ich bin stolz auf Dich.
    Wenn ich aber so intelligent bin, weil ich auch immer die Kästchen in den Kreuzworträtseln mit Kreuzchen auffülle, die Vater nicht mit Buchstaben ausgefüllt hat, warum darf ich dann nicht bei dem anderen Spiel mitmachen mit den zwei Kreuzchen?
    Weil Du noch keinen Personalausweis hast. Den bekommt man erst im Alter von 16 Jahren.
    Aber Du sagtest doch, das Zweikreuzchen Spiel darf man erst mit 18 Jahren spielen.
    Ja, weil man dann erst volljährig ist.
    Bedeutet volljährig sein, wenn Vati Samstags abends voll aus der Kneipe nach Hause kommt?
    Nein, volljährig ist man, wenn man wählen gehen darf.
    Wer bestimmt, wann man volljährig ist?
    Der Gesetzgeber.
    Was ist ein Gesetzgeben Mutti?
    Das sind die Leute, denen das Volk über zwei Kreuzchen die Erlaubnis erteilt, zu sagen, wann jemand volljährig ist.
    Und dafür müssen die Parteien Kreuzchen sammeln?
    Ja, genau so ist es.
    Was machen die Parteien dann mit den gesammelten Kreuzchen nach dem Spiel?
    Die werden nach der Wahl weggeworfen.
    Du meinst, die müssen dann so ähnlich wie wir ein neues Fernsehprogramm kaufen?
    Nein, das Parteiprogramm wird nur neu ausgearbeitet, aber dafür sind dann die Kreuzchen unwichtig.
    Wenn das Kreuzchenmachen so unwichtig ist, warum spielen die Erwachsenen dann überhaupt dieses Spiel?
    Frage mich etwas leichteres.
    Wieso dürfen die Kreuzchen nicht bunt sein?
    Soviel wie ich weiß, dürfen die Kreuzchen nur mit Kugelschreibern gemacht werden. So ähnlich wie in der Lotterie.
    Eine Wahl ist so etwas wie eine Lotterie?
    Ja, so ähnlich, denn nur eine Partei soll möglichst am Ende gewinnen.
    Und wenn Parteien gleich viele Kreuzchen haben, gibt es dann Streit?
    Nein, eigentlich nicht. Wenn die Parteien zuwenig Kreuzchen bekommen haben, dann bilden sie eine Koalition und eine oder mehrere kleine Parteien, geben der Partei mit den meisten Kreuzchen ein paar von ihren Kreuzchen ab.
    Kanalisation? Aha, Du sagtest ja, die Kreuzchen werden nach der Wahl weggeworfen
    Stimmt, nach der Wahl spielen die Kreuzchen an sich keine Rolle mehr, aber bevor sie ganz weggeworfen werden, macht man noch schnell einen Tauschhandel damit.
    Du meinst, so wie ich meine Murmeln immer mit Peter tausche?
    Ja, so ähnlich. Der mit der größten Murmel darf dann regieren.
    Was heißt regieren Mutti.
    Regieren bedeutet, festlegen dürfen, wie viele Kreuzchen ein Erwachsener in dem großen Spiel machen darf.
    Und das Ganze wird nur deswegen gemacht, um die Leute dazu zu bringen, Spazieren zu gehen?
    Nein, man macht es deswegen, weil es sonst wahrscheinlich verboten wäre Spazieren zu gehen, wann man will.
    Das verstehe ich jetzt nicht.
    Wenn wir nicht wählen gehen dürften, dann hätten wir eine Diktatur. Das heißt, Kreuzchenmachen wäre verboten.
    Ich dürfte dann die Lücken im Kreuzworträtsel nicht mehr mit Kreuzchen ausfüllen, die Vati vergessen hat auszufüllen?
    Doch diese schon. Aber die zwei Kreuzchen im großen Spiel bei der Wahl, die dürftest Du dann nicht mehr machen.
    Aber die darf ich doch auch so nicht machen, denn ich bin ja lange noch nicht 18.
    Die Diktatur betrifft am ehesten die Leute ab 18 Jahren, weil sie dann nicht mehr frei darüber entscheiden können, wem sie zwei Kreuzchen geben wollen.
    Eine Diktatur bedeutet also, ich muss meine Kreuzchen dem geben, der sie von mir haben will?
    Nein, in einer Diktatur ist das Spiel mit den zwei Kreuzchen nicht erforderlich, weil da schon von Anfang an festgelegt ist, wer bestimmt.
    Das ist so wie bei Vati und Dir und mir, nicht wahr Mutti? Dann bist Du also ein Diktator Mutti?
    Habe ich Dir jemals verboten die Lücken im Kreuzworträtsel mit Kreuzchen aufzufüllen, die Dein Vater „vergessen“ hat auszufüllen?
    Nein Mutti.
    Na, siehst Du. In unserer Familie herrscht Demokratie.
    Vati hat gesagt, er ginge nicht mehr wählen. Das Spiel wäre Blödsinn, weil die sowieso machen was sie wollen.
    Will denn Vati freiwillig in einer Diktatur leben?
    Er sagt auch immer, er hätte ja sowieso nichts zu sagen.
    Ich werde Vater schon gleich Beine machen, dass er auch Kreuzchen machen geht.
    Du meinst, Vati geht heute noch spazieren?
    Er muss! Denn ich wünsche mir jemand anders an der Regierung.
    Ja, Vati auch!

