„Deutsch im demokratischen Staat“

örjgpek

Sehr verehrte Leserschaft,

wenn man sich die gesetzliche Entwicklung und die Art und Weise der Rechtssprechung in der Bundesrepublik vor Augen führt, dann reibt man sich die Augen. Was geschieht eigentlich in unserem Land? Das habe ich mich gefragt und bin auf die nachfolgenden Tatsachen gestoßen, mit den später beschriebenen Erlebnissen. Alle Aussagen sind durch Quellenangaben auf staatliche Seiten eindeutig bewiesen und sind, obwohl Sie meine subjektive Wahrnehmung widerspiegeln, eindeutig nach dem gesunden Menschenverstand und durchaus auch nach streng juristischen Gesichtspunkten und Argumentationen eindeutig nachvollziehbar. Ich wünsche viel Spaß mit der Lektüre und hoffe, dass ich der deutschen Obrigkeitsgläubigkeit einige gedanklich bewegliche Menschen abspenstig machen kann und irgendwann einmal den Traum einer wirklichen Demokratie und nicht die derzeitige von finanziellen Gesichtspunkten abhängige parlamentarische Juristokratie, die derzeit besonders ausgeprägt in der BRD, aber auch in den meisten europäischen Ländern, gepflegt wird.

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Hier die Kurzfassung unseres Staates bez. der Rechtslage.

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Inhalt

   
  • Wie funktioniert eine Demokratie
  • Allgemeine Erläuterung zum Aufbau und dem Zusammenhang der Gesetze
  • Grundgesetz (GG)
  • Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
  • Zivilprozessordnung (ZPO)
  • Strafprozessordnung (StPO)

Wie funktioniert eine Demokratie?

Zuerst soll kurz beleuchtet werden, wie denn eine parlamentarische Demokratie aus dem Lehrbuch aussehen sollte: Diese besteht erst einmal aus den drei Säulen Judikative, Exekutive und die Legislative. Und dann gibt es da natürlich die vierte Säule, das mediale Umfeld durch Rundfunk- und Fernsehanstalten. Meiner Meinung nach, ist es auch die machtvollste Säule überhaupt. Diese vier Bereiche sollten streng getrennt sein und sich auch nicht gegenseitig bedingen.

Mit Judikrative wird die rechtsprechende Gewalt bezeichnet – Also die Gerichte und die damit verbundenen Organe, wie die Staatsanwaltschaft oder die Strafvollzugsbehörden, aber nicht die Polizei. Sie haben die Aufgabe Recht zu sprechen und somit anzuwenden . Mit Exekutive wird die ausführende Gewalt bezeichnet – Also die Behörden der Polizei. . Mit Legislative ist die gesetzgebende Gewalt gemeint. Sie bezeichnet also unsere allseits geliebten Politiker . Naja – des Deutschen liebstes Kind – die Verwaltung – darf natürlich auch in einer Demokratie nicht fehlen. Sie hat mit dem demokratischen Prinzip eigentlich nichts zu tun, sondern soll nur die Verflechtung aufzeigen.

Allgemeine Erläuterung zum Aufbau und dem Zusammenhang der Gesetze


Grundgesetz (GG)

Normalerweise hat ein Land eine Verfassung, nachdem verfahren wird. Bei der Bundesrepublik ist das anders, was mit den Umständen des zweiten Weltkrieges und der späteren Besetzung durch die vier Siegermächte zu tun hat, doch davon später.

  

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

Das Gerichtsverfassungsgesetz hat die Aufgabe zu regeln, wie denn Gerichte zu verfahren haben und organisiert sind. Es ist somit das wichtigste Gesetz nach dem Grundgesetz. Kommen wir gleich zur ersten Kuriosität unserer Gesetze. Betrachten wir den §1 des EGGVG.

 

Dieser lautete bis zum 18.06.2006 wie folgt :

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Was steht hier geschrieben? Das GVG tritt zu einem bestimmten Tag (um den 1.10.1879 herum) „im ganzen Umfang des Reiches“ in Kraft. Die etwas merkwürdig anmutende Formulierung „Umfang des Reiches“ rührt daher, dass das Gesetz zu Zeiten in Kraft trat, in denen es noch das „Deutsche Reich“ gab und die Bundesrepublik Deutschland noch nicht existierte. Lassen wir vorerst die Merkwürdigkeit außer Acht, warum denn die Legislative, wo Sie doch so gerne Dinge regeln, „vergessen hat“ den Umstand anzupassen, dass dieses Gesetz jetzt für die Bundesrepublik gilt und nicht mehr für das Deutsche Reich.

Und dann wenden wir uns dem Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18 – S. 866, ausgegeben zu Bonn am 24. April 2006 zu.

( Das Bundesgesetzblatt ist der Verlag, der alle Gesetze veröffentlicht und zwar exakt in der Art, wie Sie vom Bundestag beschlossen worden sind.)

Im Bundesgesetzblatt ( http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0866.pdf ) findet sich der Artikel 14 der nachfolgend wiedergegeben wird:

Jetzt bitte noch mal ganz genau hinschauen! In Punkt 1 steht:

„Die §§ 1 [...] werden aufgehoben“.


Aufgehoben!

Nochmal – Der Paragraph, der das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) „in Kraft treten“ lässt und bestimmt wo es gilt, ist aufgehoben.

Ich weiß ja nicht, wie es dem geschätzten Leser dabei geht, aber ich habe mir ungläubig die Augen gerieben, als ich das gelesen habe. Genau an diesem Punkt habe ich begonnen, etwas tiefer in die Materie zu schauen. Ich kann mir sehr gut vorstellen, wie die erste Frage zu diesem aufgehobenen Paragraphen lauten könnte.

Ist den ein Gesetz aufgehoben, wenn das Inkrafttreten gelöscht wird? Ja – ist es!

Ist denn ein Gesetz aufgehoben, wenn es den Geltungsbereich verliert? Ja – es ist!

Aber da gibt es doch bestimmt ein Gesetz oder eine Verordnung in dem das geregelt wird, oder? Nein – tut es nicht!

Selbst wenn dem so wäre, bricht immer ein höherwertiges Gesetz ein niederwertigeres Gesetz oder eine niederwertigere Verordnung.

Aber das ist doch alles unwichtig. Wenn da ein unwichtiger Paragraph fehlt, dann gilt doch nicht gleich ein ganzes Gesetzbuch nicht mehr. Zu dieser Aussage sei eine Gegenfrage erlaubt: „Wenn das so wäre, warum befasst sich dann der Kommentar des GVGs13 in über 20 klein gedruckten DIN-A4 Seiten mit der Thematik der verschiedenen Änderungen des §1 GVG“. (Da wird z. B. Helgoland mit in den Geltungsbereich aufgenommen und viele andere kleinere Änderungen). Noch mal – wenn das ein unwichtiger Paragraph wäre – warum sollte dieser dann so oft und so detailliert verändert und angepasst worden sein.

Angenommen, Sie würden meine Sicht der Dinge teilen, so würden Sie jetzt realisieren, dass das GVG – also das Gesetz, welches dann die Grundlage für alle Organisation aller Gerichte istnicht mehr in Kraft ist. Bevor wir mutmaßen, was dies jetzt genau bedeutet, bzw. sich das auf unsere Gerichte auswirkt, schauen wir uns jetzt noch einige andere Gesetze an.


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Zivilprozessordnung

Die Zivilprozessordnung regelt, wie Zivilprozesse abzulaufen haben. Ein Zivilprozess ist ein Gerichtsverfahren, bei dem sich zwei Parteien gegenüberstehen und ein Sachverhalt vor Gericht verhandelt wird.

Schauen wir uns doch noch einmal das besagte Bundesgesetzblatt (http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0866.pdf ) an und blicken auf den Artikel 49. Da steht geschrieben: 13 Kieser GVG Kommentar 4. Auflage

 

Aha – da haben wir Ihn wieder – Den Satz im Punkt 1: „Die §§1 [...] werden aufgehoben“. Sie ahnen es schon. In §1 EGZPO steht geschrieben:


Wie mir scheint, hängen diese Gesetze (GVG und ZPO) sehr eng miteinander zusammen, da dieser Paragraph direkt auf das Gerichtsverfassungsgesetz verweist. Bevor wir darüber nachdenken, was denn hier los ist, schauen wir uns doch einmal die Strafprozessordnung (StPO) an.

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Strafprozessordnung

Die Strafprozessordnung regelt, wie Strafverfahren abzulaufen haben. Ein Strafverfahren ist ein Gerichtsverfahren, bei dem der Staat selbst einer der beiden Parteien ist. Der Staat wird vertreten durch den Staatsanwalt. Und jetzt blicken wir wieder in unser Bundesgesetzblatt, mit dem wir uns derzeit beschäftigen.

Im Bundesgesetzblatt ( http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0866.pdf ) findet sich der Artikel 67, der nachfolgende wiedergegeben wird:

Wie gehabt: EGZPO ist das Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, also das Gesetz, dass die ZPO in Kraft setzt. Entnommen Nomos Gesetze 14. Auflage mit Stand vom 05.08.2005 – S. 1364


Also, hier lesen wir: Die §§1 [...] des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung [...] werden aufgehoben. Ich habe Ihnen extra den exakten Text zur Lektüre gegeben, damit Sie genau sehen können, dass ich hier nichts wichtiges weglasse oder retouchiere. Sie sehen hier exakt den Text, den das Parlament beschlossen hat. Okay – Es könnte aber sein, dass wir das alles falsch verstehen und/oder falsch interpretieren.

Schauen wir uns mal an, was uns die Internet-Website http://dejure.org zu diesen aufgehobenen Paragraphen an Informationen bieten kann.

Da steht auf der Seite http://dejure.org/gesetze/EGGVG/1.html (diese bezeichnet der §1 des EGGVG)

Sie können natürlich auch mal nachschauen unter http://dejure.org/gesetze/EGZPO/1.html und den folgenden Text finden Einführungsgesetz des Gerichtsverfassungsgesetzes 19 Mit Wirkung vom 25.04.2006 – Das ist der Tag an dem das Gesetz wirksam wurde

oder unter http://dejure.org/gesetze/EGSTPO/1.html

Nun, die Internet-Seite ist also definitiv der Meinung, dass es diese Paragraphen nicht mehr gibt. Überzeugt? Nein?

Dann schauen wir doch mal, ob das Bundesministeriums der Justiz anderer Meinung ist. Die müssen es ja schließlich wissen.

http://www.gesetze-im-internet.de/gvgeg/__1.html

http://www.gesetze-im-internet.de/zpoeg/__1.html

http://www.gesetze-im-internet.de/stpoeg/__1.html

Zu den Links möchte ich noch etwas wichtiges anmerken.

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Ein Leser schrieb folgenden Kommentar:

Die oben angeführten LINKS führen ins Leere. Klick sie mal an! “Nichtamtlich..” heißt es dort.

Das hört sich so an, als wären diese Angaben und Informationen ohne Gewähr und/oder ungültig. Damit Sie das nicht falsch interpretieren, beuge ich schon mal vor und zitiere mich selbst:


“Nichtamtlich” ist auf den Seiten der Bundesregierung, sowie auf anderen Seiten als Anmerkung zu finden. Das sollte Sie nicht verunsichern, denn von “amtlich” kann auch nicht die Rede sein. Dies ist einfach zu erklären

Eine “amtliche Fassung” wird im Bundesgesetzblatt verkündet.

“NICHT AMTLICH” bedeutet NICHT: Gesetze auf den Seiten der Bundesregierung sind “NICHTIG und/oder UNGÜLTIG”

“AMTLICH” bedeutet – Gesetzesänderung/Regelung werden „amtlich“ – durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bzw. Verordnungsblatt.

Zu jedem Bundesgesetz, welches im Bundesgesetzblatt geändert, aufgehoben oder erlassen wird, finden wir den ‘“amtlichen“ Teil auf der letzten Seite. Dort steht wann diese Gesetze „amtlich“ werden (Inkrafttreten).

Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(oft ist zum inkraft treten zu lesen: Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft)

Merke: DER AMTLICHE TEIL IST DAS BUNDESGESETZBLATT

Mit der Verkündung – wird es “AMTLICH” – alles andere kann und darf nur als „Nichtamtlich“ benannt werden, weil es nur eine Art der Verkündung geben darf. Sonst könnte ja jeder kommen und mal eben Bastelstunde abhalten. (Basteln dürfen nur die Damen und Herren, die ihr Gewissen und ihre Seele verkauft haben).


Das alles liegt natürlich erst mal schwer im Magen. Ich kann auch nachvollziehen wenn jemand sagt „das kann nicht sein“, oder „das glaube ich nicht“.

