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Die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland

Der Große Wendig, Richtigstellung zur Zeitgeschichte, Band 2, Seite 856 – 859. Herausgegeben von Grabert Verlag, 72006 Tübingen, Postfach 1629

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Am 12. September 1990 unterzeichneten die Außenminister der Sowjetunion, der USA, Großbritannien, Frankreich, der Bundesrepublik Deutschland und der DDR in Moskau das Abschlussdokument der so genannten 2+4-Gesprech, das die außenpolitischen Aspekte der deutschen Wiedervereinigung behandelte.

Fünfundvierzig Jahren nach der Kapitulation der Deutsche Wehrmacht am 8. Mai 1945 und nach der Verhaftung der Angehörigen der Reichsregierung durch die Alliierten am 23. Mai 1945 wurde durch den 2+4 Vertrag vom 12. September 1990 in Moskau zwischen den vier Siegermächten des anderen Seite ein Kapitel der Nachkriegsgeschichte für Deutschland abgeschlossen. Nach gängiger Meinung ist seitdem Deutschland wieder souverän, heißt er doch in Artikel 7 des Vertrages wörtlich „(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeit in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgehört. (2)Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“

Doch das trifft so nicht zu, und zwar in mehrfacher Hinsicht.

1. Im 2+4 Vertrag, dem „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ vom 12 September 1990 wird die Politik Deutschlands in mehreren Punkten für die Zukunft in einer Weise festgelegt, die für andere souveräne Staaten nicht gilt und die zukünftige deutsche Politik beschränkt. Die Bundesrepublik Deutschland ist demnach nicht frei, besitzt keine „volle Souveränität“. So heißt es in Artikel 1(3): „Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.“ Ostdeutschland und die Sudetenland sind also abgeschrieben. Nach Artikel 2 wird „von deutschem Boden frieden ausgehen“; Handlungen, „die geeignet sind und in Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören“ seien „verfassungswidrig und strafbar“; Deutschland erklärt, dass es „keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charter der Vereinten Nationen“. In Artikel 3(1) wird der „Verzicht auf Herstellung und Besitz von und Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen“ erklärt; Absatz (2) enthält die Verpflichtung auf eine Truppenhöchstgrenze von 370.000 Mann.

2. In dem Gesetz vom 3 Januar 1994(1) zu den Notenwechseln vom 25. September 1990 und vom 23. September 1991 über die Rechtsstellung der in Deutschland stationierten verbündeten >Streitkräfte und zu dem Übereinkommen vom 25. September 1990 zur Regelung bestimmter Frage in Bezug auf Berlin werden – zeitlich nach dem 2+4 Vertrag – wieder Einschränkungen der deutschen Souveränität vorgenommen. So heißt es in Artikel 2 des Übereinkommens zur Regelung bestimmte Fragen in Bezug auf Berlin vom 25. September 1990: „Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtlich oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund, ob sie in Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen überliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen oder Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschen Rechte begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“

Im Artikel 3 wird festgestellt: „(2) Eine Zuständigkeit deutscher Gerichte oder Behörde nach Absatz 1 besteht nicht für die folgenden Institutionen und Personen, auch wenn ihre dienstliche Tätigkeit beendet ist, und nicht in den nachstehend genannten Verfahren“. Und dann werden aufgezählt „die alliierten Behörden“, „Angehörige der Alliierten Streitkräfte“, alliierten Richter, Mitglieder alliierter Militärmissionen, alliierten Verfahren.

Für die Wirksamkeit früherer alliierter Urteile und Entscheidungen gilt auch in Zukunft nach Artikel 4: „Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch ein von denselben eingesetztes Gericht oder gerichtliches Gremium vor Unwirksamwerden der Recht und Verantwortlichkeit der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschen Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gericht und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.“

Artikel 5 legt dann noch fest. dass die Bundesrepublik Deutschland oder ihrer Herrschaftsgewalt unterliegende Personen auch in Zukunft „keinerlei Ansprüche gegen die drei Staaten oder einen von ihnen oder gegen Institutionen oder Personen“ gelten machen „wegen Handlungen oder Unterlassungen der Rechte und Verantwortlichkeit der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin begangen haben“.

3. Ferner gelten nach den Vereinbarungen von 27./28. September 1990 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Westmächten noch Bestimmungen des Überleitungsvertrages vom 26. Mai 1952 weiter, worauf Reinhard MÜLLER 2005 unter dem bezeichnenden Titel „Versteinertes Besatzungsrecht“, einer Bezeichnung des Würzburger Völkerrechtlers Dieter BLUMENWITZ, hinwies(2): „In Kraft bleiben alle Maßnahmen, die für „Zwecke der Reparation oder Restitution oder aufgrund des Kriegszustandes“ gegen das „deutsche Auslands- oder sonstiges Vermögen durchgeführt worden sind“. Gegen diese Maßnahmen darf die Bundesrepublik Deutschland keine Einwendungen erheben. Ansprüche gegen Klagen und Klagen gegen Personen, die aufgrund solcher Maßnahmen Eigentum erworben haben, sowie Klagen gegen internationale Organisationen oder ausländische Regierungen „werden nicht zugelassen“. Dieser Klageausschluss ist noch heute gültig. „Diese Regelung sollte angeblich dem „Interesse der Rechtssicherheit“ dienen. Sie wurde „durch die Regierungen sogar gleichsam auf die neuen Bundesländer erstreckt“.

In Kraft bleibt ebenso der Artikel 7 Absatz 1 des Überleitungsvertrages. Dieser Artikel lautet: „Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln.“ Das gilt vor allem für den Nürnberger Prozess von 1945/46 und seine Folgeverfahren.

4. Noch immer gelten die „Feinstaatenklauseln“ in den Artikeln 57 und 103 der UNO-Charter, wenn man sie auch für „obsolet“ (unwirksam) hält.(3)

Behauptungen von der Existenz eines geheimen Staatsvertrages vom 21. Mai 1949 zwischen der Bundesrepublik und den drei Westemächten, der unter die Medienhoheit der Alliierten bis 2099 und die Pfändung der deutschen Goldreserven durch die Alliierten zum Inhalt habe, von einer von jedem neuen Bundeskanzler zu unterschreiben „Kanzlerakte“ gegenüber den Alliierten sowie von einem geheimen, die Souveränität Deutschlands in Zukunft weiter einschränkenden Anhang zum 2+4 Vertrag(4) laufen in Veröffentlichungen um, jedoch bisher nicht bestätigt werden, und ihre Existenz ist fraglich.

Zusammenfassend wurde in einer Fachstudie zum noch in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Besatzungsrecht im Jahr 2002 festgestellt: „Letztlich zeigt sich also in allen Bereichen des Besatzungsrechts, dass der vollständige Abbau der besatzungsrechtlichen Ordnung in Deutschlands, noch immer nicht abgeschlossen und deren Überreste aus der Verfassung des wiedervereinigten Deutschland, aus dem Stationierungsrecht seiner NATO-Partner und aus seinen geltenden Gesetzen noch immer nicht beseitigt sind. Dies bezieht sich also nicht allein auf das Stationierungsrecht, wie es dort das Bundesverfassungsgericht zumindest für den Teilbereich festgestellt hat, sondern auf alle Bereiche, in denen die Besatzungsgewalt aktiv geworden ist. Auch hieraus wird deutlich, dass das Jahr 1990 und auch die Ihre danach keine Zäsur gebracht haben, sondern allein diesen Abbauprozess vorangetrieben haben. Weit mehr als früher liegt jedoch heute dieser Abbau der besatzungsrechtlichen Ordnung in den Händen der Bundesrepublik Deutschland selber. Nunmehr ist es an ihr, diesen Prozess zum Anschluss zu bringen“(5). Doch bisher ist von den verschiedenen Berliner Regierungen weiter noch nichts geschehen.