    (Copyright by Jochen)

  3. 25. September 2009 um 12:57

    Hallo !

    Besten Dank für deinen Kommentar auf meinem blog. Wenn du gegen einen Richter Druck machen willst und mußt, weil der das Recht verletzt, dann musst du das – während – der Hauptverhandlung tun. Befangenheitsanträge wegen Rechtsbeugung § 339 StGB, Unterlassen der Diensthandlung § 336 StGB usw. Im Strafgesetzbuch gibt es eine ganze Reihe von Straftaten im Amt. Nur haben die meisten Menschen gar nicht den Mut so etwas durchzuziehen. Auch wirst Du nicht so schnell einen Anwalt finden, der solche Anträge durchzieht. Du musst es selbst durchführen. Und dann wirst du erleben, wie klein so ein Richter werden kann, wenn es um seinen eigenen Job geht !

    Also – mehr Zivilcourage ist angesagt !

    In diesem Sinn.

    Ludwig

    • 25. September 2009 um 14:23

      Hallo Ludwig,

      Zivilcourage wurde der Gesellschaft gezielt abtrainiert, es hat zwar einige Jahre gedauert, doch dafür umso gründlicher.

      Wenn du gegen einen Richter Druck machen willst und mußt, weil der das Recht verletzt, dann musst du das – während – der Hauptverhandlung tun

      Hier muss ich Ihnen leider widersprechen.
      Wer in der Hauptverhandlung sitzt, hat schon verloren. Dies ist einfach zu erklären:

      Die deutschen Gerichte sind Zivil- und Privatgerichte. Vor der Verhandlung sollten Sie nach dem Geschäftsverteilungsplan in der Amtsstube fragen. Nach Augenscheinnahme bitten Sie um eine Kopie. Der Geschäftsverteilungsplan ist gegenstandslos, denn ein Urkundsbeweis erlangt erst dann Rechtswirksamkeit, wenn Amtssiegel und die Unterschrift der gesetzlichen Richter vorliegt. Ich habe schon viele GV´s gesehen, doch bisher ist mir keine Urkundsbeweis – so wie es für eine Urkunde vorgeschrieben ist – unter die Augen gekommen. Somit handelt es sich nicht nur um arglistige Täuschung, sondern auch um Urkundenfälschung. Nun kann losgehen, wir fordern den Richter sodann in der Vorverhandlung auf, das Gericht und die Rechtsprechende Gewalt des Organs nach Art. 101 GG Abs. 1 , in Schriftform zu beurkunden. Vorher geht es nicht in die Hauptverhandlung.

      (Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden)

      Dieser Artikel ist in Verbindung mit Art. 97 Abs. 1 GG zu nennen
      (Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen)
      Sobald man in der Hauptverhandlung sitzt (nach Feststellung der Anwesenheit) – ist es bereits zu Spät, denn ab diesem Zeitpunkt haben Sie das Gericht akzeptiert. In der Vorverhandlung sollte man seine gesammelte Munition (z.B. Rügen wegen unzureichender Postzustellung [Art. 126 BGB ’schriftliche Form‘]; kein Geschäftsverteilungsplan [Art. 176 BGB ‚handeln ohne Vollmacht‘] usw.) verpulvern. Ein Geschäftsverteilungsplan ist als „nicht vorhanden“ zu rügen, wenn er nicht ordnungsgemäß beurkundet ist, d.h. rechtswirksame Unterschrift (Original mit Amtssiegel des Gerichts). Liegt das gute Stück nicht vor (und es wird nicht vorliegen) – dann habe ich bereits einen Grund das Gericht und den Richter nicht anzuerkennen, also abzulehnen, weil ich in diesem Moment keine vertrauenswürdige Gerichtsbarkeit zu erwarten habe.