Ja – „weil nicht sein kann, was nicht sein darf“


Doch ist es nicht fragwürdig,

  • wenn Abgeordnete der Bundesregierung Gesetze erlassen, oder diese einfach so aufheben. Doch wenn die Regierung ihre Bürger gar nicht erst darüber informiert (von einer Abstimmung wollen wir gar nicht sprechen), was die Damen und Herren sich in den deutschen „Gesetzeswerken“ eigentlich zusammenbasteln, sollte man anfangen unruhig zu werden,
  • wenn die Richterschaft der Verwaltungsorgane (keine „ordentlichen“ Gerichte!) mit diesen hier aufgezeigten Gesetzeswerken in der Lage sind, täglich Recht und Gesetz zu brechen, ohne dafür belangt werden zu können,
  • wenn es keine Strafe ohne Gesetzt gibt,
  • wenn gerade Sie, der Bürger und „Souverän“, also der Untertan dieser Staatssimulation, nichts davon weiß,

weil Sie nichts davon wissen sollen.

* * *


Wenn wir also annehmen, dass die Aufhebung des Inkrafttreten eines Gesetzes dieses „außer Kraft“ setzt, dann gibt es in Deutschland:

kein GVG, keine StPO und auch keine ZPO mehr.

Es scheint nur noch die Kraft der Gewohnheit unsere Gerichte anzuleiten, aber keine juristisch bindenden Fakten mehr. Aber das ist noch längst nicht alles, sondern nur ein Vorgeschmack auf die unglaublichen Tatsachen, die da noch kommen.

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  1. Wolfgang Slozynski
    3. November 2009 um 00:56 | #1

    Ich finde ihre Ausführingen sehr gut. Nach meinem Wissen muß nur unterschieden werden zwischen Siegermächten, Alierten Siegermächten und den Aliierten Besatzungsmächten.
    Siegermächte des zweiten Weltkrieges waren: USA, England, Russland (UDSSR), China
    Aliierten Besatzungsmächte sind: USA, England, Russland (UDSSR) und FRANKREICH.

    Was sollte China als Besatzungsmacht zu damaliger Zeit in Europa. Deshalb wurde Frankreich gegen China ausgetauscht und warscheinlich in irgenteiner Weise abgefunden.
    Frankreich ist jedenfalls nach meinem Wissen KEINE Siegermacht, sondern „NUR“ Besatzungsmacht.
    Söllten meine Kenntnisse falsch sein, würde ich ich mich freuen wenn man mir das Gegenteilerläutert.
    Sollte es aber richtig sein, ist dieser Punkt zum Geschichtsverständnis in den Schulen, für die Schulen von Bedeutung.
    Zu den Ausführungen noch eine große BITTE. Wäre es möglich das ich ihre Ausführungen zur Gesetzeslage der BDR, der gesamten Gesetzbüchern mit ihren Ausführungen als PDF-Datei zugeschickt bekommen könnte. Das gleiche gilt auch für den Scripd Teil. Die Form wie Sie dieses doch trockene Thema angehen ist sehr frisch und für Schüler sehr leicht verständlich.
    Ich bin absoluter Laie, doch interessiert mich dieses Thema außerordentlich.
    Viele Grüße
    Wolfgang Slozynski
    Tel.: +49 – (0)4321 – 952 79 83

    • 4. November 2009 um 23:23 | #2

      Hallo Wolfgang Slozynski

      Siegermächte des zweiten Weltkrieges waren: USA, England, Russland (UDSSR), China
      Aliierten Besatzungsmächte sind: USA, England, Russland (UDSSR) und FRANKREICH.

      So ist es und nicht anders, ich stimme Ihnen vollkommen zu. Frankreich verwaltete Deutschlands Interessen, bezüglich materieller Güter wie Teile der Reichsbahn – und sie taten dies treuhänderisch, wenn dieser Begriff auch nach dem Kriege nur ein einziges Mal seiner Substanz nach gerecht wurde.

      Ich möchte mich für Ihren netten Kommentar bedanken und freue mich dieses Thema – wenigstens verständlich – zu „Papier“ gebracht zu haben. Es gibt aber bezüglich der Thematik eine Stelle, die absolut falsch ist, welche ich jedoch hier in diesem Aufsatz nicht habe mit einfließen lassen. Es ist der Artikel 23 a.F, wonach behauptet wird, daß Grundgesetz sei durch die „Überblendung“ bzw. Aufhebung durch den Geltungsbereich, erloschen… dies ist völliger Blödsinn…

      Ich werde darauf aber gesondert Bezug nehmen… Man muss wissen wie die Rechtswissenschaft den Begriff „Geltungsbereich definiert. Er unterteil sich nämlich in vier Bereiche. In diesem Fall ist unter Geltungsbereich, der „Anwendungsbereich“ zu verstehen…. aber wie gesagt… Darüber wird ein seberater Aufsatz folgen.

  2. Joachim
    1. Oktober 2009 um 16:48 | #3

    Hallo Andreas,

    ich erlaube mir folgendes auszuführen:

    Sobald ein Gesetz einmal in Kraft getreten ist wird die diesbezügliche Regelung im entsprechenden Einführungsgesetz (oder an anderer Stelle) gegenstandslos, da dort nur das Inkrafttreten, nicht aber das Inkraftbleiben geregelt ist. Zudem waren die von Ihnen genannten Einführungsgesetze zur Zeit des Erlasses der Gesetze (die sog.
    Reichsjustizgesetze der 1870er Jahre) vor allem erforderlich, weil das Deutsche Reich aus rechtlich selbstständigen Einzelstaaten bestand und es deshalb auch der Regelung des örtlichen/räumlichen Geltungsbereichs bedurfte, anders als heute. GVG, ZPO und StPO sind somit weiterhin in ganz Deutschland gültig.

    Falls es eine andere Meinung dazu gibt, würde es mich freuen, wenn jemand etwas dazu beitragen kann.

    MfG

    Joachim

    • 2. Oktober 2009 um 01:14 | #4

      Hallo Joachim,

      ich bin froh noch Menschen mit Hirn auf Betriebstemperatur anzutreffen – und ja, wer zum Thema beiträgt, darf sich gerne etwas erlauben. Nun, wo und wie fange ich denn an, damit der Kommentar nicht so lang wird…

      …als Fiktion bezeichnet die Rechtswissenschaft die Anordnung des Gesetzes, tatsächliche oder rechtliche Umstände „als“ gegeben zu behandeln, obwohl sie in Wirklichkeit nicht vorliegen. Hierbei kann die Fiktion das genaue Gegenteil der tatsächlichen Umstände „als“ rechtlich verbindlich festlegen. Eine Fiktion kann deshalb im Prozess auch nicht widerlegt oder entkräftet werden, da sie definitionsgemäß vom tatsächlichen Sachverhalt abweicht. Übrigens: das Wort „gilt“ ist gerade in Gesetzestexten (im Grundgesetz muss man nicht lange suchen) ein Indiz für das Vorliegen einer Fiktion, sie kann sich aber auch in Legaldefinitionen verbergen. Das Gesetz knüpft nicht an eine gegensätzliche Sachlage an, sondern umgekehrt an einen geradezu typischen Sachverhalt. Der Gedanke, die Wirklichkeit könne unbeachtet bleiben, solange nur alle darum wissen, hatte einst zur Entstehung der Fiktion in der Rechtswissenschaft beigetragen. Die Wirklichkeit wird nicht verbogen, sondern sie wird ignoriert, weil sie für die gesetzlich geregelte Frage ohne Bedeutung ist.

      „Zudem waren die von Ihnen genannten Einführungsgesetze zur Zeit des Erlasses der Gesetze (die sog. Reichsjustizgesetze der 1870er Jahre) vor allem erforderlich, weil das Deutsche Reich aus rechtlich selbstständigen Einzelstaaten bestand und es deshalb auch der Regelung des örtlichen/räumlichen Geltungsbereichs bedurfte, anders als heute.“

      Sehr richtig, es waren damals unabhängige Bundesstaaten mit eigener Rechtspersönlichkeit. Heute sind aus Bundesstaaten Vereinskörperschaften geworden, man spricht nicht ohne Grund von „öffentliches Recht“ und einer „freien Gerichtsbarkeit„. Gerade aus diesem Grund muss ein Gesetzeswerk eine Bestimmung enthalten, wo diese Gesetze angewendet werden sollen. Dem Begriff „Geltungsbereich“ wird seiner Substanz nach, viel zu viel Aufmerksamkeit geschenkt. Ich komme darauf zurück.

      „Sobald ein Gesetz einmal in Kraft getreten ist wird die diesbezügliche Regelung im entsprechenden Einführungsgesetz (oder an anderer Stelle) gegenstandslos, da dort nur das Inkrafttreten, nicht aber das Inkraftbleiben geregelt ist.“

      Das Einführungsgesetz regelt das Inkrafttreten eines Gesetzes, da stimme ich Ihnen absolut zu. Ich habe mich darüber gefreut, dass Sie das Inkraftbleiben ansprechen, denn genau hier liegt der Hund begraben. Das Inkrafttreten regelt wo dieses Gesetz „gilt“ (was unerheblich ist, wie Sie auch richtig ausgeführt haben). Das Inkraftbleiben ist in anderen Staaten/Nationen (die sich einer Verfassungswirklichkeit erfreuen dürfen) nicht etwa mit einem „Geltungsbereich“ versehen. Für das Inkraftbleiben ist der so genannte „Anwendungsbereich“ unmittelbarer Bestandteil der Verfassung. Wenn ein Gesetz erst einmal inkraft getreten ist, dann muss dieses Gesetz auch eine Bestimmung enthalten, wo es Anwendung finden soll (also im Hoheitsgebiet durch Staatlichkeit und die Staatlichkeit durch Verfassung), damit Urteile/Beschlüsse auch Rechtswirksamkeit erlangen können.

      Diese Bestimmung (Hoheitsgewalt der Gerichtsbarkeit) fehlt im GVG, im Grundgesetz und auch in den so genannten Länderverfassungen verweist kein einziger Satz auf das GVG. Dies sollte uns doch eigentlich nachdenklich stimmen.

      Noch etwas ist mir dazu

      [...] „(die sog.Reichsjustizgesetze der 1870er Jahre)“ [...]

      aufgefallen. Alleine das Datum aus dem aufgehobenen Einführungsgesetz des GVG wirft Fragen auf. Es ist vielleicht der Letzte Hinweis darauf, was hier wirklich vor sich geht.

      Wie könnte die Bundesrepublik in Deutschland ihre Staatswirklichkeit belegen/nachweisen, wenn ein schlauer Kopf in das GVG schauen würde und ihm ein Datum von 1870 entgegenlächelt…?
      Könnte er sich beim zurückwinken vielleicht fragen: Wenn ein Gesetz von Anno 1870 auch für die BRD „gilt“, wie kann die BRD dann ein eigenständiger Staat, oder überhaupt ein Staat sein…? Wenn die BRD ein Staat wäre, würde man doch eher ein Gesetzeswerk mit dem Datum von 1949, als die BRD „gegründet“ wurde, erwarten.

      Carl Schmitt (nicht Carlo Schmidt) sprach übrigens in seiner Rede vor dem parlamentarischen Rat von dem „Grundgesetz der Weimarer Republik“ (sic!) Aber irgendwie ergibt das alles einen Sinn, einen Bezug zur gegenwärtigen Situation in Text und Gesetz…verrückt, nicht wahr?!

      Wenn man „unser“ Grundgesetz mit wirklichen Verfassungen vergleicht, dann fallen einem immer mehr gravierenden Unterschiede auf, besonders der Unterschied von Grundgesetz und Verfassung.
      Mal was Anderes: In vielen Foren und Blogs wird die Löschung des Art. 23 a.F thematisiert, es wird von der Ungültigkeit des Grundgesetzes gesprochen. Das stimmt nicht ganz. Ein besatzungsrechtliches Mittel enthält keine Bestimmung, wo es „gilt“, sondern es ist das Recht der Siegermacht, und Besatzungsrecht braucht keine legitimation. Wer die Besatzungskosten bezahlt, wurde gesetzlich verankert.

      Ich komme vom Thema ab, zurück zu Art. 23 GG… Verwirrend ist der Begriff „Geltungsbereich„, welcher dem Art. 23 a.F übergestülpt war. Das ist ganz einfach zu erklären.

      Die Länder der DDR hätten dem Grundgesetz für die BRD im Falle der Einheit Deutschlands, nicht beitreten können, denn das Staatsvolk blieb ja nach der Kapitulation der Wehrmacht erhalten. Die Siegermächte haben die Staatlichkeit nicht annektiert. „Gesamtdeutschland“ d.h., dass das Staatsvolk durch die Einheit wieder geschäftsfähig werden kann, war durch den Art. 23 GG ermöglicht worden. Alles Andere hätte ein zukünftiges „Deutschland als Ganzes“ unmöglich gemacht.

      Die Konstitution ist die politische Freiheit eines Volkes, das sich zur Nation konstituiert.

