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DIE AGENDA 21im Original

Teil 4/5

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Totalitärer Zugriff des Staates auf das Verhalten des Bürgers

  • Diskriminierung des Mannes
  • Eingriff in die Partnerschaft und Familie
  • Rassenhygiene statt Selbstbestimmung der Eltern über ihre Kinder
  • Feministische Politfunktionäre als Leiter der Industrie
  • Staat, Gewerkschaften und Unternehmer totalitär organisiert?
  • Politisierung der Wissenschaft statt Rationalität
  • Gezielte Manipulation des Volkes durch die Regierung

Mit der Agenda 21 untersteht der Staat aber auch der Verpflichtung, die Kultur zu ändern und das Verhalten des einzelnen zu kontrollieren, gegebenenfalls ebenfalls zu ändern. „Den Regierungen der einzelnen Länder werden folgende Ziele vorgeschlagen: … die Erwägung der Möglichkeit, bis zum Jahr 2000 eine Strategie für die erforderlichen Änderungen zur Überwindung verfassungsrechtlicher, gesetz­licher, administrativer, kultureller, verhaltensbedingter, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Hindernisse auf dem Weg zur vollen Beteiligung der Frau an einer nachhaltigen Entwicklung und am öffentlichen Leben zu erarbeiten und bekanntzugeben;“ (24.2) Fern der selbstverständlichen Forderung nach einer gesetzlichen Gleichstellung der Frau geht es in diesem Artikel um einen krassen unzulässigen Eingriff des Staates in das Privatleben des Bürgers.. In völligem Widerspruch zur Freiheit jedes einzelnen zu entschei­den, ob er in der Öffentlichkeit tätig werden will oder nicht und ohne die Frage nach der Eignung für ein entsprechendes Amt zu stellen, werden die Staaten dazu verpflichtet, eine gleiche Beteiligung von Frau und Mann in der Öffentlichkeit durchzusetzen. Dem freiheitlichen Rechtsstaat ist es bis jetzt direkt verboten, auf das Verhalten des Menschen Zugriff nehmen zu wollen, es sei denn, dieses sei strafbar. Die Persönlichkeit des Individuums ist geschützt. Es ist hingegen Kennzeichen der totalitären Staaten, bestimmte Verhaltensweisen bei seinen Bürgern erzwingen zu wollen. Denken wir an die ehemals marxi­stischen Staaten im Osten, die die Frauen zur Arbeit gezwungen haben, weil sie sie sonst als unwert angesehen haben. Was geht es den Staat an, wenn in einer Kultur Frauen tendenziell lieber ihre Kinder erziehen und den Haushalt versorgen? Wer nicht nur die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die glei­chen Rechte von Frau und Mann herstellen will, sondern einen Zwang zur Mitarbeit in der Öffentlichkeit herstellt, tut dies aus ideologischen Gründen. Er steht nicht auf dem Boden einer freiheitlichen Demokra­tie und eines liberalen Staates.

Vor noch nicht allzulanger Zeit hat man den Versuch, anderen Kulturen eigene Vorstellungen aufzu­zwingen, weil man sie als minderwertig ansah, als Kulturimperialismus bezeichnet. Darf man das nicht mehr so nennen, nur weil heute die marxistischen Feministen am Werk sind?

Diskriminierung des Mannes

Wie stark die extremen Feministen das Papier bestimmten, zeigt sich auch daran, dass in den Lehrplänen der Schulen in Zukunft die Bedeutung der Rolle der Frau vermittelt werden soll, aber nicht diejenige des Mannes (24.2.e). Es liegt hier ein Beispiel für extremen Geschlechterrassismus in einer Zeit vor, in der die Psychologen immer häufiger davon berichten, wie im Gegensatz zu den Mädchen immer mehr Jungen ein Problem damit haben, sich mit ihrem Geschlecht zu identifizieren. Dieses Phänomen ist offenbar eine direkte Folge der militanten Abwertung der Männer in Zeitschriften, Büchern und öffentlichen Diskus­sionsrunden.