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Anmerkungen

1. Bundesgesetzblatt 1994, Teil II S. 24 – 43

2. Reinhard Müller, „Versteinertes Besatzungsrecht“, in Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10 Mai 2005

3. Siehe: Beitrag Nr 492 „Die Feindstaatenartikel der UNO-Charter.“ Der große Wendig, Richtigstellungen zur Zeitgeschichte, Grabert-Tübingen, 3 Auflage 2007, S 854 – 855

4. Hans Werner Woltersdorf, „Methoden und Folgen der Umerziehung“ in Deutschland in Geschichte und Gegenwart, Nr 4, 2004, S. 23

5. Michael Rensmann, „Besatzungsrecht im wiedervereinigten Deutschland“, Nomos, Baden-Baden, 2002, S. 190 ff

  1. Ben
    17. Juli 2013 um 01:29

    Richtig ist: Deutschland darf keine Atomaren, biologischen und chemischen Waffen produzieren und die Truppenstärke ist begrenzt. – solange hier keiner eine Massenvernichtung plant schränkt uns das nicht wirklich ein.
    Der Verzicht von Gebietsansprüchen: Welchem Staat wollen wir denn etwas absprechen? Es sagt doch lediglich, dass die BRD die jetzigen Staatsgrenzen akzeptiert. Würde ein Staat aber beispielsweise einen Teil seines Landes an Deutschland verkaufen wollen so wäre dies kein Verstoß gegen den 2+4 Vertrag.
    Die gesamten Regelungen bzgl. allierter Gesetze und Verordnungen sind allesamt durch deutsches Recht veränderbar und oft genug verändert worden. Steht übrigens ebenfalls im Überleitungsvertrag. Das mit den Strafsachen ist ebenfalls eine Erleichterung – ansonsten wären alle Urteile nichtig gewesen und alles hätte neu verhandelt werden müssen.
    Zur Feindstaatenklausel sollte man sich einfach das hier durchlesen: http://wnorens.blogspot.de/2011/07/friedensvertrag-und-feindstaatenklausel.html

    Und wieder mal: Solange man gegen einen Angriffkrieg ist hat dies doch letztlich keine Bedeutung für unsere Souveränität – bzw. ist sowieso keine innenpolitische Angelegenheit!

  2. Rob
    19. April 2013 um 15:31

    Sehr interessanter Artikel, der regt durchaus zum Nachdenken an.

  3. Konrad Alt (ist der richtige Name!)
    3. April 2013 um 21:48

    Kohl war nicht dumm! Er wollte Böses für Deutschland, belog seine Wähler und das Volk. Die sog. Wiedervereinigung, die keine war, diente ihm als Vorwand, Deutschland zu vernichten. Das Volk in seiner eingeborenen Dummheit glaubte ihm. Es hat zuvor auch anderen Rattenfängern geglaubt. Damals kam die Quittung schneller, jetzt langsamer, aber als Sichtum bis zur (gewollten) Auslöschung.

  4. activa
    21. März 2013 um 13:50

    Dass Besatzungsrecht immernoch gilt – und das wir immernoch keinen Friedensvertrag haben – ergibt sich schon aus Art. 79 Abs. 1 GG „…Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben…“
    sowie Art. 139 GG „Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
    und natürlich aus dem BRBG (Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts) gültig ab 30.11.2007 http://www.buzer.de/gesetz/7963/index.htm

    Soviel zu unserem souveränen Staat…

  5. Florian Schönbrunner
    20. Mai 2011 um 10:18

    Hallo,
    erstmal ein Dank an Andreas. Deine Internetseite ist für mich zur unerlässlichen Informationsquelle im Kampf gegen unsere „komische“ Firma geworden.

    Zum Thema Souveränität müssten eigentlich keine Paragraphen gewälzt werden! Man kann es mit seinen eigenen Augen sehen.(Wer sie denn aufmacht :-) Ich war vier Jahre bei der Bundeswehr und davon 3x auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr. Man passiert die Schranke: und man ist in den Vereinigten Staaten von Amerika auf deutschem Grund und Boden! Welcome.

    Dazu Wikiblödia:

    Der Truppenübungsplatz Grafenwöhr liegt in der Nähe der Stadt Grafenwöhr im Landkreis Neustadt an der Waldnaab (Oberpfalz) und gehört großteils zum Stadtgebiet von Grafenwöhr. Er hat eine Fläche von 226 km²!!!. Er ist einer der größten Truppenübungsplätze Europas, auf denen scharf geschossen wird. Bezüglich der Fläche wird er auf dem Kontinent noch von Bergen-Hohne und Army Training Estate Salisbury Plain (SPTA) in Großbritannien übertroffen.

    Seht mal in welcher erlauchten Gesellschaft sich Deutschland befindet:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Milit%C3%A4rbasen_der_Vereinigten_Staaten_im_Ausland

    Ebenso interessant:
    http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:US_military_bases_in_Germany.svg&filetimestamp=20100125135259

    Was war da 90 mit den 2+4 Verträgen? Ich brauch mir dieses Machwerk an Verarschung nicht durchlesen, bei dieser Anzahl von Amerikanischen Streitkräften in der BRD wird mir schlecht!

    Sucht mal nach Amerikanischen Militärbasen dieser Größenordnung in der Schweiz! Dürfte schwierig sein etwas zu finden.

    Und das tollste ist: Wenn die Bundeswehr dort üben will, dann bezahlen sie das auch unseren „Amerikanischen Freunden“!

    Wenn mir jetzt noch ein Lutscher mit der souveränität Deutschlands daher kommt dann kann so einem nur ein extremer Fall von Realitätsverlust widerfahren sein!
    Arme Sau!

    Grüße an alle die aufgewacht sind und schande über die die nicht sehen können.

    Flo
    (Ich muss beim Schreiben nicht Recht haben)

  6. Moritz
    14. Oktober 2010 um 00:09

    | Dieser Kommentar wurde beantwortet |

    Geehrte Mitleser und Kommentatoren,

    ich lese nun auch schon seit so einigen Wochen viele Beiträge und Nachrichten zur Rechtmässigkeit-, dem Verhalten und Agieren der BRD und deren Vertreter.
    Vielmals ist mir aufgefallen, dass immer wieder auf die Formerfordernisse Unterschrift und Siegel hingewiesen wird.
    So wie Herr Helten, den GVP ohne Unterschrift und Siegel für ungültig hält und Peter sagt, dass sämtliche „Werke“ der amtsanmassenden Richterschaft ohne Unterschrift erstellt werden und man gleichsam nur eine Abschrift erhält.

    Wie oder wer kann ich mir als normaler Bürger eine entsprechende Information zuteil kommen lassen, aus der für mich „rechtsverbindlich“ hervorgeht, wie die zu erfüllenden Formerfordernisse denn nun tatsächlich ausgestaltet sein sollen. Und warum man sich nicht mit einer beglaubigten Abschrift anstatt des Originals zufrieden geben soll? (Im GVG finde ich zu diesen Teilen einer Formerfordernis nichts)

    Mit besten Grüssen

    Moritz

    • 19. Oktober 2010 um 00:53

      Hallo Moritz,

      als „rechtsverbindlich“ kann ein Urteil oder Beschluss erst dann angesehen werden, wenn er „Rechtswirksamkeit“ erlangt – nicht zu verwechseln mit „rechtskräftig – das ist ein großer Unterschied. Im GVG finden Sie keine Regelung zur Formerfordernis, wie Sie schon richtig feststellen, sondern dazu ist das BGB zuständig: §126 Abs.1 BGB

      Dieser lautet:

      (1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

      Der Begriff Urkunde ist in § 126 Abs. 1 besonders zu beachten, denn ein „rechtswirksames“ Urteil/Beschluss ist erst dann gegeben, wenn die Kretereien einer Urkunde berücksichtigt wurden, alles andere ist lediglich als „rechtskräftig“ anzusehen. Ein Gesetz erlangt dann „Rechtskraft“, sobald ein Gesetz Anwendung in einem Urteil findet und von dem Rechtssubjekt (dem Bürger) anerkannt/geduldet wird. Man spricht dann von „Gewohnheitsrecht„. Das Gewohnheitsrecht ist kein Gesetz oder eine Rechtsnorm, es ist ein ungeschriebener Akt des Handelns von Seiten der Rechtssprechung.