      Interessant dazu ist auch der Art. 92 GG Abs. 1:
      (Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut….)

      Ich kann nur jedem ans Herz legen, sich mit der rechtlichen Grundlage – in welchem Land man auch immer leben mag – auseinander zu setzen… „Ich kenne meine Rechte“ – hört man schon mal in einem Krimi….

      Wenn den Menschen das Recht – dem es sich zu fügen gilt – egal ist, dann ist es kein Wunder, warum die Willkür früchte trägt… Das Recht auf Recht, so der große Kant. Doch dazu muss man es erst mal kennenlernen.

      Mit besten Grüßen | Andreas Helten

      • SaTyR
        26. September 2009 um 12:45

        Hallo Andreas.
        Gibt es in deinem Blog (oder anderswo), eine gute Zusammenfassung, der möglichen bzw. notwendigen Schritte, um diesen „Sondergerichten“ zu entgehen. Mir schwebt da so eine PDF Datei vor, mit einer kurzen / knackigen Zusammenfassung der notwendigen Schritte, mit Verweisen, zu den ggf. länger gefaßten Erklärungen und ggf. den Verweisen auf die angewendeten GEsetzte (evtl. auch dem jew. Text des Paragraphen).

        Ich habe irgendwie die „Ahnung“, daß du da recht gut informiert bist, bzw. zumindest weisst, wo ich vertrauenswürdige/verlässliche Informationen dazu bekommen kann.

        Danke, Satyr

        • 28. September 2009 um 15:29

          Hallo SaTyR.

          Es gibt viele Möglichkeiten, die eine privatgerichtliche Verhandlung platzen lassen. Ich möchte jedoch von so genannten Musterschreiben abraten. Es mangelt in solchen Schreiben sehr oft an der Schriftform, insbesondere die Wortwahl. Das Vokabular ist oft mangelhaft, es genüge daher schon allein der Schriftform nicht. Dies ist besonders wichtig, wenn der Schriftverkehr mit Behörden getätigt wird. Ich kann Ihnen einige wichtige Tipps geben, diese möchte ich jedoch nicht hier im Kommentarbereich kundtun. Ich bevorzuge daher den Weg über E-Post oder ggf. telefonisch.

          Es kommt auch nicht so sehr darauf an, Gesetze und Artikel zu zitieren, sondern eher darauf, diese auch zu verstehen. Schwerpunkt sind Rechtsbegriffe, Definitionen der einzelnen Normen. Diese sagen aus, wie ein bestimmter Begriff zu deuten ist bzw. was die Rechtsprechung darunter versteht.

          Die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ hat nicht viel mit Freiheit als solches zu tun.
          Die Farbe ROT z.B. kann auch auf eine Farbe zutreffen, die dem ROT ähnelt. Man könnte dann von RÖTLICH sprechen.
          So ist es auch beim Begriff FREIHEITLICH. Diese demokratische Grundordnung kommt einer freiheitswirklichen sehr nahe, aber es ist nur eine freiheitliche. Wir sprechen also von einer Freiheit, die der Wirklichkeit von Freiheit begrifflich nur zum Teil genügt. Eine Freiheit, die durch die Parteien selbst definiert wird, also was diese Damen und Herren unter Freiheit verstehen, deshalb ist sie freiheitlich.

          Dies nur mal so als Beispiel…

          Bitte schreiben Sie mir eine E-Post, dann schauen wir mal weiter…

          Mit besten Grüßen | Andreas Helten

  4. Jan
    24. September 2009 um 18:43

    Hallo Andreas,
    wie ich sehe, hast Du das Wohnzimmer renoviert.Da muss ich mich erstmal umsehen.
    Guter Aufsatz.Sehr hilfreich. Tolle Sache das Du ihn als pdf zur Verfügung stellst.Habe ich gleich bei mir gespeichert. Ein Ausdruck habe ich schon weiter gegeben. Mal sehen wie die Antwort ist.Ansonsten kennst Du ja meine Einstellung und Meinung. Ja, dann wünsche ich Dir ein schönes Wochenende. Lassen wir uns überraschen.

    Herzliche Grüsse

    Jan

  5. Kersti Wolnow
    20. September 2009 um 11:58

    Im Gegenteil, wir müssen wählen.

  6. Lynn
    17. September 2009 um 07:18

    Richtig wählen:

    Klicke, um auf 401462.pdf zuzugreifen

    BRD Finanzagentur GmbH – INFO

    http://www.webnews.de/kommentare/358650/0/BRD-Finanzagentur-GmbH-INFO.html

    In diesem Video nennt Trittin die BRD „Firma“ – öffentlich!