Eingriff in die Partnerschaft und Familie

Der Staat soll mit der Agenda 21 direkt die Partnerschaften bestimmen: Er verpflichtet sich, dafür zu sor­gen, dass die Hausarbeit von Frau und Mann gerecht aufgeteilt ist (24.3.d). Nun ist jedoch gerade der Schutz von Ehe und Familie vor dem Eingriff des Staates ein Zeichen eines liberalen Rechtsstaates. Zum einen hat der Staat kein Verhalten zu sanktionieren, das nicht strafrechtlich relevant ist, zum anderen ist es das ureigene Recht jedes Bürgers, selbst zu bestimmen, wie er mit wem zusammenleben will. Im weite­ren verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, dass sie die Konvention über die Rechte des Kindes umset­zen. Neben positiven Aspekten in dieser Konvention, insbesondere für die 3. Welt-Länder, werden die Rechte der Eltern und das Recht des Kindes auf liebevolle Erziehung stark beschnitten. Zum Beispiel können Kinder ein neues Recht durchsetzen, dass sie freien Zugang zu allen Medien haben, also auch zu Gewaltvideos und sich mit jedem treffen können, egal ob er eine schädlichen Einfluss auf das Kind ausübt oder nicht.

Rassenhygiene statt Selbstbestimmung der Eltern über ihre Kinder?

Die Kontrolle des Bürgers bezieht sich aber auch auf die Art der zugelassenen Kinder. Über frühzeitige Erkennung von kranken Föten und daraus resultierender erzwungener Abtreibung soll in Zukunft „sichergestellt“ werden, dass gesunde Kinder geboren werden“(6.21)

Feministische Politfunktionäre als Leiter der Industrie

Damit nicht genug, muss der Staat Programme in Gang bringen, durch die die Feministinnen in Zukunft eine „führende Rolle“ bei der Entwicklung der Industrie spielen können (24.3.h). „Programme zur Stär­kung des Verbraucherbewusstseins und der aktiven Beteiligung der Frauen unter Hervorhebung ihrer führenden Rolle bei der Herbeiführung der für den Abbau oder die Abschaffung nicht nachhaltiger Verbrauchs- und Produktionsmuster notwendigen Veränderungen in den Industrieländern, um auf diese Weise Anstösse in umweltverträgliche Produktionsprozesse zu geben und eine umwelt- und sozial­verträgliche industrielle Entwicklung herbeizuführen“ Das bedeutet nicht nur, dass der Staat auf die Wirt­schaft zuzugreifen hat, sondern dass auch in der Wirtschaft irrationale Entscheidungen erzwungen werden sollen.

Staat, Gewerkschaften und Unternehmer totalitär organisiert?

Die Privatwirtschaft muss zusammen mit der Regierung dafür sorgen, dass die Gewerkschaften aktiv die nationale und internationale Politik mitbestimmen können und bei der Umsetzung beteiligt sind (29.5.), eine einseitige Unterstützung von einer bestimmten Interessengruppe. Tatsache ist, dass die Exekutive in einem Rechtsstaat für die Umsetzung der Politik zuständig ist und nicht eine private Gruppierung. Wie in anderen Bereichen zeigt sich auch hier, dass die Autoren keine Trennung zwischen staatlichem Handeln und privaten Gruppen kennen. Entsprechend werden darüberhinaus Kooperationsmechanismen gefordert zwischen Regierung, Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf Betriebsebene, auf kommunaler und auf staat­licher Ebene: „Daher sollen gemeinsame (Arbeitgeber/Arbeitnehmer) oder dreigliedrige (Arbeitgeber/Arbeitnehmer/Regierung) Kooperationsmechanismen auf Betriebsebene sowie auf kommu­naler und staatlicher Ebene eingerichtet werden“ (29.7.). Bei diesen Kooperationen geht es auch darum, dass der Staat schwerpunktmässig alle Produktionen erfasst, die er als nicht nachhaltig ansieht und diese dann zurückdrängen muss. Der Staat bestimmt damit das Wirtschaftsleben zum grossen Teil.