      Folgende Formtypen sind als Beweiszwecke vorgeschrieben:

      [-] Textform gem. § 126b BGB genügt dort, wo das Gesetz es vorschreibt (Z. B. § 355 Abs. 1 S. 2 BGB: Verbrauchergeschäften)
      [-] Schriftform gem. § 126 BGB (Urkunde oder qualif. signierte Email):
      – Zu Beweiszwecken gem. § 550, 578 BGB bei langfristigen Raum- und Grundstücksmietverträgen;
      – zum Schutz des Bürgen nach § 766 BGB.
      [-] Notarielle Beglaubigung nach §§ 129 BGB, 39 f. BeurkG:
      – Namensänderung des nichtehelichen Kindes nach § 1617 Abs. 1 S. 2 BGB;
      – Grundbuchanträge nach §§ 29, 32 GBO.
      [-] Notarielle Beurkundung gemäß § 13 BeurkG (besondere Belehrungspflicht bei Verbraucherverträgen gem. § 17 Abs. 2a BeurkG):
      – Grundstückskaufvertrag, § 311b BGB;
      – Schenkungsverpflichtung, § 518 BGB.
      [-] Anwesenheit beider Parteien (Auflassung, § 925 BGB).
      [-] Eigenhändige Schrift, Unterschrift, Datum und Ort:
      – Testament, § 2247 BGB.

      Rechtsfolge eines Formfehlers: Nichtigkeit (z. B. einer Bürgschaft gem. § 766 BGB)
      Formverstöße führen nur dann zur Nichtigkeit gemäß § 125 BGB, wenn die Form zum Schutz der Parteien gedacht ist (z. B. Schriftform bei Stellung einer Bürgschaft, § 766 BGB).

      Jeder Beschluss und jedes Urteil sollte den Kretereien einer Urkunde entsprechen, denn es ist ein schriftliches Dokument, welches Rechtswirksamkeit erlangt. Rechtswirksamkeit ist dann gegeben, wenn die Schriftform (wenn durch Gesetz vorgeschrieben) § 126 BGB eingehalten wird. Wenn die Behörden untereinander Schriftverkehr halten, ist es erlaubt, die Echtheit des Dokuments durch elektronische Signatur (§ 126a BGB) zu beglaubigen. Sobald Behörden und staatliche Institutionen/Organe mit einem Rechtssubjekt in schriftlicher Form einen Rechtstitel bestreiten, ist die Schriftform erforderlich; entweder die vereinbarte Form (§ 127 BGB) oder wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.

      Sobald durch Gesetz eine bestimmte Form vereinbart ist, wie in einem Vertrag (Urkunde) zum Beispiel, dann ist dieses Rechtsgeschäft nur dann verbindlich (Rechtswirksamkeit) wenn diese vereinbarte Form Anwendung findet. Wenn die vereinbarte Form (Schriftform) nicht eingehalten wird, so spricht man von Nichtigkeit wegen Formmangels (§ 125 BGB); dieser lautet:

      Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.

      Sollte diese Situation zutreffen (und das ist keine Seltenheit vor „deutschen“ Gerichten), dann spricht man von Handeln ohne Vollmacht (§ 174 BGB)

      Ein Beamter, der einen Verwaltungsakt ausführen soll, der aber der Form nicht genügt, muss zuerst diesen Formfehler beheben, in dem er für die gesetzlich vorgeschriebene Form sorgt. Er muss also dafür sorgen, dass beispielsweise ein gerichtlicher Beschluss rechtswirksam von einem Richter (Amtsträger) unterschrieben ist. Amtsträger ist, wer nach deutschem Recht Richter oder Beamter ist (§ 38 Richtergesetz, § 11 StGB). Es gibt in der Bundesrepublik (in) Deutschland nicht einen Amtsträger, sondern nur Dienstträger. Der Unterschied zwischen Amtsträger und Dienstträger ist folgender.

      Der Amtsträger ist entscheidungsbefugt und darf einen staatlich hoheitlichen Akt ausführen.

      Der Dienstträger ist nicht unabhängig, er ist weisungsgebunden.

      Wer im Dienst eines anderen steht, hat keine Rechtspersönlichkeit vor sich, sondern ein Organ, das Befehle entgegennimmt, wie es in seiner Funktion zu handeln hat. Man steht also vor einem so genannten Ausnahmegericht. Dazu spricht der Art. 101 GG eine deutliche Sprache:

      (1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.

      (2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.

      Absatz 2 dient lediglich dazu, „besondere Sachgebiete“ auf das Rechtssystem anzupassen, also auszuhebeln.

      Art.101 Abs.1 Satz 2 GG gilt nicht nur für den erkennenden Richter, sondern auch für den Richter, der Termin zur Hauptverhandlung anberaumt. (vgl BVerfG, U, 20.03.56, – 1_BvR_479/55 – Gesetzlicher Richter – BVerfGE_4,412DFR/BVerfGE)

      ________________

      Ich hoffe, etwas Interesse für dieses trockene Thema in Ihnen geweckt zu haben. Vor allem aber hoffe ich, es verständlich vorgestellt zu haben. Sollte es zu diesem Thema noch Fragen oder Unklarheiten geben, helfe ich gerne weiter (natürlich nur, wenn mein Wissen ausreicht, denn es gibt unzählige, die sprechen über Dinge, von denen sie keine Ahnung haben. Besonders wenn es um Recht und Gesetz geht, denn es reicht nicht aus, Gesetze zu lesen, man muss diese auch verstehen, insbesondere die Rechtsprechung dazu und die Interpretation und Auslegung bestimmter Rechtsbegriffe)

      Mit besten Grüßen | Andreas Helten

  7. Peter
    22. Juni 2010 um 04:01

    Kurz-Info zu einer „BRD“ !!!

    Es ist schon erstaunlich, dass es so wenig Bürgern auffällt, dass kein als Richter wirkender Amtsanmasser in einer „BRD“ seit 1990 keine seiner Urteile, Beschlüsse, Gerichtsbescheide, Verfügungen, oder anderweitig unterschriftpflichtiger Verwaltungsake unterschreibt, sowie der von der jeweiligen Rechtssache Betroffene, auch keinerlei der v.g. Verwaltungskte bekommt, sondern -wider vorsätzlich fortgesetzt den sich in jedem Gerichtsverfahrengesetz vorgegebenen Formerfordernissen- lediglich mit Ausfertigungen abgespeisst wird, die der jeweilige, v.g. Amtsanmasser, als Ausfluss des eigenen Wissens hinsichtlich seiner Straftaten und auch der Angst, später deswegen einmal zur Rechenschaft gezogen zu werden, nicht von diesen unterschrieben sind, so dass diese Schmierwerke, nur schon allen aus unüberwindlichen Formmängeln, von Anfang NULL und NICHTIG sind !!!

    Es ist erstaunlich, dass soviel Bürger, die Augen haben, derart auffälliges nicht sehen !!!

    Noch augenscheinlicher ist die Tatsache, der vorsätzlich fortgesetzten Falschbeurkundungen in “BRD“-Klubkarten -die von Vielen noch mit Ausweispapieren verwechselt werden- bezüglich der Staatsangehörigkeit, die dort frech, unverschämt, die Allgemeinheit verhöhnend und zum Besten haltend, mit „Deutsch“ angegeben wird !!!

    In jedem Ausweisen von Staaten, ist unter Staatsangehörigkeit, die wortwörtliche Bezeichung des Staats- und Völkerrechtssubjektes angegeben, den der Ausweisinhaber auch tatsächlich angehört !!!
    Hinsichtlich der Tatsache, dass in „BRD“-Ausweisen, auch von Migrationsbehafteten, als Staatsbürgerschaft „Deutsch“ ist, ist jede (gern von “BRD“-Tätern gebrauchte Verklärung und) Lüge, widerlegt, die behauptet, dass die Angabe „Deutsch“ die Nationalität sein will, was -wenn es so wäre, was es aber nicht ist,- heissen würde, dass das „BRD“-Regime die Angabe der Staatsangehörigkeit vorsätzlich unterlässt !!!