      Die Organisation ist die politische Unmündigkeit eines Volkes, das sich durch Unterordnung und Anpassung lediglich organisiert. Das Volk muss sich also sein Werk vorher genehmigen lassen, es kann nicht frei über sich und seine politische Ordnung entscheiden (Carl Schmitt, Rede parl.Rat).

      Ich würde mich freuen, wenn Sie oder jemand anderes weitere Anregungen beitragen kann. Natürlich ist auch Kritik durchaus erwünscht, vorrausgesetzt: man kann Kritik vertragen. Und ein freundlicher Ton bzw. Wort, ist wichtig.

      Joachim, Dir möchte ich nochmals für den Kommentar danken, und bin auf die Reaktion zu den Ausführungen gespannt.

      Andreas Helten

  3. Christa Becker
    24. September 2009 um 20:45 | #5

    Hallo Andreas,

    auch von mir mal ein dickes Lob für deinen Blog. Zu Blogs mal ein netter Link

    http://alles-schallundrauch.blogspot.com/2009/09/obama-sagt-blogs-sind-unserios-und.html

    Die Gemeinde der Informierten wird größer und größer. Gebe mir Mühe, das zu beschleunigen.

    Leider muß ich gestehen, daß ich bis letzten September selbst ein echtes Systemschaf war. Was mir bis heute alles klar geworden ist, geht eigentlich auf keine Kuhhaut. Das betrifft nicht nur die Politik. Seitdem kämpfe ich an verschiedenen Fronten. Aber ich bin hart im Nehmen und im Kämpfen auch.

    Mit der GEZ bin ich durch, die nächsten sind die „Finanzbeamten“. Allerdings hab ich bis heute noch nicht die Zwangsandrohung, wenn ich nicht endlich meine Steuererklärung abgebe. (Sonst immer bin Ende Juni; seltsam).

    @ Joachim, danke für die guten Beiträge

    http://www.volksgewerkschaft.de kämpft für uns

    http://www.ddp-partei.de/index.html hat mit dem http://www.bandbreitenmodell.de und ihren anderen Programmpunkten die einzige Lösung, die die Menschen aus dem Sklavendasein befreit. Ich hoffe, ich kann euch dafür begeistern.

    lg chris

  4. Joachim
    24. September 2009 um 19:02 | #6

    … und weil hier soviel über Unterschrift oder keine, Unklarheit(bei manchem) zu herrschen scheint, setz ich gleich noch einen obendrauf:

    ++++ Anfang ++++

    Staatsanwaltschaft Karlsruhe: Kein Bock auf Recht?

    Karlsruhe, den 09.09.2009. In einem Offenen Brief beschwert sich ein Bürger über die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Karlsruhe bei der Ausfertigung einer Einstellungsverfügung. Diese sei rechtsunwirksam, da diese keine rechtsverbindliche Unterschrift trüge. Die Angabe am Ende des Dokuments “Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird” diene lediglich dazu, den Empfänger über die Rechtsunwirksamkeit hinwegzutäuschen.

    Ein nicht persönlich von den Beamten unterzeichnetes, rechtswirksames “elektronisch erstelltes” Dokument, dessen Vorliegen hier offenbar vorgetäuscht werden soll, bedarf, um seine Rechtswirksamkeit zu entfalten, einer digitalen Signatur nach den Vorschriften des Signaturgesetzes als Ersatz für die persönliche Unterschrift eines Beamten. Demgemäß trägt also diese “Verfügung” keine rechtsverbindliche Unterschrift, die den Aussteller dieses Dokumentes zweifelsfrei erkennen lässt.

    Vielleicht liegt das “Versäumnis” einfach nur an § 63 Bundesbeamtengesetzes, denn “(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.” Da die Staatsanwältin diese Verantwortung offensichtlich im vorliegenden Fall nicht tragen will, hofft diese, sich auf diesem fragwürdigen Weg darum drücken zu können. Die Verfügung ist somit weiterhin als unerledigt zu betrachten und trägt auch nicht zum Ablauf von Fristen bei, zumindest solange bis die Staatsanwaltschaft Karlsruhe es für nötig befindet, ein rechtswirksam unterzeichnetes Dokument auszuhändigen.

    Dass die, zumindest theoretisch verantwortliche Staatsanwältin zudem einen Telefonanruf des “fast Getäuschten” nicht entgegen genommen hat, stimmt sehr bedenklich.

    Achtung: Dieser Artikel ist nicht rechtswirksam unterzeichnet! Der Autor lehnt daher jegliche Verantwortung ab, auch oder insbesondere deshalb, weil er nicht dem Beamtengesetz unterliegt!

    ++++ Ende ++++

    Ich gebe zu, der Bürger der sich beschwerte war ich :-) Da haben die ausgerechnet mal den Falschen auf dem richtigen Fuss erwischt, öhm …

    Lieber Andreas, vielen Dank fürs Lob und diesen feinen Blog. Wenn Dir der Beitrag auch gefällt, um so besser. Man findet im Registerportal übrigens auch interessante Einträge, wenn man nach Stichwort „BRD“ sucht, hahaha ….

    Viele Grüße und bis demnächst
    Joachim

  5. 12. September 2009 um 19:41 | #7

    Hallo Chris, (Christa Becker)

    nicht zu danken – gern geschehen. Auf Ihren Kommentar zum Beitrag von Herrn Flegelskamp, möchte ich mich auch gerne äußern.

    Herr Flegelskamp
    Eine KOPIE braucht natürlich nicht unterschrieben zu werden, da die Unterschrift beim kopieren des Orginals schon da sein MUß. Wenn das nicht so ist, ist die Kopie abweichend vom ORIGINAL und somit keine rechtswirksame Kopie.

    Bravo! Sie haben es genau verstanden, was ich bereits aus Ihrer Wortwahl („rechtswirksam„) herauslese. Weder NORM noch URTEIL kann verstanden werden, wenn man die juristische Bedeutung der Begriffe nicht kennt, unterscheiden und bewerten kann. Zugegeben, leicht ist das nicht. Man muss ein Gefühl dafür entwickeln. Ich hätte noch vor zwei Jahren nicht im Traum daran gedacht, welch Wortklauberei betrieben wird. Und das macht ja durchaus Sinn, denn der Pöbel soll es nicht verstehen, er soll auf den Anwalt angewiesen sein, er soll ordentlich für diesen in die Tasche greifen…und wer das nötige Kleingeld nicht hat, soll auch kein Recht haben. Recht haben und Recht bekommen: dazwischen liegen Welten.

    Das Grundgesetz ist geradezu durchdrungen von „Gummibegriffen“, – die nur dazu dienen – möglichst alles interpretieren zu können. Wie gesagt: es „gilt“ die NORM, nicht das GESETZ.

    „Am Anfang war das Wort“ sagt die Bibel,

    Recht wird „gesprochen“… wie im Himmel so auf Erden
    lg Andreas

  6. Christa Becker
    12. September 2009 um 05:20 | #8

    Danke für Ihre Antwort Herr Helten. In unserem Staat „Deutsch“ läuft so einiges aus dem Ruder, nicht nur die Gesetze. Ich möchte mich gerne zum Beitrag von Herrn Flegelskamp äußern.
    Zitat

    „Nirgend habe ich aber einen Eintrag gefunden, der bestimmt, dass die Kopien des Urteils an die beteiligten Parteien ebenfalls unterschrieben sein müssen.“

    Herr Flegeskamp,
    Eine KOPIE braucht natürlich nicht unterschrieben zu werden, da die Unterschrift beim kopieren des Orginals schon da sein MUß. Wenn das nicht so ist, ist die Kopie abweichend vom ORIGINAL und somit keine rechtswirksame Kopie.

    lg chris

  7. 10. September 2009 um 11:25 | #9

    Hallo,

    ich muss noch viel lesen, bevor ich mich zum eigentlichen Thema äußern kann. Eines ist mir allerdings aufgefallen, eine Antwort, die im Netz permanent rumgeistert. Es geht dabei um die Unterschriftenregelung von Richtern. Da ich gerade (standesgemäß) einen Prozess verloren habe und das Urteil nur von einer Urkundsbeamtin unterschrieben war, habe ich mir in der ZPO die Unterschriftenregelung einmal angesehen. In § 315 der ZPO steht, dass der Richter das Urteil zu unterschreiben hat und das Urteil der Geschäftsstelle zusenden muss. Nirgend habe ich aber einen Eintrag gefunden, der bestimmt, dass die Kopien des Urteils an die beteiligten Parteien ebenfalls unterschrieben sein müssen. Offensichtlich muss nur das an die Geschäftsstelle übermittelte Exemplar mit der eigenständigen Unterschrift des Richters versehen sein. So zumindest interpretiere ich als Nichtjurist die dortige Aussage.

    Ein weiteres Statement sehe ich als grundsätzlich falsch an. Es betrifft Art. 23 GG.
    Die Grenzen Deutschlands sind völkerrechtlich definiert. Da aber bei der Verabschiedung des GG die BRD auf dem Alleinvertretungsrecht bestand, wurde in der Präambel und in Art. 23 die Gültigkeit für die Bundesländer der BRD festgelegt, so wie in der Urfassung des GG auch in der Präambel der klare Auftrag an die nachfolgenden Regierungen festgehalten wurde, nach der Wiedervereinigung das GG durch eine vom Volk abgestimmte Verfassung zu ersetzen. Anders gesagt, mit einer Volksabstimmung hätte man theoretisch auch das GG in den Zustand einer Verfassung heben können. Die Festlegung der Gültigkeit des GG für die in Art. 23 genannten Bundesländer waren der Einschränkung zuzuschreiben, die durch die Teilung Deutschlands und der Nichtanerkennung der DDR einerseits und des GG im sowjetisch besetzten Teil andererseits.
    Bei der Wiedervereinigung wurde mit einem Trick der Art. 146 umgangen, indem man im Vertrag mit der DDR (aus dem 2+4 Vertrag) nicht von Wiedervereinigung, sondern vom Beitritt der Länder der DDR sprach. Da aber Deutschland wieder zu einer Nation geworden war, wurde der Art. 23 obsolet, denn, wie auch in der Präambel definiert, gilt das GG nun für ganz Deutschland. Natürlich wird gerne argumentiert, dass ja die Grenzen des Deutschen Reiches anders lagen (Oder-Neiße), doch aus dieses Argument zieht nicht, weil die Grenzverschiebung zugunsten Polens mit einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag beschlossen wurde.
    Mit einem Satz gesagt, Artikel 23 definierte nur die Einschränkung des Geltungsbereiches bis zu dem Zeitpunkt, an welchem die Einschränkung nicht mehr gegeben war.

    MfG Gert

    • Joachim
      22. September 2009 um 14:18 | #10

      Hallo zusammen,

      zur Sache mit den nicht, bzw. nur von der Urkundsbeamtin, o. ä. unterschriebenen Beschlüssen, Urteilen, usw., habe ich wegen eines akuten eigenen Anliegens folgendes herausgefunden: Die Beglaubigung/Unterschrift eines Urkundsbeamten, beglaubigt lediglich, dass der Beschluss, Urteil, usw., NICHT von einem Richter unterschrieben ist, bzw. dass diese Unterschrift fehlt! Siehe auch mein teilweise anonymisiertes Schreiben an einen Kriminaloberkommissar, wegen Amtspflichtverletzung und Schadensersatzforderung (Baden-W):
      ++++ Anfang Auszug ++++
      Am xx.xx.2009 haben Sie sich und Ihren Kollegen S und L, sowie der Zeugin der Stadt E Frau K, als verantwortlicher Einsatz leitender Beamter unter Vorlage eines rechtsunwirksamen Beschlusses des Amtsgerichts K, vom xx.xx.2009, rechtswidrig Zugang zu unseren Privat- und Geschäftsräumen verschafft.

      Bei einer wiederholten Durchsicht des Beschlusses xx Gs xxx/09 wurde festgestellt, dass dieser rechtsunwirksam ist, denn es fehlt die nach BGB § 126, Abs. 1, für die durch Gesetz vorgeschriebene schriftliche Form für Urkunden erforderliche eigenhändige Namensunterschrift des Ausstellers, hier die des Richters. Nach BGB § 125, Satz 1, ist ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, nichtig.

      Der Beschluss xxx/09 wurde lediglich von der Justizangestellten Mxxx mit deren Nachnamen unterschrieben und der Familiennamen des Richters Mxxx in Maschinensprache getippt am Ende der Urkunde angeführt. Bei einer flüchtigen Betrachtung der Unterschrift und Nichtkenntnis des Geschäftsverteilungsplanes des AG K, könnte man sogar aufgrund der starken Namensähnlichkeit des Richters Mxxx mit dem der Justizangestellten Mxxx, insofern getäuscht werden, als dass man annehmen könnte, der Richter Mxxx habe die Urkunde, wenn auch nicht mit vollem Vor- und Familiennamen, eigenhändig unterschrieben. Ob darin eine bewusste Täuschungsabsicht liegt, ist nicht zu belegen allerdings auch nicht völlig auszuschließen. Jedenfalls konnte aufgrund dieser Täuschung das Fehlen der Unterschrift des Richters erst kürzlich entdeckt werden.