Es sei zudem daran erinnert, dass sich der faschistische Staat in Italien genau durch diese Bündnisse auf verschiedenen Ebenen organisiert hat. Offenbar sehen die Autoren der Agenda 21 die Unternehmen nicht als eigenständig handelnde Wirtschaftssubjekte und die Gewerkschaften nicht als eigenständige, freie Zusammenschlüsse in einer pluralistischen Gesellschaft, sondern beide vor allem als Organisationen, die die die Gesellschaft strukturieren und die Menschen im Sinne der Agenda beeinflussen können.

Politisierung der Wissenschaft statt Rationalität

Die Wissenschaft soll nicht mehr frei sein, sondern soll den Bedürfnissen der organisierten Interessen dienen. Es bedarf laut Agenda „der Gewährleistung einer bedürfnisorientierten Wissenschaft.“. (35.1). Wie in marxistischen Diktaturen soll sie zu einem Instrument der Politik umfunktioniert werden, weil es für den Marxisten kein freies Denken gibt, sondern nur ein vom Klassenstandpunkt bestimmtes: „Die Wissenschaft wird somit zunehmend als wesentliches Element der Suche nach gangbaren Wegen hin zu einer nachhaltigen Entwicklung verstanden“ (35.2). Wenn jedoch auch eine solche instrumentalisierte Wissenschaft nicht die geforderten Daten für die vorgeschrieben Politik liefern kann, sollen in Zukunft Massnahmen nicht aufgeschoben werden dürfen, die „in sich selbst gerechtfertigt sind“ (35.3.). Das heisst, irrationale Behauptungen brauchen nicht mehr bewiesen zu werden, wenn sie dem Konzept der Nachhal­tigkeit von der Agenda 21 entspricht. Die Wissenschaft soll zudem dafür eingesetzt werden, zu erfor­schen, wie man die Menschen auf diese Art von Nachhaltigkeit einspuren kann: Es gilt, “ … die Erfor­schung von Einstellungen und Verhaltensweisen des Menschen als Triebkräfte voranzutreiben, die für das Verständnis von Ursachen und Folgen von Umweltveränderungen ….. von zentraler Bedeutung sind.“ (35.12.k) Der Mensch soll so manipulierbar werden, dass er in dieser formierten Welt immer funktioniert.

Gezielte Manipulation des Volkes durch die Regierung

Die Veränderung von Bewusstsein und Verhalten des Menschen wird nicht nur durch die Wissenschaft untersucht, sondern soll von den Regierungen über die Erziehung und Bildung durchgesetzt werden. Die Schule wird zu einem politischen Instrument erniedrigt, die Agenda 21 in der Bevölkerung durchzusetzen. Die Schule soll dafür da sein, die Kinder entsprechend darauf vorzubereiten, dass sie die als nachhaltige Entwicklung bezeichnete Umgestaltung der gesamten Gesellschaft widerstandslos mittragen. „Sowohl die formale als auch die nichtformale Bildung sind unabdingbare Voraussetzungen für die Herbeiführung eines Bewusstseinswandels bei den Menschen, damit sie in der Lage sind, ihre Anliegen in bezug auf eine nachhaltige Entwicklung abzuschätzen und anzugehen. Sie sind auch von entscheidender Bedeutung für die Schaffung eines ökologischen und eines ethischen Bewusstseins sowie von Werten und Einstellungen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die mit einer nachhaltigen Entwicklung vereinbar sind, sowie für eine wirksame Beteiligung der Öffentlichkeit an der Entscheidungsfindung.“ (36.3) Wie wenig demokratisch das Verhältnis von Regierung und Volk gesehen wird, zeigt sich darin, dass die Länder unter anderem von der Werbebranche, von den Medien und Theatergruppen lernen sollen, wie sie die Bevölkerung „beeinflussen“ können (35.10.e) und darüberhinaus sollen die Länder „in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft Möglichkeiten für den Einsatz moderner Kommunikationstechnologien mit hoher Breiten­wirkung schaffen“ (36.10.f)

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