    Hinsichtlich der Tatsache, dass die Falschbeurkundung der Staatsangehörigkeit „Deutsch“ eine Straftat gem. 348 StGB ist, muss es einen guten Grund für diese millionenfache Falschbekundungen in einer „BRD“ geben !!!

    Das „BRD“-Regime will damit die Rechtsnatur einer „BRD“ gegenüber der von ihr, mit allen Mitteln immer mehr verblödeten Bevölkerung verbergen, damit diese nicht mitbekommen, dass eine „BRD“ seit 1949 bis heute zu keinem Zeitpunkt je ein Staat war (jedoch den Auftag hat eine Staatssimulation zu betreiben, u.a. damit die Opfer eben die seit 1945 bestehende Fremdherrschaft nicht mitbekommen !!!

    JEDER sollte sich endlich in das Bewusstsein rufen, dass „BRD“-Vertreter (egal welche Abteilung, die von den Bürgern noch mit Volksparteien verwechselt werden) ausschliesslich Vasallen der Fremdherrschaft sind, die zu keinem Zeitpunkt je die Interessen des Volkes vertreten haben und auch bis zu deren Entfernung, auch zu keinem Zeitpunkt je vertreten werden !!!

    JEDER sollte sich ebenfalls in das Bewusstsein rufen, dass eine „BRD“ von Anfang an, ein Völkerrechtsverbrechen und der Hausbesetzter des Deutschen Staates ist !!!

    JEDER sollte sich schliesslich auch in das Bewusstsein rufen, dass fast alle, auf Deutschen Staatsterritorium vorherrschenden Probleme, Mißstände, usw., lediglich Symthome einer „BRD“ sind !!!

    Eine „BRD“ steht und fällt mit dem Bewusstsein der Bürger !!!

    Deswegen ist Aufklärung über eine “BRD“, deren Lügen, deren Volksfeindlichkeit, usw. LEBENSWICHTIG für das GANZE VOLK, vor allem für die (auch eigenen) Kinder und sämtlich noch ungeborenen Generationen, die unter dem Fehlverhalten der bisherigen Generationen (also deren Untätigkeit, die gegenüber dem „BRD“-Regime immer das Signal der Einverständnis zu sämtlichen Mißständen aussendet !!!), sonst noch weiter leiden müssen !!!

    Zur Veränderung der Zusätnde ist es wichtig, dass die nachfolgenden Infos in hoher Anzahl verbreitet und vor allem auch in hoher Anzahl umgesetzt werden:
    [http://www.terra-germania.info/wp-content/uploads/2010/06/Bürger-Info_13062010.pdf]

  8. Robenjäger
    9. Juni 2010 um 12:17

    Hallo Axi,

    Zitat:

    „Was bedeutet das konkret im Alltag – wenn eine Behörde Bürger zur Straßenreinigung zwing …?“

    Antwort:

    1.
    Es gibt in Deutschland zwei Rechtsebenen.
    Deutsches Recht – was uns durch die Siegermacht fortführend BRD vorenthalten wird.
    Aber existiert!
    Bundesdeutsches Recht – daß schon bis 1990 auf wackligen (Völkerrecht) Füßen stand und nach 1990 der Rechtsgrundlage entzogen wurde.
    Aber noch handlungsfähig (Gewohnheitsrecht) ist.

    Also das eine ist handlungsunfähig, daß andere Unrecht.

    Das deutsche Volk ist der Geschädigte.
    Der Rest die Begünstigten.

    2.
    Da es in der BRD keine Behörden nach Deutschem Recht gibt, gibt es auch keine BRD Behörden im rechtlichen Sinne. In der BRD gilt – da keine staatshoheilichen Vorgänge völkerrechtlich erfüllt werden können – ausschließlich Privatrecht.

    Privatrecht – für den Laien heißt: Ich kann auch was mit Müller, Maier, Schmidt
    regeln (auch vertraglich) wo ich keine staatshoheitliche Gewalt benötige.
    So zu sagen, daß klären wir unter uns. Hand drauf – passt schon.

    Wenn eine „BRD Behörde“ einen Deutschen Staatsbürger zu etwas zwingt, dann ist dies
    ebenfalls eine Angelegenheit zwischen zwei Deutschen Staatsbürgern. Und nicht zwischen Behörde und Bürger. Genau die Person der „BRD Behörde“ die sie nötigt, trägt hierfür auch allein und privatrechtlich die Verantwortung.

    3.
    Dabei sind zwei Dinge zu beachten. Strafrecht und Privatrecht.
    Strafrecht hat eine Fristbegrenzung auch nach Deutschem Recht.
    Wenn also einer eine Fiese Gemeinheit tut, hat er die Chance auch nach
    Deutschem Recht durch die Verjährungsfristen davon zu kommen.
    Da Deutschen Recht heute schon gilt, kann man später nicht anders entscheiden.
    Auch wenn Deutsche Gerichte dies so wollten.
    Nach Privatrecht liegt die regelmäßige Verjährungsfrist bei 30 Jahren.
    Und dort würde ich auch ansetzen.

    Ich spreche nicht in der Theorie, sondern aus der Praxis.

    Das Persönchen – in selbst ernannter Eigenschaft als Beamter, Arge Mitarbeiter etc
    einfach nur klar machen, daß hier heute wie morgen außschließlich Deutsches Recht gilt.

    Was wirklich beeindruckt ist. Gelben Brief über GV an diee Person dierekt zustellen und die Person mit seinen Verfehlungen direkt konfrontieren und zur Unterlassung aufordern. Andernfalls ein Zwangsgeld fortführend Schadensersatz einfordern. (Parallel einer Unterlassungserklärung) Ich denke, daß 25.000 € als angemessen anzusehen ist, da Nötigung zum Ziel der Erschleichung eines Vermögensvorteils eine schwere Straftat – wenn nicht sogar Verbrechen – darstellt.
    Wie schon gesagt – da eine Strafverfolgung wohl nicht greifen wird, kann man diesen
    Halodri aber derart später Privatrechtlich „an den Eiern sacken“.

    Noch wichtig – nie beleidigen!
    Am besten einen ganz trocknen sachlichen Briefstiel.
    Allein der gelbe Brief mit Zustellurkunde und beglaubigten Inhalt sitzt.
    Dieser gilt später als Beweis seines Rechtsanspruches.
    Sonst noch alle Beweise sammeln.
    Ganz wichtig – möglichst alles schriftlich.
    Und was jetzt ganz wichtig erscheint – Angesichts der Zustände – eine
    zusätzliche Formulierung, daß die 25.000 € Zwangsgeld/Schadensersatz auch in
    anderen später geltenden deutschen Währung (z.B. DM, DEM, Reichsmark etc)mit gleicher Wertbemessung zum Zeitpunkt der Erhebung des Zwangsgeldes geltend
    zu machen ist.

    Soll heißen, wenn wie zu erwarten der Euro eines Tages Pustekuchen ist, dann
    sind auch alles Ansprüche aus Urteilen, Verträgen etc. Null und Nichtig, da es
    den Euro als Wärung schlicht weg nicht mehr gibt.

    Daher kann man sich auch schon auf die große Schuldenamnestie freuen, da alle
    vorherigen Rechtsansprüche – auch zweifelhafter Natur – die in Euro ausgewiesen
    sind sich Luft auflösen. Hat also einer einen solchen Titel (der angeblich 30 Jahr gilt) dann kann er sich den bald eingerahmt an die Wand bappen so wie die alten
    Reichsaktien, die bei ebay für 50 Cent zu haben sind.
    Eine Formulierung, die sich auf keine Benennung der Summe sondern auf ein
    Schadensarsatz allgemein (Höhe später konkret festzustellen) bezieht, ist da
    auch hilfreich.