    Trittin sagt: …Wir müssen uns abheben… von der Kanzlerin und ihrem Stellvertreter, ob sie die Firma vielleicht gemeinsam weiterführen…

    Ab ca. Minute 37.45!

    http://mediathek.ard.de/ard/servlet/content/2987822

    [Anm. Text nachträglich fett hervorgehoben]

    | Andreas Helten |

  7. Glaube
    15. September 2009 um 19:31

    Diese „Volksparteien“ sind am Ende und brauchen die „Neue EU-Verfassung“ um den Schießbefehl einzuführen,weil sie genau wissen was auf sie zukommt.

    Europa sei, national und frei!!!

  8. Tobi
    14. September 2009 um 23:40

    Da hat wohl außer mir noch einer die Deutschlandakte gelesen :).

    Zur Ergänzung: Was wäre, wenn jeder zur Wahl ginge um seinen Zettel ungültig zu machen?

    Das Parteienkartell bekäme kein Geld mehr für Wählerstimmen und das (ohnehin schon ausgereifte) Legitimationsdebakel der Mächtigen wäre perfekt!
    Es gibt also durchaus eine Alternative zum nicht wählen gehen.

    Momentan müssen wir aber erstmal die Luft anhalten und hoffen das Irland wieder „NO“ sagt. Ansonsten brauchen wir erst gar nicht mehr über Missstände hierzulande diskutieren. Denn mit dem EU-‚Reform’vertrag werden wir in etwas hineingezogen, das weder Volksabstimmungen noch Direktwahl der Regierung ‚duldet’… und schon gar nicht jegliches Souverän, außer sein eigenes, welches sich im Diktat wiederspiegelt.

    Frage an Sebastian Seifert:
    Wie deklariere ich meine Selbstverwaltung korrekt, um nachher auch (zB vom Finanzamt) unbehelligt zu bleiben?

  9. 14. September 2009 um 14:00

    Jeder der das Grundgesetz gelesen hat, sollte den Art. 146 kennen. Wer am 27. September zur Wahl geht unterstützt die Versklavung des deutschen Volkes und erhällt den Kriegszustand mit den Alliierten. Es gibt nur eine Alternative, Selbstverwaltung – Ausstieg aus der BRD GmbH. Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Wiederstand zur Pflicht.

  10. Hans Kichlbauer
    9. September 2009 um 22:52

    Hallo Andreas,

    anregende Seite und spannende Themen, als auch Links, aber was willst Du uns eigentlich…Willst Du Dich auskotzen? Willst Du eine Ersatzreligion etablieren, willst Du Revolution….Was willst Du denn vom Volk….

    Es gab schon immer Schäfer, Schafe und Schäferhunde…
    und….das ist i.O. und hat den Schafen das Überleben als Art ermöglicht…Auch wenn die 3te Weltscherung/Schlachtung vor der Tür stehen mag….?
    Gehört dazuhu….!!

    Die Rasse Hausschaf wird überleben….Wohin willst Du die Hausschafe denn befreien? Wo sollen sie hin, wenn Du das Gatter öffnest? Sie brauchen den Schäfer, der schert und schlachtet und seinen Hund…..Sie nehmen ihn auch nicht wahr….bis er mit der Schere und dem Bolzenschussgeber vor ihnen steht…. aber bis dahin hast Du eine paradisische Blumenwiese mit lecker Kräutern und den geilen Ärschen der Schafdamen….. Mehr ist für Dich nicht drin… und wie soll „mehr“ als Kräuterwiese denn aussehen? Du bist doch auch nur vegetarischer Wi(e)derkäuer.

    Was zum Teufel ist Deine Intention…

    Spar Dir zum Henker das ganze Tralala und „Have a life“ Schafe haben keine Meinung, kein Individualbewusstsein, keinen höheren Willen und sind nicht freiheitsfähig..

    Du hast Dir die Welt selbst erschaffen, Du bist nicht das Hausschaf, sondern das Hausschwein in der Herde, das die herrschende Kaste nötiger hat als alle anderen….im Grunde genommen geben sie Dir Sinn…oder was würdest du sonst mit Deiner Zeit anfangen?

    Während wir Schafe Kräuter picken suchst Du halt Schlammlöcher um Dich zu suhlen…Warum….Fühlst Du Dich als Schwein zwischen Schafen einsam?