      Nach § 43, Abs. 3, LVwVfG BW ist ein nichtiger Verwaltungsakt unwirksam. Weiter ist nach § 44, Abs. 1, LVwVfG BW, ein Verwaltungsakt nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegendem Fehler leidet und dieser bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommender Umstände offensichtlich ist. Ein rechtskräftiger Verwaltungsakt ist bereits dann nichtig, wenn ein Formfehler vorliegt, wie es auch dem § 44, Abs. 2, LVwVfG BW, zu entnehmen ist, denn ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig…. 2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt.

      Es bleibt festzustellen, dass die am xx.xx.09 in unseren Privat- und Geschäftsräumen aufgrund des Beschlusses xxx/09 des AG K durchgeführte Durchsuchung nicht nur durch bereits an anderer Stelle vorgetragenen Umstände, sondern zusätzlich nunmehr eindeutig als rechtsunwirksam zu bezeichnen ist, denn ein Beamter, hier Sie Herr S als Leiter des Einsatzes, hätten vor der Ausführung des Verwaltungsaktes prüfen müssen, ob dieser auch rechtswirksam ist. Der zuständige StA J, welcher die Durchsuchung bei dem Richter M beantragt hatte, musste ebenfalls diese Prüfung vorgenommen haben, bevor er seinen untergeordneten Ermittlungsbeamten die Durchsuchung befohlen hatte, denn dies wäre, wie nachfolgend ausgeführt wird, auch seine Beamtenpflicht gewesen.

      Ein Beamter, der einen Verwaltungsakt ausführen soll, der aber der Form nicht genügt, muss also zuerst diesen Formfehler beheben, in dem er für die gesetzlich vorgeschriebene Form sorgt. Er muss also dafür sorgen, dass beispielsweise ein gerichtlicher Beschluss rechtswirksam von einem Richter unterschrieben ist.

      Der Beamte muss dafür sorgen, dass § 34 des LVwVfG BW eingehalten wird, denn (3) Der Beglaubigungsvermerk ist unmittelbar bei der Unterschrift, die beglaubigt werden soll, anzubringen. Er muss enthalten 1. die Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist. 2. die genaue Bezeichnung desjenigen, dessen Unterschrift beglaubigt wird, sowie die Angabe, ob sich der für die Beglaubigung zuständige Bedienstete Gewissheit über diese Person verschafft hat und ob die Unterschrift in seiner Gegenwart vollzogen oder anerkannt worden ist, 3. den Hinweis, dass die Beglaubigung nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde oder Stelle bestimmt ist, 4. den Ort und den Tag der Beglaubigung, die Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und das Dienstsiegel. Wird dem ausführenden Beamten eine solche Bestätigung verweigert, muss dieser davon ausgehen, dass die Sache, bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommender Umstände offensichtlich an einem schweren Fehler leidet, sonst würde ein rechtskräftiger Verwaltungsakt vorgelegt, der auch von der Form her rechtswirksam ist.

      Durch Ihre Pflichtvernachlässigung haben Sie für den verursachten Schaden in vollem Umfang zu haften, wie es auch nach BGB § 839, Abs.1, Vorschrift ist, denn 1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.

      Eine Diskussion darüber, ob Sie Ihre Amtspflicht verletzt haben, ist sicherlich obsolet. Auch die Frage, zu klären, ob wir der Wegnahme unserer Waren widersprochen haben oder nicht, ist überflüssig, denn es liegt einfach „nur“ mit Ihren Kollegen gemeinschaftlich begangener Diebstahl vor. Was allerdings noch erwähnt werden muss, ist, dass Sie sich noch über den Diebstahl hinaus strafrechtlich in erheblichem Umfang schuldig gemacht haben. Dazu gehören auch Privatklagedelikte wie Hausfriedensbruch, Verletzung des Briefgeheimnisses, Nachstellung, fahrlässige Körperverletzung und Sachbeschädigung. Hier können Sie nicht auf die Hilfe der K’er Staatsanwaltschaft hoffen.
      Zusätzlich werden Sie weiterer strafbewehrter Vergehen verdächtigt, wie beispielsweise Mitwirken bei der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Wer die anderen Verdächtigen sind, lassen wir dahingestellt. Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll Ihnen lediglich das problematische Ausmaß Ihrer Verfehlungen andeutungsweise aufzeigen.

      Wir gehen einmal davon aus, dass Sie eine entsprechende Haftpflichtversicherung haben, die wir für die enormen Schäden, die Ihre unrechtmäßigen Handlungen verursacht haben, in die Pflicht nehmen können da Sie andernfalls den Schaden selbst tragen müssen (s. § 839 BGB).

      Sie sollten Ihrer Haftpflichtversicherung umgehend eine entsprechende Schadensmeldung machen. Der verursachte Schaden beschränkt sich nicht nur auf die am xx.xx.2009 von Ihnen und Ihren Kollegen entwendeten Waren und das durch unsachgemäßes Hantieren Ihrerseits beschädigte Ölgemälde, sondern erstreckt sich auch auf den Entzug der damaligen Geschäftsgrundlage mit unserer Firmenwebseite. Zusätzlich wurden Warensendungen abgefangen und das Briefgeheimnis verletzt. Diese Warensendungen sind nie bei den rechtmäßigen Empfängern angekommen, was den Schluss zulässt, dass diese durch Sie selbst oder den von Ihnen unterstandenen Kollegen unterschlagen wurden. Seit Ihrem unsensiblen und vor allem unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff bei der Poststelle E sind wir dort „gebrandmarkt“, was die unzweideutigen Blickaustausche von bestimmten Schalterbeamten/-innen bei unserem Erscheinen zweifellos erkennen lässt. Eine Befragung dieser Personen ist vorgesehen. Nach vorsichtiger Schätzung dürfte allein der materielle Schaden, der von Ihnen zu verantworten ist, in einem hohen fünfstelligen Bereich liegen.

      Wir erwarten, dass Sie bis spätestens Samstag den xx.xx.09 informieren, wie Sie diesen Schaden regulieren wollen. Wir werden uns um eine detaillierte Schadensaufstellung kümmern und Ihnen diese nach Bekanntgabe der Regulierungsmodalitäten zu Verfügung stellen.

      Falls Sie uns wider Erwarten nicht binnen der gesetzten Frist informieren, werden wir unsere Forderung umgehend gegen Sie persönlich gerichtlich geltend machen, was mit weiteren erheblichen Kosten für Sie verbunden sein wird. Eine Regulierungsmöglichkeit durch Ihre evtl. bestehende Haftpflichtversicherung dürfte nach einem solchen Vorgehen nicht mehr möglich sein. Zudem werden wir dann auch unsere strafrechtlichen Privatklageoptionen in Erwägung ziehen und offiziellen Strafantrag stellen.
      ++++ Ende Auszug ++++

      Ich hoffe, dass ich hiermit auch einen hilfreichen Beitrag geleistet habe, welcher dem einen oder anderen gegen die immer mehr um sich greifende Willkür der Justiz in dem Verwaltungsorgan Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen unter HRB 51411, im Registerportal der Länder, Link https://www.handelsregister.de/rp_web/mask.do?Typ=n
      bei Registernummer die obige eingeben und staunen!

      An Andreas ein ganz grosses Lob an seine vorbildliche und akkurate Aufklärungsarbeit! Vielleicht hab ich in Kürze auch mal die eine oder andere Frage.

      Schöne Grüße an Alle
      Joachim

      • 24. September 2009 um 14:35 | #11

        Hallo Joachim,

        glänzend dargelegt, schön formuliert und, nun ja, was soll ich sagen… Deine Ausführungen teile ich Wort für Wort – Klasse !

        Ich glaube wir sollen uns mal die Zeit zum quatschen nehmen – würde mich jedenfalls freuen, wenn sich dies einrichten lassen würde.

        Ubrigens
        : der Link zum Registerportal der Länder hast Du (vermute ich) noch nicht ganz durchstöbert…

        Dort findest Du – wie Du bereits weißt – die gleiche Handelsregisternummer bei zwei weiteren Unternehmen. Man kann dort die Synopse/Historie der anderen Unternehmen viele Jahre zurückverfolgen, also wie diese sich entwickelt und verändert haben.

        Beim Eintrag „TM Gerüstbau Thorsten Müller GmbH“ kann man z.B. erfahren: die BRD Finanzagentur GmbH hat dieses Unternehmen nicht nur mit verwaltet, sondern ist daraus entstanden…Man nehme eine alte DDR-GmbH und man ändere jedes halbe Jahr den Geschäftsführer, damit das ganze Spektakel schön verwischt wird. Das kuriose an der Sache: Der Sitz der Firma läuft weiterhin unter TM Gerüstbau Thorsten Müller GmbH weiter – ALLEINIGER GESELLSCHAFTER IST JEDOCH…
        3 X DARFST DU RATEN…

        Richtig, die Bonner/Berliner Staatssimulation im demokratischen Mäntelchen

        Ein grosses Lob gebührt Dir ebenfalls, wenn nicht sogar zwei.

        Gruß und Dank | Andreas Helten

  8. Maximilian ( Max )
    9. September 2009 um 15:35 | #12

    Hallo Andreas,

    nachdem ich mich eingelesen habe, würde ich Ihnen sehr
    gern ein paar Fragen stellen, die ich hier nicht öffentlich abgehandelt widerfinden möchte. Ist das möglich? Selbstverständlich kann dann nach Beantwortung
    alles andere dazu beitragen, um den Lesern Klarheit zu verschaffen. Ich denke, es geht sehr vielen Bürgern
    so, dass sie meinen, in einem Rechtsstaat zu leben, der nun keiner mehr sein soll oder keiner mehr ist!!!
    Gruß Max

    • 9. September 2009 um 16:40 | #13

      Hallo Max

      Sie können mir gerne ein paar Fragen stellen. Für die erste Instanz empfehle ich eine E-Post an mich. Nun, dann bin ich gespannt, was Sie auf dem Herzen haben.

      Andreas

  9. Harald
    4. September 2009 um 20:48 | #14

    Hallo Herr Helten,
    eine tolle Recherche von Ihnen. Das klingt alles auch sehr einleuchend. Ich kann mir auch sehr gut vorstellen, dass viele Leute gegen ihren Steuerbescheid, oder Knöllchen, oder Gerichtsurteile oder auch nur Gemeindegebühren wie Wasser und Müll usw. vorgehen wollen. Ist das dann nicht der Anfang des Endes? Wenn quasi keiner mehr mitmacht?

    Ich hab eben meinen „Gerichts-Vergleich“ vom Frühjahr diesen Jahres bei dem es um eine Arbeitsgerichtssache ging (mit meinem neuen Wissen) angesehen. Das Schreiben enthält die Regelungen des Vergleichs und wurde als „Protokoll über die öffentliche Sitzung“ ausgefertigt und mit Amtsgerichtsstempel und Unterschrift von der „Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle“ ausgefertigt.

    Geschäftsstelle und keine richterliche Unterschrift – da haben wir es also !!!

    Heisst das etwa, dass letzten Endes für mich der Vergleich nicht bindend ist ?
    Was passiert wenn ich mich an den Vergleich nicht halte und nicht zahle ? Kann demnach die Gegenseite doch noch was einfordern?

    Über eine Betrachtung würde ich mich freuen,
    Viele Grüße
    Harald

    • 9. September 2009 um 14:48 | #15

      Hallo Harald

      Vielen Dank für die Blumen. Ich bin irgendwie bei der Juristerei kleben geblieben. Zu Anfang habe ich verzweifelt nach entsprechenden Gegenargumenten – die diese Entdeckung entkräften könnten – gesucht, leider vergeblich. Es ist außerdem sehr interessant, wie manche Begriffe ausgelegt, bzw. definiert werden. „Wer suchet der findet“, ich habe lange gesucht und sehr viel gelesen, bis ich durch die Rechtsphilosophie durchgeblickt habe.

      Im Grunde sind Gesetze nichts anderes, als die verbale Zerstörung der Begriffe. Wörter entfremden sich oft vollständig ihrer ursprünglichen Etymologie. So wie das Wort „Demokratie“, oder „Gott“…

      Beide Begriffe haben ihre Bedeutung jedoch nicht in Gesetzestexten verloren, sondern durch ewigen Missbrauch. So wie uns der Krieg für den Frieden verkauft wird, so bleibt letzten Endes nur noch eine ausgelutschte Worthülse übrig. Manchmal denke ich mir: Wenn die Menschen doch einfach mal die Klappe halten würden, dann gäbe es auch weniger Leid auf der Welt.

      Ich hatte ganz vergessen, auf Ihre Fragen einzugehen:

      Heisst das etwa, dass letzten Endes für mich der Vergleich nicht bindend ist ?
      Was passiert wenn ich mich an den Vergleich nicht halte und nicht zahle ?
      Kann demnach die Gegenseite doch noch was einfordern?