    Wichtig ist nur eines. SICH UNERSCHROCKEN UND UNBEIRRBAR IMMER AUF DEUTSCHES RECHT
    BEZIEHEN UND DARAUF ZU VERTRAUEN – DAß ES NUN ENDLICH BALD WIEDER GILT.

  9. Rolf Loth
    6. März 2010 um 18:05

    Solange wir, die vom Schoepfer bestimmten Erben ueber die Erde und allem, was sie uns zur Verfuegung stellt, uns von den Erbschleichern ( Politikern und Staatsfunktionaeren)hintergehen lassen, werden wir weiterhin als Sklaven ohne Anspruch auf Menschenrechte und „The Rule of Law“ behandelt.
    Weiterhin muessten wir uns aus den Ketten des IMFs und dessen Armen (Nationalbanken, City of London, Vatikan) befreien und unser eigenes, zinsfreies Geld in Umlauf bringen.
    Was die Verbindung und Nachahmung der USA angeht, da kann ich nur sagen: „Mitgefangen, mitgehangen“. Wenn es je ein Regierungssystem gab, das seine Verfassung verachtete und von den groessten Kriminellen des Landes geleitet wird, dann sind die USA bestimmt das beste Beispiel.
    Freundlichst aus Kanada,
    Rolf.

  10. Ihr seit so blöd
    10. Januar 2010 um 00:00

    oh man wie kann man nur den 2 Plus 4 Vertrag ignorieren .
    Der Zwei-plus-Vier-Vertrag (Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland) ist ein Staatsvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sowie Frankreich, den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich und der Sowjetunion. Er machte den Weg für die Wiedervereinigung Deutschlands frei, wurde am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet und trat am 15. März 1991, dem Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde, mit einer offiziellen Zeremonie in Kraft.

  11. Walter Schneider
    6. September 2009 um 16:02

    @ Andreas Helten

    Danke für die Richtigstellung.

  12. Walter Schneider
    31. August 2009 um 00:20

    Ich bin erstaunt, warum Deutsche immer wieder über solche Tatsachen erstaunt sind. Ich frage mich schon lange, warum das 2. Deutsche Reich nicht wieder hergestellt wurde. Das wäre die vornehmliche Aufgabe des Bundeskanzlers.

    • 31. August 2009 um 14:57

      Hallo Walter Schneider,

      Das wäre die vornehmliche Aufgabe des Bundeskanzlers.

      Eigentlich ist es Aufgabe des Bundespräsidenten, aber in Deutschland kann man höchstens von der Macht eines machtlosen sprechen. Auch Das Wort Staatsbesuch ist, wenn man’s ganz genau nimmt, nicht ganz richtig. Denn für die Staatsbesuche sind nur die Staatsoberhäupter zuständig. Das ist bei uns der Bundespräsident. Doch wer hier durch die Lande reist, wissen wir: Das übernimmt hier in Deutschland ein bunter wandelnder Hosenanzug, die Kanzlerin.

      Mit besten Grüßen | Andreas Helten

  13. Bernd
    10. August 2009 um 06:37

    hallo andreas,

    anbei nochmal meine richtige email addr. ich hoffe du hast die antwort noch irgendwo abgespeichert….habe deine antwort auch erst heute gelesen…und da ich selten meinen richtige email addr. angebe nun anbei die richtige für deine antwort.

    Danke im vorraus!

    • 12. August 2009 um 17:07

      Lieber Bernd, ich werde Dier heute schreiben…
      habe den Kommentar bez. der E-Postadresse erst gestern gelesen…

  14. stefan
    4. August 2009 um 14:58

    ich nochmal ;-)

    in der mail adresse hat sich ein fehler eingeschlichen, diese hier ist jetzt richtig!

    • 12. August 2009 um 17:09

      Auch Ihren Kommentar habe ich erst gestern gelesen, da mir WordPress kein Hinweis gegeben hatte.

      Ich schreibe heute Abend ein paar Zeilen bezüglich der Anfrage

  15. Bernd
    10. Juli 2009 um 19:03

    Hallo Andreas,

    kannst du mir „kurz“ und bündig erklären was das für die Zukunft heißt? Also was kann passieren gerade in bezug auf die Aussage das die die denken sie hätten ein Haus und das als ihr eigen bezeichnen, es ja gar nicht ihr eigentum ist…mit dem fachchinesisch komm ich irendwie nicht so wirklich klar. was hat das langfristig für folgen auch gesamtpolitisch gesehen?

    Danke vielmals

    • 15. Juli 2009 um 10:52

      Hallo Bernd,

      entschuldige, meine Antwort ist schon ein paar Tage überfällig. Mit fachchinesisch bin ich auch nicht gerade „gut Freund“.

      Ich werde via E-Post (spätestens in den Abendstunden) auf Ihre Frage antworten, falls es Ihnen nichts ausmacht… die Kommentarfunktion spinnt in der letzten Zeit und macht sich selbstständig, Kommentare verschwinden oder sind fehlerhaft…

      MFG

      Andreas Helten

      • stefan
        4. August 2009 um 14:57

        hallo andreas!

        das würde mich in der tat auch mal interessieren, da mein paps vor kurzem gestorben ist und ich ne menge verantwortung übertragen bekommen habe…..

        und überhaupt, ersteinmal vielen dank für deinen blog, die zeit und die mühe die du damit investierst – respekt und nochmals vielen dank!!!

        liebe grüsse

        stefan

        • 12. August 2009 um 17:13

          Vielen Dank lieber Stafan…

          es lässt einen nicht mehr los, besonders wenn man die Suche nach der Ungerechtigkeit auf den Grund gekommen ist, dann hat man sozusagen Blut geleckt….ich habe auch Behördenwillkür hinter mir gehabt…. vor ca. 2 Jahren. Und ich suchte verzweifelt, weshalb man mir das rechtliche Gehör verweigerte…. Nun, heute verwende ich das Recht gegen die Stzaatssimulation und deren auf privatrechtlicher Natur geparkter Verwaltungen…

          Mit besten Grüßen

          Andreas Helten

  16. Axi
    9. Juli 2009 um 16:29

    Hallo, Andreas Helten und andere Teilnehmer!

    Nach Lektüre des Deutschlandprotokolls sowie diverser Themen, die Gültigkeit der BRD-Gesetze betreffend, habe ich das Gefühl, auf rohen Eiern zu gehen. Fachsimpelei trägt nicht zu meiner Aufklärung bei, im Gegenteil, eher zur Verunsicherung: Worauf kann man sich konkret berufen, wenn man beispielsweise ein Verwaltungsverfahren, das gegen einen eröffnet wurde, nicht anerkennen möchte? Was geschieht dann danach? Steht dann der V-Schutz vor der Tür? Wo kann man sich juristischen Rat holen? Die Widerspruchsfrist endet am 14.7.09; wer kann mir Ratschläge geben? Vielen Dank,
    Axi

    • 10. Juli 2009 um 02:20

      Hallo Axi

      Ich werde Ihnen gerne helfen, soweit es mir möglich ist. Ich halte es für überaus wichtig und selbstverständlich, zu besonderen Rechtsordnungen, von denen ich keine Ahnung habe, nicht so zu tun, als ob ich sie hätte.

      Ich möchte dies deutlich ausdrücken, da ich selbst in den Genuss kam, solche „Helden“ Live und in Farbe dabei zuzusehen, wie sie mit NULL AHNUNG, dennoch ein „ich versteh zwar nur Bahnhof, schau dabei aber gebildet aus der Wäsche“- Gesicht machen….

      Ich kann Ihnen versichern: Wenn ich keine Ahnung habe, werd´ ich dies nicht mit Hochmut überspielen. Durch solchen Höhenflug wurde einem guten Freund das Erbrecht aberkannt, weil sein Anwalt mal eben 2 bis 3 Beweisanträge nicht rechtzeitig stellte.