    Komm einfach runter, Du schwarzes Schaf, lass uns ein Bier trinken..oder einen Joint rauchen (Mich regen die aber1000de Wahlplakate auch so was von auf und immer wieder spring ich Dir auf die Schaufel, also schreib ich mir schon fast selber)…aber fang doch ein Hobby an oder so…dem Du am Wahlsonntag nachgehen kannst. Oder biete uns wirklich ein geschlossenes lösungsorientiertes Konstrukt, religionsphilosophisch, politisch..wie auch immer….

    Aber das mit den ganzen Themen wird echt langsam langweilig! Was motiviert Dich….Wo ist Dein Problem, wo ist meines…..

    Hilf uns Frieden zu macen mit der Welt.

    Amen

  11. Bernhard
    9. September 2009 um 19:26

    Als Laie auf diesem Gebiet.
    So wie ich diesen Aufsatz verstanden „glaube“, spielt es keine Rolle ob man zur Wahl geht oder nicht, der Bürger hat keine Wahl.
    Als Laie habe ich nie verstehen können das Politiker solch hohe Summen kassieren (verdienen darf ich nicht schreiben, das währe Volksverdummung, das ich nicht auch noch unterstützen möchte).
    Solch ein Politisches Krebsgeschwür wieder los zu werden dürfe Hoffnungslos sein.
    Eine Gehaltsreformation für die Politiker „Öffentlich“ frei zugänglich für Jedermann da sie ja „Volksvertreter“ sind, es dürfen gut bezahlte Arbeiter für das Volk sein- nach Leistung versteht sich.
    Alles nur Wunschdenken…ich weiß…
    So als Laie denke ich, die schaufeln ihr eigenes Grab, Revolte, Bürgerkriege, wer weiß vielleicht noch einmal ein Weltkrieg- dann sind alle Probleme die uns jetzt so zu schaffen machen gelöst.
    Hat sich der überlebende Teil der Menschheit erholt, geht das ganze im kleinen Maßstab von vorne los, ein ewiger Kreislauf menschlicher Tragödien.

    Mittlerweile lässt sich ein Lexikon „Menschlicher Extreme“ erstellen, das den Untergang Chronologisch darstellen lässt, was bleibt- Hoffnung oder doch tiefe Resignation.
    LG

  12. bl
    9. September 2009 um 09:23

    Jaja, es ist was faul im Staate Deutschland…

    Hier ist ein kleiner Beitrag zur Bundestagswahl:

    http://positivesfuehlen.org/bundestagswahl-2009/

  13. 8. September 2009 um 11:19

    Danke für den interessanten Aufsatz. Ja, eigentlich weiß man das doch alles, aber man muss es sich und anderen immer und immer wieder vor Augen führen, damit sich niemand daran gewöhnt.
    Und damit möglichst viele immer wieder nachfragen.

    Aber der Mensch ist ein Gewohnheitstier und war er zu DDR-Zeiten gewöhnt zu den Wahlen zu gehen und sein Zettelchen zu falten, so wird er heute mutig und geht einfach nicht hin. Und denkt, nun zeigt er den Mut, den er in der DDR nicht gehabt hat.

    Und wenn ich mir so die Unterschiede und die Gemeinsamkeiten des Wahlrechts in der DDR und in der BRD ansehe fällt doch etwas auf: Es ist dazu da, dafür zu sorgen, dass sich möglichst nicht ändert und doch alles schön demokratisch abläuft…

    Und trotzdem sollten möglichst alle zu Wahl gehen weil man sonst feige ist: http://www.lumperladen.de/lumpereien/2009/09/07/entschuldigung-ich-vergass/

  14. moltaweto
    8. September 2009 um 02:43

    Hallo Andreas,

    danke für diese sehr erleuchtende Arbeit – für mich zwar nichts Neues, aber dennoch ungeheuer wichtig, weil es leider so ist, wie es ist …

    Der Mensch kann nichts fordern, wenn er nicht weiß, dass ihm was fehlt … und nichts erreichen, wenn er nicht erkennt WAS es ist, das ihm fehlt!

    Dennoch … ich bleibe auf meinem Weg, welcher das ist, weißt Du ja ;-) und ich denke, wenn ihn genug Menschen mit gehen würden, könnte das, was Du wieder einmal geleistet hast, auch im weiteren Sinne und ganz real echte Früchte tragen.

    Ich hoffe mal, Du nimmst mir meine eigenwillige „Starrköpfigkeit“ nicht übel und dass wir trotz ihr weiterhin von Freund zu Freund kommunizieren können!

    Selbstverständlich werde ich Deine großartige Erklärung auch noch gesondert empfehlen!

    Hans … eben … ein Freund!

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