      Leider kann ich mit einem klaren Ja oder Nein, nicht dienen: Ich werde mich bemühen, das Ziel auf einem kleinen Umweg zu erreichen. Wir haben grundsätzlich zwischen „rechtskräftig“ und „rechtswirksam“ zu unterscheiden. „Rechtskräftig“ hört sich kraftvoller als „rechtswirksam“ an, was meinen Sie? Ich vermute, viele Leute würden sich für ersteres entscheiden wenn es um die Frage ginge: welcher der beiden Begriffe hat mehr Stimmgewicht.

      Sie ahnen es vielleicht schon: ein Beschluss/Urteil/etc. ist das Papier nicht wert, wenn es keine unmittelbare Rechtswirksamkeit erlangen kann. Ich gebe ein Beispiel….
      Wenn Sie einen Neuwagen auf Ratenkauf erwerben möchten, dann handeln Sie mit dem Autohaus – Ihrem Vertragspartner – einen öffentlich-rechtlichen Vertrag aus. Nach dem Sie sich beide einig sind, unterschreiben beide Parteien den Ratenkaufvertrag, der sich auf die Geschäftsordnung des Autohauses, bzw. dem Inhalt des Ratenkaufvertrages bezieht. Mit der Unterschrift beider Vertragsparteien, erlangt das Geschäft „Rechtswirksamkeit“.

      Wenn der Richter das Urteil (was ja auf seinem eigenen Mist gewachsen ist) nicht selbst unterschreibt, dann ist das Urteil lediglich „Rechtskräftig“. Wenn Sie es akzeptieren, dann spricht man von „Gewohnheitsrecht“. Sie können also nachträglich die Unterschrift einfordern, und dann mal schauen, was passiert.

      Noch etwas:

      Die deutschen Gerichte sind Zivil- und Privatgerichte. Vor der Verhandlung sollten Sie nach dem Geschäftsverteilungsplan in der Amtsstube fragen. Den nehmen Sie mit und fordern den Richter sodann in der Vorverhandlung auf, Ihnen schriftlich zu bestätigen, dass er „Ihr“ gesetzlicher Richter nach Art. 101 GG Abs. 1 ist
      (Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden)

      Dieser Artikel ist in Verbindung mit Art. 97 Abs. 1 GG zu nennen
      (Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen)

      Sobald man in der Hauptverhandlung sitzt (nach Feststellung der Anwesenheit) – ist es bereits zu Spät, denn ab diesem Zeitpunkt haben Sie das Gericht akzeptiert. In der Vorverhandlung sollte man seine gesammelte Munition (z.B. Rügen wegen unzureichender Postzustellung [Art. 126 BGB 'schriftliche Form']; kein Geschäftsverteilungsplan [Art. 176 BGB 'handeln ohne Vollmacht'] usw.) verpulvern. Ein Geschäftsverteilungsplan ist als „nicht vorhanden“ zu rügen, wenn er nicht ordnungsgemäß beurkundet ist, d.h. rechtswirksame Unterschrift (Original mit Amtssiegel des Gerichts). Liegt das gute Stück nicht vor (und es wird nicht vorliegen) – dann habe ich bereits einen Grund das Gericht und den Richter nicht anzuerkennen, also abzulehnen, weil ich in diesem Moment keine vertrauenswürdige Gerichtsbarkeit zu erwarten habe.
      Interessant dazu ist auch der Art. 92 GG Abs. 1:
      (Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut….)

      Rechtsprechende Gewalt im Sinne des Artikel 92 des Grundgesetzes ist auch dann gegeben, wenn der Gesetzgeber für einen Sachbereich eine Ausgestaltung wählt, die bei funktioneller Betrachtung nur der rechtsprechenden Gewalt zukommen kann. In funktioneller Hinsicht handelt es sich um Rechtsprechung, wenn der Gesetzgeber ein gerichtsförmiges Verfahren hoheitlicher Streitbeilegung vorsieht und den dort zu treffenden Entscheidungen eine Rechtswirkung verleiht, die nur unabhängige Gerichte herbeiführen können.

      Vertrauen ist gut
      Kontrolle ist besser – viel besser.

      Aber wie gesagt…. es sind nur Beispiele.

      Mit besten Grüßen | Andreas Helten

  10. 3. September 2009 um 14:33 | #16

    Hallo Andreas

    Haben Sie meine Email vom 03.09.09 erhalten?

    Mit freundlichen Grüßen

    Jörn

  11. Daniel S.
    31. August 2009 um 11:15 | #17

    Hallo finde das alles sehr interessant. Man bekommt davon leider nichts mit wenn man sich damit nicht ein bisschen beschäftigt…Hier wäre vllt. eine frage an Frau Merkel zu stellen(meinvz kann man ja fragen stellen an bestimmte Politiker) jedoch wäre dann wahrscheinlich mit zu rechnen das diese Frage in der versenkung verschwinden würde bzw ggf. zu Hause ungebetener besuch auftauchen würde. Damit kommt man doch zur eigentlich Frage wie etwas unternehmen? wenn man versucht andere aufzuklären (zb. 09/11) dann wird man nur belächelt bzw. warum sollte ein staat sowas mit seinen eigenenbürgern mach denke doch mal da dran wenn es rauskommen würde /wäre alles ein zu großer logistischer Aufwand…. Tja aber ich gebe nicht auf..ich werde es weiter versuchen… Aber das beste bsp. ist doch die wahl gestern wo die ergebnisse schon getwitter wurden 3stunden vor schließen der wahllokale! Wie geht sowas? werden die schon beim wählen ausgezählt? somit ist es doch keine geheime wahl mehr => naja ok die wahlergebnisse stimmen ist mal ne andere sache, können wir leider nicht nachvollziehen.. jetzt können sie offz. die wahlen annulieren und wiederholen und ihr ergebniss verschönern…mh schon merkwürdig wenn da jemand mal so schnell die wahlergebnisse raushaut…bin mal gespannt wieviel prozent die Piratenpartei bekommt zur bundestagswahl…
    ansonsten saubere Arbeit…
    für mich würde sich jetzt nur die Frage ergeben
    was wäre wenn ich geblitzt werden würde => brief kommt => dann wäre doch die einfachste methode zu sagen : hey es gibt keine ordnungswiedrigkeiten mehr…oder wie?
    (Rechtschreibfehler sind Eigentum vom Besitzer bei Verstoß wird schäublisch geandet.)

  12. 22. August 2009 um 17:36 | #18

    Hallo Andreas
    Musste mich neu einloggen
    Meine Email Adresse war abgelaufen
    Musste mich neu einloggen
    Antworte bitte direkt auf meine neue Email Postfach Adresse

    Mit freundlichen Grüßen

    Jörn

    • 24. August 2009 um 12:30 | #19

      Hallo Jörn,

      Bitte senden Sie mir Ihre Frage an meine E-Post Adresse. Ich werde mich bemühen, diese umgehend zu beantworten.
      Vielen Dank!

      Andreas Helten

  13. Christa Becker
    21. August 2009 um 16:59 | #20

    Zitat von Herr Steffens
    An Stelle des Art. 23 a.F. GG (Geltungsgereich des Grundgesetzes) wurde die Geltung des GG in der neuen Präambel (letzter Satz) bestimmt. Es heißt dort: Öffnendes geschwungenes Anführungszeichen “Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.”

    Muß der Geltungsbereich nicht ein Land (oder mehrere Bundesländer betreffen) Was ist mit Menschen die die Staatsangehörigkeit „Deutsch“ haben, und im Ausland leben. Gilt für die das GG?

    • 24. August 2009 um 12:27 | #21

      Hallo Christa Becker,

      Definition Präambel
      Vorspruch, den eigentlichen Vertrags- und Gesetzestext vorangestellt, unmittelbare Rechtserheblichkeit wird der Präambel nicht beigemessen. (Creifeld´s Rechtswörterbuch 17. Auflage Verlag C.H.Beck München 2002)

    • 24. August 2009 um 19:52 | #22

      Hallo Christa Becker,

      NACHTRAG

      Die Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ wie sie im Bundespersonalausweis genannt wird, gibt es nicht.

      Dort wird nach dem Staat dem Sie angehören gefragt, also die Frage, wie dieser Staat heißt, dem Sie angehören.

      Einen Staat namens „DEUTSCH“ gibt es nicht. Das mag für Sie jetzt ungewöhnlich klingen, da Sie es nicht anders kennen. Wenn Sie sich zum Vergleich andere „Identitäts-Ausweise“ anschauen, werden Sie den Unterschied erkennen. In Österreich ist hinter Staatsangehörigkeit nicht etwa „ÖSTERREICHISCH“ zu lesen, sondern „ÖSTERREICH“. Weil der Ausweisinhaber dem Staat „ÖSTERREICH“ angehört/zugehört.

      Außerdem waren die ‘BundesPERSONALausweise’ ursprünglich so genannte „Berliner behelfsmäßige Personalausweise“. Nach § 6 PersAuswG sind sie das heute noch.

      Die richtige Bezeichnung für die Bundesrepublik Deutschland lautet: Bundesrepublik und Verwaltungszonen in Teildeutschland

      Die Bundesrepublik (Regierungsbezirk und Bannmeile des Bundestages) und Verwaltungszonen (Länder) in Teildeutschland sind auf ein Provisorium – dem Grundgesetz – aufgebaut worden. Innerhalb dieses Provisoriums wird ein Staat und die Staatsgewalt simuliert. Das Grundgesetz ist nur in der Bundesrepublik (Regierungsbezirk und Bannmeile des Bundestages) gültig. Die Bundesrepublik ist nur die Außenvertretung nach Privatrecht. Dort ist das Grundgesetz für die Firmenlegislative als Verfassung gültig, nicht in den Verwaltungszonen in den Ländern. In den Verfassungszonen, irrtümlich auch als Gliedstaat oder Bundesland bezeichnet, gelten die so genannten Länderverfassungen, ein reines Privatrecht ohne eine staatliche Legitimation im Innenverhältnis!

      Artikel 65 GG

      Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.

      Die Bundesminister haben kein „Regierungsbereich“, sondern ein Geschäftsbereich. Der Bundeskanzler leitet auch keine „Regierung“, sondern ein Geschäft und der Bundespräsident genehmigt die Geschäftsordnung und nicht die „Regierungsordnung“ unter Besatzungsrecht nach Art. 120 GG, wo noch Besatzungskosten bezahlt werden. Die Bundesrepublik in Deutschland ist also kein Staat, sondern nach Art. 133 GG eine „Wirtschafts- und Verwaltungseinheit“

  14. 21. August 2009 um 09:28 | #23

    Sehr geehrter Herr Steffens ,

    Ihre wenig freundliche email vom 19.08.2009,direkt an mich gerichtet,hat Andreas Helten am 20.08.2009 bereits beantwortet .
    Treffender hätte ich es auch nicht gekonnt und getan.

    Der französische Philosoph Volaire soll gesagt haben :

    „Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein
    Leben dafür einsetzen,dass du es sagen darfst. “

    Mir ist das etwas zu drastisch und drücke es so aus:

    “ Auch wenn ich Ihre Meinung nicht teile,werde ich
    mich immer dafür einsetzen dass Sie sie sagen
    dürfen .

    Herzliche Grüße von

    Erich Kalinowsky
    Diplom-Ingenieur
    Brunnenstraße 32
    59846 Sundern/Sauerland
    Tel.-Nr.02935-79048

    • 21. August 2009 um 12:47 | #24

      Sehr geehrter Herr Kalinowsky,

      zunächst ein Lob: Sie haben nicht anonym, d. h. unter einer bloßen E-Mail-Adresse geantwortet.

      Ich brauche mich nicht auf François Marie Arouet zu berufen – je pense moi-même – und daher war es notwendig, dass ich meinen Text geschrieben habe, der, erwartungsgemäß, Ihnen nicht gefallen hat.

      Ihre Beschwerde – siehe Aussage des Voltaire-Zitats – ist zudem völlig unberechtigt. Warum?
      Das klärt eine Frage: Woran erkennen Sie denn, dass ich gegen Ihre Meinungsäußerung bin?
      Sie verwechseln etwas: Ich bin nicht gegen Ihre Meinungsäußerung, vielmehr verurteile ich deren Inhalt und Stil.

      Und da Sie Voltaire zitieren – ich gehe davon aus, dass Sie zumindestens einige seiner Arbeiten gelesen haben -, darf ich Sie auf den beißenden Spott desselben aufmerksam machen, mit dem dieser seine Zeitgenossen bedachte, wie beispielsweise Rousseau. Und weiter: Ist Ihnen bekannt, was Voltaire über die Kirche ausgerufen hat?

      Ich bitte Sie also: Berufen Sie sich nicht auf vermeindlichen Vorbilder, die sie nicht kennen. Das kann ins Auge gehen, wie jetz zum Beispiel.