      Genug gequasselt:

      „Worauf kann man sich konkret berufen, wenn man beispielsweise ein Verwaltungsverfahren, das gegen einen eröffnet wurde, nicht anerkennen möchte? Was geschieht dann danach? Steht dann der V-Schutz vor der Tür? Wo kann man sich juristischen Rat holen? Die Widerspruchsfrist endet am 14.7.09; wer kann mir Ratschläge geben?“

      Zuerst muss ich zwei Fragen zur Angelegenheit stellen:

      * Mit welchen Behörden hatten Sie Schriftwechsel, auf den Sie reagierten, d.h.: geantwortet haben, (es ist dabei nicht wichtig, zu welchem Sachverhalt etc.) und somit die jeweilige Behörde/Dienststelle »anerkannt haben«

      * Das fristgemäß bereits in 4 Tagen – also schon Montag den 13. Juli – ein entsprechender Text auf dem Weg zum Prozessbevollmächtigten- /Stadtverwaltung- /Kanzlei, etc. sein muss. Meine Frage diesbezüglich: Welche Kategorie Recht/Gesetz bzw. Ordnung, kommt in diesem Verfahren zur Anwendung. ZPO, Zivilprozessordnung? stopp, Strafprozessordnung, oder vielleicht StVO, Straßenverkehrsordnung?

      Ich kann Ihnen vorerst ein Fallbeispiel nennen – ferner soll Ihnen ein möglicher Umriss, also ein Beispiel zu etwas geläufigeren Rechtsstreitigkeiten.

      Viel Zeit haben wir ja nicht mehr. Ich schlage vor, alles weitere über einen diskreten Weg (E-Post Adresse)zu besprechen. Sie müssen keinerlei persönliche Daten übermitteln, weder ein Geschäftszeichen der Behörde noch Details um oder über Geldbeträge.

      Wichtig für mich (vielmehr für Sie) ist

      a) jeder Schriftverkehr seit Anbeginn der Angelegenheit
      b) Vollständigkeit des Schriftwechsels, unabhängig davon, ob Sie im Recht sind oder nicht – darauf kommt es bei einer Scheinbehörde gar nicht mehr an.
      c) Welches Recht/Gesetz bzw. Ordnung wird vermutlich zur Anwendung kommen.

      Und nun, ein Fallbeispiel:

      Sobald Sie das Gericht, also die Rechtsordnung anerkennen, d.h. jenes System in seiner Rechtspersönlichkeit akzeptiert haben, ist die “Party” beinahe schon gelaufen, aber nur beinahe.



      «« »»

      Ablauf um eine Verhandlung „platzen“ zu lassen: ( nur mal so als grobes Beispiel )


      Weg zum Geschäftszimmer, auf Einsicht des Original-GVP (Geschäftsverteilungsplan) mit allen Unterschriften/Siegeln der zuständigen Richter und Verhandlungspartnern etc. bestehen.




      Im Geschäftszimmer fragen Sie nett „Wären Sie so freundlich mir Einsicht in den Geschäftsverteilungsplan zu gewähren?“. (Dann druckt Dame oder Herr ein nicht unterschriebenes Dokument aus) Warum? Es ist NIE unterschrieben.

      Daraufhin: Hinterhältige Fragen an die unschuldige Justizbeamtin in der Geschäftsstelle:

      Unterschriften als Urkundsbeweis….nicht vorhanden, also nicht unterschrieben, Jetzt den Ausdruck nehmen und damit das Geschäftszimmer verlassen und draußen das Blatt in die Tasche stecken. (Beweissicherung!)

      Das ist zu protokollieren, Namen (der Dame/des Herren, der Ihnen den Geschäftsverteilungsplan als Kopie überreichte

      VOR Beginn der Verhandlung !!! (eine Verhandlung beginnt in der Tat erst nach der Anwesenheit der Parteien und deren Identität, Namen Adr, etc., hier ist Kenntnis des Formrechts und das Procedere genau zu kennen),

      Bevor irgendeine Auskunft über Ihre Person zum Gegenstand der Verhandlung wird, stellen Sie einen „unbedingten Antrag“ (sic!) hinsichtlich der Klärung des GVP (Geschäftsverteilungsplan) weil laut GZ (Geschäftszimmer) nicht vorhanden. (Vorhanden schon, aber ein ungültiger GVP ist gleichzusetzen mit, NICHT VORHANDEN. Es hat einen bestimmten Grund, weshalb wir nicht von einem GVP, welcher den Status einer Urkunde nicht zugegen kommt. Die Richter, deren Unterschriften fehlen, oder deren Unterschriften zwar vorhanden, aber der amtlich hoheitliche Urkundsbeweis (STEMPEL) fehlt.

      DESHALB…; Antrag auf den gesetzlichen. Richter nach Art 101 GG – da nach § 21 e GVG der GVP nicht vorhanden ist (immer mit Zeugen in die Amtsstuben,!), welcher aber zwingende Voraussetzung für 101 GG ist – den ich wie folgt zitiere:

      Artikel 101
      (1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.

      Ausnahmegerichte sind Sondergerichte ohne staatliche legitimation im Innenverhältnis, genauer: Richter dieser Verhandlung dürfen keine Entscheidung fällen – sie sind
      nicht E N T S C H E I D U N G S B E F U G T

      § 21 e GVG
      (9) Der Geschäftsverteilungsplan des Gerichts ist in der von dem Präsidenten oder aufsichtführenden Richter bestimmten Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aufzulegen; einer Veröffentlichung bedarf es nicht. http://dejure.org/gesetze/GVG/21e.html

      Aus diesem Zweck des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG folgt, dass die Regelungen, die der Bestimmung des gesetzlichen Richters dienen, im Voraus so eindeutig wie möglich festlegen müssen, welches Gericht, welcher Spruchkörper und welche Richter zur Entscheidung des Einzelfalls berufen sind. Auch die die gesetzlichen Bestimmungen ergänzenden Regelungen über die Geschäftsverteilung in den jährlich aufzustellenden Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte, die die Zuständigkeit der jeweiligen Spruchkörper festlegen und diesen die erforderlichen Richter zuweisen, müssen die wesentlichen Merkmale gesetzlicher Vorschriften aufweisen (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 18, 344 ; 95, 322 ). Sie müssen also zum einen der Schriftform genügen und zum anderen im Voraus generell-abstrakt die Zuständigkeit der Spruchkörper und die Zuweisung der einzelnen Richter regeln, damit die einzelne Sache „blindlings“ aufgrund allgemeiner, vorab festgelegter Merkmale an den entscheidenden Richter gelangt und so der Verdacht einer Manipulation der rechtsprechenden Gewalt ausgeschlossen wird (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 82, 286 ; 95, 322 ).

      Der Schwarzkittel muss passen. Dann noch schnell einen Revisionsantrag wg. offensichtlicher, rechtstaatswidriger Verfahrensweisen/Straftaten im Amt/ect. und die Type nach § 42 ZPO ablehnen.

      Dann aufstehen und gehen. Der Typ bleibt nach § 44 ZPO abgelehnt. Immer.

      auf die tolle Frage: und wenn der GVP doch in „Formvollendung“ vorliegt ??

      Dann hat man selbstverständlich den gr. Kommentar, Mangold/Klein/Stark, 4.Auflage zur „Hand“ (zitieren reicht,)

      Blätter unter Art. 101 (1) GG Rn 52 – 56 und stellt fest: (http://pbv24.net:8080/rnsv/recht-und-gesetz/inhalt/gg-101-2)


      der gr. Kommentar stellt lapidar fest: „JEDER GVP ist generell nichtig, da GG-widrig.“

      Hoppla …Das möchten „wir“ geklärt wissen, vor Verhandlungsbeginn; Beweisantrag zum Gegenstand des Verfahrens; offensichtlich sitze ich einem Dienstträger in einem Ausnahme/Standgericht gegenüber.

      Ja, wie gesagt… wenn Sie das Urteil anfechten wollen, melden Sie sich bitte vorher bei mir… dann sollte die Angelegenheit jedoch etwas genauer verständlich sein, was bedeutet: ich muss sie mir ansehen, ich möchte für nichts verantwortlich sein was, u. U. schief gehen könnte, wenn man blind Prozesse führt.

      Auf diesen Sachverhalt könnte folgendes Einschreiben folgen (nur nach Recht und Gesetz zitiert)

      ***

      Abmahnung
      und
      Eil- und Terminsache zur sofortigen Vorlage
      (siehe begründende Einzelanträge)

      und
      Beschwerde, hilfsweise sofortige Beschwerde
      (siehe begründende Einzelanträge)

      __________________________________________________________________

      Zu Protokoll der Verwaltungsgeschäftsstelle
      und
      Entzug des gesetzlichen Richters
      wegen Verletzung des § 16 GVG nach geltendem Recht durch die
      Verwaltungsbehörde XY
      (Hüßtege, Mangold/Klein/Starck)
      (siehe begründende Einzelanträge)

      und
      Verweigerung des rechtlichen Gehörs
      wegen Verletzung des § 16 GVG nach geltendem Recht durch die
      Verwaltungsbehörde XY
      (Hüßtege, Mangold/Klein/Starck)
      (siehe begründende Einzelanträge)

      und
      Besorgnis der Befangenheit nach § 24 StPO wegen Verstoß gegen die
      Richtlinien zur ordentlichen Prozessführung RN 123 somit
      Verletzung des § 1, 16 GVG nach geltendem Recht durch die
      Verwaltungsbehörde XY
      (Hüßtege, Mangold/Klein/Starck)
      (siehe begründende Einzelanträge)

      und
      Besorgnis der Befangenheit nach § 25 StPO durch besonderes Mißtrauen
      gegen die Unparteischkeit somit
      Verletzung des § 1, 16 GVG nach geltendem Recht durch die
      Verwaltungsbehörde XY
      (Hüßtege, Mangold/Klein/Starck)
      (siehe begründende Einzelanträge)

      und
      Fehlerhafter Geschäftsverteilungsplan wegen Erstellung nach dem
      Umlaufverfahren,somit Beschlussunfähigkeit und Entzugs des gesetzlichen
      Richters durch die
      Verwaltungsbehörde XY
      (Hüßtege, Mangold/Klein/Starck)
      (siehe begründende Einzelanträge)

      Zu Protokoll der Verwaltungsgeschäftsstelle
      In Sachen: Strafverfahren Staatsanwaltschaft XY gegen ____________

      Verwaltungsbehörde „Staatsanwaltschaft _______“
      vertreten durch

      „Amtsanwalt“ XY ____________
      gegen
      ________________
      vertreten durch
      eigene Vollmacht nach deutschem Recht,

      Herr/Frau_______________

      ***

      • Axi
        10. Juli 2009 um 14:49

        Sehr geehrter Herr Helten,

        haben Sie tausend Dank, Fortsetzung via email!
        MfG
        Axi

      • Axi
        11. Juli 2009 um 18:58

        Sehr geehrter Herr Helten,
        trotz wiederholter Versuche ist die angekündigte Kontaktaufnahme aus mir unerfindlichen Gründen nicht möglich.

        Mit freundlichen Grüßen
        Axi

  17. asphyx68
    8. Juli 2009 um 17:33

    Ich bin mal zynisch!

    Rein faktisch bedeutet dies doch, das die BRD rein technisch gar nicht existent ist. Andererseits ist diese Offenlegung für eine Beweisführung ganz praktisch:

    Jede Bundesregierung, die nach Abschluß der 2+4-Verträge gewählt wurde, ist illegitim im Amt und darf nach Art. 20 GG Abs. 4 von der Landesbevölkerung abgesetzt werden, im Zweifelsfall auch mit Gewalt!

    Der 2+4-Vertrag bedingt es nun gerade zu, die jetzige, faschistoid agierende Regierung per Volksdekret abzusetzen – nach obigen GG-Artikel!

    Es ist echt ironisch, das so wenig Deutsche wirklich wissen, was wirklich in diesem Lande los ist. Nur, wüßten sie es, meint ihr, wir hätten hier dann noch Frieden?

    Ich rechne damit, wenn das deutsche Volk begänne, seine Landes- & Volksverräter öffentlich zur Rechenschaft zu ziehen, das es auf uns amerikanische Atombomben regnet. Und der Russe nur zusieht und sich die Hände reibt! Eine bessere Demarkationszone als ein radioaktiv verseuchtes Deutschland kann es für ihn doch nicht geben!

    MfG

    • 9. Juli 2009 um 01:21

      Hallo asphyx68,

      Praktisch muss das Volk der BRD seine Souveränität erkämpfen, das heißt die Usurpatoren des Bonner Systems, das ein amerikanisches Subsystem ist, entmachten d.h. auf Forderungen, die über die Grenzen der BRD hinausgehen. Wer aber einen gleichzeitigen Austritt von BRD (Bonner Grundgesetz) und damalige Ostgebiete – damit ist Groß-Berlin gemeint – aus den jeweiligen Bündnissen fordert, der spielt nur eine Variante der falschen 45er Entscheidung: er bliebe ‚gesamtdeutsch‘ orientiert und gerade dadurch unfähig Deutschland vom alliierten Seperatstaat zu befreien.

      Auf der Ebene des Denkens müssen wir uns spätestens jetzt klarmachen, daß die Gewinnung der Souveränität des Volkes identisch ist mit der Konstituierung der Nation. Umgekehrt besteht dort keine Nation, wo das Volk keine Souveränität erkämpft hat. Hier wird nicht, gleich deutschen Staatsjuristen, „staatspolitisch“ von der Souveränität gesprochen, sondern von der (inneren) Volks-Souveränität. Erst wenn diese zustande gekommen ist, kann die äußere Souveränität (des Staates, der dann ein Instrument des Volkes geworden ist) demokratisch sinnvoll (‚legitim‘) sein. Wer zuerst an Staatssouveränität denkt, wie es in Deutschland seit je der Fall war, zementiert die Souveränität des Staatsapparates über das Volk. Eine Nation ist also eine sich selbst bestimmende Gesellschaft im Besitz eines Staates (als Beamtenapparat), den sie sich nach ihren Bedürfnissen modelt.

      Wir können eine Nation werden, wenn wir wirklich Demokraten werden wollen. Versuchen wir aber noch einmal, unserer Selbstkonstitution, also unserer Nationwerdung, ein historistisches, aus der verrotteten Geschichte Mitteleuropas gewonnenes Konzept überzuwerfen, dann werden wir wieder einmal ersticken. Wo bliebe denn die Souveränität des Volkes, wen man es mit Definitionen einschränken wollte, noch bevor es den Prozess seiner Selbstfindung in der Tat erfolgreich abgeschlossen hat? Nur durch unsere Selbstbefreiung von Erbschaften, die uns in Kontexten fesseln, deren Konsequenz die kriegerische Vernichtung aller menschlichen Substanz ist, kann ein souveränes selbstbestimmtes Volk werden, welches sich in Freiheit eine Verfassung gibt.

      Auf der Ebene praktischer Politik muss der Nato-Beschluss vom 12.12.1979 ersatzlos aufgehoben werden; aber nicht durch den Versuch, über den Drei-Parteien- und Staatsapparat der BRD vorzudringen ( – der würde diese Bewegung so elastisch wie repressiv abwürgen – ), sondern durch eine massenhafte Friedensbewegung, durch einen gewaltfreien (also unser Gewaltsystem nicht bestätigenden) Widerstand. Dies ist aber nur durch einen Ausbruch aus dem Gefängnis unsere ideologischen Hegemonie möglich, in der unser Denken gefangen gehalten wird.

    • Thomas
      9. Juli 2009 um 10:05

      Sie haben ja Recht, das man diese Regierung sofort absetzen kann, weil sie nicht existent ist. Deswegen soll ja der EU – Vertrag mit ALLEN Mitteln verabschiedet werden.
      Wenn alle Unterschriften vorhanden sind, dann kann, bei „Aufruhr“ laut EU-Vertrag die Todesstrafe vollstreckt werden.
      Man bereitet sich schon mal darauf vor, dass die Menschen auf die Straße gehen, oder besser gesagt, man ist sich sicher.