      Mein Vorschlag: Lesen Sie doch einmal meine Essay mit dem Titel: „Meinungsfreiheit oder Äußerungsfreiheit…“. Sie können dieses unter den Suchworten z. B. bei Google finden. Ich denke, Sie werden dann feststellen, dass Sie dem Falschen Feindschaft zur Meinungsfreiheit unterstellen.
      Ansonsten gilt auch hier jenes, dass ich an den Anfang meines Textes gestellt habe, der Ihr Missfallen erregt hat.

      Sollte Herr Helten mir antworten ( siehe unten meine E-Mail an diesen und dessen E-Mail an mich), dann werden auch Sie meinen Antworttext erfahren, gerade weil Sie sich die Antwort des Herrn Helten zu Eigen gemacht haben.

      Mit freundlichem Gruß

      Bert Steffens
      Freier Philosoph
      Andernach

  15. 19. August 2009 um 03:12 | #25

    Hallo Andreas
    OK wenn ich jetzt mit der Argumentation §11StPO und Artikel 101 GG und §839BGB den Gerichtsvollzieher entgegne meinst du, das das auch bei der Pfändung greift ?
    Und übrigens der Vollstreckungbescheid beruht auf ein gekündigten Kredit seitens der Bank.
    Folgendens Zitat habe ich im Richterbund v. Juli 2009 gefunden!
    Derzeit hält die Exekutive Gerichte und Staatsanwaltschaften in vielfältiger Abhängigkeit.Unabhängigkeit? Hat der Gesetzgeber eigentlich durch den Rechtpfleger die Lücke im Gesetz bewusst ausgefüllt? Wenn man die Rechte sieht, die da auf den Pflegerheini übertragen worden sind, und auch ohne Unterschrift? Dann ist er ein Erfüllungsgehilfe mit einer besonderen Note. Mit freudlichen Grüßen

    Jörn

  16. 18. August 2009 um 18:04 | #26

    Hallo,Herr Andreas Helten !

    Ich habe da mal eine Frage :

    Wie kann ich mich auf Art. 101 GG berufen , wenn der Art. 23 GG ( Geltungsbereich des “ Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 “ ),
    aufgehoben und neuerdings mit “ Europäische Union “ überschrieben ist ?

    Änderung Nr. 36 :
    Durch das Einigungsvertraggesetz vom 31.08.1990
    ( BGBl. 889 ) ist Art. 23 GG aufgehoben .
    Nach vorher Gesagtem würde das “ Grundgesetz für die
    Bundesrepublik Deutschland “ nicht mehr gültig sein .
    Wie verhält es sich mit dem Beitritt der DDR zum
    Geltungsbereich des Grundgesetzes ?
    Können Sie mich aufklären ?

    Danke dafür
    und herzliche Grüße ,
    Erich Kalinowsky .

    • 19. August 2009 um 23:02 | #27

      Anstelle von Art. 23 GG a.f einen völlig anderen Text zu setzen, geht über meinen Horizont hinaus… dies ist unzulässig – aber absolute Frechheit siegt. Da gibt es sachen, „die muss man einfach machen“, um Merkels Worte zu benutzen.

      Art. 133

      „Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“

      Was wir uns nun unter einem „Vereinigten Wirtschaftsgebiet“ vorzustellen haben, darüber schweigt sich das Grundgesetz aus. Es geht hier nicht darum, dieses „vereinigte Wirtschaftsgebiet“ benennen zu können. Das Grundgesetz definiert es nicht, es verweist nicht, es benennt es nicht….und darin liegt das Problem, wie in (fast) allen schwammigen Formulierungen, d

      • 20. August 2009 um 10:05 | #28

        Sehr geehrte Herren Kalinowsky und Helten,

        auch für den Art. 23 n.F. GG gilt:
        1.Zuerst sich über den Istzustand sachkundig machen, dann
        2. den vergangenen Zustand anhand der Fakten erforschen und dann
        3. Erkenntnisfähigkeit einschalten und dann
        4. gfls. kritisieren oder auch nicht.

        Die Kritik am Art. 23 n.F. GG ist derzeit, insbesondere in der ‘rechte Szene’ oder auch anderswo sehr beliebt. Es wird behauptet, das GG gelte seit der neuen Fassung (n.F.) des Art. 23 GG für Deutschland nicht mehr.
        Hier die Tatsachen:
        An Stelle des Art. 23 a.F. GG (Geltungsgereich des Grundgesetzes) wurde die Geltung des GG in der neuen Präambel (letzter Satz) bestimmt. Es heißt dort: „Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“
        Noch Fragen?
        Eine Bitte: Verbreiten Sie diesen Text weiter.

        Bert Steffens
        Freier Philosoph
        Andernach

        P.S.: Ic h muss zugeben, dass dem ‘Normalbürger’ der Druchblick in Sachen Grundgesetz, Menschenrechte und weitere Gesetze erheblich erschwert wird, auch und nicht zuletzt durch gesetzeswidriges Handeln in den drei Organgewalten und die mitunter unsäglichen Rechtskommentare, die für viel Geld zu kaufen sind.

        • 20. August 2009 um 20:56 | #29

          Sehr geehrter Herr Steffens,

          Ihr Kommentar (voriges) war sehr unfreundlich und deshalb auch nicht freigegeben, ich bitte um Verständnis. Worauf ich besonders viel Wert lege ist: Denkschablonen oder Vergleiche wie „links“ und „rechts“ (siehe Geistige Dialektik) müssen ausgeblendet werden, damit jeder interessierte Mensch Offenheit für ein Thema entwickeln kann. Dieses „rechte Ecke“ fördert ja gerade eine Vorgeprägte Abneigung, sich mit (und für) gewissen Themen zu interessieren. Propaganda-Keulen lassen eine Sachgerechte Diskussion nicht mehr zu, meist aus Angst in gerade dieser „Ecke“ zu landen.
          Das wird hier nicht geschehen.

          ***

          An Stelle des Art. 23 a.F. GG (Geltungsgereich des Grundgesetzes) wurde die Geltung des GG in der neuen Präambel (letzter Satz) bestimmt. Es heißt dort: “Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.”
          Noch Fragen?

          Nein, Fragen habe ich keine, aber Antworten:

          Definition Präambel
          Vorspruch, den eigentlichen Vertrags- und Gesetzestext vorangestellt, unmittelbare Rechtserheblichkeit wird der Präambel nicht beigemessen. (Creifeld´s Rechtswörterbuch 17. Auflage Verlag C.H.Beck München 2002)

          Definition Grundgesetz
          Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlung besetzten Gebiet. Gegeben von der Siegermacht (oder den Siegermächten), für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan (BRD). Ein Grundgesetz ist definitiv keine Verfassung (Art. 146 GG) und darf als solches nicht mit einer Verfassung gleichgestellt oder „herbeigeredet“ werden. Die Unterschiede beider Begriffsbestimmungen können gar nicht unterschiedlicher sein.

          …..haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.

          Im so genannten „Übergangsartikel“ (146 GG) ist der direkte Widerspuch zur angeblichen „Freiheit und Selbstbestimmung“ enthalten. Verlogener kann man es kaum ausdrücken.
          Ein „Staat“ ohne Gewaltentrennung“ ist keine Demokratie.
          Demokratie heißt: Pöbelherrschaft
          Demokratie bedeutet in Wirklichkeit: Das Volk hat die Macht; das Volk ist stark; das Volk entscheidet – und nicht es kann nicht herrschen; es wird immer nur beherrscht. (Volksherrschaft, also das Volk beherrschen)

          Manche verwechseln Freiheit mit Carl Schmitt

          Mit besten Grüßen
          Andreas Helten

  17. 18. August 2009 um 02:39 | #30

    Hallo
    Mit Aufhebung und in Kraftreten EGGVG 2006.
    Gilt das auch für Mahn-Vollsteckungsbescheide und Gerichtsvollzieher. Sind sie dann rechtlich ungültig ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Jörn

    • 18. August 2009 um 12:33 | #31

      Hallo Jörn,

      bei Mahnverfahren z. B. durch den Gerichtsvollzieher ist es nicht sinnvoll, mit der Aufhebung des EGGVG zu argumentieren.

      Hier muss man anders vorgehen. Man muss wissen: nach § 11 StPO, Amtsträger ist, wer nach deutschem Recht Richter oder Beamter ist. Ein Gerichtsvollzieher ist weisungsgebunden. Er darf keine eidesstattliche Versicherung einfordern. Das darf nur ein „gesetzlicher Richter“ nach Art. 101 GG (niemand darf der „gesetzliche Richter“ entzogen werden). Ein Richter muss eine wirksame Berufung haben. Die hat er aber nicht, – Richter unterschreiben ihre eigenen Beschlüsse nicht mehr, weil sie keine amtlichen Richter mehr sind. Der Grund dafür ist im § 839 BGB zu suchen. Jeder so genannte „Beamte“ haftet demnach mit seinem Privatvermögen, weil die Staatshaftung aufgehoben (!) wurde. Die Richter in Deutschland haben nur noch einen Dienstausweis, d. h. sie sind weisungsgebunden. Amtliche, also gesetzlich legitime Richter müssen einen Amtsausweis vorlegen können, (in Form eines Urkundsbeweises) welcher sie dazu befugt Entscheidungen zu treffen. Der Amtsträger darf einen staatlich hoheitlichen Akt ausführen. Und es kann kein Zweifel daran bestehen: Untätigkeit führt zu Rechtsverlust

      Oft droht der Gerichtsvollzieher in seinem Schreiben mit Haft. Dies ist ausdrücklich verboten. Niemanden darf aufgrund einer Geldschuld Haft angedroht werden. Dies nur mal so als Ansatz, denn ich kenne Ihren Sachverhalt nicht. Aber bei Mahnverfahren die durch den Gerichtsvollzieher – oder auch moderne Geldeintreiber – beschieden werden, ist es Sinnvoll den „gesetzlich amtierenden Richter“ zu fordern. Die Suche danach dürfte amüsant werden, aber das ist ja auch nicht Ihr Problem. Es wäre ja auch widersprüchlich, mit dem EGGVG zu argumentieren, wenn man zugleich die Strafprozessordnung anwenden muss, die ja ebenso nichtig ist. Deshalb berufen wir uns hier auf das GG Art. 101 nämlich das niemandem der „gesetzliche Richter“ entzogen werden darf.

      Noch etwas: vorsichtig mit Musterschreiben die man im Internet findet. Wenn man in die Situation kommt, Recht anwenden zu müssen, sind Musterschreiben nach meiner Meinung nicht zu empfehlen. Aber das ist auch nur meine persönliche Meinung. In der Juristerei kann es so etwas wie Musterschreiben nicht geben, weil jeder Sachverhalt anders ist – auch bei Pharaphen vom Gerichtsvollzieher.

      Mit besten Grüßen
      Andreas Helten

  18. G. Wilhelm
    9. August 2009 um 17:29 | #32

    Ich habe mir nicht die Zeit genommen, alles zu lesen. Es passt aber genau zu meiner Einstellung. Es ist eine Schande, wie wir regiert werden und deshalb leben müssen. Unsere so genanten Volksvertreter leben ohne jeglich Verbindung zum Volk, sin nur am Profit der Konzerne interessiert und überschlagen sich im vorauseilenden Gehorsam nach Brüssel. Selbst unser Grundgesetz ist dann unbeachtlich, wenn es zur Durchsetzung eines politischen Zieles notwendig ist. Siehe Mord durch Abtreibung, unsere Politiker haben keinen Grund mehr, sich für die Verbrechen unter Hitler zu schämen, es reicht unsere Gegenwart.

  19. Frank
    3. August 2009 um 11:02 | #33

    Hallo Andreas, ist Huskys Anliegen nicht der Sargnagel für die gesamte deutsche Rechtssprechung? Ist es nicht sogar das kleine Fünkchen Hoffnung welches von Innen dieses System zerstören könnte? Ich denke einige werden es in der Praxis doch schon versucht haben – oder? Wie sind da die Ergebnisse/Erfahrungen? Hat die deutsche Rechtssprechung dem nicht längst einen „nicht verhandelbaren“ Riegel vorgeschoben, der dies in der Praxis bedutungslos werden ließe? Ich denke nur ein einzelner erfolgreicher Fall würde sich wie ein Lauffeuer verbreiten und das Ende dieses Rechtssystems bedeuten.

  20. husky
    12. Juni 2009 um 05:34 | #34

    Hallo,

    ich habe jetzt schon einiges gelesen zu dieser Thematik um die Gültigkeit von ZPO, EGGVG, GVG etc. Was mich interessieren würde wie sieht das tatsächlich in der Praxis aus.
    Wenn ich von einem Amtsgericht ein Urteil erhalten würde, und würde dem Gericht schriftlich anworten das ich mich an das Urteil nicht gebunden fühle wegen der hier behandelten Thematik, was hätte das tatsächlich für Folgen oder Konsequenzen für mich? Knast? Neues Gerichtsverfahren?

    Mit freundlichen Grüßen
    Husky

    • 12. Juni 2009 um 07:12 | #35

      Hallo husky,

      Wenn ich von einem Amtsgericht ein Urteil erhalten würde, und würde dem Gericht schriftlich antworten das ich mich an das Urteil nicht gebunden fühle wegen der hier behandelten Thematik, was hätte das tatsächlich für Folgen oder Konsequenzen für mich?

      Sobald Sie das Gericht, also die Rechtsordnung anerkennen, d.h. das System an sich akzeptiert haben, ist die „Party“ sozusagen vorbei. Ein Beispiel dafür:

      Sie sind wegen einem Knöllchen (zu schnell gefahren) angeschrieben worden und werden zur Kasse gebeten.

      NEBENBEI:

      Bei einem Knöllchen handelt es sich um eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT, also um eine ORDNUNG… Eine ORDNUNG ist aber kein GESETZ. Das erkannt man sehr leicht an den Begriffen wie, Zivilprozess ORDNUNG und StrafprozessORDNUNG… Diese Ordnungen unterliegen dem GerichtsverfassungsGESETZ. Aus diesem Gesetz (wenn es denn noch Rechtskräftigkeit durch den Engangsparagraphen hat) können die untergeordneten „ORDNUNGEN“ angewendet werden.

      Zurück zur Zahlungsaufforderung.

      Die Begründung für die Zahlungsverweigerung sollte sich nicht nur auf den fehlenden Paragraphen beschränken, sondern indem Sie gleichzeitig Ihre Zahlungsbereitschaft deutlich machen, sofern ein gültiges Gesetz bestünde, die die Behörde dazu ermächtigt, diese Zahlung zu verlangen. Mit der Aufhebung des Inkrafttreten (EGGVG) ist jegliche rechtliche Grundlage nichtig… „Ich würde ja gerne Zahlen, aber Sie sind leider nicht berechtigt, diese Ordnungswidrigkeit zu beschweren, weil ihnen (der Stadtverwaltung z.B.) die rechtliche Grundlage abhanden gekommen ist.

      Dies ist nur ein Beispiel…

      Wenn Ihnen ein bestimmter Fall Kummer bereiten sollte… gerne können Sie Kontakt via E-Post mit mir aufnehmen. Je nach Einzelfall, kommt ein bestimmtes Recht zur Anwendung. Erst dann kann eine entsprechende Formulierung gefunden werden, und vor allem, erst dann kann man feststellen, ob die in Frage kommenden Gesetze noch „greifen“, also Rechtskraft erlangen können.

      Im Privatrecht sieht die Sache ganz anders aus. Im Privatrecht sollten Sie stets darauf achten, dass Sie (vor Gericht) nach dem Geschäftsverteilungsplan fragen und den Richter auffordern, Ihnen schriftlich zu bestätigen, dass er „Ihr“ gesetzlicher Richter nach

      Art 101
      (1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.

      In Art 97 verrät uns das GG
      (1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

      Jetzt wird es interessant…

      In Deutschland gilt: Deutsches Recht…

      Doch die Richter schwören Ihren Eid auf das Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland. Und dieses GG ist nicht vom Volke, sondern von den alliierten genehmigt und nicht vom Volke ratifiziert worden…

      Doch anzuwenden ist: Deutsches Recht. Das ist der Fehler im System dieser Staatssimulation. Denn es gibt in der BRD nicht einen einzigen Richter … Jeder Richter hat einen DIENSTausweis, keinen AMTSausweis…somit ist der Richter Partei mit der BRD… Diese Gerichte sind Ausnahmegerichte, indenen die Richter das Gesetz nicht anwenden, sondern interpretieren – weil diese Richter keine Entscheidung (hoheitlicher Akt – Entscheidungsbefugt) durchführen dürfen. Deshalb wird in der BRD das Gesetz nicht angewendet, sondern der Gesetzesnorm hin, interpretiert. Normen sind auslegbar.

      Mit besten Grüßen
      Andreas

  21. Hallo
    6. Juni 2009 um 21:29 | #36

    Achja, da is noch ne roter Punkt, das ist der RFID-Chip.

  22. Hallo
    6. Juni 2009 um 21:29 | #37

    Hallo,

    wollte anmerken dass auf dem neuen Personalausweis. Der Reichsadler als Hologram auf dem Bild des Inhabers zu sehen ist. Umrundet von der 12 Euro-Sternen. Neben dem Bild befindet sich das Bild des Ausweisinhabers auch als Hologramm und neben diesem Bild dann Rechts als Hologram der BRD Adler…

    Unter UV-Licht echt einleuchtend: Links das Staatswappen, in der Mitte das Bild des Bürgers und Rechts das Wappen der Verwaltung.

    So mal nebenbei…

  23. Bärbel
    27. April 2009 um 12:18 | #38

    entschuldige Andreas,
    hier noch meine Email Adresse.
    Ich warte auf Deine Antwort.
    freundliche Grüße
    Bärbel

    • 5. Mai 2009 um 20:03 | #39

      Hallo Bärbel,

      es tut mir wirklich leid, Deine Anfrage ist irgendwie futsch, zumindest kann ich Sie nicht finden – Es wäre nett, wenn Du mir eine E-Post zukommen lassen würdest. Ich habe in der letzten Zeit Probleme mit WordPress – die Software macht mich noch wahnsinnig.

      Ab und zu ist es vorgekommen, dass vom einen auf den anderen Tag Links verschwinden, oder Teile von Artikel fehlerhaft sind…

      Mit besten Grüßen
      Andreas

  24. Anonym2
    13. April 2009 um 17:32 | #40

    Auch ganz interessant: http://www.krr-faq.net/faq.php
    Es wäre ungeheuerlich, wenn das stimmen würde, was hier steht. Wo ist der Hacken?

    • 15. April 2009 um 00:27 | #41

      Hallo Anonym2

      Der Haken an den so genannten KRR-Seiten: man gewährt einen Einblick in die BRD-Materie, die durchaus den Fakten entsprechen. Leider stürzt das KRR-Gebäude an einem bestimmten Punkt in sich zusammen. Die „Rechtsstaatlichkeit“ wird beim Namen (Deutsches Reich) genannt, was ich nicht nur für einen entscheidenden Fehler halte, sondern ein entscheidender Fehler ist. Damit wird zugleich die notwendige Abwehrhaltung für dieses Thema integriert, die für Verwirrung sorgt und der Leser auf kurz oder lang nicht mehr weiß was er noch glauben soll. Die Informationen auf diversen Seiten steuern das gleiche Ziel an – die „braune“ Ecke. Bestimmte Begriffe und Themen sorgen für besondere Emotion in den Menschen, die nach der Wahrheit in diesem Nebel um Deutschland suchen.

      Sobald man dem Thema und der Wahrheit näher kommt, wird nur noch eins gemacht – die ganze Sache wird schön „braun“ lakiert. Das „rechts/links-Denken“ sollte/muss insgesamt ausgeblendet werden, besonders dann, wenn man zu einem Ergebnis kommen möchte, dass der Wahrheit und dem Streben nach ihr, gerecht werden kann.

      Ein kleiner Tipp am Rande: machen Sie einen großen Bogen um so genannte „Kommissarische Reichsregierungen“. Es gibt keine Reichsregierung, es gibt nur eine Verwaltung (bestehend aus Körperschaften) für ein Gebiet, das als Staat fortbesteht, jedoch durch Kapitulation bestimmter Organe desorganisiert wurde und nun „treuhänderisch“ „verwaltet“ wird. Ich habe diese beiden Begriffe nicht ohne Grund in Anführungszeichen gesetzt.
      Gruß und Dank

      Andreas

      • 15. Juni 2009 um 00:13 | #42

        Da kann ich dir nur zustimmen .

        Das ist immer der größte Fehler auf so was rein zufallen .
        Von der Sache her haben die zwar recht aber so eine Art Reichs Regierung gibt es nicht .

        Falls jemand mal denn Unterschied sehen möchte ??? lade ich ihn Herzlich ein auf der Seite Vom FSP (Freistaat Preussen ) nach zu lesen .
        http://Www.pommern-preussen.de
        Auch mal bitte bei Youtube nach FSP schauen .

        Es gibt mittlerweile ca 30 KRR aber nur EINE die Die sich wie oben beschrieben verhält .
        Nach einer weile werdet ihr erfahren , und die Leute vertrauen zu euch haben .
        Wie weit welche Verhandlungen mit welchen Staaten sind .
        90% läuft im geheimen .
        Das macht KEINE KRR !!!!!

        Ansonsten danke für diesen Beitrag und die Mühe die du dir da gemacht hast .
        Großes Lob von meiner Seite .
        Deutschland wacht auf ,langsam aber sicher !

        Ach und noch einmal Werbung ,nicht in meiner Sache aber sonst sehr aufschlussreich .

        http://www.deutschlandforum.biz/index.html

        Genug der langen Worte ,für Deutschland und ein Freies Deutschland.
        Hoffe das das auch so gesendet wird .

        Danke Kabelhack

  25. 23. März 2009 um 18:26 | #43

    @ günther

    die letzte gültige verfassung ist jene der weimarer republik von 1919.
    diese wurde nie wirklich völkerrechtlich offiziell aufgehoben!
    sie ist seit dem 18.07.1990 die einzige rechtsgrundlage des deutschen volkes,
    da am 17.07.1990 der artikel 23 GG a.F. gestrichen wurde.
    alle seitdem verabschiedeten gesetze sind ungültig.

    (zusammenfassung aus „das deutschland protokoll“, ralf hill)

  26. Günther
    23. März 2009 um 09:55 | #44

    Hallo Zusammen,
    eins ist mir noch nicht klar, wenn das gg keine verfassung ist und das deutsche reich zwar komatisiert aber am leben und damit die brd also nicht erbin ist, was ist denn mit der alten verfassung des deutschen reiches?hat die jemand ausser kraft gesetzt?wie ginge das denn überhaupt, völkerechtlich sauber eine verfassung zu kippen?
    grüße günther

  27. 18. Februar 2009 um 15:34 | #45

    Wir bräuchten eine neue Verfassung, in der u.a. festgeschrieben sein sollte, das alle Juristen/Verfahren/Akten von unabhängigen internationalen Menschenrechtsbewegungen eingesehen werden dürfen, und diese Leute/Organisationen Klage gegen Rechtsbeuger in schwarzen Roben erheben können.

    Ausserdem gehört der Jurist auf Lebenszeit abgeschafft, und es muss verboten werden, das Juristen gleichzeitig Politiker und/oder Vorstände von Banken und Wirtschaftsunternehmen sind.

    Die besten Bestimmungen und Gesetze nutzen nicht viel, wenn korrupte, dumme egoistische Seilschaften unter sich bleiben, und einseitig die Regeln betimmen und auslegen.

    • 19. Februar 2009 um 16:45 | #46

      Hallo Roland,

      ich stimme Ihnen zu. Wir brauchen nicht nur eine neue Verfassung – Wir haben bisher noch nicht mal eine Verfassung – nur ein Grundgesetz für die BRD, dass als Verfassung verkauft wird.

      Ausserdem gehört der Jurist auf Lebenszeit abgeschafft, und es muss verboten werden, das Juristen gleichzeitig Politiker und/oder Vorstände von Banken und Wirtschaftsunternehmen sind.

      Alles was ursprünglich oder normalerweise ein Amt bekleidet, lebt in Deutschland in einer Art „Gefangenen-Dilmmata.“ Würde ein Jurist, oder besser gesagt, ein Richter das Gesetz (!) anwenden und nicht (!) interpretieren, dann wäre er zugleich arbeitslos. Kein Richter in Deutschland besitzt einen Amtsausweis, sondern einen Dienstausweis.

  28. Mikel
    21. Januar 2009 um 11:41 | #47

    At Christian:
    Dumm nur, daß es von Tag zu Tag mehr werden, die die Einrichtung der Bananenreuplik alias Bundesrepublik D lieber gestern als heute entsorgt sehen wollen.
    Warum nur???
    Weil sich diese BRD als Instrument der Terrorisierung den Menschen gegenüber gebärdet???

  29. Christian
    15. Januar 2009 um 19:22 | #48

    >> Wenn wir also annehmen, dass die Aufhebung des Inkrafttreten eines Gesetzes dieses „außer Kraft“ setzt, dann gibt es in Deutschland kein GVG, keine StPO, keine ZPO mehr.

    Wenn wir annehmen, dass der Mond nur ca. 3 cm groß und aus Käse ist, sind alle wissenschaftlichen Erklärungen über die Gezeiten eine offensichtliche Lüge der WISSENschAFT!! OPEN UR EYES SHEEPLE

    SELBST DENKEN STATT SELBST BILDEN!

  30. Marko
    10. Januar 2009 um 20:42 | #49

    Kein Problem.
    Danke für die Antwort.