    • naiv
      31. Oktober 2009 um 17:44

      Guten Tag.

      Die BRD, genauer gesagt, die BRdvD (Bundesrepublik des vereinten Deutschland), ist „technisch“, ergo de facto, existent. Nur de jure hängt sie seit 1990 ein wenig in der Luft.
      Das ist nicht weiter schlimm für rd. 150.000 Juristen, denn sie verständigen sich weiterhin hervorragend auf der Basis des juristischen Standesrechtes. Die Legitimation der Juristen ist die sog. Normative Kraft des Faktischen.
      Eine Lachnummer zwar, allerdings eine traurige. Denn das Rechtsberatungsgesetz von Dez. 1935 ist immer noch deren oberstes „Gebot“ und zwar gegen 80 Mio Deutsche.

      • 31. Oktober 2009 um 20:53

        So ist es, dem habe ich nichts hinzuzufügen…

        Mit besten Grüßen | Andreas Helten

  18. Thomas
    8. Juli 2009 um 11:00

    Da kann man nur mit dem Kopf schütteln und es gibt dazu nicht viel zu schreiben.
    Deutschland ist kein freies Land und wird immer besetzt sein, wenn sich die „deutschen Politiker“ weiterhin so erniedrigen lassen und keinen Stolz besitzen.
    Jeder der jetzt meint, er habe ein eigenes Haus und Grundstück, ist auf dem Holzweg.
    Bei dieser und zukünftiger politischen und wirtschaftlichen Lage gehört ihm bald ganichts mehr.
    Aber so weit denken die Menschen noch nicht,erst wenn es zu spät ist.

  19. Siegermacht
    8. Juli 2009 um 10:20

    Der/Die/Das BRD ist nicht souverän, wie uns das Bundgesetzblatt Teil I vom 29.11.2007 unter dem Titel „Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz“ §2 nochmals eindrucksvoll wissen läßt, denn eine Aufhebung eines Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrecht ist selbstverständlich die Wiederherstellung des Besatzungsrechts. Da haben sich die Schreiberlinge im BMJ bei der Formulierung der englischsprachigen Weisung lange Zeit nehmen müssen ;-)

    Weitere Scherze der Siegermächte lassen sich in Form von allerlei lustiger diplomatischen Noten ebenfalls im BGBl Teil I+II finden. Hier empfiehlt sich geziehlt nach dem seltsamen Akronym „DOCPER“ die Augen offen zuhalten.

    Viel Spaß beim Easter Egg suchen im BGBl!

    • 9. Juli 2009 um 02:08

      Hallo Siegermacht,

      vielen Dank für Ihre Empfehlung. Ich habe ja schon sehr viele Stunden mit der Thematik verbracht, doch dieser Kürzel ist mir bisher nicht aufgefallen… wie sagt man doch gleich… man lernt nie aus!

      Der/Die/Das BRD ist nicht souverän, wie uns das Bundgesetzblatt Teil I vom 29.11.2007 unter dem Titel “Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz

      In dieser Bereinigung wurde u.a. auch die Haftung (Leistungsgarant) sozialstaatlicher Leistungen aufgehoben…
      Alles wird letztenendes in die Privatwirtschaft abdriften – ein reines Privatrecht schaffen.
      Davon abgesehen, das es keinen einzigen staatlich legitimierten Richter, insbesondere zuständigen behördlichen Einrichtung (Gericht mit beurkundeten Verteilungsplan/Bestallungsurkunde des zuständigen Richters etc.) mehr gibt, der noch eine Entscheidung fällen dürfte…
      Doch was will man da großartig gegen machen, wenn die EU-Demokratur vor der Türe steht….

      Hören Sie mal hier rein
      … sehr interessant.

      Mit besten Grüßen

      • Siegermacht
        9. Juli 2009 um 12:08

        Hallo Herr Helten,

        wie Sie richtigerweise bemerkten, und wie per “Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz” vom 19.04.2006 nochmals durch die Siegermacht USA deutlichst klargemacht wurde, sind die wichtigsten Gesetze für den Betrieb von Gerichtsschiffen innerhalb der BRD weggefallen, gelöscht, verunstaltet oder außer Kraft gesetzt worden. Ein gar schauerliches, obgleich amüsantes Spektabel, wie den hohen Herrschaften brockenweise ihre verbliebenen Machtinstrumentarien aus der Hand geschlagen wurden ;-)

        Leider helfen diese Umstände dem bedauernswerten Herrn, welcher sich im verlinkten Gesprächsmitschnitt um die Wiederherstellung seiner Existenz bemüht, nicht weiter. Er kann sich auf den Kopf stellen und wild mit den Armen rudern und dennoch nichts erreichen.

        Ein geübter Blick auf den Personalausweis gibt über dieses Dilemma sofort Auskunft. ‚BRD-Bürger‘ auch als ‚BRD Personal‘ umgangsprachlich bekannt, sind Sachen und nicht wie vermutet natürliche oder gar souveräne Personen. Sie haben richtig gelesen – Sachen nicht Personen. Warum diese Degradierung?

        Sachen haben keinen eigenen Willen, sind stumm, besitzen keinen legalen Stand und fallen nicht unter die UN Menschenrechts-Charta! Also eine juristisch einwandfreie Ausgrenzung der Abkömmlinge der Täter und es entfällt dabei gleichzeitig jedwede völkerrechtliche Haftung der Besatzer gegenüber den Besetzten. Ein wahrhaft teuflischer Winkelzug.

        Bezüglich EUDSSR:

        Diese Ungeheuer von Lissabon ist augenscheinlich gescheitert, trotz aller gegenteiliger Beteuerungen. Bestenfalls bekommen die hohen Herrschaften noch ein Europa der Vaterländer zur Niederhaltung des Deutschen Reiches zusammen, für mehr wird die Zeit nicht mehr reichen. Immerhin läuft das Londoner Schuldenabkommen zum 01.01.2010 aus. Ab dann muß ein Friedensvertrag ausgehandelt werden und das kann heiter werden.

        Mittlerweile fühlt man sich bei Vorkommnissen der letzten Jahre in eine schlechte Pippi Langstrumpf Verfilmung versetzt, in der man alles so machen konnte wie es einem gefiel ohne die Gefahr des eigenen Scheiterns berücksichtigen zu müssen. Das wird sich sehr bald bitter rächen.

        In diesem Sinne gute Nacht von der Siegermacht und viel Spaß beim lösen des Personalausweis-Rätsels.

        • 9. Juli 2009 um 13:49

          Hallo Siegermacht, seien Sie gegrüßt.

          Das Personalausaweis-Rätzel möchte ich an jene richten, denen es noch bevorsteht. Ich, für meine Wenigkeit, habe dies bereits lange hinter mir gelassen.

          Vielleicht kann ich Ihnen mit diesem Aufsatz (und dem extra von mir hochgeladenen Audio aus der Rede Karl Schmitt/Parlamentarischer Rat; über die GewaltenTRENNUNG – nicht Teilung=Arbeitsteilung) beglücken.

          Die Bundesrepublik handelt im Bündnis

          In diesem Sinne, schlafen Sie gut… wir lesen uns!

          Mit besten Grüßen

          Andreas

        • Axi
          11. Juli 2009 um 19:18

          Hallo, Siegermacht,
          wir BRD-Bürger sind lediglich Sachen und keine natür-lichen Personen? Wo steht das? Ist das alles nicht nur Interpretationssache? Was bedeutet das konkret im Alltag – wenn eine Behörde Bürger zur Straßenreini-gung zwingt, z.B.? Etwaige Antwort bitte unter Berücksichtigung meines juristischen Laien-Verstandes.
          Danke und
          freundliche Grüße
          Axi

  1. 24. März 2013 um 02:40
  2. 26. November 2012 um 21:59
  3. 21. Oktober 2010 um 08:12

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