    Gruß

    Marko

  31. 10. Januar 2009 um 18:50 | #50

    °° Hallo Marko,

    ich habe Deine E-Mail erhalten. Habe sie gerade erst wiederherstellen können. Die E-Mail konnte ich zwar lesen, doch die Anlagen nicht herunterladen – das hätte ich vorher machen sollen. Jetzt geht es aber wieder. Ich werde mir das gleich nach dem Abendessen anschauen und dann sehen wir mal, was wir da machen können. Die Dateien lassen sich einwandfrei öffen…

    Wir sind gleich noch auf nem Geburtstag, bleiben aber nicht lange – so bis 01:00 höchstens. Wenn ich es heute nicht mehr schaffe, dann hast Du auf jedenfall mörgen Vormittag Post von mir…

    Entschuldige das ich es nicht früher geschafft hatte.

    MgG

    Andreas

  32. Marko
    10. Januar 2009 um 16:38 | #51

    Hallo Andreas,

    hast du meine E-Mail bekommen?

    Gruß

    Marko

  33. 5. Januar 2009 um 16:31 | #52

    °° Hallo Marko

    Zu Deiner Anfrage werde ich gerne Stellung nehmen, jedoch halte ich es für sinnvoll, wenn wir die Angelegenheit via E-Post unter die Lupe nehmen bzw. bequatschen.

    Das der Beschluss nicht unterschrieben ist, soll uns nicht verwundern, denn dieser Richter ist nur mit einem „Dienstausweis“ bewaffnet – also im Grunde – mit leerem Magazin. }grins{

    Die Beamtin und ihre Unterschrift stellen lediglich eine Art Rechtskräftigkeit dar, mehr aber auch nicht. (Die Betonung liegt natürlich auf : stellt dar)

    Ich kenne einige Leute, die irgendetwas darstellen – mach mal die Flimmerkiste an oder schau raus auf die Strasse. So, weiter im Text. Eine Prozesskostenhilfe abzulehnen, möchte ich mit einem schlichten No go kommentieren – dabei kommt es u.A. auf Deine finanzielle Kreditwürdigkeit an.

    Auch wenn Du reich bist/wärst, so würde der Besitz an finanziellen Mitteln und Möglichkeiten nie mit „Vermögen“, sondern immer mit „Kreditwürdigkeit“ zu Papier gebracht werden.

    Ist das nicht merkwürdig? – Naja. heute nicht mehr – bevor der Dollar allgemein als „Zahlungsmittel“ galt, wäre das unverständlich gewesen. Heute konkuriert der Dollar mit Meterware aus diversen Dixi-…cheißhäusern.

    Ein Kontopfändungsschutz würde in etwa so aussehen – wenn er in Deinem Fall Anwendung finden würde

    :::::

    Kontopfändungsschutz nach § 850k ZPO

    für Konto-Nr. XXXXXXXXXXX bei der XXXXXXXXXXX Bank (BLZ: XXX XX XXX)

    Antrag auf Abänderung gem. § 850g ZPO

    In der Vollstreckungssache
    A (Gläubiger mit Adresse) PfÜB-Az.: …
    B (Gläubiger mit Adresse) PfÜB-Az.: …
    aufgeführt werden, die ergangen sind!)
    ……
    gegen
    Z (Schuldner mit voller Adresse)

    beantrage ich:

    1. Die o.g. Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse werden dahin geändert, dass Kontogutschriften vom xx.xx.2009 an in Höhe von….. EUR monatlich ausgenommen sind.
    2. Zusätzlich sind folgende auf dem Konto eingehende unpfändbare Sozialleistungen in voller Höhe pfandfrei zu stellen:
    ….. (z.B. Kindergeld, Wohngeld, Leistungen der Pflegeversicherung)

    Begründung:
    Das Bundesministerium der Justiz hat im Bundesgesetzblatt 2005, 493 ff. die neue Pfändungstabelle veröffentlicht. Danach steht mir ab 01.07.2005 nach §§ 850a, 850c ZPO ein um ca. 6% höherer Pfändungsfreibetrag zu.
    Wie aus dem Gesetzeswortlaut des § 850k ZPO ersichtlich, ist mir der Betrag als unpfändbar zu belassen, der bis zum nächsten Zahlungstermin einer Pfändung nicht unterworfen ist. Dies bedeutet, dass bei der Feststellung des Pfändungsfreibetrages ab dem 01.07.2005 die zu diesem Datum in Kraft tretende neue Pfändungstabelle zugrunde zu legen ist.
    Da mein Gehalt jeweils zum ….. (Beispiel: 15. des laufenden Monats) gezahlt wird, ist von der Gehaltszahlung am….. bereits ein Anteil von …/30 nach der neuen Pfändungstabelle zu berechnen (Beispiel: 15.06.2005)(Beispiel: Bei Lohnzahlung zur Monatsmitte ist zur Hälfte die alte und zur Hälfte die neue Pfändungstabelle anzuwenden).

    Ich beantrage daher, den Pfändungsbeschluss entsprechend abzuändern, so dass mir ab xx.xx.2009 der dann gültige Pfändungsfreibetrag zuzüglich der o.g. Sozialleistungen zur Verfügung steht.

    Ich bitte darum, die Bank vorab telefonisch zu unterrichten und unverzüglich in Kenntnis zu setzen, falls der Beschluss nicht rechtzeitig Anfang xx.xx.2009 vorliegen sollte.

    Unterschrift

    :::::

    Was hälst Du davon, wenn Du mir das Schreiben mal an meine E-Post Adresse sendest. Du kannst selbstverständlich persönliche/private Angaben tuschieren. Es geht allein um den Wortlaut und die Beweggründe der Klage. Somit wird es leichter, die geeignete Argumentation auf die Angelegenheit anzupassen.

    Viele Grüße,

    Andreas

  34. Marko
    5. Januar 2009 um 14:58 | #53

    Folgender Fall kurz geschildert:

    Beschwerde

    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts wird auf seine Kosten nach einem Wert von 1000 Euro zurückgewiesen Oberlandesgericht.

    Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

    Frage: Beschluss nicht vom Richter unterschrieben!
    nur durch eine Urkundenbeamtin.
    Muss ich dann die Prozesskosten bezahlen?
    Wie kann ich die Ablehnung mithilfe der o.g. Gesetze begründen.

    Vielen Dank im voraus!

    Gruß

    Marko

  35. 3. Januar 2009 um 09:12 | #54

    °° Marko

    Erst mal möchte ich mich für die zögerliche Antwort entschuldigen. Ich habe viel Arbeit und komme manchmal nur am Wochenende dazu, die Kommentare zu beantworten.

    Art 146 GG sagt aus; wenn Wir, die Menschen in Deutschland eine „Verfassung“ hätten, dann würde das Grundgesetz seine Gültigkeit verlieren. Da wir immer noch nach dem Grundgesetz verfahren, kann es auch keine „Verfassung“ geben, die uns in den Medien immer angepriesen wird – oder besser gesagt – von der immer behauptet wird, wir hätten diese „Verfassung“.

    Sie haben die Situation, in der Sie den Art 146 GG ansprechen, sehr gut erkannt. Dazu kann ich nur sagen/schreiben: weiter so und immer schön das Kleingedruckte lesen. Es ist einfach nicht alles wahr was man uns erzählt.

    Eine Verfassung kann nur in einer Nationalversammlung beschlossen werden, inder sich das deutsche Volk eine Verfassung wählt. Das die derzeit herrschende Kaste dadurch ihren „Job“ an den Nagel hängen müsste, spricht für sich selbst. Diese Damen und Herren sind sozusagen gezwungen, das Volk weiter zu belügen, denn wenn sie es nicht täten, die eigene Existenz gefährden. Das kommt einem „Gefangenen-Dilemmata“ gleich.

  36. Marko
    2. Januar 2009 um 16:43 | #55

    Art 146 GG
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

    Was bedeutet das?

  37. Marko
    31. Dezember 2008 um 13:55 | #56

    Hallo Herr Helten,

    vielen Dank für die interessanten Ausführungen.

    Viele Grüße

    Marko

  38. 27. Dezember 2008 um 02:51 | #57

    °° Hallo Marko,

    Ihre Frage bezüglich des STGB

    Einführungsgesetz StPO (LINK)

    Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt. Wir erinnern uns: Das Gerichtsverfassungsgesetz ist das wichtigste Gesetz nach dem Grundgesetz; wie wir bereits festgestellt haben ist, dass das Einführungsgesetz, also jenes Gesetz das für die Gültigkeit des GVG verantwortlich ist, „aufgehoben“ worden ist.

    Das Strafgesetzbuch ist hier nicht mehr so wichtig, denn: Ohne GVG, kein „ordentliches“ Gerichtsverfahren unter „unabhängiger Richterschaft“. Unsere sog. Richterschaft hat lediglich einen „DIENSTAUSWEIS“ – keinen „AMTSAUSWEIS“.. ein großer Unterschied.

    „AMTSTRÄGER“ = Richter – welche befugt sind Entscheidungen im Rahmen des hoheitlichen Aktes zu treffen / vollziehen. (!) UNABHÄNGIG

    „DIENSTTRÄGER“ = „Richter“ – weisungsgebunden und somit (!) NICHT UNABHÄNGIG

    Jemand, der Ihnen das sehr gut und besonders verständlich erklären kann ist – Herr Surmeli -

    Folgen Sie diesem LINK zum Video

  39. 27. Dezember 2008 um 02:19 | #58

    Die oben angeführten LINKS führen ins Leere. Klick sie mal an! “Nichtamtlich..” heißt es dort.

    °° Sehr geehrter Herr Wolfgang Schiewart

    „Nichtamtlich“ ist auf den Seiten der Bundesregierung zu lesen. Das sollte Sie nicht verunsichern, denn von „amtlich“ kann auch nicht die Rede sein. Dies ist einfach zu erklären

    Eine „amtliche Fassung“ wird im Bundesgesetzblatt verkündet.

    „NICHT AMTLICH“ bedeutet NICHT: Gesetze auf den Seiten der Bundesregierung sind „NICHTIG und/oder UNGÜLTIG“

    „AMTLICH“ bedeutet – Gesetzesänderung/Regelung werden „AMTLICH“ durch die Veröffentlichung im Verordnungsblatt oder Bundesgesetzblatt.

    Zu jedem Gesetz im Bundesgesetzblatt finden wir den Teil:

    Inkrafttreten, Außerkrafttreten
    (oft ist zum inkraft treten zu lesen: Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft

    = Mit der Verkündung – wird es „AMTLICH“

    DER AMTLICHE TEIL IST DAS BUNDESGESETZBLATT

    Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
    BGBl_I_06,3171 (PDF)

    Zivilprozessordnung (ZPO)
    BGBL_bgbl1 (PDF)

    Strafprozessordnung (STPO)
    BGBI_is 2360 (PDF)

    _

    (Inkrafttreten) Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG)
    http://www.sadaba.de/GSBT_EG_GVG.html

    Zivilprozessordnung (ZPO)
    http://www.sadaba.de/sadaba24H_Aend_2008.html#ZPO_Aend

  40. Marko
    26. Dezember 2008 um 21:50 | #59

    Betrifft das auch das STGB???

  41. Wolfgang Schiewart
    17. Dezember 2008 um 11:26 | #60

    Die oben angeführten LINKS führen ins Leere. Klick sie mal an! „Nichtamtlich..“ heißt es dort.

  42. 10. Juli 2008 um 01:30 | #61

    Hey Louis…!

    Ja, das ist allerdings ein starkes Stück. Zur breiten Oeffentlichkeit ; ich gehe davon aus, dass Sie damit die Medien gemeint haben…journalistische Prostitution sozusagen. Diese leistet der (Re)Gierung einen treuen Dienst. Dazu braucht es nicht mal mehr die Diskussion an der Thematik selbst, sondern nur noch das „Testbild“ zu ausblenden brisanter Details, „die manch einer weiß, aber keiner drüber sprechen darf“ – das sagte übrigends unser Dr. Wolfgang Opferschieble… Wolfgang ist auch nicht das Richtige für deutschlands Prinzenrolle… aber Wolfroll gibts ja nicht wirklich… – Spass beiseite -

    Ich bitte Sie. Gerade diese Thematik ist das grosse Gift fuer die provisorisch regierenden Volksvertreter. Mit der Bundesrepublik verhaelt es sich sehr aehnlich, haengt auch mit dem Gesetzeskonstrukt zusammen. Falls sie den Artikel ueber die BRD Gmbh noch nicht gelesen haben, kann ich nur empfehlen.

    Danke für Ihr Kommentar !

    MFG

    Andreas

  43. ludwiczek
    9. Juli 2008 um 23:19 | #62

    hey.das ist aber sehr starker tobak,muss ich sagen…..
    Ich wundere mich immer wieder dass es noch keinen gegenmeinung in der breiten öffentlichkeit gibt,oder doch?

    Louis

  1. 4. November 2008 um 09:03 | #1